Rechtsprechung
OLG Koblenz, 09.01.2007 - 6 U 668/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG § 1 Abs. 1 Buchst. 1, § 5 Abs. 2
Zur Kausalität zwischen Hausbesuch und Unterzeichnung des Darlehensvertrages
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 06.04.2006 - 3 O 747/05
- OLG Koblenz, 09.01.2007 - 6 U 668/06
- OLG Koblenz, 26.02.2007 - 6 U 668/06
Papierfundstellen
- BKR 2007, 205
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 11.03.2008 - XI ZR 317/06
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei Verbindung mit Unwirksamkeit des …
b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.). - BGH, 11.03.2008 - XI ZR 68/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.). - BGH, 11.03.2008 - XI ZR 381/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts und der Revisionserwiderung auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger eine "Beitrittserklärung" unterzeichnet und darin erklärt hat, sich als Kommanditist an der S. zu beteiligen (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.). - BGH, 11.03.2008 - XI ZR 215/07
Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung
b) Die vorliegende Widerrufsbelehrung ist entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts auch nicht deshalb unzureichend, weil das mit dem Darlehensvertrag verbundene Geschäft - wie in § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a.F. - als "Kaufvertrag" bezeichnet ist, während der Kläger in dem Zeichnungsschein den wirtschaftlichen Beitritt zu einer Kommanditgesellschaft erklärt hat (so auch OLG Celle OLGR 2007, 143, 144 f. zu § 361a BGB a.F.; a.A. OLG Koblenz BKR 2007, 205, 207 f.). - OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 3 U 73/10
Haustürgeschäft: Kausalzusammenhang zwischen der Haustürsituation und dem …
Die Berufung verweist zu Recht darauf, dass der im Gespräch am 18.10.1994 unterzeichnete "Zeichnungsschein" jedenfalls aus Laiensicht bereits eine auch auf Abschluss eines Darlehensvertrages gerichtete Verpflichtung bedeutete, so dass sich der spätere Vertragsschluss nur noch als die förmliche Verwirklichung des bereits eingegangenen Geschäfts darstellte (vgl. zu einem ähnlichen Fall OLG Koblenz, BKR 2007, S. 205).