Rechtsprechung
AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Auskünfte über Kick-Backs können auch noch nach Jahren verlangt werden
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Auskünfte über Kick-Backs können auch noch nach Jahren verlangt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Auskünfte über Kick-Backs können auch noch nach Jahren verlangt werden - Verjährungzeitraum richtet sich auch nach Kenntnis der Umstände aufklärungspflichtiger Tatsachen
Besprechungen u.ä.
- kanzlei-klumpe.de , S. 8 (Entscheidungsbesprechung)
Zur Verjährung des Auskunftsanspruchs über Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen aus einem Anlageberatungsvertrag
Papierfundstellen
- BKR 2010, 525
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05
Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus …
Auszug aus AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Bank einen Kunden über Rückvergütungen/Provisionen aufklären, die ihr aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren zufließen (BGH NJW 2007, 1876; BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 2009, 2298). - BGH, 20.01.2009 - XI ZR 510/07
Kick-Back Rechtsprechung gilt auch bei geschlossenen Fonds - "CFB-Medienfonds …
Auszug aus AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Bank einen Kunden über Rückvergütungen/Provisionen aufklären, die ihr aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren zufließen (BGH NJW 2007, 1876; BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 2009, 2298). - BGH, 31.01.1963 - VII ZR 284/61
Geschäftsführung ohne Auftrag und § 817 Satz 2 BGB
Auszug aus AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10
Dies zumindest dann, wenn berechtigte Interessen des Geschäftsherrn vorliegen, wie z.B. ihm erst nachträglich bekannt gewordene rechenschaftspflichtige Tatsachen (BGHZ 39, 87, 93) oder das nachträgliche Entstehen eines sonstigen berechtigten Informationsbedürfnisses (OLG Frankfurt MDR 1966, 503). - BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93
Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren
Auszug aus AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10
Tritt ein Anlageinteressent an eine Bank oder der Anlageberater einer Bank an einen Kunden heran, um über die Anlage eines Geldbetrages beraten zu werden oder zu beraten, werde das darin liegende Angebot zum Abschluss eines "Beratungsvertrages" stillschweigend durch die Aufnahme eines Beratungsgespräches angenommen (BGHZ 123, 126, 128). - BGH, 12.05.2009 - XI ZR 586/07
Darlegungs- und Beweislast für vorsätzliches Verschweigen von Rückvergütungen
Auszug aus AG Heidelberg, 28.07.2010 - 29 C 139/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes muss die Bank einen Kunden über Rückvergütungen/Provisionen aufklären, die ihr aus den Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsgebühren zufließen (BGH NJW 2007, 1876; BGH NJW 2009, 1416; BGH NJW 2009, 2298).
- LG Frankfurt/Main, 20.01.2012 - 10 O 197/11
Kapitalanlageberatung: Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch und in diesem …
Dieser Auskunftsanspruch ergibt sich daneben auch aus §§ 666, 675 BGB (LG Karlsruhe, BKR 2010, 523 ff.; AG Heidelberg, BKR 2010, 525).