Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,209
BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64 (https://dejure.org/1965,209)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1965 - VI ZR 210/64 (https://dejure.org/1965,209)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1965 - VI ZR 210/64 (https://dejure.org/1965,209)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1965,209) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 677 § 680
    Haftungsverteilung bei Schädigung eines anhaltenden PKW-Fahrers, der ein vorausfahrendes Fahrzeug auf das Fehlen rückwärtiger Beleuchtung aufmerksam macht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anhalten eines unbeleuchteten Fahrers - Nachfolgende Verkehrsteilnehmer - Fehlen der Rückbeleuchtung - Gefahr eines Auffahrunfalls - Einwand mitwirkenden Verschuldens

Papierfundstellen

  • BGHZ 43, 188
  • NJW 1965, 1271
  • MDR 1965, 566
  • VersR 1965, 588
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.11.1962 - VI ZR 217/61

    Haftungsverteilung bei Schäden eines Kraftfahrers durch Ausweichen vor einem

    Auszug aus BGH, 16.03.1965 - VI ZR 210/64
    Unter Bezugnahme auf die Entscheidung BGHZ 38, 270 meint die Revision schließlich, das Berufungsurteil stehe im Widerspruch zu der Rechtsprechung des erkennenden Senats.
  • BGH, 27.05.2009 - VIII ZR 302/07

    Kostenerstattungsanspruch des Mieters bei unwirksamer Endrenovierungsklausel

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff. ; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f. ; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371 ; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 14.06.2018 - III ZR 54/17

    Zur Amtshaftung bei Brandbekämpfung

    Sie berücksichtigt, dass wegen der in Gefahrensituationen geforderten schnellen Entscheidung ein ruhiges und überlegtes Abwägen ausgeschlossen ist und es sehr leicht zu einem Sichvergreifen in den Mitteln der Hilfe kommen kann (BGH, Urteile vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70, juris Rn. 11; vom 30. November 1971 aaO S. 476 und vom 16. März 1965 - VI ZR 210/64, BGHZ 43, 188, 194; vgl. bereits Mugdan II S. 479).
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 322/98

    Aufwendungsersatzanspruch des "Erbensuchers"

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird der Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 21.10.2003 - X ZR 66/01

    Ansprüche des Werkunternehmers gegen die Wohnungseigentümer bei Abschluß eines

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff.; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f.; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f.), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet.
  • BGH, 30.11.1971 - VI ZR 100/70

    Umfang der Beschränkung der Haftung des auftraglosen Geschäftsführers

    Denn diese Vorschrift gilt sowohl für die Haftung aus § 677 wie aus § 678 BGB (vgl. BGHZ 43, 188, 193 [BGH 16.03.1965 - VI ZR 210/64] ; RGRK zum BGB 11. Aufl. Anm. 1 zu § 680).

    Eben die Tatsache, daß die dem Geschäftsherrn drohende Gefahr "dringend" ist, so daß zu ihrer Abwendung regelmäßig nicht genügend Zeit zu ruhigem Überlegen bleibt, ist einer der Gründe, weshalb der Geschäftsherr eine leichte Fahrlässigkeit seines Geschäftsführers hinnehmen, daher die dadurch entstandenen Schäden selbst tragen muß (vgl. BGHZ 43, 188, 194 [BGH 16.03.1965 - VI ZR 210/64] ; Enneccerus/Lehmann, Schuldrecht, 15. Aufl. § 166 I 3 Fn. 3).

  • BGH, 24.10.1974 - VII ZR 223/72

    Öltankwagen - Feuerwehreinsatz, § 677 BGB, GoA, "auch-fremdes Geschäft", § 839

    Der Vorschrift des § 680 BGB liegt der Gedanke zu Grunde, daß ein helfendes Eingreifen Dritter in Augenblicken dringender Gefahr im allgemeinen Interesse erwünscht ist, daß sich der Helfer aber in den Mitteln der Hilfe wegen der durch die Gefahr erforderten Schnelligkeit der Entschließung nur zu leicht vergreifen kann (BGHZ 43, 188, 194; BGH Urteil vom 17. Februar 1972 - II ZR 46/70 - = LM BGB § 677 Nr. 14).
  • BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05

    Ansprüche der Verkäufers bei Stellung von Sicherheiten für die

    Bei objektiv fremden Geschäften, die schon ihrem Inhalt nach in einen fremden Rechts- und Interessenkreis eingreifen (z.B. Hilfe für einen Verletzten, BGHZ 33, 251, 254 ff; Abwendung der von einem unbeleuchteten Fahrzeug drohenden Gefahren, BGHZ 43, 188, 191 f; Tilgung fremder Schulden, BGHZ 47, 370, 371; Veräußerung einer fremden Sache, RGZ 138, 45, 48 f), wird regelmäßig ein ausreichender Fremdgeschäftsführungswille vermutet (z.B.: Senat aaO; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2003 aaO).
  • BGH, 17.05.1971 - VII ZR 146/69

    Allgemeines Vertragsrecht - Politischer Widerstand als Auftragsvertrag

    Der Begriff der Geschäftsbesorgung i.S. von § 662 BGB umfaßt nicht nur die Vornahme von Rechtsgeschäften im wirtschaftlichen Bereich, sondern auch rein tatsächliche Handlungen (vgl. u.a. BGHZ 33, 251, 257 [BGH 07.11.1960 - VII ZR 82/59]; 38, 270, 275 [BGH 27.11.1962 - VI ZR 217/61]; 38, 302, 303 [BGH 06.12.1962 - VII ZR 164/61]; 40, 28 [BGH 20.06.1963 - II ZR 199/61]; 43, 188 [BGH 16.03.1965 - VI ZR 210/64]; 52, 115, 116 [BGH 19.05.1969 - VII ZR 9/67]; Enneccerus/Lehmann, 15. Aufl. § 160 1, 3).
  • BGH, 07.04.1970 - VI ZR 217/68

    Begriff der groben Fahrlässigkeit

    Das Berufungsgericht stellt in Anlehnung an die Grundsätze, die der erkennende Senat in seinem Urteil BGHZ 43, 188 [BGH 16.03.1965 - VI ZR 210/64] aufgestellt hat, fest, daß der Beklagte ein Geschäft für die Eheleute L., zugleich aber auch für G., den Versicherungsnehmer der Klägerin, geführt hat.

    Hier hatte sich der Beklagte einer Sorge angenommen, die G. oblag und deren Versäumung diesen nicht nur strafrechtlicher Sanktion, sondern auch und insbesondere der Belastung mit dem Schaden anderer, durch sein Verschulden etwa verunglückender Verkehrsteilnehmer aussetzen konnte (vgl. BGHZ 43, 188 [BGH 16.03.1965 - VI ZR 210/64]).

  • BGH, 02.12.1980 - VI ZR 265/78

    Berufung auf das Haftungsprivileg gegenüber Schadensersatzansprüchen des

    Der Anlass, aus dem der Helfende seine eigenen Interessen in den Dienst des Unglücksfalls stellt, muss auch bei Fallgestaltungen berücksichtigt werden, in denen wie hier im Verhältnis zu dem Beklagten, dessen Interessen der Kläger bei der Hilfeleistung nicht wahrgenommen hat, die Gesichtspunkte ausscheiden, unter denen der Senat in BGHZ 43, 188, 194 den auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkten Verschuldensmaßstab des § 680 BGB zugunsten des Helfenden hat eingreifen lassen.
  • BGH, 23.09.1999 - III ZR 323/98

    Erbensucher, kein Anspruch auf Aufwendungsersatz

  • OLG Hamm, 05.06.2000 - 13 U 222/99

    Haftungsverzicht; Gestörter Gesamtschuldnerausgleich; Angestellter Fahrer;

  • OLG München, 12.10.2006 - 6 U 1676/06

    Zu den Voraussetzungen der Geschäftsführung ohne Auftrag, insbesondere des

  • BGH, 21.09.1965 - VI ZR 34/64

    Schuldhafte Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht - Schuldhafte Verletzung

  • OLG Köln, 15.04.1997 - 3 U 105/96
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht