Rechtsprechung
   BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,877
BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97 (https://dejure.org/1997,877)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1997 - BLw 26/97 (https://dejure.org/1997,877)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1997 - BLw 26/97 (https://dejure.org/1997,877)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,877) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Umwandlung; Vermögensübernahme durch (mit-) gegründete Aktiengesellschaft gegen die Ausgabe von Aktien an die LPG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen Gerichtsbarkeit; Übernahme des Vermögens einer LPG durch eine Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    § 9 LwVG; § 256 Abs. 2 ZPO; § 34 Abs. 3 LwAnpG 1991

  • archive.org (Leitsatz)

    § 9 LwVG; § 256 Abs. 2 ZPO; § 34 Abs. 3 LwAnpG 1991

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1245
  • FamRZ 1998, 226
  • WM 1997, 2403
  • JR 1998, 424
  • NZG 1998, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
    Auch die weitere Voraussetzung, daß das inzident ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Antragsgegnerinnen für deren Rechtsbeziehungen zu der Klägerin noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255), ist gegeben.
  • BGH, 23.03.1982 - KZR 5/81

    Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage

    Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
    Auch die weitere Voraussetzung, daß das inzident ohnehin zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Antragsgegnerinnen für deren Rechtsbeziehungen zu der Klägerin noch über den gegenwärtigen Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGHZ 69, 37, 42; 83, 251, 255), ist gegeben.
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 46/94

    Begriff des Inventarbeitrages bei Einzelübertritt einer LPG Typ III

    Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
    Der Entscheidung steht entgegen der von der Rechtsbeschwerde vertretenen Auffassung auch nicht die Rechtskraft des Senatsbeschlusses vom 1. Juli 1994 ( BLw 46/94, AgrarR 1994, 367 = WM 1994, 1772 ) entgegen.
  • BGH, 18.03.1996 - II ZR 10/95

    Gesellschaftszweck von Bauherrengemeinschaften

    Auszug aus BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97
    Ein Antrag nach § 256 Abs. 2 ZPO kann aber wie eine Klage nach § 256 Abs. 1 ZPO (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 18. März 1996, II ZR 10/95, WM 1996, 1004 m.w.N.) auch auf Feststellung gehen, daß zwischen der beklagten Partei und einem Dritten oder zwischen den beklagten Parteien untereinander ein Rechtsverhältnis bestehe oder nicht bestehe, wenn dies zugleich für das Rechtsverhältnis der streitenden Parteien von Bedeutung, d.h. die Zwischenfeststellung für die Entscheidung der Hauptsache präjudiziell ist.
  • BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10

    Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer

    Das gilt ebenso für die Zwischenfeststellungsklage, sofern das zu klärende Rechtsverhältnis für die Entscheidung der Hauptsache präjudiziell ist und die Entscheidung über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 7. November 1997 - BLw 26/97, WM 1997, 2403).
  • BGH, 17.10.2017 - KZR 24/15

    ConsulTrust - Unternehmenszusammenschluss: Rüge eines Formmangels der

    Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO kann auch ein Rechtsverhältnis zwischen einer Partei und einem Dritten sein, sofern das zu klärende Rechtsverhältnis für die Entscheidung der Hauptsache vorgreiflich ist und die Entscheidung über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH, Beschluss vom 7. November 1997 - BLw 26/97, WM 1997, 2403, 2404; Urteil vom 15. Juni 2005 - XII ZR 82/02, NZM 2005, 704; Urteil vom 5. Mai 2011 - VII ZR 179/10, NJW 2011, 2195 Rn. 20).
  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Derartige Übertragungen des Vermögens der LPGen sind wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot nach § 134 BGB nichtig (ständige Rechtsprechung des Landwirtschaftssenats des BGH, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369).

    Ein solcher Vertragswille wird nicht erklärt, wenn die LPGen nicht als in Liquidation befindliche Gesellschaften auftreten, sie (und nicht ihre Mitglieder) selbst Gesellschafter des neu gegründeten Unternehmens werden sollen, ihre Aktivitäten unter dem nunmehr einheitlichen Dach abwickeln wollen und die Ausgabe von Aktien dazu dienen soll, die erwünschte Auflösung der LPGen vorzubereiten (zu einer gleichartigen Vertragsgestaltung: BGH, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung

    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Denn sie ist weder durch Umwandlung Gesamtrechtsnachfolgerin (Senatsbeschl. v. 7. November 1997, Blw 26/97, WM 1997, 2403) noch durch wirksame Vermögensübernahme Einzelrechtsnachfolgerin der LPG (T) "M. " G. geworden, wie das Beschwerdegericht annimmt.

    Im übrigen sind die an der Gründung der Antragsgegnerin beteiligten LPGen selbst davon ausgegangen, daß sie als werbende Unternehmen fortbestehen und Aktionäre werden, daß sie ihre "Aktivitäten" unter dem einheitlichen Dach der Antragsgegnerin abwickeln und die "erwünschte Auflösung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vorbereiten" sollen (vgl. Senatsbeschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, aaO).

  • BGH, 15.06.2005 - XII ZR 82/02

    Anforderungen an die Darlegung der Einbeziehung einer Baubeschreibung in einen

    Zwar kann Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage nach § 256 Abs. 2 ZPO auch ein Rechtsverhältnis sein, das zwischen einer Partei und einem Dritten besteht (vgl. BGH Beschluß vom 7. November 1997 - BLw 26/97 - FamRZ 1998, 226).
  • BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 28.11.2008 - II ZR 334/02
    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 8/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 9/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO(Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 5/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • OLG Brandenburg, 28.06.2001 - 5 W (Lw) 9/01

    Identitätswahrenden Umwandlung i. S. d. § 23 Abs. 1 , § 24 LwAnpG

  • BGH, 28.11.2008 - BLw 6/08

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 32/01

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung über die Abgeltung von Ansprüchen aus einer

  • OLG Brandenburg, 13.01.1999 - 1 U 28/98

    (Annex-) Zuständigkeit des Landwirtschaftsgerichts; Anfechtungs- und

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 11/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

  • OLG Dresden, 28.02.2001 - WLw 1313/00

    Einbringungsvertrag zum Zwecke des Vollzuges der beschlossenen Umstrukturierung

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 12/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

  • OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03

    Produktionsgenossenschaft; Sachgründung

  • BGH, 23.11.2007 - LwZR 13/06

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage betreffend die Wirksamkeit der Umwandlung

  • BGH, 13.03.2003 - BLw 35/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 04.07.2002 - BLw 6/02

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 18.03.2004 - BLw 3/04

    Darlegung eines Divergenzfalls

  • OLG Celle, 18.11.2002 - 7 W 34/02

    Landwirtschaftsrecht; Vermeidung eines förmlichen Umlegungsverfahrens; Bemessung

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht