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   BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02   

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BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02 (https://dejure.org/2002,1713)
BGH, Entscheidung vom 26.04.2002 - BLw 2/02 (https://dejure.org/2002,1713)
BGH, Entscheidung vom 26. April 2002 - BLw 2/02 (https://dejure.org/2002,1713)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1170
  • MDR 2002, 874
  • DNotZ 2002, 956
  • WM 2002, 2522
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt dieser Versagungsgrund vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt dieser Versagungsgrund vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02
    Allein darauf kommt es bei der Auslegung des § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG an (BVerfGE 21, 73, 86).
  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 26.04.2002 - BLw 2/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats liegt dieser Versagungsgrund vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 75, 81, 83 f; 94, 292, 294 f; 112, 86, 88).
  • BGH, 28.04.2017 - BLw 1/15

    Genehmigungsverfahren nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Beurteilung des

    Dringend ist der Aufstockungsbedarf, wenn eine gesteigerte Notwendigkeit für den Erwerb nach wirtschaftlichen und agrarstrukturellen Gesichtspunkten in mittel- und langfristiger Perspektive zu bejahen ist (Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, 242 f.).
  • BGH, 24.11.2023 - BLw 1/23

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Qualifikation eines

    aa) Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats in der Regel dann vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, MDR 2002, 874; Beschluss vom 26. November 2010 - BLw 14/09, NJW-RR 2011, 521 Rn. 10, jeweils mwN).
  • OLG Dresden, 10.07.2008 - W XV 1366/07
    Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung ist dieser Versagungstatbestand in der Regel dann anzunehmen, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist ( BGH, Beschluss vom 06.07.1990 - BLw 8/88 - BGHZ 112, 86, 94; BGH, Beschluss vom 19.11.1996 - BLw 10/96 - BGHZ 134, 166; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04.06.1997 - 13 WLw 112/96 - RdL 1997, 242; BGH, Beschluss vom 08.05.1998 - BLw 42/97 - RdL 1998, 239; OLG Dresden, Beschluss vom 20.04.2000 - WLw 2117/99 - RdL 2000, 269; BGH, Beschluss vom 26.04.2002 - BLw 2/02 - RdL 2002, 242; BGH, Beschluss vom 28.04.2006 - BLw 32/05 - RdL 2006, 236; OLG des Landes Sachsen-Anhalt , Beschluss vom 09.08.2006 - 2 Ww 7/06 - NL-BzAR 2007, 156).

    Denn in die verfassungsrechtlich geschützte Veräußerungsfreiheit des Grundstückseigentümers darf nicht mehr eingegriffen werden, als dies nach dem Schutzzweck der gesetzlichen Eigentumsbeschränkung (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG), nämlich hier zur Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur, erforderlich ist ( BVerfGE 21, 73 [BVerfG 12.01.1967 - 1 BvR 169/63]; 26, 215; BGH, Beschluss vom 08.05.1998, aaO; BGH, Beschluss vom 26.04.2002, aaO; BGH, Beschluss vom 28.04.2006, aaO; OLG Dresden, Beschluss vom 20.04.2000, aaO; Netz, aaO, Ziff. 4.9.1, Seite 401 ff.).

    Es muss jedoch für seinen Betrieb eine gesteigerte Notwendigkeit an dem Zuerwerb des konkreten Grundstückes mit dem Ziel der Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsgrundlage bestehen (BGH, Beschluss vom 26.04.2002, aaO; BGH, Beschluss vom 29.11.1996, aaO; OLG Dresden, Beschluss vom 20.04.2000, aaO).

    Dies schließt zukunftsorientierte Überlegungen und mittel- bis langfristige Planungen hinsichtlich der Betriebsentwicklung durchaus ein (BGH, Beschluss vom 26.04.2002, aaO; OLG Koblenz, Beschluss vom 03.09.1985 - 3 WLw 3/85 - RdL 1985, 299).

  • OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 10 W 3/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Ausübung des Vorkaufrechts nach dem

    Eine solche Situation rechtfertigt daher einen dringenden Aufstockungsbedarf und stellt sich folglich als gesunde Verteilung des Grund und Boden dar (vgl. auch BGH, AgrarR 2002, 320).
  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 4/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Verteilung von

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (vgl. BGH, Beschluss v. 26.04.2002, BLw 2/02, zit. nach juris RdNr. 7 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2

    Dies ist nach ständiger obergerichtlicher, vom Bundesverfassungsgericht gebilligter Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42/97, NJW-RR 1998, S. 1470, 1471) regelmäßig dann der Fall, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, während ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den Bedingungen des Kaufvertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, S. 86 ff, 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96, BGHZ 134, S. 166 ff; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, RdL 2002, S. 242).

    steht ein Vollerwerbslandwirt als Erwerbsinteressent zur Verfügung, der die zum Verkauf stehenden landwirtschaftlichen Nutzflächen zur Aufstockung dringend benötigt (vgl. zum Begriff der Dringlichkeit: BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02, AgrarR 2002, S. 254, 255) und der zum Erwerb bereit und in der Lage ist.

  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 1/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Voraussetzungen der Versagungsgründe der

    Nach ständiger Rechtsprechung des BGH liegt eine ungesunde Verteilung des Grund und Bodens vor, wenn ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Landwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrags zu erwerben (vgl. BGH, Beschluss vom 26.04.2002, BLw 2/02, zitiert nach juris RdNr. 7 m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.12.2016 - 7 W 8/16

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Versagung der Genehmigung des

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das insbesondere der Fall, wenn ein Nichtlandwirt ein landwirtschaftliches Grundstück erwirbt, obwohl ein Landwirt im Hauptberuf oder Nebenberuf diese Fläche dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb zu den Bedingungen des zur Genehmigung vorliegenden Vertrages bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 94, 292, 295; BGHZ 112, 86, 88; BGH RdL 1991, 48; BGH AgrarR 2002, 320; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 17.6.2002 in RdL 2003, 22, und 18.3.2002 in NdsRpfl 2002, 236; vgl. ferner OLG Oldenburg RdL 2009, 329 und OLG Brandenburg RdL 2012, 186).
  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 20 WLw 4/06

    Landwirtschaftliches Siedlungsrecht: Anspruch auf Genehmigung eines

    Dies ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung insbesondere dann der Fall, wenn landwirtschaftlich genutzte Flächen an einen Nichtlandwirt veräußert werden, obwohl ein Landwirt diese zur Aufstockung seines Betriebes dringend benötigt und bereit und in der Lage ist, sie zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (vgl. BGHZ 75, 81; 94, 292, 112, 86 sowie AgrarR 2002, 320).
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - W XV 272/19

    Zur Preismissbrauchskontrolle gemäß §

    Der Verkauf der hier verfahrensgegenständlichen landwirtschaftlichen Grundstücke an die Beteiligte zu 2) führt, wie das Landwirtschaftsgericht Zwickau zutreffend angenommen hat, grundsätzlich zu einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens, § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG (vgl. hierzu: BGH, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88 - BGHZ 112, S. 86 ff., 94; BGH, Beschluss vom 19. November 1996 - BLw 10/96 - BGHZ 134, S. 166 ff.; BGH, Beschluss vom 26. April 2002 - BLw 2/02 - RdL 2002, S. 242; OLG Dresden, Beschluss vom 26. Mai 2010 - W XV 998/09 - RdL 2010, S. 246 ff.).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 20 WLw 7/13

    Zum siedlungsrechtlichen Vorkaufsrecht

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 5/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem

  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

  • OLG Celle, 16.07.2012 - 7 W 21/12

    Torfabbau als privilegiertes Vorhaben im Sinne von § 9 GrdstVG

  • OLG Celle, 17.06.2002 - 7 W 1/02

    Genehmigung eines Kaufvertrages; Grundstückskaufverträge; Gesetzliches

  • OLG Celle, 13.01.2014 - 7 W 81/13

    Anforderungen an die Privilegierung einer Ersatzlandbeschaffung nach § 8 Nr. 7b

  • OLG Celle, 07.06.2021 - 7 W 19/21

    Grundstückverkehrsrechtliche Genehmigung des Verkaufs von landwirtschaftlichen

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 1/13

    Grundstücksverkehrsrecht: Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an

  • OLG Brandenburg, 26.04.2012 - 5 W (Lw) 6/11

    Grundstücksverkehrsrecht: Gleichstellung eines Nebenerwerbslandswirts mit einem

  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 622/18
  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03

    Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer

  • OLG Brandenburg, 10.08.2023 - 16 WLw 4/20
  • OLG Dresden, 21.01.2019 - W XV 712/18
  • OLG Dresden, 20.05.2011 - W XV 11/11

    Genehmigung für einen Grundstückskaufvertrag über landwirtschaftliche Nutzflächen

  • OLG Frankfurt, 25.11.2004 - 20 Ww 4/03

    Landwirtschaftliches Bodenrecht: Voraussetzungen der

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 8/05

    Landwirtschaftssache: Beifügung der Erklärung des Vorkaufsberechtigten zur

  • AG Wittlich, 20.02.2014 - Lw 11/10

    Landwirt genießt höheren Stellenwert als eine Ortsgemeinde

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