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   OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18   

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OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.05.2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 (https://dejure.org/2018,17795)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Kündigung eines Prämiensparvertrages durch die Bank

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Recht der Sparkasse zur Kündigung eines langfristigen Sparvertrags wegen Niedrigzinsphase

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Recht der Sparkasse zur Kündigung eines langfristigen Sparvertrags wegen Niedrigzinsphase

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 1868
  • WM 2018, 1544
  • BKR 2018, 302
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 159/07

    Pflichten einer Bank im Rahmen einer Anlageberatung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Die Beratung hat sich dementsprechend daran auszurichten, ob das beabsichtigte Anlagegeschäft der sicheren Geldanlage dienen soll oder spekulativen Charakter hat (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07).

    Die empfohlene Anlage muss unter Berücksichtigung dieses Ziels auf die persönlichen Verhältnisse des Kunden zugeschnitten sein (BGH, Urteil vom 19. Juni 2008, III ZR 159/07).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 185/16

    Kündigungsrecht einer Bausparkasse zehn Jahre nach Zuteilungsreife bejaht

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Die durch das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufsund Rückgaberecht vom 29. Juli 2009 erfolgten Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind gemäß Art. 229 § 22 Abs. 2 EGBGB auf die vorliegenden Sparverträge mit Ausnahme der in Art. 229 § 22 Abs. 3 EGBGB genannten - hier nicht einschlägigen - Vorschriften nicht anzuwenden (so auch hinsichtlich der Alt-Bausparverträge: BGH, Urteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 185/16, Rn. 18, juris).

    Hinsichtlich der Bausparverträge hat der Bundesgerichtshof angenommen, dass ein Kündigungsrecht der Bausparkasse während der Ansparphase stillschweigend abbedungen ist, weil anderenfalls die Bausparkasse dem Bausparer jederzeit den bedingungsgemäßen Anspruch auf Gewährung eines Bauspardarlehens entziehen könnte (BGH, Urteil vom 21. Februar 2017, XI ZR 185/16, Rn. 25, juris).

  • OLG Stuttgart, 23.09.2015 - 9 U 31/15

    Sparvertrag: Bindung einer Sparkasse an die in einem Werbeflyer angebotenen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Der Umstand, dass die Prämien auf die Sparbeiträge stufenweise auf bis zu 50 v. H. ab dem 15. Sparjahr stiegen, lässt für sich nicht den Schluss darauf zu, dass sich die Beklagte auf zumindest fünfzehn Jahre binden wollte (a.A.: OLG Stuttgart, die so genannte "Scala-Entscheidung", Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 97; kritisch hierzu Schultheiß, ZIP 2017, 1793).

    Denn damit wolle die Bank die Sparer zur langfristigen regelmäßigen Einzahlung veranlassen, ohne dass der Erhalt dieser in Aussicht gestellten Vorteile vertraglich gesichert wäre (OLG Stuttgart, Urteil vom 23. September 2015, 9 U 31/15, Rn. 94).

  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Die Erklärungen des Beraters dürfen dann aber zutreffende Hinweise im Prospekt nicht entwerten (BGH, Urteil vom 08. Juli 2010, III ZR 249/09).
  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Denn nur aufgrund von Informationen, die ein zutreffendes aktuelles Bild der empfohlenen Anlage bieten, kann der Interessent eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen (BGH, Urteil vom 19. November 2009, III ZR 169/08).
  • BGH, 08.03.2018 - III ZR 133/17

    Auskunftsanspruch über die Mittelverwendungskontrolle im Zusammenhang mit der

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Ein solches, auf bloße Mutmaßungen der Kläger "ins Blaue hinein" gestütztes, einen Schadensersatzanspruch vorbereitendes Auskunftsbegehren dient allein der unzulässigen Ausforschung und ergibt sich auch nicht aus § 242 BGB (BGH, Beschluss vom 8. März 2018, III ZR 133/17, Rn. 19, juris).
  • BGH, 01.08.2017 - XI ZR 469/16

    Kündigung eines Bausparvertrages durch die Bausparkasse: Zulässigkeit der Klage

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Die auf Feststellung des Fortbestehens der Sparverträge gerichtete Feststellungsklage ist zulässig (BGH, Urteil vom 1. August 2017, XI ZR 469/16, Rn. 13, juris), aber nicht begründet.
  • BGH, 05.05.2015 - XI ZR 214/14

    Zur Wirksamkeit einer Klausel zum ordentlichen Kündigungsrecht der Sparkassen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Die Beklagte als Anstalt des öffentlichen Rechts ist nach Art. 3 Abs. 1 GG gehindert, den Zugang zu ihren Einrichtungen ohne sachgerechten Grund willkürlich zu beschneiden, so dass eine ordentliche Kündigung der Beklagten, die eines sachgerechten Grundes entbehrt, wegen eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG nach § 134 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 5. Mai 2015, XI ZR 214/14, Rn. 12 m.w.Nachw., juris).
  • BGH, 21.12.2010 - XI ZR 52/08

    BGH entwickelt Grundsätze zur Berechnung laufender Zinsen in Prämiensparverträgen

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Ob es sich bei den Sparverträgen um unregelmäßige Verwahrverträge (BGH, Urteil vom 21. Dezember 2010, XI ZR 52/08, Rn. 10, juris) oder, nach wohl überwiegender Auffassung in der Literatur, um Darlehensverträge (Palandt/Sprau, BGB, 76. Aufl., § 700 Rn. 1; zum aktuellen Stand der Diskussion: Schultheiß ZIP 2017, 1793) handelt, kann dahinstehen.
  • BGH, 27.01.2010 - VIII ZR 58/09

    Hauptsacheerledigung: Erstmalige Erhebung der Verjährungseinrede im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.05.2018 - 5 U 29/18
    Dabei sind empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie sie der Empfänger nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte verstehen musste (BGH, Urteil vom 27. Januar 2010, Az.: VIII ZR 58/09, zitiert nach juris, Rn. 33, mit zahlr.
  • BGH, 14.05.2019 - XI ZR 345/18

    Kündigung von Sparverträgen "S-Prämiensparen flexibel"

    Das Berufungsgericht hat seine unter anderem in WM 2018, 1544 veröffentlichte Entscheidung im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • LG Stendal, 14.11.2019 - 22 S 104/18

    Kündigung eines Prämiensparvertrags durch die Sparkasse aus wichtigem Grund

    Nach dem Vertragsinhalt stand der Beklagten aber das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Nr. 26 Abs. 1 AGB-Sparkassen bzw. §§ 700 Abs. 1 S. 3, 696 S. 1, 242 BGB (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 49 - zitiert nach Juris) bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu.

    Die Formulierung "Laufzeit nach Wunsch" und "je nach Laufzeit" durften der Kläger und seine Ehefrau nur so verstehen, dass sie den Vertrag jederzeit kündigen konnten, nicht aber, dass die Beklagte auf die eigene Möglichkeit der Kündigung des nach seinem Wortlaut nicht befristeten Vertrages über den Zeitpunkt des Erreichens der Höchstprämie hinaus verzichten wollte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018 aaO Rn 60; bestätigend BGH aaO Rn 43 - jeweils zitiert nach Juris).

    Die Kündigung muss aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar sein (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018 aaO Rn 64; bestätigend BGH aaO Rn 45 - jeweils zitiert nach Juris).

    Nach kaufmännischen Grundsätzen rechtfertigt sich die Fortführung des nach heutigen Maßstäben hochverzinslichen Anlageprodukts aus 1998 wegen der fehlenden Refinanzierungsmöglichkeit nicht mehr (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 21. Februar 2018, 5 U 139/17 Rn 50; OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 64; bestätigend BGH aaO - jeweils zitiert nach Juris).

    Das Kündigungsrecht nach Ziffer 7.1 der Vereinbarung der Parteien vom 26. Mai 2016 betrifft nach dem Gesamtzusammenhang allein das Kündigungsrecht des Klägers und seiner Ehefrau als Sparer und Gläubiger, nicht die Beklagte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. Mai 2018, 5 U 29/18 Rn 50 - zitiert nach Juris, für eine vergleichbare Regelung; bestätigend BGH aaO).

  • OLG Celle, 03.06.2021 - 3 U 42/21

    Kündigungsrecht einer Sparkasse hinsichtlich eines Prämiensparvertrages nach

    Unabhängig von dem Umstand, dass die Kläger im vorliegenden Fall selbst nicht davon ausgehen, mit der Beklagten eine feste Laufzeit bis zum 15. Mai 2094 vereinbart zu haben, beinhaltet ein Finanzstatus als nachträglicher erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).

    Die Kündigung muss aus kaufmännischer Sicht nachvollziehbar und darf nicht willkürlich sein (vgl. Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 64, juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 53 ff., juris).

    Auf die Möglichkeit einer Anpassung der Konditionen des Vertrages muss sich die Beklagte dabei nicht verweisen lassen (vgl. zu allem Vorstehenden das der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 vorangegangene Urteil des OLG Naumburg vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 64).

  • OLG Celle, 18.10.2021 - 3 U 140/21

    Ansprüche auf Zinsen und Prämien aus einem Prämiensparvertrag; Recht zur

    Unabhängig von dem Umstand, dass die Klägerin im vorliegenden Fall ausweislich der gestellten Anträge offenbar selbst nicht davon ausgeht, mit der Beklagten eine feste Laufzeit bis zum 5. August 2097 vereinbart zu haben, beinhaltet ein Finanzstatus als nachträglicher erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in dem Jahreskontoauszug, die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunktes gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (ebenso: Senatsbeschluss vom 3. Juni 2021 - 3 U 42/21 - Rn. 31 ff., juris; OLG Dresden, Urteil vom 18. April 2019 - 8 U 52/19 -, Rn. 51 f., juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16. Mai 2018 - 5 U 29/18 -, Rn. 61, juris; Surowiecki/ Trappe, a.a.O.).

  • LG Dortmund, 18.02.2022 - 3 S 2/21
    Die "Kundenübersicht" vom 31.01.2020 beinhaltet als nachträglich erstellter Kontoauszug nur allgemeine Informationen des Kunden über seine Konten und seine Geschäftsbeziehungen und wird im Regelfall nicht mit Rechtsbindungswillen in dem Sinne erstellt, dass mit ihm eine vertragsändernde Erklärung abgegeben werden soll (vgl. Surowiecki/Trappe, jurisPR-BKR 9/2018 Anm. 2 zu OLG Naumburg BKR 2018, 302).

    Es fehlt aber an hinreichenden Anhaltspunkten dafür, dass die bloße Angabe einer Fälligkeit in der "Kundenübersicht", die im Widerspruch zum sonstigen Vertragsinhalt steht, als Angabe des Zeitpunkts gemeint sein sollte, zu dem die Beklagte das Vertragsverhältnis durch einseitige Erklärung frühestens würde beenden können (vgl. OLG Celle, Hinweisbeschl. v. 03.06.2021 - 3 U 42/21 - NJW-RR 2021, 1133, 1134 f., Rn. 29; OLG Naumburg, Urt. v. 16.05.2018 - 5 U 29/18 - BKR 2018, 302, 306; OLG Dresden, Urt. v. 18.04.2019 - 8 U 52/19 - BKR 2019, 605, 608, Rn. 28).

  • AG Mülheim/Ruhr, 22.06.2020 - 19 C 185/20

    Prämiensparvertrag - Feststellung des Fortbestands bei Kündigung

    Der Beklagten stand danach das Recht zur ordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines sachlichen Grundes und unter Berücksichtigung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu (vgl. OLG Naumburg, Urteil v. 16.05.2018 - 5 U 29/18 -, zit. nach beck-online ; LG Stendal, Urteil v. 14.11.2019 - 22 S 104/18 -, zit. nach beck-online ).
  • LG Duisburg, 24.09.2021 - 7 S 54/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrages mit "maximaler" Laufzeit

    Schließlich läge - soweit man dies nach Treu und Glauben, § 242 BGB, für die Bank aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform und der damit verbundenen Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge verlangt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2018 - 5 U 29/18, Rn. 65; OLG Dresden, BeckRs 2019, 605, 606) - auch die tatbestandliche Kündigungsvoraussetzung eines sachgerechten Grundes vor.
  • LG Duisburg, 21.06.2021 - 7 S 27/21

    Kündigung eines Prämiensparvertrags

    Schließlich läge - soweit man dies nach Treu und Glauben, § 242 BGB, für die Beklagte aufgrund ihrer öffentlich-rechtlichen Organisationsform und der damit verbundenen Verpflichtung zur Erfüllung von Aufgaben der Daseinsvorsorge verlangt (vgl. OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 16.05.2018 - 5 U 29/18, Rn. 65; OLG Dresden, BeckRs 2019, 605, 606) - auch die tatbestandliche Kündigungsvoraussetzung eines sachgerechten Grundes jeweils vor.
  • AG Duisburg, 04.11.2020 - 504 C 1276/20
    vom 16.05.2018, 5 U 29/18, BKR 7/2018; LG Stendal, a.a.O.).
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