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   OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10 - 128   

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OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10 - 128 (https://dejure.org/2011,3798)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22.12.2011 - 8 U 465/10 - 128 (https://dejure.org/2011,3798)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - 8 U 465/10 - 128 (https://dejure.org/2011,3798)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280 Abs. 1
    Pflicht der anlageberatenden Bank zur Aufklärung über Rückvergütungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2012, 171
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 27.09.2011 - XI ZR 182/10

    Zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Das Landgericht ist von zutreffenden Anforderungen an den Inhalt und den Umfang der von einer beratenden Bank geschuldeten anleger- und objektgerechten Beratung ausgegangen (vgl. zuletzt BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10, Tz. 22 m. w. N., zit. nach juris).

    Unter Innenprovisionen sind danach nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen zu verstehen, die in Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Kaufobjekts - versteckt - enthalten sind (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 22; BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 39; jeweils zit. nach juris).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen, die der Kunde an einen Dritten zahlt, gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 25; Beschl. v. 24.8.2011 - XI ZR 191/10 Tz. 4; Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 40; jeweils zit. nach juris).

    Sie setzt ein Dreipersonenverhältnis - wie es etwa für ein Kommissionsgeschäft üblich ist - voraus (vgl. BGH WM 2011, 1506 ff. Tz. 4; Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 41; jeweils zit. nach juris).

    Ein solches Verhältnis besteht bei einem Festpreisgeschäft, wie es hier im Wege des Eigengeschäfts abgeschlossen wurde, nicht (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011, XI ZR 182/10 Tz. 41, zit. nach juris).

    c) Über eine solche Gewinnmarge musste die Beklagte den Kläger unabhängig davon, ob es sich um die Veräußerung eines eigenen Produkts oder - wie hier - eines fremden Produkts im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WpHG) handelt, nicht aufklären (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 37, zit. nach juris).

    Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um eine echte Marge in Form der Veräußerung des Anlageprodukts zu einem über dem Einkaufspreis liegenden Preis (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 37, zit. nach juris) oder aber um eine - hier möglicherweise vorliegende - Innenprovision handelt (vgl. Hannöver in: Schimanski/Bunte/Lwowski, Bankrechts-Handbuch, 4. Aufl., § 110 Rdnr. 73).

    Denn bei der Abwicklung eines Wertpapiergeschäfts im Wege des Eigengeschäfts fehlt es an einem vergleichbaren, offen zu legenden Interessenkonflikt der beratenden Bank, wie er bei Rückvergütungen besteht (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 43, zit. nach juris).

    Die Bank als Verkäuferin der vom Anleger georderten Wertpapiere trifft - anders als etwa den Kommissionär für den Anleger in Bezug auf die erhaltenen Provisionen - keine Pflicht zur Offenlegung ihrer Gewinn- oder Handelsspanne (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 43, zit. nach juris).

    Was für den Kunden im Rahmen des Kaufvertrags offensichtlich ist, lässt innerhalb des Beratungsvertrags seine Schutzwürdigkeit entfallen (vgl. BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 44, zit. nach juris).

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Unter Innenprovisionen sind danach nicht ausgewiesene Vertriebsprovisionen zu verstehen, die in Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Kaufobjekts - versteckt - enthalten sind (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 22; BGH, Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 39; jeweils zit. nach juris).

    Aufklärungspflichtige Rückvergütungen sind - regelmäßig umsatzabhängige - Provisionen, die im Gegensatz zu Innenprovisionen nicht aus dem Anlagevermögen, sondern aus offen ausgewiesenen Positionen wie zum Beispiel Ausgabeaufschlägen und Verwaltungsvergütungen, die der Kunde an einen Dritten zahlt, gezahlt werden, so dass beim Anleger zwar keine Fehlvorstellung über die Werthaltigkeit der Anlage entstehen kann, deren Rückfluss an die beratende Bank aber nicht offenbart wird, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolgt, sodass dieser das besondere Interesse der beratenden Bank an der Empfehlung gerade dieser Anlage nicht erkennen kann (vgl. BGH WM 2011, 925 ff. Tz. 25; Beschl. v. 24.8.2011 - XI ZR 191/10 Tz. 4; Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 40; jeweils zit. nach juris).

  • BGH, 17.07.2002 - VIII ZR 64/01

    Auskunftsanspruch eines Vertragshändlers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Soll die begehrte Auskunft einen vertraglichen Schadensersatzanspruch belegen, muss dieser nicht bereits dem Grunde nach feststehen; vielmehr reicht schon der begründete Verdacht einer Vertragspflichtverletzung aus (vgl. BGH NJW 2002, 3771 f. Tz. 9, zit. nach juris; Palandt/Heinrichs, a. a. O., § 261 Rdnr. 10).
  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gebieten es Treu und Glauben, dem Anspruchsberechtigten einen Auskunftsanspruch zuzubilligen, wenn die zwischen den Parteien bestehenden Rechtsbeziehungen es mit sich bringen, dass der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über das Bestehen oder den Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, und wenn der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderliche Auskunft zu erteilen (vgl. BGH NJW 2007, 1806 ff. Tz. 13, zit. nach juris).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Kommt der Berater dem nach, obliegt dem Anleger der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (vgl. BGH NJW 2006, 1429, 1430 Tz. 15; WM 2006, 1288 f. Tz. 7, zit. nach juris).
  • BGH, 28.09.2004 - XI ZR 259/03

    Börsentermingeschäftsfähigkeit eines Rechtsanwalts und Notars

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Vielmehr hat er sich in Kenntnis und unter Inkaufnahme sämtlicher Risiken dieser Anleihe zu deren Erwerb entschlossen, um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, wobei er der Zeugin R. - nicht ersichtlich unglaubwürdig - als Anleger, der über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen mit Anlagegeschäften der hier in Rede stehenden Art verfügt, gegenüber getreten ist (vgl. BGH NJW 2004, 3628 ff. Tz. 17, zit. nach juris).
  • BGH, 19.07.2011 - XI ZR 191/10

    Bankenhaftung bie Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Sie setzt ein Dreipersonenverhältnis - wie es etwa für ein Kommissionsgeschäft üblich ist - voraus (vgl. BGH WM 2011, 1506 ff. Tz. 4; Urt. v. 27.9.2011 - XI ZR 182/10 Tz. 41; jeweils zit. nach juris).
  • BGH, 11.05.2006 - III ZR 205/05

    Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 22.12.2011 - 8 U 465/10
    Kommt der Berater dem nach, obliegt dem Anleger der Nachweis, dass diese Gegendarstellung nicht zutrifft (vgl. BGH NJW 2006, 1429, 1430 Tz. 15; WM 2006, 1288 f. Tz. 7, zit. nach juris).
  • BGH, 14.01.2014 - XI ZR 355/12

    Zur Wirksamkeit einer klauselmäßigen Behaltensvereinbarung für

    Demgegenüber lehnt die Gegenansicht Herausgabeansprüche sowohl für das Kommissionsgeschäft als auch die Anlageberatung mit unterschiedlicher Begründung ab (OLG Saarbrücken, BKR 2012, 171, 174; LG Kiel, WM 2011, 1228, 1229 f.; Schlegelberger/Hefermehl, HGB, 5. Aufl., § 384 Rn. 36; MünchKommHGB/Ekkenga, 2. Aufl., Bd. 5, Effektengeschäft Rn. 529; MünchKommBGB/Seiler, 6. Aufl., § 667 Rn. 17; Starke in Kümpel/Wittig, Bank- und Kapitalmarktrecht, 4. Aufl., Rn. 17.59 f.; Hadding, ZIP 2008, 529, 534 ff.;Mülbert, ZHR 172 (2008), 170, 200).
  • OLG Dresden, 03.04.2012 - 5 U 376/11

    Anlageberatung; kick back; Rückvergütung; Festpreis; Eigengeschäft

    Dies folgt nach Ansicht des Senats bereits in eindeutiger Weise aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.2011 (XI ZR 182/10), in welchem auf ein Zweipersonenverhältnis abgestellt wird (vgl. Schleswig-Holsteinisches OLG, Beschluss vom 27.01.2012 - 5 U 70/11, juris, Rn. 35; Saarländisches OLG, Urteil vom 22.12.2011 - 8 U 465/10-128, 8 U 465/10, juris, Rn. 35f.).
  • OLG Nürnberg, 23.08.2012 - 4 U 512/12

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler beim Erwerb von

    Eine aufklärungspflichtige Rückvergütung im Sinne der obergerichtlichen Rechtsprechung liegt bei einem Eigengeschäft zum Festpreis nicht vor, da es insoweit an einem vergleichbaren Interessenkonflikt der beratenden Bank fehlt (BGH, Urt. v. 27.09.2011, NJW 2012, 66; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2010, BKR 2011, 25; OLG Dresden, Urt. v. 3.04.2012, 5 U 376/11, zitiert nach juris ; Saarländ. OLG, Urt. v. 22.12.2011, BKR 2012, 171).
  • OLG Nürnberg, 19.11.2012 - 4 U 512/12

    Kapitalanlagerecht: Schadensersatzansprüche wegen Beratungsfehler gegenüber einem

    Bei einem Eigengeschäft ist die Bank aus dem Beratungsvertrag weder verpflichtet, den Kunden über die Tatsache des Eigengeschäfts zu informieren, noch über Existenz, Höhe, Herkunft oder Zusammensetzung des mit der Anlage erwirtschafteten Gewinns aufzuklären (BGH, Urt. v. 27.09.2011, NJW 2012, 66; vgl. auch OLG Karlsruhe, Urt. v. 17.07.2012, 17 U 148/11, zitiert nach juris ; OLG Dresden, Urt. v. 3.04.2012, BB 2012, 1806; OLG Saarbrücken, Urt. v. 22.12.2011, BKR 2012, 171; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2010, BKR 2011, 25).
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