Rechtsprechung
BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pfändung der Eigentumsanwartschaft eines Auflassungsempfängers - Wirksamkeit der Pfändung der Eigentumsanwartschaft eines Auflassungsempfängers durch Zustellung des Pfändungsbeschlusses - Voraussetzungen für ein Anwartschaftsrecht - Vorrang der Sicherungshypothek für den ...
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Erzeugt § 873 Abs. 2 BGB eine Verfügungsbeschränkung?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 49, 197
- NJW 1968, 1087 (Ls.)
- NJW 1968, 493
- MDR 1968, 313
- DNotZ 1968, 483
Wird zitiert von ... (66) Neu Zitiert selbst (14)
- BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63
Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Bereits die bloße Auflassung bewirkt eine Bindung des Veräußerers in dem Sinn, daß er sie nicht widerrufen kann (§ 925, vgl. § 873 Abs. 2 BGB); sie bewirkt allerdings keine Verfügungsbeschränkung, der Veräußerer kann vielmehr das Grundstück nach wie vor anderweitig veräußern und belasten und auch einen von ihm gestellten Antrag auf Eintragung des Auflassungsempfängers als Eigentümer wieder zurücknehmen (Senatsurteil BGHZ 45, 186, 190) [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63].Voraussetzung eines Anwartschaftsrechts ist, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 27, 360, 368 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; 37, 319, 321 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; 45, 186, 188 [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63]/89).
- BGH, 13.02.1957 - IV ZR 183/56
Akzessorietät des Pfandrechts
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Darüber hinaus aber setzt die nach Fahrnisrecht erfolgende Verpfändung eines Anwartschaftsrechts die Anlehnung an eine Forderung voraus, zu deren Sicherung sie erfolgt (§§ 1273 Abs. 2, 1204 BGB; vgl. BGHZ 23, 293, 299) [BGH 13.02.1957 - IV ZR 183/56]; eine solche Forderung der Antragstellerin ist weder aus dem Urkundentext noch sonst ersichtlich. - BGH, 22.02.1956 - IV ZR 164/55
Dittmann-Anhänger - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 449 BGB …
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Dies entspricht dem Wesen eines Anwartschaftsrechts und der Rechtsprechung, die der Bundesgerichtshof für das vergleichbare Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers einer beweglichen Sache entwickelt hat (BGHZ 20, 88, 97 ff [BGH 22.02.1956 - IV ZR 164/55]; 28, 16, 21) [BGH 24.06.1958 - VIII ZR 205/57].
- BGH, 24.06.1958 - VIII ZR 205/57
Warenlager II - § 929 BGB, sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz; § 136 GVG aF …
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Dies entspricht dem Wesen eines Anwartschaftsrechts und der Rechtsprechung, die der Bundesgerichtshof für das vergleichbare Anwartschaftsrecht des Vorbehaltskäufers einer beweglichen Sache entwickelt hat (BGHZ 20, 88, 97 ff [BGH 22.02.1956 - IV ZR 164/55]; 28, 16, 21) [BGH 24.06.1958 - VIII ZR 205/57]. - RG, 07.03.1932 - VI 447/31
1. Zum Begriff des Berechtigten in § 878 BGB. Findet diese Vorschrift Anwendung, …
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Insbesondere galt zu ihren Gunsten nicht § 878 BGB; denn diese Bestimmung setzt voraus, daß der Verfügende (hier die Eheleute G.) im Zeitpunkt der Verfügungserklärung (hier: August 1965) Berechtigter (hier: Grundstückseigentümer) war (RGZ 135, 378, 382). - RG, 15.10.1901 - VII 228/01
Pfändung von Erbteilen
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Zwar hat die Rechtsprechung im Rahmen des § 857 ZPO als Drittschuldner in einzelnen Fällen nicht nur Schuldner von Ansprüchen im technischen Sinne anerkannt, sondern auch Inhaber von Rechten, die von der Pfändung berührt wurden (…Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Aufl. § 857 Anm. 2), Personen, die an dem gepfändeten Recht außer dem Vollstreckungsschuldner irgendwie beteiligt waren (…Rosenberg a.a.O.): so bei der Pfändung eines Miteigentumsanteils die übrigen Miteigentümer (BGH Urteil vom 24. Mai 1954, IV ZR 184/53, NJW 54, 1325), bei der Pfändung eines Erbteils die übrigen Miterben (RGZ 49, 405, 407) sowie bei der Pfändung des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers einer beweglichen Sache der Veräußerer (…BGH Urteil vom 24. Mai 1954 a.a.O. mit Anm. Johannsen, LM ZPO § 857 Nr. 2; vgl. schon KG SeuffArch 65 Nr. 18 in Text und Anm. 1). - BGH, 24.05.1954 - IV ZR 184/53
Kaufvertrag über eine Betonmischmaschine - Kauf unter Eigentumsvorbehalt - …
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Zwar hat die Rechtsprechung im Rahmen des § 857 ZPO als Drittschuldner in einzelnen Fällen nicht nur Schuldner von Ansprüchen im technischen Sinne anerkannt, sondern auch Inhaber von Rechten, die von der Pfändung berührt wurden (…Baumbach/Lauterbach, ZPO 29. Aufl. § 857 Anm. 2), Personen, die an dem gepfändeten Recht außer dem Vollstreckungsschuldner irgendwie beteiligt waren (…Rosenberg a.a.O.): so bei der Pfändung eines Miteigentumsanteils die übrigen Miteigentümer (BGH Urteil vom 24. Mai 1954, IV ZR 184/53, NJW 54, 1325), bei der Pfändung eines Erbteils die übrigen Miterben (RGZ 49, 405, 407) sowie bei der Pfändung des Anwartschaftsrechts des Vorbehaltskäufers einer beweglichen Sache der Veräußerer (BGH Urteil vom 24. Mai 1954 a.a.O. mit Anm. Johannsen, LM ZPO § 857 Nr. 2; vgl. schon KG SeuffArch 65 Nr. 18 in Text und Anm. 1). - BGH, 30.05.1958 - V ZR 295/56
Fruchterwerb (§ 956 BGB). Konkursbeschlagnahme
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Voraussetzung eines Anwartschaftsrechts ist, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 27, 360, 368 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; 37, 319, 321 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; 45, 186, 188 [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63]/89). - BGH, 17.01.1952 - IV ZR 167/50
Inanspruchnahme eines Kraftfahrzeugs
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Das ordentliche Gericht ist daher im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (§§ 71 ff GBO) auch zur Entscheidung darüber berufen, ob die Pfändungsanordnung den allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetzungen, jedenfalls in formeller Hinsicht, genügt (vgl. BGHZ 4, 302, 304 ff) [BGH 17.01.1952 - IV ZR 167/50]. - BGH, 04.07.1962 - V ZR 14/61
Rechtsstellung des Schlußerben
Auszug aus BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67
Voraussetzung eines Anwartschaftsrechts ist, daß von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr durch eine einseitige Erklärung zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 27, 360, 368 [BGH 30.05.1958 - V ZR 295/56]; 37, 319, 321 [BGH 04.07.1962 - V ZR 14/61]; 45, 186, 188 [BGH 25.02.1966 - V ZR 129/63]/89). - BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 214/59
- BGH, 24.11.1954 - VI ZR 143/53
Anwendungsbereich des Abzahlungsgesetzes
- RG, 22.02.1935 - V B 2/35
Ist die von einem Vertreter ohne Vertretungsmacht erklärte Unterwerfung unter die …
- LG Wuppertal, 15.02.1963 - 6 T 3/63
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
In diesem Fall hätte die Klage schon deshalb in vollem Umfang Erfolg, weil dem Ehegatten der Klägerin als vermutetem Inhaber des anderen Miteigentumsanteils nach §§ 1011, 432 BGB grundsätzlich nur ein - von dem Beklagten nicht gepfändeter - Anspruch auf Herausgabe an ihn und die Klägerin gemeinsam zustünde (…vgl. BGB-RGRK/Pikart aaO § 1011 Rdn. 8, 10;… Palandt/Bassenge aaO § 1011 Rdn. 2) und weil die Zwangsvollstreckung in einen Miteigentumsanteil in erster Linie durch dessen Pfändung gemäß § 857 ZPO erfolgt (…vgl. BGH, Urt. v. 24. Mai 1954 - IV ZR 184/53, NJW 1954, 1325, 1326; BGHZ 49, 197, 204;… Baur/Stürner, Zwangsvollstreckungs-, Konkurs- und Vergleichsrecht 11. Aufl. 1983 Rdn. 538, 540; A. Blomeyer JZ 1955, 5, 6 f;… Stein/Jonas/Münzberg aaO § 808 Rdn. 1;… § 857 Rdn. 17, 97; 108 mit Fußn. 392), an der es hier ebenfalls fehlt. - BGH, 29.03.2001 - IX ZR 34/00
BGH läßt "Pfändung in die offene Kreditlinie" zu
Die für die Pfändung von zukünftigen Forderungen geltenden Vollstreckungsvorschriften der Abgabenordnung stimmen inhaltlich mit denen der Zivilprozeßordnung überein; nur das Vollstreckungsverfahren unterscheidet sich von demjenigen der Zivilprozeßordnung dadurch, daß das Finanzamt als Gläubiger selbst die Vollstreckungsmaßnahmen erlassen kann (BGHZ 49, 197, 199;… vgl. auch Tipke/Kruse, AO 9. Aufl. § 309 Rdnr. 3;… Klein, AO 7. Aufl. § 309 Rdnr. 8 ff). - BGH, 30.04.1982 - V ZR 104/81
Aufhebungsvertrag Grundstückskauf - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Ein - heute allgemein anerkanntes - Anwartschaftsrecht liegt vor, wenn von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechtes schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der andere an der Entstehung des Rechtes Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (Senatsurteile BGHZ 45, 186, 188, 189; 49, 197, 201).Ein derartiges Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers ist zu bejahen, wenn er selbst den Antrag auf Eintragung als Eigentümer gestellt hat; denn nach § 17 GBO muß das Grundbuchamt diesen Antrag vor zeitlich nachfolgenden Eintragungsanträgen erledigen, so daß der Erwerber vor anderweitigen Verfügungen des Veräußerers geschützt ist (vgl. BGHZ 49, 197, 200, 201).
Die Wesensähnlichkeit mit dem Grundstückseigentum führt dazu, daß das Anwartschaftsrecht nicht durch Abtretung nach §§ 398, 413 BGB sondern durch Auflassung nach § 925 BGB übertragen wird (BGHZ 49, 197, 202).
- BGH, 30.09.1993 - IX ZR 211/92
Vertrauen des Rechtsanwalts in Fortbestand höchstrichterlicher Rechtsprechung
Ferner könnte ins Gewicht fallen, daß die grundlegenden Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1966 (BGHZ 45, 186) und vom 18. Dezember 1967 (BGHZ 49, 197) zum Anwartschaftsrecht des Auflassungsempfängers noch nicht ergangen waren.Aus BGHZ 49, 197, 202 ließ sich.
Daß ein Anwartschaftsrecht nicht nur durch Auflassung und Stellung des Umschreibungsantrags beim Grundbuchamt durch den Erwerber (BGHZ 49, 197, 201) begründet werden konnte, sondern auch durch Auflassung und Eintragung einer Auflassungsvormerkung, entsprach einer weithin vertretenen, wenngleich nicht unumstrittenen und höchstrichterlich noch nicht bestätigten Auffassung (OLG Hamm NJW 1975, 879, 880 [OLG Hamm 17.01.1975 - 15 Wx 190/74]; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1981, 199, 200 mit krit. Anm. Eickmann;… Palandt/Bassenge aaO ab 39. Aufl. § 925 Anm. 6 B bb;… BGB-RGRK/Augustin, 12. Aufl. (1976) §§ 925, 925 a Rdn. 84;… MünchKomm/Kanzleiter, BGB 1. Aufl. (1981) § 925 Rdn. 34; vgl. auch bereits BGHZ 45, 186, 190).
- BGH, 05.04.1991 - V ZR 39/90
Grundstückskauf: Ersatzanspruch des zukünftigen Eigentümers?
In bestimmten Teilbereichen wird das Anwartschaftsrecht wie ein Vollrecht behandelt; z.B. wird es nicht durch Abtretung (§§ 398, 413 BGB), sondern durch Auflassung nach § 925 BGB übertragen (BGHZ 49, 197, 202 ff).b) Die Kläger waren bei Eintritt der Schäden am Haus Inhaber eines Anwartschaftsrechts, weil ihnen das Grundstück bereits aufgelassen war und zu ihren Gunsten eine Auflassungsvormerkung bestand (BGHZ 83, 395, 399; 89, 41, 44 [BGH 11.11.1983 - V ZR 211/82]; 106, 108, 111), mithin von einem mehraktigen Entstehungstat bestand des Vollrechts (Eigentum) schon so viele Erfordernisse erfüllt waren, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der Veräußerer nicht mehr einseitig zerstören konnte (BGHZ 45, 186, 188; 49, 197, 201).
- BGH, 25.06.2021 - V ZR 218/19
Der treuhänderische Auftrag, im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers ein …
Das Anwartschaftsrecht ist nämlich ein dem Volleigentum wesensähnliches Recht, dessen Übertragung wie die des Volleigentums behandelt wird (vgl. Senat, Urteil vom 5. April 1991 - V ZR 39/90, BGHZ 114, 161, 164; Beschluss vom 18. Dezember 1967 - V ZB 6/67, BGHZ 49, 197, 202 f.). - BGH, 17.06.1994 - V ZR 204/92
Abtretung des Eigentumsübertragungsanspruchs nach Auflassung des Kaufgrundstücks; …
Der Senat hat diese Frage in BGHZ 49, 197, 204 offengelassen. - BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 18/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG
Dies ist dann anzunehmen, wenn von einem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß der Vollrechtserwerb durch den Berechtigten nicht mehr von einem anderen (im Zivilrecht zB durch den Vorberechtigten, in der gesetzlichen RV durch den verpflichteten Rentenversicherungsträger) rechtmäßig verhindert werden kann (BGHZ 45, 186, 188 f; BGHZ 49, 197, 200; Schwerdtner, Anwartschaftsrechte, Jura 1980, 609, 613;… Hübner aaO) und bei normalem Ablauf der Dinge als sicher zu erwarten ist. - BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15
Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des …
a) Drittschuldner i.S. des § 857 ZPO können nach der Rechtsprechung des BGH nicht nur Schuldner von Ansprüchen im technischen Sinne, sondern auch Inhaber von Rechten, die von der Pfändung berührt werden, sowie Personen sein, die an dem gepfändeten Recht außer dem Vollstreckungsschuldner irgendwie beteiligt sind (BGH-Beschluss vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/67, BGHZ 49, 197, m.w.N.; Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl., § 857 Rz 4). - BGH, 29.06.1987 - II ZR 295/86
Erwerb der Mitgliedschaft in einer politischen Partei; Aufnahmezwang bei …
Der Begriff der Anwartschaft bezeichnet regelmäßig einen Sachverhalt, bei dem von dem mehraktigen Entstehungstatbestand eines Rechts schon so viele Erfordernisse erfüllt sind, daß von einer gesicherten Rechtsposition des Erwerbers gesprochen werden kann, die der an der Entstehung des Rechts Beteiligte nicht mehr einseitig zu zerstören vermag (vgl. BGHZ 49, 201 [BGH 18.12.1967 - V ZB 6/67]; 83, 399) [BGH 30.04.1982 - V ZR 104/81]. - BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
- BGH, 11.11.1983 - V ZR 211/82
Verpflichtung zur Abtretung eines Auflassungsanspruchs
- BGH, 15.12.1994 - IX ZR 153/93
Zeitpunkt des Eintritts der Gläubigerbenachteiligung bei einer …
- LG Nürnberg-Fürth, 28.08.2006 - 13 T 4282/06
Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung von Finanzierungsgrundschulden
- BGH, 16.10.2008 - III ZR 15/08
Amtshaftung eines Notars wegen Einreichung der Umschreibungsunterlagen vor …
- OLG Saarbrücken, 10.07.2012 - 4 U 143/11
Haftung des Entsorgungsträgers: Schadensersatz wegen Verschrottung eines …
- BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 11/99 R
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung über die Bewertung der Zeiten der …
- OLG Celle, 12.12.2007 - 3 U 104/07
Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung einer notariellen Amtspflicht; …
- BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91
"Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines …
- BGH, 10.12.2009 - IX ZR 203/06
Vornahme eines Antrags auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung durch Bindung …
- BGH, 31.05.1988 - IX ZR 103/87
Beitritt eines Gläubigers zum Zwangsversteigerungsverfahren
- OLG Nürnberg, 23.06.2014 - 15 W 1126/14
Zur Anwendung von § 878 BGB bei Verfügungen eines Nichtberechtigen.
- BFH, 16.05.1995 - VIII R 33/94
Eine wesentliche Beteiligung i. S. von § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG ist gegeben, wenn …
- FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17
Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?
- LG Düsseldorf, 29.01.1985 - 25 T 536/84
Antrag auf Eintragung einer entsprechend § 848 Abs. 2 Satz 2 ZPO entstehenden …
- OLG Frankfurt, 09.12.1996 - 20 W 425/96
Pfändung des Eigentumsverschaffungsanspruchs
- OLG Nürnberg, 06.08.2020 - 15 W 2066/20
Antrag auf Eigentumsumschreibung eines Pfandgläubigers eines Anwartschaftsrechtes
- BayObLG, 28.11.1996 - 2Z BR 81/96
Auflassungsvormerkung und Pfändungsvermerk
- FG München, 06.04.2016 - 4 K 1868/15
Keine Steuerbefreiung als Familienheim bei einem Eigentumsanwartschaftsrecht
- OLG München, 06.11.2003 - 2 Ws 583/03
Voraussetzungen eines Nachverfahrens nach Anordnung des Verfalls des …
- BFH, 14.06.2000 - XI R 57/99
Gesellschafter-Geschäftsführer: Sonderausgaben-Vorwegabzug
- BVerwG, 11.01.2001 - 7 C 10.00
Anwartschaftsrecht Rückübertragung; Beiladung, unterbliebene; …
- BGH, 28.02.1975 - V ZR 146/73
Unbestimmter Bezug einer Grundschuld auf zu pfändende Rückübertragungsansprüche - …
- VerfGH Saarland, 16.04.2013 - Lv 10/12
Beschwerde der Linken - Parteiwechsel führt nicht zu Mandatsverlust
- OLG Saarbrücken, 18.06.2002 - 4 U 270/01
Schadensersatzanspruch aus einem öffentlichrechtlichen Verwahrungsverhältnis
- BFH, 15.10.1996 - VII R 35/96
Inhalt eines Anfechtungsschuldverhältnisses - Vorliegen einer einheitlichen …
- BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 19.05
Volkseigentum; entschädigungslose Enteignung; Anwartschaftsrecht; …
- FG Baden-Württemberg, 10.05.1999 - 9 K 317/98
Erbschaftsteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufs des Erblassers bei zum …
- FG Berlin, 13.12.2004 - 9 K 9090/03
Ausübung der Rechte aus einem Aktienkaufoptionsvertrag als zusätzlicher …
- OLG Brandenburg, 10.01.2008 - 5 U 15/07
Nichtigkeit eines Grundstückskaufvertrages, Wirksamkeit der Zustimmungserklärung …
- OLG Hamm, 13.09.2007 - 15 W 298/07
Trotz Pfändung des Anwartschaftsrechts auf Rückauflassung durch den …
- LG Fulda, 22.12.1987 - 2 T 206/87
- OLG Celle, 27.04.2004 - 8 W 145/04
Beschwerde gegen Kostenrechnung eines Notars; Beurkundung eines …
- OLG Nürnberg, 14.05.2012 - 15 W 545/12
Grundbuchverfahren: Zulässigkeit einer Zwischenverfügung; Anforderungen an den …
- OLG Brandenburg, 23.12.2014 - 2 U 30/14
Öffentlich-rechtliches Verwahrverhältnis: Schadenersatzanspruch wegen …
- BayObLG, 06.05.1999 - 2Z BR 21/99
Weitere Beschwerde gegen die vom Grundbuchamt zu fällende Entscheidung, nachdem …
- OLG Hamburg, 12.07.2002 - 11 U 227/01
Wirksamkeit einer Ausbietungsgarantie in einem Zwangsversteigerungsverfahren
- FG Mecklenburg-Vorpommern, 27.04.2001 - 2 K 97/99
Keine schenkungsteuerpflichtige Rückschenkung eines Grundstücks bei Aufhebung des …
- BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens
- BGH, 08.12.1994 - IX ZR 177/94
Wirksamkeit des Verfügungsverbots
- OLG Naumburg, 11.11.1997 - 10 Wx 40/97
Löschung eines Amtswiderspruchs in einem Grundbuch ; Behördeneigenschaft eines …
- OLG Jena, 28.09.1995 - 6 W 73/95
Pfändung des Auflassungsanspruchs
- BayObLG, 29.11.1990 - BReg. 2 Z 143/90
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Voraussetzungen für die …
- BayObLG, 28.04.1983 - BReg. 2 Z 28/83
Wirkung der Verpfändung eines im Grundbuch vorgemerkten Auflassungsanspruchs
- BayObLG, 13.08.1993 - 2Z BR 80/93
Beschwerdeberechtigung im Grundbuchverfahren; Wirksamkeit der Auflassung
- VG Lüneburg, 16.03.2005 - 3 A 194/03
Anwartschaft; Anwartschaftsberechtigter; Anwartschaftsrecht; Auflassung; …
- KG, 25.06.2009 - 27 W 92/08
Rechtskrafterstreckung und Umschreibung eines Herausgabetitels beim gutgläubigen …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2003 - 2 K 38/02
Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 3 GrEStG bei aufschiebend bedingten oder …
- OLG Brandenburg, 29.11.2001 - 5 U 191/00
Interessenwegfall und Rücktritt vom ganzen Vertrag bei Teilleisung
- OLG Hamm, 27.04.1998 - 15 W 98/98
Keine unrichtige Sachbehandlung bei gesonderter Beurkundung der Auflassung
- LG Hannover, 19.01.1993 - 3 T 175/92
Keine erneute Auflassung bei Anteilsübertragung in BGB-Gesellschaft vor …
- LG Oldenburg, 15.10.2002 - 17 T 995/02
Keine Geltung der Verkaufsvollmacht für Finanzierungsgrundschuld
- BGH, 24.06.1957 - II ZR 43/56
Rechtsmittel
- BayObLG, 25.02.1983 - BReg. 2 Z 8/83
Möglichkeit der Ablehnung des Vollzugs der Auflassung durch das Grundbuchamt, …
- BGH, 16.03.1970 - II ZR 14/69
Voraussetzung der Sicherung einer Grundschuldabtretung - Möglichkeit der …
- BGH, 16.03.1972 - VII ZR 273/69
Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Teilurteils - Anforderungen an die …