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   BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08   

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BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08 (https://dejure.org/2008,2023)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2008 - BLw 4/08 (https://dejure.org/2008,2023)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2008 - BLw 4/08 (https://dejure.org/2008,2023)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Deutsches Notarinstitut

    LwAnpG § 69 Abs. 3; BGB § 141; AktG § 179a
    "Heilung" einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung durch Nachtragsvertrag der LPG i.L. mit dem neuen Unternehmen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) im Wege einer übertragenden Auflösung; Voraussetzungen einer "Heilung" einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein ...

  • Judicialis

    AktG § 179a; ; ZPO § 256; ; ZPO § 559; ; LwAnpG § 42 Abs. 1; ; LwAnpG § 44; ; BGB § 141; ; LwVG § 27 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ( LPG ) im Wege einer übertragenden Auflösung; Voraussetzungen einer "Heilung" einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein ...

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für das Wirksamwerden einer fehlgeschlagenen Umstrukturierung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft ( LPG ) im Wege einer übertragenden Auflösung; Voraussetzungen einer "Heilung" einer unwirksamen übertragenden Auflösung durch ein ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die mißlungene LPG-Umstrukturierung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 264
  • NZG 2009, 398 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 334/02

    Abwicklung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in den neuen

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Eine fehlgeschlagene Umstrukturierung einer LPG im Wege einer übertragenden Auflösung analog § 179a AktG wird wirksam, wenn die durch ihren Nachtragsliquidator vertretene LPG i.L. in einem Vertrag mit dem neuen Unternehmen die Veräußerung ihres gesamten Vermögens aus der Liquidation gegen die Gewährung von Anteilsrechten an dem neuen Unternehmen vereinbart und die Mitgliederversammlung dem zustimmt (Fortführung von BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543).

    Die Zulässigkeit einer solchen Übertragung in der Liquidation war nie streitig, da § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG allgemein auf die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Abwicklung der eingetragenen Genossenschaften verweist und keine Anordnung enthält, dass die Vermögensgegenstände der LPG nur gegen Entgelt und nicht gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen veräußert werden dürfen (so schon Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

    Die Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild der Verwertung des LPG-Vermögens in der Liquidation durch einen Verkauf gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen bedarf zwar eines zustimmenden Beschlusses der Mitgliederversammlung, aber nicht der Zustimmung sämtlicher LPG-Mitglieder (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

    Das entspricht einer Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 545).

    Diese ist im Schrifttum zwar vereinzelt insoweit auf Kritik gestoßen, als durch die Vermögensübertragung gegen die Ausreichung von Anteilsrechten auch LPG-Mitglieder gegen ihren Willen Gesellschafter des Unternehmens werden (Bayer, EWiR 2004, 1189, 1190).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Es reicht aus, dass die Urkunde über das die Bestätigung enthaltende Rechtsgeschäft auf die Urkunde über das zu bestätigende Rechtsgeschäft hinweist (vgl. BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Die Bestätigung erfordert die Einigung der Parteien, sich in Kenntnis der Abreden auf den Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen (BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981; Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Es reicht aus, dass die die Bestätigung enthaltende Urkunde auf die Urkunde hinweist, die das zu bestätigende Rechtsgeschäft enthält (BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

  • BGH, 06.05.1982 - III ZR 11/81

    Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages wegen der Höhe des Zinssatzes -

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Die Bestätigung erfordert die Einigung der Parteien, sich in Kenntnis der Abreden auf den Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen (BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981; Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Der Wille zur Bestätigung kommt dann in den diesem Zweck dienenden Änderungen oder Ergänzungen zum Ausdruck (vgl. BGHZ 7, 161, 163 , BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 7/99

    Leistung einer baren Zuzahlung an ein Mitglied einer LPG nach deren Umwandlung in

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Die Festlegung des Grundkapitals einer AG oder des Stammkapitals einer GmbH hat mit dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu "personifizierenden" Eigenkapitalanteilen der Mitglieder an der LPG nichts zu tun (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 7/99, WM 2000, 255, 256; Beschl. v. 23. November 2007, BLw 26/06, ZOV 2008, 32, 33).

    Die in den ausgegebenen Anteilen (Aktien) verbrieften Rechte beziehen sich auf das gesamte Vermögen der Kapitalgesellschaft, einschließlich der Rücklagen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 7/99, aaO).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03

    Produktionsgenossenschaft; Sachgründung

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Die Antragsteller hätten einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnten sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f. ; Wenzel, AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284 ; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

    Die Zulässigkeit einer solchen Übertragung in der Liquidation war nie streitig, da § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG allgemein auf die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Abwicklung der eingetragenen Genossenschaften verweist und keine Anordnung enthält, dass die Vermögensgegenstände der LPG nur gegen Entgelt und nicht gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen veräußert werden dürfen (so schon Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 4/08
    Da mit der Abweisung des hilfsweise geltend gemachten Stufenantrags den Antragsteller der Zahlungsanspruch insgesamt aberkannt ist, sind die Antragsteller mit dem vollen Wert des von ihnen verfolgten Anspruchs beschwert und dieser Betrag auch dem Geschäftwert für das Rechtsbeschwerdeverfahren zugrunde zu legen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. März 1992, I ZR 296/91, NJW-RR 1992, 1021).
  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

  • BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99

    Abtretung des Abfindungsanspruchs

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

  • OLG Dresden, 05.07.2001 - WLw 1387/00

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts;

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

  • BGH, 23.11.2007 - BLw 26/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen des Anspruchs auf bare Zuzahlung

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57

    Vertrag über Nachlaß eines lebenden Dritten

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

  • BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88

    Zulässigkeit von Alternativanträgen

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Voraussetzung für eine Bestätigung eines Vertrags nach § 141 Abs. 1 BGB ist allerdings, dass die Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit kennen oder zumindest Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit haben (BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371, 377 und vom 28. November 2008 - BLw 7/08, ZIP 2009, 264, 267 mwN).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der erforderliche Bestätigungswille liegt auch vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrags ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (BGH 28. November 2008 - BLw 4/08 - Rn. 37) .
  • BAG, 14.10.2020 - 5 AZR 409/19

    Vergütungsansprüche - Scheingeschäft

    Es genügt, dass sich beide Parteien in Kenntnis aller Vereinbarungen "auf den Boden des ursprünglichen Vertrages stellen" (vgl. BGH 28. November 2008 - BLw 4/08 - Rn. 36) .
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2018 - 24 U 131/17

    Rechtsfolgen der Formunwirksamkeit einer anwaltlichen Honorarvereinbarung

    Denn jedenfalls würde eine Bestätigung im Sinne des § 141 BGB eine Einigung der Parteien, sich auf den "Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen", voraussetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, Rz. 36; Urteile vom 1. Oktober 1999 - V ZR 168/09; vom 6. Mai 1982 - III ZR 11/91; OLG Celle, Urteil vom 23. Dezember 2003 - 3 U 188/03, Rz. 12f.; Staudinger/Roth, aaO, § 141 Rn. 20 mwN), welche hier nicht vorliegt.

    Der Wille zur Bestätigung setzt voraus, dass die Parteien die Nichtigkeit des ursprünglichen Vertrages kennen oder zumindest Zweifel an dessen Rechtswirksamkeit haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008, aaO, Rz. 37; OLG Celle, aaO).

    Der somit erforderliche Bestätigungswille setzt voraus, dass der Bestätigende entweder die Nichtigkeit des Vertrages kennt oder er zumindest Zweifel an der Wirksamkeit des Geschäfts hat (BGH, Urteil vom 10. Februar 2012 - V ZR 51/11, Rz. 21; Beschluss vom 28. November 2008, aaO; Staudinger/Herrler, aaO, mwN).

  • OVG Sachsen, 11.05.2017 - 1 A 90/16

    LPG, Kaufvertrag, Übertragungsvertrag, Umwandlung

    Denn das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes enthält eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG (§§ 23 ff. LwAnpG) und schließt daher privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung im Wege der Einzelrechtsnachfolge aus (so BGH, Beschl. v. 28. November 2008, ZIP 2009, 264).

    Denn die Handlung dient nicht der Heilung des Umwandlungsprozesses - etwa durch Verkauf aller Anteile (§ 42 LwAnpG) -, sondern durch sie werden im Nachhinein privatautonom und nicht durch ein im Landwirtschaftsanpassungsgesetz vorgesehenes Verfahren nur einzelne unbewegliche und bewegliche Vermögensgegenstände des Betriebs an einen neuen Eigentümer übertragen, auch wenn zunächst eine Umstrukturierung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz beabsichtigt war (vgl. in diesem Zusammenhang BGH, Beschl. v. 28. November 2008 a. a. O. und Urt. v. 20. September 2004, ZOV 2005, 25).".

    Die Umstrukturierung der drei landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften erfolgte damit abschließend erst durch den Verkauf aller Anteile (§ 42 LwAnpG; vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 2008 - BLw 4/08 -, juris Rn. 25).

    Diese Handlungen dienten damit nicht nur der nachträglichen formalen Heilung des Umwandlungsprozesses, sondern machten den Abschluss der Umstrukturierungen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz erst möglich.22 Der Annahme, dass auch die fortbestehende Liquidationsgesellschaft noch dem im Landwirtschaftsanpassungsgesetz geregelten Sonderumwandlungsrecht unterlag, wird auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gestützt, der insoweit ausgeführt hat (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 2008 a. a. O., juris Rn. 24 ff.):.

    25 Gegen die Auffassung des Beklagte spricht im Übrigen § 69 Abs. 3 Satz 4 LwAnpG, wonach für die Abwicklung ausdrücklich § 42 LwAnpG gilt, der gerade auf § 82 GenG Bezug nimmt (vgl. BGH, Beschl. v. 28. November 2008 a. a. O., juris Rn. 25).

  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 442/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Der erforderliche Bestätigungswille liegt auch vor, wenn die Parteien zwar irrtümlich von der Wirksamkeit des ursprünglichen Vertrags ausgehen, mit dem Abschluss des neuen Rechtsgeschäfts aber jeden Zweifel an dessen Gültigkeit ausräumen wollen (BGH 28. November 2008 - BLw 4/08 - Rn. 37) .
  • OLG Brandenburg, 30.06.2016 - 9 UF 133/14

    Ehevertrag: Wirksamkeit von Unterhalts- und Versorgungsausgleichsausschluss;

    Denn es reicht aus, wenn die die Bestätigung enthaltende Urkunde auf die Urkunde hinweist, die das zu bestätigende Rechtsgeschäft enthält (BGH, NJW 1999, 3704; ZIP 2009, 264).

    Der Wille zur Bestätigung setzt voraus, dass die Vertragsparteien die Nichtigkeit des ursprünglichen Vertrages kennen oder zumindest Zweifel an dessen Rechtswirksamkeit haben (BGH, ZIP 2009, 264; NJW 2012, 1570).

  • BGH, 19.06.2012 - II ZR 241/10

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Die Mitglieder einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft können aus gesellschafterlicher Treuepflicht verpflichtet sein, einer Nachtragsvereinbarung zuzustimmen, mit der die nach dem LwAnpG 1990 gescheiterte Umwandlung in eine Kommanditgesellschaft geheilt werden kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 20. September 2004, II ZR 334/02, ZIP 2004, 2186, 2187; Beschluss vom 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 33 ff.).

    Die aufgrund der Unwirksamkeit des Teilungsbeschlusses nach § 134 BGB nichtige Vermögensübertragung lässt sich nicht als Vertrag über den Verkauf des gesamten Unternehmens oder als Übertragung des Vermögens aus der Liquidation auslegen oder nach § 140 BGB umdeuten (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2007 - V ZR 42/07, juris Rn. 26; Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 32).

    Die gescheiterte Teilung bzw. Umwandlung wird erst geheilt, wenn eine Übertragung formgerecht in einer Nachtragsvereinbarung vereinbart wird und die Vollversammlung der Klägerin mit Mehrheit zustimmt (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 334/02, ZIP 2004, 2186, 2187; Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 33 ff.).

    Eine Heilung der fehlgeschlagenen Umstrukturierung durch eine Nachtragsvereinbarung kommt mit Zustimmung der Mitgliederversammlung in Frage (BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08, ZIP 2009, 264 Rn. 35 ff.; Urteil vom 20. September 2004 - II ZR 334/02, ZIP 2004, 2186, 2187).

  • OLG Köln, 25.10.2017 - 13 U 179/15

    Rückforderung einer anlässlich der einvernehmlichen vorzeitigen Rückzahlung eines

    Eine Bestätigung im Sinne des § 141 BGB erfordert die Einigung der Parteien, sich auf den Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08 -, Rn. 36, juris; Urteil vom 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981; Urteil vom 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Der Wille zur Bestätigung setzt voraus, dass die Vertragsparteien die Nichtigkeit des ursprünglichen Vertrages kennen oder zumindest Zweifel an dessen Rechtswirksamkeit haben (vgl. BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 4/08 -, Rn. 37 m.w.N., juris).

  • BGH, 24.04.2009 - BLw 25/08

    Auskunfts- und Einsichtsrecht eines Mitglieds einer Landwirtschaftlichen

    Er setzt voraus, dass ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht und nur dessen Inhalt noch offen ist (Senat , Beschl. v. 5. März 1998, BLw 52/98, VIZ 1999, 370; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, ZIP 2009, 264, 268); dem Auskunftsanspruch kommt insofern lediglich eine Hilfsfunktion für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs zu (vgl. Senat , Beschl. v. 16. Juni 2000, BLw 30/99, VIZ 2001, 51, 52; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 4/08, aaO).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 438/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

  • OLG Celle, 17.05.2023 - 3 U 67/22

    Negative Feststellungsklage; Vorleistungspflicht; Leistungsverweigerungsrecht;

  • OLG Bamberg, 29.10.2018 - 8 U 170/18

    Widersprüchliches Verhalten nach Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages

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