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   BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06   

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https://dejure.org/2006,7577
BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06 (https://dejure.org/2006,7577)
BGH, Entscheidung vom 24.11.2006 - BLw 11/06 (https://dejure.org/2006,7577)
BGH, Entscheidung vom 24. November 2006 - BLw 11/06 (https://dejure.org/2006,7577)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung über die Mitteilung der Ausübung eines Vorkaufsrechts; Bedeutung der Entscheidung der Genehmigungsbehörde für ein mögliches gesetzliches Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens; Rechtsstellung eines ...

  • Judicialis

    RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; RSG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; RSG § 10; ; GrdstVG § 2 Ab... s. 1 Satz 1; ; GrdstVG § 9; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 21; ; LwVG § 14 Abs. 2; ; LwVG § 27 Abs. 2 Satz 1; ; LwVG § 32 Abs. 2 Satz 2; ; LwVG § 32 Abs. 2 Satz 3; ; BGB § 464 Abs. 2; ; ZPO § 561; ; VwGO § 65

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RSG § 4 Abs. 1; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1
    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an den Nichtlandwirt widerspricht unter diesen Umständen den Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, die in erster Linie auf die Gründung und den Erhalt landwirtschaftlicher Betriebe zielen (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).

    Auch der erkennende Senat hat die Rechtsfrage bereits in diesem Sinne entschieden (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 24/01, veröffentlicht in juris, sowie der - allerdings erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangene - Beschl. v. 28. April 2006, BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).

  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Einem solchen Einwand muss das Gericht zur Wahrung der schützenswerten Interessen auch eines Käufers, der Nichtlandwirt ist, nachgehen (Senat, BGHZ 67, 330, 333).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Ebenfalls noch zutreffend ist seine Annahme, dass der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt, obwohl ein Landwirt dieses zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben, eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet und damit einen Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG begründet (ständige Rechtsprechung des Senats: BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 295 und 112, 86, 88).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Ebenfalls noch zutreffend ist seine Annahme, dass der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt, obwohl ein Landwirt dieses zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben, eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet und damit einen Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG begründet (ständige Rechtsprechung des Senats: BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 295 und 112, 86, 88).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der notwendigen Beildagung, Erforderlichkeit

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Die Beschwerdeentscheidung muss wegen des Unterlassens einer Beiladung des Verkäufers zwar nicht aufgehoben werden, wenn feststeht, dass sich aus dessen Nichtbeteiligung im gerichtlichen Verfahren für diesen keine Nachteile ergeben können (vgl. zu einer Verletzung von § 65 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 19. Dezember 1999, 3 C 1/96, veröffentlicht in juris).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 24/01

    Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Ausübung eines dinglichen

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Auch der erkennende Senat hat die Rechtsfrage bereits in diesem Sinne entschieden (Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472; Beschl. v. 26. April 2002, BLw 24/01, veröffentlicht in juris, sowie der - allerdings erst nach der Entscheidung des Beschwerdegerichts ergangene - Beschl. v. 28. April 2006, BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 8/81

    Landwirtschaft - Beschwerderecht - Landwirtschaftsgericht - Vorkaufsrecht -

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Zwischen dem Verkäufer und dem Siedlungsunternehmen kommt nach § 8 Abs. 1 Satz 1 RSG, § 464 Abs. 2 BGB (= § 505 Abs. 2 BGB a.F.) ein Vertrag zu den in dem Vertrag zwischen den Parteien vereinbarten Konditionen zustande (vgl. Senat, Beschl. v. 13. Mai 1982, V BLw 8/81, NJW 1983, 41).
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Ebenfalls noch zutreffend ist seine Annahme, dass der Verkauf eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Nichtlandwirt, obwohl ein Landwirt dieses zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Grundstück zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben, eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens bedeutet und damit einen Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG begründet (ständige Rechtsprechung des Senats: BGHZ 75, 81, 83; 94, 292, 295 und 112, 86, 88).
  • BGH, 04.02.1964 - V BLw 31/63

    Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Die nach Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgte Rücknahme des Genehmigungsantrags bleibt ohne Wirkung (Senat BGHZ 41, 114, 122).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06
    Bei dem hier bestehenden groben Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland (10 ha Eigenland; 1.140 ha Pachtflächen) dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebes und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (Senat, Beschl. v. 29. Nov. 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073, 1075, insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Die Beteiligte zu 3 war daher verpflichtet, von der Mitteilung über die Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG abzusehen und die Genehmigung zu erteilen (vgl. Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100).
  • BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer

    In den Verfahren nach § 10 RSG ist das nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem das Vorkaufsrecht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG ausgeübt wird (Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473, vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 und vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.).
  • BGH, 23.11.2012 - BLw 13/11

    Grundstücksverkehr: Heilung eines Verfahrensfehlers; Aufhebung eines außerhalb

    a) Die Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts nach § 4 RSG, die durch eine in § 21 GrdstVG als Mitteilung bezeichnete Entscheidung der Genehmigungsbehörde erfolgt (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100 Rn. 16), beruhte auf einem fehlerhaften Verwaltungsverfahren.

    Der Käufer kann dem Siedlungsunternehmen dessen Rechtsstellung nicht nachträglich wieder entziehen, indem er erst in dem gerichtlichen Verfahren die Voraussetzungen herbeiführt, unter denen ihm im Verwaltungsverfahren die Genehmigung zu erteilen gewesen wäre (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100 Rn. 20).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 3/13

    Landwirtschaftssache: Wirksamkeit einer Verlängerung der Frist für die

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats zum Einwendungsverfahren nach § 10 RSG, die darauf beruht, dass dem vorkaufsberechtigten Siedlungsunternehmen die einmal erlangte Rechtsstellung nicht nachträglich wieder genommen werden kann (Senat, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 22).

    Die Landwirtschaftsgerichte sind im Einwendungsverfahren vielmehr auf die Prüfung beschränkt, ob die Veräußerung der Genehmigung bedurfte und ob die Genehmigung nach § 9 Abs. 1 GrdstVG zu versagen wäre (Senat, Beschluss vom 23. November 2012 - BLw 13/11, NJW 2013, 607 Rn. 18; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 9/84, BGHZ 94, 299, 301; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 122; BT-Drucks. 3/2635, S. 15 f.; Ernst, LwVG, 8. Aufl., § 1 Rn. 133 f., § 9 Rn. 156 f.).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    aa) Allerdings bestimmt sich in den gerichtlichen Verfahren über die Einwendungen gegen das Vorkaufsrecht (§ 10 RSG) die Frage, ob das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht rechtmäßig nach § 4 RSG ausgeübt und damit einen Anspruch nach § 8 Abs. 1 RSG i.V.m. § 464 Abs. 2 BGB erworben hat, nach den Verhältnissen in dem durch § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG festgelegten Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (Senat, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 22; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98, 100).
  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Die gegenteilige Auffassung der Beschwerde verkennt, dass jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland eine strukturelle Verbesserung darstellt und eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, den Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwiderläuft (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98; BGH NJW-RR 2002, 1169 für Erhöhung des Eigenlandanteils um 0, 4 %).

    Ein solches, möglicherweise widersprüchliches Verhalten eines aufstockungsbedürftigen Landwirts steht dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht nicht entgegen (BGH, Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 = juris Rn. 24 m.w.Rsprn.).

  • BGH, 28.04.2017 - BLw 2/16

    Grundstücksverkehrsgenehmigung und siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht: Mitteilung

    Haben die Einwendungen keinen Erfolg, wird im Einwendungsverfahren nicht positiv festgestellt, dass das Vorkaufsrecht bestand oder wirksam ausgeübt wurde (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 31/63, BGHZ 41, 114, 118 f.; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 18; Beschluss vom 25. April 2008 - BLw 22/07, NL-BzAR 2008, 300 Rn. 7 f.; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 3/13, NJW 2015, 1520 Rn. 30 mwN, insoweit in BGHZ 203, 297 ff. nicht abgedruckt; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. Mai 2016 - 20 WLw 5/15, juris Rn. 24; Schulte, RdL 1965, 305, 312 ff.).
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

    Dementsprechend liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGH, Beschluss v. 26.11.2010 - Az.: BLw 14/09 -, Rdn. 10, NL-BzAR 2011, 115, 116; BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, Rdnr.11, NL-BzAR 2007, 98, 99; BGH, Beschluss v. 28.04.2006 - Az.: BLw 32/05 -, Rdnr. 18 f., NL-BzAR 2006, 329, 331, jeweils m.w.N.).

    (1) Die Rechtmäßigkeit der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist nach den tatsächlichen Umständen im Zeitpunkt seiner Ausübung zu beurteilen (BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 12 ff.; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, NL-BzAR 2003, 178, 185, jeweils m.w.N.).

    Es ist vor einer einseitigen Vereitelung des Vorkaufsrechts durch die Vertragsparteien geschützt (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 19).

  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung

    Dementsprechend liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGH, Beschluss v. 26.11.2010 - Az.: BLw 14/09 -, Rdn. 10, NL-BzAR 2011, 115, 116; BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, Rdnr.11, NL-BzAR 2007, 98, 99; BGH, Beschluss v. 28.04.2006 - Az.: BLw 32/05 -, Rdnr. 18 f., NL-BzAR 2006, 329, 331, jeweils m.w.N.).

    (1) Die Rechtmäßigkeit der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist nach den tatsächlichen Umständen im Zeitpunkt seiner Ausübung zu beurteilen (BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 12 ff.; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, NL-BzAR 2003, 178, 185, jeweils m.w.N.).

    Es ist vor einer einseitigen Vereitelung des Vorkaufsrechts durch die Vertragsparteien geschützt (so ausdrücklich BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 19).

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

    Die Frage, ob das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht rechtmäßig ausgeübt hat, richtet sich nach den tatsächlichen Verhältnissen im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (vergleiche BGH, Beschluss vom 28. April 2006, BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245; Beschluss vom 24. November 2006, BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98; Beschluss vom 28. November 2014, BLw 2/14, NJW-RR 2015, 553; Senat, Beschluss vom 29. Oktober 1991, 10 W (Lw) 3/91, RdL 1991, 330).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 10 RSG bestimmt sich die Frage, ob das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht rechtmäßig ausgeübt hat, nach den tatsächlichen Verhältnissen in dem durch § 6 Abs. 1 S. 3 RSG festgelegten Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts (BGH, Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05 Rn. 22; Beschluss vom 24. November 2006 - BLw 11/06 Rn. 12; Beschluss vom 28. November 2014 - BLw 2/14 Rn. 9 m.w.N.; s.a. Senat, Beschluss vom 29. Oktober 1991 - 10 W(Lw) 3/91).

  • OLG Naumburg, 08.05.2012 - 2 Ww 7/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Gleichstellung eines auswärtigen

  • OLG Naumburg, 02.11.2011 - 2 Ww 3/11

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Veräußerung eines Grundstücks an

  • BGH, 25.04.2008 - BLw 22/07

    Rechtsnatur der Übertragung eines landwirtschaftlichen Betriebes gegen Zahlung

  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

  • OLG Jena, 27.03.2012 - Lw U 559/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Wirksamkeit der Ausübung eines

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