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   BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09   

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https://dejure.org/2009,5343
BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09 (https://dejure.org/2009,5343)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2009 - BLw 4/09 (https://dejure.org/2009,5343)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2009 - BLw 4/09 (https://dejure.org/2009,5343)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 4 Nr. 1
    Maßgeblichkeit der Rechtsform des Handelnden für Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Geltung der Genehmigungsfreiheit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdstVG) für den Handelnden eines Rechtsgeschäfts; Genehmigungsfreiheit eines Rechtsgeschäfts i.R.e. Beteiligung des Bundes in einer anderen Rechtsform

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Genehmigungsfreiheit; Grundstücksveräußerung; Sondervermögen; Landwirtschaftsbetrieb; Aufforstung; mittelbare Bundesverwaltung; Forstwirtschaftsbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltung der Genehmigungsfreiheit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ( GrdstVG ) für den Handelnden eines Rechtsgeschäfts; Genehmigungsfreiheit eines Rechtsgeschäfts i.R.e. Beteiligung des Bundes in einer anderen Rechtsform

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Genehmigungsfreiheit nach GrdstVG, Bund als Handelnder

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 886
  • DNotZ 2010, 219
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09
    Demgemäß bedeutete der Verkauf der Grundstücke an den Beteiligten zu 2, einen Nichtlandwirt, angesichts des Vorhandenseins eines aufstockungsbedürftigen und - willigen Vollerwerbslandwirts eine ungesunde Verteilung von Grund und Boden (siehe nur Senat, Beschluss vom 28. April 2006, BLw 32/05, RdL 2006, 236, 237 f.).
  • BGH, 16.01.1997 - IX ZR 40/96

    Kostenpflicht der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben

    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09
    Diese ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die als Träger mittelbarer Staatsverwaltung staatliche Aufgaben wahrnimmt (BGH, Beschl. v. 16. Januar 1997, IX ZR 40/96, WM 1997, 892, 893).
  • Drs-Bund, 07.01.1958 - BT-Drs III/119
    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers wirkt sich die Freistellung von der Genehmigungspflicht in zweierlei Hinsicht aus: Zum einen ist die Unterteilung in genehmigungsfreie Rechtsgeschäfte (§ 4 GrdstVG) und in solche, deren Genehmigung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen nicht verweigert werden darf (§ 8 GrdstVG), deshalb gewählt worden, weil bei den nicht genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften sofort für den Grundbuchbeamten klar zu erkennen sei, ob ein Vertrag in diese Gruppe falle, hingegen bei den anderen Rechtsgeschäften der Landwirtschaftsbehörde vorbehalten bleiben müsse, das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen zu prüfen; zum anderen sei bei der Beteiligung des Bundes oder eines Landes als Vertragsteil die Überwachung der einen Behörde durch die andere nachgeordnete Behörde nicht angängig (Entwurf der Bundesregierung eines Grundstücksverkehrsgesetzes, BT-Drs. 3/119 S. 17; schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entwurf, BT-Drs. 3/2635 S. 6).
  • Drs-Bund, 30.03.1961 - BT-Drs III/2635
    Auszug aus BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09
    Nach der Vorstellung des Gesetzgebers wirkt sich die Freistellung von der Genehmigungspflicht in zweierlei Hinsicht aus: Zum einen ist die Unterteilung in genehmigungsfreie Rechtsgeschäfte (§ 4 GrdstVG) und in solche, deren Genehmigung beim Vorliegen besonderer Voraussetzungen nicht verweigert werden darf (§ 8 GrdstVG), deshalb gewählt worden, weil bei den nicht genehmigungsbedürftigen Rechtsgeschäften sofort für den Grundbuchbeamten klar zu erkennen sei, ob ein Vertrag in diese Gruppe falle, hingegen bei den anderen Rechtsgeschäften der Landwirtschaftsbehörde vorbehalten bleiben müsse, das Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen zu prüfen; zum anderen sei bei der Beteiligung des Bundes oder eines Landes als Vertragsteil die Überwachung der einen Behörde durch die andere nachgeordnete Behörde nicht angängig (Entwurf der Bundesregierung eines Grundstücksverkehrsgesetzes, BT-Drs. 3/119 S. 17; schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu dem Entwurf, BT-Drs. 3/2635 S. 6).
  • VerfGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Zur Grundrechtsfähigkeit inländischer juristischer Personen mit Sitz außerhalb

    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    Nach dem Beschluss vom 27. November 2009 (BLw 4/09, Juris Rn. 18) setzt die Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs durch einen Naturschutzverband ein konkretes, in absehbarer Zeit zu realisierendes Naturschutzkonzept voraus, welches von staatlichen Behörden befürwortet wird und förderungsfähig ist.

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union:

    Diese ist eine rechtsfähige bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts, die als Trägerin mittelbarer Staatsverwaltung staatliche Aufgaben wahrnimmt (Senat, Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 13).

    Verkäufe von landwirtschaftlichen Grundstücken durch die BVVG bedürfen somit der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz (Senat, Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 12 ff.).

  • BGH, 08.05.2020 - BLw 2/18

    Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Grundstücken an einen

    Einer über die Förderungsfähigkeit hinausgehenden gesonderten Befürwortung oder Unterstützung der Maßnahme durch staatliche Behörden bedarf es nicht (insoweit Klarstellung zu Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.; Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336, 337; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 34 und Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 18).

    Das ist dann der Fall, wenn dem Erwerb ein konkretes, in absehbarer Zeit zu realisierendes Naturschutzkonzept zugrunde liegt, das der Umsetzung einer staatlich als förderungsfähig angesehenen Maßnahme dient (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 34; Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 18).

    Soweit sich aus früheren Entscheidungen des Senats etwas anderes ergeben sollte (vgl. Beschluss vom 9. Mai 1985 - BLw 8/84, BGHZ 94, 292, 296 f.; Beschluss vom 29. November 1996 - BLw 25/96, NJW-RR 1997, 336, 337; Beschluss vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245 Rn. 34; Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 Rn. 18), wird hieran nicht festgehalten.

  • BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Die nach § 2 Abs. 1 GrdstVG erforderliche Genehmigung zu Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke, derer es auch bei den Verkäufen durch die Beteiligte zu 2 bedarf (Senat, Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 ff.), ist von dem Landwirtschaftsgericht zu Recht nach § 22 Abs. 3 GrdstVG erteilt worden.
  • OLG Naumburg, 31.07.2012 - 2 Ww 12/10

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung in einem mit der BVVG GmbH

    Unter "Bund" im Sinne dieser Vorschrift sind nur Handlungssubjekte im Rahmen der unmittelbaren Bundesverwaltung zu verstehen (BGH, Beschluss v. 27.11.2009 - Az.: BLw 4/09 -, AUR 2011, 43, 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2022 - 1 VB 85/17

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung der Genehmigung für Veräußerung

    So wird der Erwerber bzw. seine Rechtsform in den Entscheidungen gar nicht näher dargestellt (BGH, Beschluss vom 29.11.1996 - BLw 25/96 -, Juris; Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, Juris).

    Nach dem Beschluss vom 27. November 2009 (BLw 4/09, Juris Rn. 18) setzt die Genehmigungsfähigkeit eines Grundstückskaufs durch einen Naturschutzverband ein konkretes, in absehbarer Zeit zu realisierendes Naturschutzkonzept voraus, welches von staatlichen Behörden befürwortet wird und förderungsfähig ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.12.2013 - 11 B 18.12

    Naturschutzrechtliches Vorkaufsrecht; Ausübung zugunsten eines Dritten; rechtlich

    Soweit der Kläger für den Begriff und die Voraussetzungen eines Naturschutzprojekts stattdessen auf zivilrechtliche Entscheidungen (BGH, Beschluss v. 27. November 2009 - BLw 4/09 - Saarländisches OLG, Beschluss v. 23. September 1999 - 7 W 162/99 - 21, 7 W 162/99 -, hier jeweils zit. nach juris) verweist, in denen es um die Rechtmäßigkeit einer auf § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG (Entstehung einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens) gestützten Versagung der Genehmigung für Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke an Naturschutzverbände und die sich in diesem Zusammenhang stellende Frage der Berücksichtigungsfähigkeit eines auf einem frei erworbenen, agrarisch genutzten Grundstück geplanten "Naturschutzprojekts" als Maßnahme zur Verbesserung der Agrarstruktur i.S.d. § 9 Abs. 2 GrdstVG ging, vermag dies keine abweichenden oder strengeren Anforderungen für § 69 Abs. 5 Satz 2 BbgNatSchG zu begründen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2015 - C-39/14

    BVVG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - Programm zur

    24 - Urteil vom 27. November 2009 (BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886, Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2010 - 8 E 419/10

    Eröffung des Verwaltungsrechtswegs für eine Streitigkeit über die Veräußerung

    BGH Senat für Landwirtschaftssachen, Beschluss vom 27.11.2009 - BLw 4/09 -, DNotZ 2010, 219 = juris, Rn. 12 f.
  • OLG Dresden, 14.03.2016 - W XV 863/15
    d) Die Beteiligung der BVVG auf Verkäuferseite führt nicht zu einer Genehmigungsfreiheit nach § 4 Nr. 1 GrdstVG (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, S. 886 ff., Rn. 11 ff., zitiert nach juris).
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