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   BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10   

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https://dejure.org/2011,1912
BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10 (https://dejure.org/2011,1912)
BGH, Entscheidung vom 15.04.2011 - BLw 12/10 (https://dejure.org/2011,1912)
BGH, Entscheidung vom 15. April 2011 - BLw 12/10 (https://dejure.org/2011,1912)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 GrdstVG, § 9 Abs 6 GrdstVG, § 10 Abs 1 Nr 2 GrdstVG
    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer Abstandsfläche für eine benachbarte Windkraftanlage zwecks Bestellung einer Dienstbarkeit

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrdStVG §§ 9 Abs. 1, Abs. 6, 10 Abs. 1 Nr. 2
    Genehmigung des Erwerbs eines landwirtschaftlichen Grundstücks als Abstandsfläche für benachbarte Windkraftanlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden; Genehmigung des Erwerbs eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gemäß § 9 Abs. 6 GrdstVG; Genehmigung für ...

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung für Windenergiegrundstück

  • rewis.io

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer Abstandsfläche für eine benachbarte Windkraftanlage zwecks Bestellung einer Dienstbarkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Befristete Genehmigung des Erwerbs einer Abstandsfläche für eine benachbarte Windkraftanlage zwecks Bestellung einer Dienstbarkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage kann nach § 9 Abs. 6 GrdstVG genehmigt werden; Genehmigung des Erwerbs eines landwirtschaftlichen Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gemäß § 9 Abs. 6 GrdstVG; Genehmigung für ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Agrargrundstück: Windenergie vor Landwirtschaft!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erwerb landwirtschaftlicher Flächen: BGH erlaubt Windräder auf Ackerland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Agrargrundstück: Windenergie vor Landwirtschaft! (IMR 2011, 1062)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1522
  • DÖV 2011, 864
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.12.1964 - V BLw 10/64
    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Von dieser Möglichkeit muss die Genehmigungsbehörde Gebrauch machen, wenn ein Versagungsgrund vorliegt, der durch eine Auflage nach § 10 GrdstVG behoben werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 - V BLw 47/54, RdL 1955, 39, 40 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 46).

    Das gilt auch gegenüber dem siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht, weil auch die unter einer Auflage erteilte Genehmigung eine Genehmigung ist (Senat, vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, aaO; OLG Stuttgart, AgrarR 1978, 233).

    Eine Genehmigung mit einer Veräußerungsauflage kommt allerdings nur in Betracht, wenn ein hinreichender Grund dafür vorliegt, dass der Käufer vorübergehend Eigentümer des Grundstücks wird (Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 47 und vom 24. Mai 1966 - V BLw 6/66, RdL 1966, 202, 204).

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Eine ungesunde Bodenverteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt, zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).

    In den Verfahren nach § 10 RSG ist das nach den Verhältnissen in dem Zeitpunkt zu beurteilen, in dem das Vorkaufsrecht gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 RSG ausgeübt wird (Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473, vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 und vom 24. November 2006 - BLw 11/06, NL-BzAR 2007, 98 Rn. 12 ff.).

  • OLG Oldenburg, 02.07.2009 - 10 W 2/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden; Begriff der

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Nach § 9 Abs. 6 GrdstVG sind in den Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz auch die Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutender Unternehmen zu berücksichtigen, die wie Landwirte auf Flächen im Außenbereich angewiesen sind und nicht darauf verwiesen werden können, sich notwendige Grundstücke andernorts zu beschaffen (OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743).

    Zu berücksichtigen sind selbst solche Gesichtspunkte, die - wie der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen - nur mittelbar diesen Interessen dienen (OLG Karlsruhe, aaO; OLG Stuttgart, RdL 1968, 167, 168 und 1982, 133, 134; OLG Oldenburg, NJW-RR 2010, 742, 743).

  • BGH, 25.05.1966 - V BLw 6/66
    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Eine Genehmigung mit einer Veräußerungsauflage kommt allerdings nur in Betracht, wenn ein hinreichender Grund dafür vorliegt, dass der Käufer vorübergehend Eigentümer des Grundstücks wird (Senat, Beschlüsse vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 47 und vom 24. Mai 1966 - V BLw 6/66, RdL 1966, 202, 204).
  • BGH, 09.01.1981 - V ZR 58/79

    Baulast

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Der Genehmigungsbehörde steht nämlich nicht die Befugnis zu, von den Vertragsparteien eine Änderung des Inhalts abgeschlossener Verträge zu verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1960 - V ZR 150/58, NJW 1960, 533 und vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 205).
  • BGH, 20.01.1960 - V ZR 150/58
    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Der Genehmigungsbehörde steht nämlich nicht die Befugnis zu, von den Vertragsparteien eine Änderung des Inhalts abgeschlossener Verträge zu verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Januar 1960 - V ZR 150/58, NJW 1960, 533 und vom 9. Januar 1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 205).
  • BGH, 07.12.1954 - V BLw 47/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Von dieser Möglichkeit muss die Genehmigungsbehörde Gebrauch machen, wenn ein Versagungsgrund vorliegt, der durch eine Auflage nach § 10 GrdstVG behoben werden kann (Senat, Beschlüsse vom 7. Dezember 1954 - V BLw 47/54, RdL 1955, 39, 40 und vom 17. Dezember 1964 - V BLw 10/64, RdL 1965, 45, 46).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Eine ungesunde Bodenverteilung im Sinne dieser Vorschrift liegt in der Regel dann vor, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt veräußert werden soll und ein Landwirt das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt, zum Erwerb bereit und in der Lage ist, die Fläche zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (Senat, Beschlüsse vom 4. Juli 1979 - V BLw 4/79, BGHZ 75, 81, 83; vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 294; vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Die Rechtsbeschwerde übersieht schon, dass der Genehmigungsbehörde kein Ermessen zusteht, weil die Vertragsparteien einen Anspruch auf Erteilung der Genehmigung haben, wenn kein Versagungsgrund vorliegt (BVerfGE 21, 73, 85).
  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BGH, 15.04.2011 - BLw 12/10
    Unabhängig davon steht der Genehmigungsbehörde - im Unterschied zu den Befugnissen des Verwaltungsgerichts bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen (vgl. BVerwGE 11, 95, 99) - kein von den Landwirtschaftsgerichten nicht auszufüllender eigener Gestaltungsspielraum zu, weil diese nach § 22 Abs. 3 GrdstVG in einem Rechtsbehelfsverfahren berechtigt sind, alle Entscheidungen zu treffen, die auch die Genehmigungsbehörde treffen kann (OLG Naumburg, OLGR 2009, 67, 68; Barnstedt/Steffen, LwVG, 7. Aufl., § 21 Rn. 129 ff.).
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

  • BVerfG, 22.04.2009 - 1 BvR 121/08

    Verfassungsbeschwerde gegen die Genehmigungspflicht für zur hauptberuflichen

  • BGH, 24.11.2006 - BLw 11/06

    Gerichtliche Kontrolle der Ausübung eines Vorkaufsrechts

  • BGH, 19.04.1985 - V ZR 152/83

    Baulast als Rechtsgrund für die Nutzung eines Grundstücks; Voraussetzungen der

  • BGH, 08.07.1983 - V ZR 204/82

    Baulast

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

  • OLG Naumburg, 02.04.2008 - 2 Ww 2/08

    Zum Versagungsgrund der Grundstücksveräußerung wegen ungesunder Verteilung von

  • VGH Bayern, 23.02.1978 - 63 XIII 77
  • OLG Frankfurt, 17.11.2014 - 20 WLw 3/14

    Herabsetzung der Mindestgröße von landwirtschaftlichen Grundstücken

    Dabei ist dem Verordnungsgeber bei der Entscheidung der Frage, ob eine Herabsetzung der Mindestgröße für die Ausübung des Vorkaufsrechtes zur Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur notwendig ist, ein weiter Einschätzungs- und Prognosespielraum zuzubilligen, der erst dann überschritten ist, wenn die Erwägungen des Verordnungsgebers so fehlsam sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für derartige Maßnahmen abgeben können (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] und BVerfG NJW-RR 2010, 263 [BVerfG 22.04.2009 - 1 BvR 121/08] ).

    Zu den im Gesetz ausdrücklich genannten volkswirtschaftlichen Belangen gehört die Gewinnung von Roh- und Grundstoffen wie etwa der Abbau von Kalk, Torf, Lehm, Steinen, Braunkohle, Sand oder Kies, wobei durch die obergerichtliche Rechtsprechung ausdrücklich anerkannt ist, dass hierbei nicht nur der Erwerb von Grundstücken zum unmittelbaren Abbau dieser Rohstoffe zu berücksichtigen ist, sondern auch ein Erwerb, der nur mittelbar diesen Interessen dient, wobei insoweit beispielhaft insbesondere der Erwerb von Ersatz- oder Tauschflächen hervorgehoben wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] ; OLG Oldenburg NJW-RR 2010, 742 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09] ; OLG Jena, Beschluss vom 29. November 2012 - Lw U 468/12 - dok. bei juris; Netz, GrdstVG, a.a.O., S. 618).

    Erforderlich ist allerdings auch, dass die durch § 9 Abs. 6 GrdStVG geschützten volkswirtschaftlichen Belange bereits im August 2013 als dem rechtlich maßgeblichen Zeitpunkt der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechtes vorlagen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] und 2006, 1245).

    Denn der hier betroffene Grundstückserwerb entspricht nur dann volkswirtschaftlichen Belangen im Sinne des § 9 Abs. 6 GrdStVG, wenn die angestrebte Rohstoffgewinnung durch Kiesabbau nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften auch vorgenommen werden darf (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] ).

    Ist bezüglich des beabsichtigten Vorhabens eine erforderliche Betriebsgenehmigung noch nicht erteilt, so bedarf es nach der Rechtsprechung des BGH insoweit im Rahmen des landwirtschaftsgerichtlichen Verfahrens einer Prognose über deren Erteilung (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] ).

    Bezüglich der von dem Bundesgerichtshof (NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] ) geforderten Prognose ist festzustellen, dass diese sich angesichts der Komplexität und Größe des hier betroffenen Vorhabens naturgemäß als schwierig erweist.

  • BGH, 29.04.2022 - BLw 5/20

    BGH hebt Entscheidung zum Verkauf von brandenburgischen Ackerflächen durch

    Im Ausgangspunkt steht der Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über die Rücknahme der Genehmigung, nicht anders als bei der Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz, kein richterlicher Überprüfung entzogener Einschätzungsspielraum zu; denn die Landwirtschaftsgerichte sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 22 Abs. 3 GrdstVG - im Unterschied zu den Befugnissen des Verwaltungsgerichts bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen (vgl. BVerwGE 11, 95, 99) - berechtigt, alle Entscheidungen zu treffen, die auch die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGH, Beschluss vom 15. April 2011 - BLw 12/10, NJW-RR 2011, 1522 Rn. 18).
  • OLG Frankfurt, 20.06.2022 - 20 WLw 6/21

    Veräußerungsauflage im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG

    Zur Frage, wann im Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz im Zusammenhang mit § 9 Abs. 6 GrdstVG eine Veräußerungsauflage in Betracht kommt (Abgrenzung zu BGH NJW-RR 2011, 1522).

    Im Gegensatz zur Entscheidung des BGH vom 15.04.2011 (NJW-RR 2011, 1522) gehe es hier nicht um den Erwerb eines landwirtschaftlich genutzten Grundstücks zur Sicherung von Abstandsflächen, sondern um den Erwerb des Grundstücks, auf dem bereits die beiden genehmigten Windenergieanlagen errichtet worden seien und betrieben würden.

    Gemessen daran entspricht der Erwerb eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks für die - nur im Außenbereich - zulässige Errichtung einer Windenergieanlage zur Sicherung und zum Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung den nach § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigenden, allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 m. w. N.).

  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 14/21

    Ermittlung des Grundstückswerts im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Gemessen daran entspricht etwa der Erwerb eines landwirtschaftlich nutzbaren Grundstücks für die - nur im Außenbereich - zulässige Errichtung einer Windenergieanlage zur Sicherung und zum Ausbau einer die Umwelt schonenden Energieversorgung den nach § 9 Abs. 6 GrdstVG zu berücksichtigenden, allgemeinen volkswirtschaftlichen Belangen (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 m. w. N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW-RR 2011, 1522, Tz. 21) ist in den Genehmigungsverfahren nach dem GrdstVG die Genehmigungsfähigkeit der Anlage inzident zu prüfen, wenn die erforderliche Genehmigung zwar bereits beantragt, aber noch nicht erteilt worden ist.

  • OLG Frankfurt, 23.11.2017 - 15 W 45/17

    Zur Bedeutung des Tatbestandsmerkmals "ungesunde Verteilung des Grund und Bodens"

    Hierzu ist erforderlich, dass der Grundstückserwerb im Zusammenhang mit einer konkreten Betriebsmaßnahme steht und die tatsächliche und baldige Umsetzung des beabsichtigten Vorhabens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist (vgl. zu allem BGH NJW-RR 2011, 1522; OLG Jena RdL 2011, 23 - Vorinstanz des BGH - OLG Frankfurt am Main, 20. Zivilsenat, RdL 2016, 298).

    Soweit sich der 20. Zivilsenat in der angeführten Entscheidung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2011, 1522) bezogen hat, ist übersehen worden, dass vom Bundesgerichtshof ein Versagungsgrund bejaht worden ist, weil eine Veräußerung des Grundstücks nicht nötig gewesen sei.

  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

    Da die Veräußerungsauflage nicht der positiven Wirtschaftslenkung dient, darf dem Erwerber aber nicht die Veräußerung an einen bestimmten Landwirt aufgegeben werden (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 Rn. 32; Netz GrdstVG Rn. 2876).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    Damit wird klargestellt, dass auch die Belange anderer volkswirtschaftlich bedeutsamer Unternehmen zu berücksichtigen sind, die ebenso wie Landwirte auf Flächen im Außenbereich angewiesen sind und deshalb nicht darauf verwiesen werden können, sich notwendige Grundstücksflächen anderenorts zu beschaffen, wobei neben der ausdrücklich erwähnten Roh- und Grundstoffgewinnung alle überindividuellen Interessen von Industrie, Gewerbe, Handel, Verkehr, Energieversorgung , Bauwesen sowie Grundstückserwerbe zur Erfüllung kommunaler, kirchlicher oder karitativer Zwecke beachtlich sein können (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1522 [BGH 15.04.2011 - BLw 12/10] = RdL 2011, 270; OLG Oldenburg NJW-RR 2010, 742 [OLG Oldenburg 02.07.2009 - 10 W 2/09] ; OLG Frankfurt AUR 2015, 260; Netz, a.a.O., Ziffer 4.13.1 - 3 = S.617 - 621 ).
  • OLG Jena, 27.03.2012 - Lw U 559/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Wirksamkeit der Ausübung eines

    Der Senat geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die entsprechende Regelung in Thüringen verfassungsrechtlichen Bedenken nicht unterliegt (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 28.10.2010, Lw U 391/10, insoweit bestätigt durch BGH Beschluss vom 15.04.11, BLw 12/10).
  • BGH, 29.04.2022 - BLw 4/20

    Landwirtschaftssache: Rücknahme einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

    Im Ausgangspunkt steht der Genehmigungsbehörde bei der Entscheidung über die Rücknahme der Genehmigung, nicht anders als bei der Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz, kein richterlicher Überprüfung entzogener Einschätzungsspielraum zu; denn die Landwirtschaftsgerichte sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 22 Abs. 3 GrdstVG - im Unterschied zu den Befugnissen des Verwaltungsgerichts bei der Überprüfung von Ermessensentscheidungen (vgl. BVerwGE 11, 95, 99) - berechtigt, alle Entscheidungen zu treffen, die auch die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGH, Beschluss vom 15. April 2011 - BLw 12/10, NJW-RR 2011, 1522 Rn. 18).
  • OLG Köln, 27.04.2021 - 23 WLw 6/20

    Beschwerde gegen den Beschluss eines Landwirtschaftsgerichts Erteilung einer

    Die Landwirtschaftsgerichte sind in einem Rechtsbehelfsverfahren vielmehr gemäß § 22 GrdstVG berechtigt, alle Entscheidungen zu treffen, die auch die Genehmigungsbehörde treffen kann (BGH, Beschluss v. 15.04.2011 - BLw 12/10, NJW-RR 2011, 1522 ff., juris Rz. 18 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung

  • OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21

    Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen

  • OLG Zweibrücken, 12.11.2020 - 4 WLw 31/20

    Landwirtschaftssache: Erteilung der Grundstücksverkehrsgenehmigung für den Kauf

  • AG Rheinberg, 30.04.2014 - 18 Lw 24/13

    Erwerb landwirtschaftlicher Flächen als Ausgleichsfläche für eine

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