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   BGH, 24.11.1993 - BLw 28/93   

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https://dejure.org/1993,1808
BGH, 24.11.1993 - BLw 28/93 (https://dejure.org/1993,1808)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1993 - BLw 28/93 (https://dejure.org/1993,1808)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1993 - BLw 28/93 (https://dejure.org/1993,1808)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeO §§ 17 Abs. 1, 16 Abs. 1 S. 2; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Vorbehalt in Übergabevertrag als unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung der Hofstelle

  • Wolters Kluwer

    Grundstücksverkehr - Hof - Altenteilhaus - Unwirtschaftliche Verkleinerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung eines Hofes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BGHZ 124, 217
  • NJW 1994, 733
  • MDR 1994, 1255
  • FamRZ 1994, 245
  • WM 1994, 801
  • Rpfleger 1994, 208
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.06.1969 - 1 BvR 353/67

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Genehmigung nach § 9

    Auszug aus BGH, 24.11.1993 - BLw 28/93
    Zutreffend legt die Rechtsbeschwerde dar, daß nach Wortlaut und Gesetzessystematik (vgl. § 9 Abs. 6 GrdstVG) sowie der Entstehungsgeschichte der Norm (vgl. Bericht des Ernährungsausschusses, zitiert nach Lange, Grundstückverkehrsgesetz, 2. Aufl., S. 169) der Begriff der unwirtschaftlichen Verkleinerung sowohl unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten (abstrakt generell vgl. BVerfGE 26, 215, 223) als auch nach betriebswirtschaftlichen Maßstäben (individuell konkret) beurteilt werden muß.

    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Grundstückverkehrsgesetz folgt weiter, daß die Versagung der Genehmigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG nur dann mit der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG vereinbar ist, wenn durch das Veräußerungsgeschäft nachteilige Folgen für die Agrarstruktur eintreten (BVerfGE 26, 215, 224 ff), weil das Genehmigungsverfahren nicht generell der Lenkung des landwirtschaftlichen Grundstücksverkehrs, sondern der Abwehr von Gefahren für die Agrarstruktur dient (BVerfGE aaO S. 223).

  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung

    Insbesondere gehe es hier - anders als in der Entscheidung des BGH vom 24. November 1993 - BLw 28/93 - nicht um eine erst wegzumessende Teilfläche des Hofs, die der Überlasser von der Überlassung ausgespart habe.

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass Altenteilerhausgrundstücke grundsätzlich Bestandteil des Hofes im Sinne des § 2 HöfeO sind und eine Hofüberlassung unter Ausklammerung des Altenteilerhauses ebenso wie eine getrennte Veräußerung nur des Altenteilerhauses regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung des Hofes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG darstellt und deshalb derartigen Geschäften in der Regel die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu versagen ist (BGH RdL 1994, 43 = NJW 1994, 733, 734; OLG Stuttgart RdL 1993, 20; 1987, 294; OLG München RdL 1965, 266).

    Es ist - wie der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. November 1993 (NJW 1994, 733, 734) ausgeführt hat - eine unzulässige Verengung des Blickwinkels, hinsichtlich des Altenteilerhauses nur auf die derzeitige Bedarfslage des landwirtschaftlichen Betriebs abzustellen.

    Eine regelmäßige Abtrennung von rund 13 % der Flächen bei Betrieben der hier in Rede stehenden Größenordnung würde schon im Verlaufe weniger Generationen zu einer agrarstrukturell unerwünschten Zerschlagung der Höfe führen (Senat OLGR Schleswig 2009, 522, 524 m. w. N.; vgl. auch BGH NJW 1994, 733 für die unwirtschaftliche Verkleinerung und Aufteilung durch Abtrennung von Grundstücken mit Landarbeiter- und Altenteilerhäusern).

    Soweit die Beteiligten zu 1) und 2) geltend machen, bei dem Wohnhaus handele es sich um einen erheblichen Teil der Altersvorsorge des Überlassers und seiner Ehefrau, kann dem Sicherungsbedürfnis hinsichtlich der Wohnnutzung ohne weiteres durch die Einräumung eines Nießbrauchrechts Rechnung getragen werden (BGH NJW 1994, 733, 734).

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 6/13

    Testamentarische Regelung der Hoferbfolge: Wirksamkeit von

    In diesem Verfahren sind die Versagungsgründe nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 GrdstVG zu prüfen, weil auch nach dem Höferecht die Zustimmung nur in den gesetzlich bestimmten Fällen versagt werden kann (Senat, Beschluss vom 20. November 1951 - V BLw 54/50, RdL 1952, 72, 73; Beschluss vom 4. Februar 1964 - V BLw 13/63, aaO; Beschluss vom 24. November 1993 - BLw 28/93, BGHZ 124, 217, 219; OLG Celle, AgrarR 1975, 267, 268).
  • OLG Schleswig, 28.04.2009 - 3 WLw 53/08

    Milchviehbetriebsübergabe: Genehmigungsversagung aus betriebs- als auch

    Daneben kann die Unwirtschaftlichkeit auch volkswirtschaftlich unerwünscht sein (BGH NJW 1994, 733).

    Die Vergrößerung (Aufstockung) leistungsfähiger Betriebe gehört insoweit zu den wesentlichsten Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur (BVerfGE 26, Bl. 215 = NJW 1969, 1475 = juris Rn. 25; BGH NJW 1994, 733, 734).

    Eine solche Betrachtungsweise bedingt sowohl unter betriebswirtschaftlichen als auch aus volkswirtschaftlich-agrarstrukturellen Aspekten zwangsläufig die Verwertung gewisser Zukunftsprognosen und kann sich für die Wirtschaftlichkeitsüberlegungen von § 9 Nr. 2 GrdstVG nicht mit einer Momentaufnahme begnügen (BGH NJW 1994, 733, 734).

    Aus diesem Grunde entspricht es der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und ständiger Senatsrechtsprechung, dass etwa die Abtrennung von Grundstücken mit Landarbeiter- und Altenteilerhäusern eine unwirtschaftliche Verkleinerung und Aufteilung des Hofes darstellt (BGH NJW 1994, 733; Senatsbeschlüsse vom 25. Juli 1996 - 3 W 50/96 - SchlHAnz 1997, 1959; 27. Mai 1997 - 3 W 15/97 - 26. September 2000 - 3 WLw 17/00 -, OLGR 2001, 91; 19. November 2004 - 3 WLw 18/04 - 12. Juli 2005 - 3 WLw 88/04 - 28. November 2006 - 3 WLw 32/06 - 20. Mai 2008 - 3 WLw 53/07).

  • OLG Schleswig, 26.09.2000 - 3 W 17/00

    Überlassung des Hofes unter Abtrennung des Altenteilerhauses - unwirtschaftliche

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der Oberlandesgerichte ist anerkannt, dass Altenteilerhausgrundstücke grundsätzlich Bestandteil eines Hofes im Sinne des § 2 HöfeO sind und eine Hofüberlassung unter Ausklammerung des Altenteilerhauses ebenso wie eine getrennte Veräußerung nur des Altenteilerhauses regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung des Hofes im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG darstellt und deshalb derartigen Geschäften in der Regel die Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu versagen ist (vgl. nur BGH RdL 1994, 43 = NJW 1994, 733 ; OLG Stuttgart RdL 1987, 294; 1993, 20; OLG München RdL 1965, 266).

    Es ist - wie der Bundesgerichtshof in der genannten Entscheidung vom 24. November 1993 (NJW 1994, 733, 734) ausgeführt hat - eine unzulässige Verengung des Blickwinkels, hinsichtlich des Altenteilerhauses nur auf die derzeitige Bedarfslage eines Hofes abzustellen.

    Unerheblich ist, dass der Beteiligte zu 1. in dem notariellen Vertrag vom 22. Februar 2000 hinsichtlich des Altenteilergrundstücks eine Vermächtnisanordnung zugunsten des Beteiligten zu 2. getroffen hat, denn dies schließt ein rechtlich selbständiges Schicksal des abgetrennten Grundstücks mit den aufgezeigten nachteiligen Folgen für den Hof nicht aus (vgl. auch BGH NJW 1994, 733, 734).

  • OLG Schleswig, 27.03.2001 - 3 WLw 81/00

    Wirtschaftliche Zerschlagung eines landwirtschaftlichen Betriebes; Erforderlicher

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass in der Abtrennung von Altenteilerhäusern bzw. Landarbeiterhäusern vom Hof regelmäßig eine unwirtschaftliche Verkleinerung oder Aufteilung im Sinne von § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG zu sehen ist (BGH NJW 1994, 733, 734; ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. z. B. Beschlüsse vom 27. Februar 1996 - 3 W 55/95 - 10. Dezember 1996 - 3 W 50/96, SchlHA 1997, 159; 27. Mai 1997 - 3 W 15/97 (Blatt 39 ff der Akte); 23. Juni 1998 - 3 W 20/98 - (Blatt 26 ff der Akte) und zuletzt vom 26. September 2000 - 3 W 17/00 -).
  • OLG Stuttgart, 03.11.1998 - 10 WLw 3/98

    Streit um die Erfüllung eines Hofübergabevertrages. ; Genehmigungsbedürftigkeit

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  • LG Nürnberg-Fürth, 03.12.1993 - 3 HKT 5216/93

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Company mbH"

    BGH, BeschluB vom 24.11.1993 äEUR BLw 28/93 äEURï¼? mitgeteilt von D. Bundschuh, Vorsitzender æ-'chter am BGH Aus.
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