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   BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91   

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https://dejure.org/1992,2706
BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91 (https://dejure.org/1992,2706)
BGH, Entscheidung vom 06.02.1992 - BLw 18/91 (https://dejure.org/1992,2706)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 1992 - BLw 18/91 (https://dejure.org/1992,2706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Landwirtschaftssenat - Prozeßkostenhilfe - Unzulässiges Rechtsmittel - Zulässigkeit des Rechtsmittels - Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde zum BGH - Erstinstanzliches Zivilgericht - Entscheidung über eine Klage durch Urteil - Berufung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftsanpassungsverfahren; Prozesskostenhilfeversagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 65; LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 6
    Keine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof bei Entscheidung des Kreisgerichts als Zivilgericht - Versagung von Prozeßkostenhilfe durch Landwirtschaftssenat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 352
  • MDR 1992, 512
  • NJ 1992, 216
  • WM 1992, 592
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.12.1991 - LwZR 2/91

    Zuständiger OLG-Senat bei Berufung gegen Urteil des Landgerichts in

    Auszug aus BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91
    Für die Art des Rechtsmittels kommt es nämlich formal nur darauf an, in welcher Funktion das Kreisgericht entschieden hat, nicht in welcher es hätte entscheiden müssen (vgl. auch Senatsurt. v. 13. Dezember 1991, LwZR 2/91, Umdruck S. 6, zur Veröffentlichung bestimmt).

    Auch im Interesse des Rechtsmittelführers müssen das Rechtsmittel und die Rechtsmittelzuständigkeit (funktionelle Zuständigkeit vgl. auch Senatsurt. v. 13. Dezember 1991, aaO.) völlig eindeutig sein.

  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91
    Auch aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. BGH, Urteile v. 17. Oktober 1986, V ZR 169/85 und v. 6. Juli 1990, LwZR 5/88; BGHR ZPO vor 1 Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 1 und 2) folgt nichts anderes.
  • BGH, 17.10.1986 - V ZR 169/85

    Rechtsmittel gegen ein fälschlich anstatt eines Beschlusses erlassenes Urteil

    Auszug aus BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91
    Auch aus dem Grundsatz der Meistbegünstigung (vgl. BGH, Urteile v. 17. Oktober 1986, V ZR 169/85 und v. 6. Juli 1990, LwZR 5/88; BGHR ZPO vor 1 Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 1 und 2) folgt nichts anderes.
  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BGH, 06.02.1992 - BLw 18/91
    Es bedarf auch keiner Überlegung dazu, ob der Senat in Anlehnung an BGHZ 98, 41 [BGH 13.05.1986 - VI ZR 96/85] die grundsätzliche Bedeutung der Sache prüfen müßte, weil wegen einer Fehlvorstellung des Gerichts die Zulassung unterblieben ist.
  • LG Rottweil, 27.02.2017 - 1 T 9/17

    Zwangsvollstreckung wegen rückständiger Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg:

    Denn für die Art des eingelegten Rechtsbehelfs kommt es formal nur darauf an, in welcher Funktion das Amtsgericht entschieden hat, nicht in welcher es hätte entscheiden müssen (BGH, Beschl. v. 06.02.1992 - BLw 18/91, juris Rn. 2).
  • BGH, 23.04.2009 - BLw 1/09

    Unzulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde

    Diese Entscheidung kann der Senat ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter treffen (Senat, Beschl. v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, AgrarR 1992, 133).
  • BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94

    Anfechtung der Ablehnung einer negativen Hoferklärung durch das

    Kann der Senat über eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter befinden, wenn das Beschwerdegericht einen Antrag oder ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, AgrarR 1994, 197 ff), dann muß nach Sinn und Zweck von § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG dies auch dann möglich sein, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht hat und im Wege einer Rechtsbeschwerde es nur um diese Frage geht (zur teleologischen Auslegung von § 20 Abs. 1 Nr. 4 vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46, 47 und v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6, Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 21.01.1993 - BLw 45/92

    Streitigkeiten über Arbeitverhältnis bei einer LPG

    Der vorliegende Senatsbeschluß ergeht ohne Zuziehung landwirtschaftlicher Beisitzer (vgl. Senatsbeschl. v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6 Prozeßkostenhilfe 1).
  • OLG Naumburg, 11.11.1993 - 4 U 63/93

    Gesetzliches Vorkaufsrecht eines ausgeschiedenen Mitglieds an Grundstücken einer

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  • OLG Stuttgart, 23.10.2003 - 5 W 37/03

    Abweisung eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung des Zahlungsbefehls eines

    Für die Zulässigkeit der Beschwerde zum Oberlandesgericht gemäß §§ 11 AVAG kommt es in einem solchen Fall allein darauf an, in welcher Funktion das Untergericht entschieden hat, nicht in welcher es hätte entscheiden müssen (BGH, ZIP 1992, 352 [BGH 06.02.1992 - BLw 18/91] ).
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