Rechtsprechung
BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69 |
Zitiervorschläge
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Weinbrand
§ 950 BGB, "Wert der Verarbeitung" ist Wert der neuen Sache abzüglich dem Stoffwert, auch Verbrauchssteuern sind zu berücksichtigen
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Herstellung einer neuen beweglichen Sache durch Verarbeitung oder Umbildung eines oder mehrerer Stoffe - Durch den Brennvorgang gewonnenes Weindestillat als neue Sache gegenüber dem Brennwein - Anforderungen an den Eigentumserwerb durch Spezifikation
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 56, 88
- NJW 1971, 1175
- MDR 1971, 751
- DB 1971, 912
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 08.10.1955 - IV ZR 116/55
Schleppermotoren - §§ 947, 93 BGB, "in ihrem Wesen geändert" nur dann, wenn …
Auszug aus BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69
Deshalb ergibt sich nach einem alten Grundsatz der Rechtsprechung (RGZ 144, 236, 240; OGHZ 3, 348, 351; BGHZ 18, 226 ff) der Wert der Verarbeitung, wenn von dem Wert der verarbeiteten "neuen" Sache der Stoffwert abgezogen wird. - RG, 10.04.1934 - VII 344/33
Unter welchen Voraussetzungen ist das Eigentum an nicht wesentlichen …
Auszug aus BGH, 05.04.1971 - VIII ZR 99/69
Deshalb ergibt sich nach einem alten Grundsatz der Rechtsprechung (RGZ 144, 236, 240; OGHZ 3, 348, 351; BGHZ 18, 226 ff) der Wert der Verarbeitung, wenn von dem Wert der verarbeiteten "neuen" Sache der Stoffwert abgezogen wird.
- OLG Köln, 23.08.1996 - 11 U 39/96
Zusammensetzen eines Motorrades aus gestohlenen Einzelteilen
Der Verarbeitungswert ist nicht der tatsächliche Kostenaufwand für die Arbeitsleistung, sondern der objektive Wert der geleisteten Arbeit, wie er sich im Sachwert der hergestellten Sache verkörpert (BGHZ 56, 88 (9O)). - BGH, 22.05.1995 - II ZR 260/94
Komplettmotor - § 950 BGB, neue Sache, Wertverhältnis, § 325 BGB <Fassung bis …
Der Wert der Verarbeitung ist die Differenz zwischen dem Wert der neuen Sache und dem Wert aller verarbeiteten Stoffe (vgl. BGHZ 18, 226, 228; 56, 88, 90 f.). - OLG Düsseldorf, 13.08.1998 - 5 U 53/94 Der Verarbeitungswert ist nicht der tatsächliche Kostenaufwand für die Arbeitsleistung, sondern der objektive Wert der geleisteten Arbeit, wie er sich im Sachwert der hergestellten Sache verkörpert (vgl. BGHZ 56, 88, 90 = MDR 1971, 751).