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   KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13   

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https://dejure.org/2014,43382
KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13 (https://dejure.org/2014,43382)
KG, Entscheidung vom 22.12.2014 - 24 U 169/13 (https://dejure.org/2014,43382)
KG, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 24 U 169/13 (https://dejure.org/2014,43382)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 346 Abs 2 S 2 Halbs 2 BGB, § 355 Abs 2 BGB vom 08.12.2004, § 357 Abs 1 S 1 BGB vom 08.12.2004, § 358 Abs 3 S 3 BGB, § 495 BGB vom 08.12.2004
    Verbraucherdarlehensvertrag: Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines erst im Prozess erklärten Widerrufs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schrottimmobilie, Schadensersatzansprüche gegen finanzierende Bank, Beratungsvertrag, Verletzung von Aufklärungspflichten bei Anbahnung des Darlehensvertrages

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 495 Abs. 1, § 355 Abs. 2 a. F.; BGB-InfoV § 14 a. F.; ZPO §§ 529, 531 Abs. 2, § 533 Nr. 2
    Zulässigkeit und Rechtsfolgen des erst zweitinstanzlich erklärten Widerrufs eines Darlehensvertrags bei nicht verbundenem Geschäft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kaufpreis unangemessen: Finanzierende Bank muss Käufer nicht aufklären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • kanzleimitte.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Widerrufsbelehrungen in Verbraucherdarlehen - Deutsche Kreditbank (DKB)

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    DKB Bank: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    DKB (Deutsche Kreditbank AG): Fehler bei Widerrufsbelehrung

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    DKB: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB Deutsche Kreditbank AG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB (Deutsche Kreditbank AG)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Kredit widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB Bank

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafte Widerrufsbelehrung bei Darlehensvertrag - DKB Bank verurteilt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerrufsmöglichkeit bei Darlehensverträgen der DKB AG

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehensvertrag Aktuell: für Bankkunden entschieden - Verbraucher sollten Immobiliarkredite prüfen lassen - Umschuldung ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DKB Deutsche Kreditbank AG: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darlehenswiderruf bestätigt: Fehler bei Widerrufsbelehrung der DKB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kredit widerrufen: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung der DKB Bank

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    DKB: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rechtsanwälte informieren zu Darlehenswiderruf

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Widerruf Darlehensvertrag - Aktuell: Für Anleger entschieden

  • widerruf-immobiliendarlehen.de (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BKR 2015, 109
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (35)

  • BGH, 24.04.2007 - XI ZR 17/06

    Anrechung von Steuervorteilen bei Rückabwicklung eines

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Deshalb kann der Darlehensnehmer nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung vom Darlehensgeber die aus seinem eigenen Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGHZ 172, 147 Rdn. 22; 180, 123 Rdn. 20, 27 - jeweils zitiert nach juris).

    Dabei besteht bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGHZ 172, 147 Rdn. 35; 180, 123 Rdn. 29 - jeweils zitiert nach juris).

    Denn der Rückforderungsanspruch des Darlehensnehmers gegenüber dem Darlehensgeber erfasst nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung auch die Rückabtretung gewährter Sicherheiten (BGHZ 172, 147 Rdn. 22 - zitiert nach juris).

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 37/03

    Einwendungsdurchgriff gegenüber der finanzierenden Bank bei einem Realkredit

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    aaa) Die Aufklärungspflicht wegen einer Überschreitung der Kreditgeberrolle setzt voraus, dass die Bank im Zusammenhang mit der Planung, der Durchführung und dem Vertrieb des Objekts gleichsam als Partei des zu finanzierenden Geschäfts in nach außen erkennbarer Weise Funktionen oder Aufgaben des Veräußerers oder Vertreibers übernommen und damit einen zusätzlichen, auf die übernommenen Funktionen bezogenen Vertrauenstatbestand geschaffen hat (BGH WM 2004, 620 Rdn. 31 - zitiert nach juris).

    bbb) Ein schwerwiegender Interessenkonflikt ist nach der Rechtsprechung des BGH (WM 2004, 620 Rdn. 32; BKR 2008, 249 Rdn. 37; Urteil vom 22.01.2008 - XI ZR 34/06 - Rdn. 22 - jeweils zitiert nach juris) nicht schon allein deshalb zu bejahen, weil eine finanzierende Bank zugleich Kreditgeberin des Bauträgers oder Verkäufers und des Erwerbers einer Immobilie ist oder dem Verkäufer eine globale Finanzierungszusage erteilt hat.

  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    aaa) Ein die Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank auslösender konkreter Wissensvorsprung im Zusammenhang mit einer arglistigen Täuschung des Anlegers setzt konkrete, dem Beweis zugängliche unrichtige Angaben des Vermittlers oder Verkäufers über das Anlageobjekt voraus; nicht ausreichend sind insoweit subjektive Werturteile und marktschreierische Anpreisungen (BGHZ 169, 109 Ls. 1 und Rdn. 24 - zitiert nach juris).

    Bei derartigen Äußerungen fehlt es an der Darlegung konkreter wertbildender Merkmale der Immobilie, insbesondere zu ihrem Verkehrswert, den Finanzierungskosten sowie den versprochenen Mieteinnahmen und Steuervorteilen, welche objektiv nachprüfbar und einem Beweis zugänglich wären (BGHZ 169, 109 Rdn. 26 - zitiert nach juris).

  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Deshalb kann der Darlehensnehmer nach Widerruf der Darlehensvertragserklärung vom Darlehensgeber die aus seinem eigenen Vermögen erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen zurückfordern sowie die Rückabtretung gewährter Sicherheiten verlangen (BGHZ 172, 147 Rdn. 22; 180, 123 Rdn. 20, 27 - jeweils zitiert nach juris).

    Dabei besteht bei Zahlungen an eine Bank eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGHZ 172, 147 Rdn. 35; 180, 123 Rdn. 29 - jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 28.06.2011 - XI ZR 349/10

    Haustürgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Ob die Widerrufsbelehrung ordnungsgemäß ist oder nicht, ist keine Tatsachen-, sondern ein Rechtsfrage (BGH WM 2011, 1799 Rdn. 40 - zitiert nach juris).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vielmehr allein, ob der Verwender den vom Verordnungsgeber entworfenen Text der Musterbelehrung einer eigenen inhaltlichen Bearbeitung unterzogen hat (vgl. nur BGH WM 2011, 1799 Rdn. 39 - zitiert nach juris).

  • BGH, 01.12.2010 - VIII ZR 82/10

    Fernabsatzgeschäft: Verwendung einer nicht der Musterbelehrung entsprechenden

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Der Bundesgerichtshof hat in dem umgekehrten Fall, bei dem das Formular zwar die Überschrift "Widerrufsrecht", nicht aber die weitere Überschrift "Widerrufsbelehrung" enthielt, eine schädliche Abweichung von der Musterbelehrung festgestellt, weil für den Verbraucher nicht hinreichend deutlich werde, dass er in den nachfolgenden Ausführungen nicht nur über sein Widerrufsrecht, sondern auch über die mit der Ausübung des Rechts verbundenen Pflichten belehrt werden solle (BGH WM 2011, 86 Rdn. 16 und 18 - zitiert nach juris).
  • BGH, 01.03.1994 - XI ZR 149/93

    Rechte des Inhabers einer nicht in das geringste Gebot fallenden

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    § 1144 BGB erweitert - insbesondere zum Schutz vor unberechtigten Verfügungen des Gläubigers in der Zeit zwischen Befriedigung und Urkundenaushändigung - die Rechte, die dem Eigentümer nach den allgemeinen Bestimmungen zustehen; die Befriedigung des Gläubigers ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für das Entstehen des Anspruchs, sondern begründet lediglich ein Zurückbehaltungsrecht, das gemäß § 274 BGB zur Zug-um-Zug-Verurteilung führt (vgl. nur OLG Rostock MDR 2010, 1283 Ls. und Rdn. 4-7 und 13; BGH WM 1994, 909 Rdn. 1 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Bassenge aaO. § 1144 BGB Rdn. 1, 2, 9; Staudinger/Wolfsteiner (Neubearbeitung Stand Juli 2014) § 1144 BGB Rdn. 2, 24, 25, 30).
  • BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01

    Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Ansprüche der Sparkasse

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Denn die Berufung auf diesen - grundsätzlich wirksamen - Aufrechnungsausschluss widerspricht Treu und Glauben, wenn über eine im Prozess zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung ohne weiteres - insbesondere ohne Beweisaufnahme - entschieden werden kann (vgl. nur BGH WM 2002, 1654 Rdn. 10 und BGH NJW-RR 2008, 121 Rdn. 11 - jeweils zitiert nach juris; Palandt/Grüneberg aaO. § 309 BGB Rdn. 17; Staudinger/Coester-Waltjen (Neubearbeitung 2013) § 309 Nr. 3 BGB Rdn. 2).
  • BGH, 28.10.2003 - XI ZR 263/02

    Umfang einer Sicherungsvereinbarung; Sicherung von Ansprüchen des Kreditgebers

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Dem steht nicht entgegen, dass der Rückgewähranspruch durch den Fortfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. nur BGH WM 2011, 2338 Rdn.12 - zitiert nach juris - und etwa Palandt / Bassenge aaO. § 1191 BGB Rdn. 26) und dass bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung - wie vorliegend vereinbart - die bestellte Grundschuld auch die Rückabwicklungsansprüche des Darlehensgebers nach einem Widerruf sichert (vgl. BGH WM 2003, 2410 Ls. und Rdn. 19, 21, 22; BKR 2006, 452 Rdn. 19; BGHZ 168, 1 Rdn. 20 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 6/04

    Zu kreditfinanzierten sogenannten "Schrottimmobilien"

    Auszug aus KG, 22.12.2014 - 24 U 169/13
    Dem steht nicht entgegen, dass der Rückgewähranspruch durch den Fortfall des Sicherungszwecks aufschiebend bedingt ist (vgl. nur BGH WM 2011, 2338 Rdn.12 - zitiert nach juris - und etwa Palandt / Bassenge aaO. § 1191 BGB Rdn. 26) und dass bei einer weiten Sicherungszweckvereinbarung - wie vorliegend vereinbart - die bestellte Grundschuld auch die Rückabwicklungsansprüche des Darlehensgebers nach einem Widerruf sichert (vgl. BGH WM 2003, 2410 Ls. und Rdn. 19, 21, 22; BKR 2006, 452 Rdn. 19; BGHZ 168, 1 Rdn. 20 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 15.02.2007 - I ZR 118/04

    Wirksamkeit der Aufrechnung gegen die Forderung eines Spediteurs; Treuwidrigkeit

  • BGH, 13.03.2007 - XI ZR 159/05

    Voraussetzungen einer Duldungsvollmacht bei unwirksam erteilter Vollmacht

  • BGH, 22.01.2008 - XI ZR 34/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank

  • BGH, 20.02.2008 - VIII ZR 334/06

    Ansprüche des Käufers beim Rücktritt vom Autokauf, wenn der Fahrzeughändler das

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • BGH, 18.03.2008 - XI ZR 241/06

    Aufklärungspflichten der finanzierenden Bank bei finanziertem Immobilienkauf mit

  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 311/07

    Berechnung des Wertersatzanspruchs gemäß § 346 Abs. 2 Satz 2 BGB nach Rücktritt

  • BGH, 17.11.2009 - XI ZR 36/09

    Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Zulässigkeit

  • BGH, 10.11.2011 - IX ZR 142/10

    Insolvenzverfahren: Begründung eines Rechts auf abgesonderte Befriedigung durch

  • BGH, 17.07.2012 - XI ZR 198/11

    Rückabwicklung der Finanzierung eines steuersparenden Immobilienerwerbs:

  • BGH, 15.08.2012 - VIII ZR 378/11

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung

  • BVerfG, 26.02.1993 - 2 BvR 1463/92

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung an Erklärungen

  • OLG Koblenz, 29.05.2009 - 10 U 505/08

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zu Kapitalanlagezwecken;

  • OLG Rostock, 10.06.2010 - 3 U 154/09

    Anspruch auf Erteilung einer Löschungsbewilligung für eine Sicherungshypothek:

  • BGH, 18.03.2014 - II ZR 109/13

    Kapitalanlagegeschäft in einer Haustürsituation: Folgen der Verwendung einer

  • BGH, 16.05.2006 - XI ZR 48/04

    Rückabwicklung eines Realkreditvertrages nach Widerruf; Schadensersatzpflicht

  • OLG Düsseldorf, 13.06.2014 - 7 U 37/13

    Rechtsstellung des Verbrauchers bei Abschluss eines Maklervertrages aufgrund von

  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • BGH, 29.04.2008 - XI ZR 221/07

    Zur Aufklärungspflicht der kreditgebenden Bank über sittenwidrige Überteuerung

  • BGH, 02.04.2009 - V ZR 177/08

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Verkehrswerts einer Sache

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZR 318/09

    Behauptung der Kenntnis der finanzierenden Bank von der sittenwidrigen

  • BGH, 06.07.2010 - XI ZB 40/09

    Zulässigkeit der Berufung im Prozess über die Rückabwicklung einer

  • BGH, 24.01.2014 - V ZR 249/12

    Sittenwidrigkeit eines Grundstückskaufvertrages

  • LG Karlsruhe, 13.06.2014 - 1 S 102/13
  • BGH, 20.03.2014 - V ZR 149/13

    Rückabwicklungsanspruch für einen Eigentumswohnungskaufvertrag: Anforderungen an

  • OLG Nürnberg, 01.08.2016 - 14 U 1780/15

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags

    Die auf die Feststellung, dass der Darlehensvertrag Nr. 07...2 vom 18.11.2010 durch die Widerrufserklärung vom 22.07.2014 in ein Rückabwicklungsverhältnis umgewandelt worden ist, gerichtete Klage, von der das Erstgericht zu Recht im Wege der Auslegung des Klageantrags ausgegangen ist, ist zulässig (so im Ergebnis auch KG Berlin, Urteil vom 22.12.2014 - 24 U 169/13, juris Rn. 23).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2016 - 23 U 50/15

    Berechnung der Rückgewähransprüche nach Darlehenswiderruf

    Sofern der Schuldner der gesicherten Forderung - wie hier - zugleich der Gläubiger des (aufschiebend bedingten) Anspruchs auf Rückgewähr der Sicherungsgrundschuld ist, kann er die Erfüllung der gesicherten Forderung verweigern, bis der Sicherungsnehmer ihm die zur Umschreibung der Grundschuld erforderlichen Unterlagen Zug um Zug aushändigt (BGH NJW 1991, 1821 [BGH 05.02.1991 - XI ZR 45/90] ; NJW 1982, 2768 [BGH 13.05.1982 - III ZR 164/80] ; KG BKR 2015, 109 unter Bezugnahme auf §§ 1192, 1144 BGB sowie NJW 1994, 1475, zur Bezahlung der Grundschuld summe; vgl. auch Staudinger-Wolfsteiner, BGB, Neubearb.

    Bei Zahlungen an eine Bank besteht aber eine tatsächliche Vermutung dafür, dass die Bank Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, die sie als Nutzungsersatz herausgeben muss (BGH NJW 2009, 3572 [BGH 10.03.2009 - XI ZR 33/08] m.w.N.; NJW 2007, 2401 [BGH 24.04.2007 - XI ZR 17/06] ; wie hier: OLG Frankfurt am Main (17.Zs.) ZIP 2016, 409; KG BKR 2015, 109 für einen Immobiliendarlehensvertrag eines Verbrauchers; a.A. [2,5%2Punkte über Basiszinssatz]: jeweils OLG Karlsruhe MDR 2016, 287; OLG Nürnberg, Urt.v. 11.11.2015 - 14 U 2439/14 - OLG Stuttgart ZIP 2015, 2211 [OLG Stuttgart 06.10.2015 - 6 U 148/14] ).

  • OLG Brandenburg, 01.06.2016 - 4 U 125/15

    Widerruf eines Darlehensvertrags: Schutzwirkung der Musterbelehrung bei Eingriff

    Zwar erweitert § 1144 BGB - insbesondere zum Schutz vor unberechtigten Verfügungen des Gläubigers in der Zeit zwischen Befriedigung und Urkundenaushändigung - die Rechte, die dem Grundstückseigentümer nach den allgemeinen Bestimmungen zustehen; die Befriedigung ist nicht Tatbestandsvoraussetzung für das Entstehen des Anspruchs auf Aushändigung der Urkunden, die zur Berichtigung des Grundbuchs oder zur Löschung der Grundschuld erforderlich sind, sondern begründet lediglich ein Zurückbehaltungsrecht, das gemäß § 274 BGB zur Zug-um-Zug Verurteilung führt (OLG Rostock Urteil vom 10. Juni 2010 - 3 U 154/09 LS und Rn. 4 - 7, 13; BGH Beschluss vom 01. März 1994 - XI ZR 149/93 - Rn. 1; Palandt - Bassenge, BGB, 75. Aufl., § 1144, Rdnr. 1, 2, 9; Staudinger/Wolfsteiner (2015) § 1144 Rdnr. 2, 24, 25, 30; für eine Anwendung von §§ 1192, 1144 BGB: KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2014 - 24 U 169/13 -, Rn. 53, juris; offengelassen von OLG Frankfurt, Urteil vom 27. April 2016 - 23 U 50/15 -, Rn. 56, juris).

    Dem lässt sich weder entgegenhalten, dass der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen vom 24. April 2007 (XI ZR 17/16 = BGHZ 172, S. 147 ff.) und vom 10. März 2009 (XI ZR 33/08 = BGHZ 180, S. 123 ff.) die durch die Bank gezogenen Nutzungen mit dem "üblichen Verzugszins" in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz angesetzt hat (so aber KG Berlin, Urteil vom 22. Dezember 2014 - 24 U 169/13 - Rdnr. 49), noch besteht Veranlassung, den gesetzlichen Zinssatz von 4 % gemäß § 246 BGB für die Schätzung des Nutzungswertersatzes (§ 287 ZPO) heranzuziehen.

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