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   LG München I, 13.12.2018 - 17 HK O 7439/18   

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https://dejure.org/2018,43247
LG München I, 13.12.2018 - 17 HK O 7439/18 (https://dejure.org/2018,43247)
LG München I, Entscheidung vom 13.12.2018 - 17 HK O 7439/18 (https://dejure.org/2018,43247)
LG München I, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 17 HK O 7439/18 (https://dejure.org/2018,43247)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zusätzliches Zahlungsentgelt bei Zahlung per PayPal oder Sofortüberweisung nach § 270a BGB unzulässig

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Keine zusätzlichen Entgelte bei Zahlung mit PayPal und Sofortüberweisung erlaubt

  • heise.de (Pressebericht, 13.12.2018)

    Kein Zusatzentgelt für Zahlungen mit Paypal und Sofortüberweisung

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Verbraucherschutz: Keine zusätzliche Kosten bei der Zahlung mit Paypal

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bargeldloses Bezahlen: Flixbus darf keine Paypal-Gebühr nehmen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Shop darf für Zahlungsmöglichkeiten PayPal und Sofortüberweisung keine Extra-Kosten verlangen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zahlungsgebühren bei Paypalzahlungen

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Keine Zusatzgebühren für Paypal-Zahlungen und Sofortüberweisung

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Keine Zahlartgebühren für Sofortüberweisung und PayPal

  • sueddeutsche.de (Pressemeldung, 13.12.2018)

    Gebühren für Paypal-Zahloption verboten

  • e-recht24.de (Kurzinformation)

    Online-Bezahlung: Streit um Zusatzgebühren für PayPal und Sofortüberweisung

  • va-ra.com (Kurzinformation)

    Zusatzentgelt für Zahlungen per PayPal und Sofortüberweisung unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zusätzliche Kosten sowohl bei Zahlung mit "Paypal" als auch bei "Sofortüberweisungen" untersagt - Zahlungsentgelte für gängigste Zahlungsmethoden unzulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • K&R 2019, 279
  • BKR 2019, 204
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.03.2021 - I ZR 203/19

    Zulässigkeit der Erhebung eines Entgelts für die Zahlung mittels

    Das Landgericht hat die Beklagte außerdem zur Erstattung pauschaler Kosten für die der Klage vorangegangene Abmahnung in Höhe von 267, 50 EUR nebst Zinsen verurteilt (LG München I, WRP 2019, 399).

    Nicht ausreichend ist, dass der Zahlungsvorgang als solcher mittels Überweisung erfolgt (aA Staudinger/Kolbe, BGB [2019], § 270a Rn. 8; BeckOK.BGB/Schmalenbach, 54. Edition [Stand 1. Mai 2020], § 270a Rn. 3; Billing, BKR 2019, 238, 242; Omlor, WM 2018, 937, 941; ders., JuS 2019, 384; ders., JuS 2020, 353, 354).

  • OLG München, 10.10.2019 - 29 U 4666/18

    Zulässige Vereinbarung eines Entgelts für Nutzung bargeldloser Zahlungsmittel

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts München I vom 13.12.2018, Az.: 17 HK O 7439/18, abgeändert und die Klage abgewiesen.

    Der Richtliniengeber hat das dort geregelte sog. "Surcharging"-Verbot als Mindestharmonisierungsregel ausgestaltet und den Mitgliedstaaten in Art. 62 Abs. 5 der Richtlinie die Möglichkeit eingeräumt, ein entsprechendes Verbot auch auf andere Zahlungsarten anzuwenden, wovon der deutsche Gesetzgeber jedoch gerade keinen Gebrauch gemacht hat, sondern die Richtlinie "1:1" umsetzen wollte (Omlor, JuS 2019, 384; BT-Drs. 18/11495, 146 f.).

    Auch dann handelt es sich nur im Verhältnis zu PayPal - und nicht im Verhältnis von Gläubiger und Schuldner - um die Verwendung einer SEPA-Lastschrift (vgl. Foerster, in: BeckOGK, 01.08.2019, BGB § 270a Rn. 35; ferner Omlor, JuS 2019, 384, 385).

    Auch soweit in der Kommentarliteratur zum Teil vertreten wird, dass sowohl Zahlungen unter Zuhilfenahme von PayPal (vgl. Krüger, in: MüKoBGB, 8. Aufl., § 270a Rn. 5; Schmalenbach, in: BeckOK BGB, 51. Ed. 01.08.2019, § 270a Rn. 3) als auch die "Sofortüberweisung" unter Zuhilfenahme eines Zahlungsauslösedienstes (Häuser, in: MüKoHGB, 4. Aufl., B. Überweisungsverkehr Rn. 602; Billing, BRK 2019, 238, 241; Omlor, JuS 2019, 384, 385; LG Berlin, Urt. v. 21.03.2019, 52 O 243/18, Rn. 20, juris) von § 270a S. 1 BGB erfasst sein sollen, überzeugt dies nicht.

    So hat der Gesetzgeber durchaus erwogen, das SurchargingVerbot etwa auch auf PayPal-Zahlungen zu erstrecken, hat aber hiervon gerade Abstand genommen und sich vielmehr zu einer 1:1-Umsetzung entschieden (vgl. hierzu Billing, BRK 2019, 238, 240; Omlor, JuS 2019, 384; BT-Drs. 18/12568, 146 f., 152).

  • LG Berlin, 21.03.2019 - 52 O 243/18

    Online-Shops dürfen für bestimmte Zahlungsmöglichkeiten keine zusätzliche Gebühr

    Entsprechend hat auch das LG München am 13.12.2018 -17 HK O 7439/18 - die Anwendbarkeit des § 270a BGB auf "Sofortüberweisung" bejaht, da die Überweisung letztlich durch SEPA Überweisung, welche lediglich die zwischengeschaltete Sofort GmbH auslöst, erfolgt.
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