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   BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13   

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BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13 (https://dejure.org/2014,14150)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2014 - BLw 5/13 (https://dejure.org/2014,14150)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2014 - BLw 5/13 (https://dejure.org/2014,14150)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 GrdstVG, § 9 Abs 1 Nr 3 GrdstVG, § 9 Abs 5 GrdstVG, § 12 GrdstVG, § 4 RSiedlG
    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Haupterwerbslandswirt: Versagung wegen ungesunder Bodenverteilung bei Verletzung der Pflicht der Genehmigungsbehörde zur Vorlage des Kaufvertrages bei einem ...

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrdstVG § 9, 12
    Grundstücksverkehrsrechtliche Genehmigung: Auswirkungen der Nichtvorlage des Vertrags bei Siedlungsunternehmen durch Genehmigungsbehörde

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks durch eine Behörde

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rewis.io

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen Haupterwerbslandswirt: Versagung wegen ungesunder Bodenverteilung bei Verletzung der Pflicht der Genehmigungsbehörde zur Vorlage des Kaufvertrages bei einem ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3; GrdstVG § 12
    Voraussetzungen für eine Versagung der Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks durch eine Behörde

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei einem im Bieterverfahren ermittelten Kaufpreis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Grundstücksverkehrsgenehmigung - und des Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsrecht

  • Jurion (Kurzinformation)

    Behördliche Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 1168
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.07.1968 - V BLw 10/68

    Grobes Mißverhältnis zwischen Grundstückswert und Gegenleistung

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Er wird durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, WM 2001, 1569, 1570).

    Dieser Wert entspricht in der Regel dem durchschnittlichen Preis, der sich aus den Kaufpreissammlungen über die bei Verkäufen landwirtschaftlicher Grundstücke in der näheren Umgebung in den vergangenen Jahren erzielten Preise ergibt (vgl. Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, aaO; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 276; Ehrenforth, Reichssiedlungsgesetz und Grundstücksverkehrsgesetz, § 9 GrdstVG S. 452; Netz, GrdstVG, 6. Aufl., § 9 Anm. 4.12.2.1, S. 603).

    Die Vorschrift soll Erschwerungen des zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs durch interessierte Land- und Forstwirte infolge überhöhter Preise verhindern (BVerfGE 21, 87, 90; Senat, Beschlüsse vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851).

    Ein Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG liegt in der Regel dann vor, wenn der vereinbarte Preis den nach den Kaufpreissammlungen ermittelten Verkehrswert um mehr als 50 vom Hundert übersteigt (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 304; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 275; OLG Jena, NJOZ, 2012, 1400, 1401; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1387).

  • BGH, 03.06.1976 - V BLw 16/75

    Recht eines Miteigentümers zur alleinigen Nutzung einer bestimmten Teilfläche -

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Die Vorschrift soll Erschwerungen des zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs durch interessierte Land- und Forstwirte infolge überhöhter Preise verhindern (BVerfGE 21, 87, 90; Senat, Beschlüsse vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851).

    Sie ist allerdings dann nicht entscheidungserheblich, wenn der sich aus dem Verhältnis von Kaufpreis und Grundstückswert ergebende Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG nicht anzuwenden ist, weil durch die Veräußerung zu diesem Preis ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur nicht zu erwarten sind (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851).

    Mit dem Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG soll dagegen verhindert werden, dass durch Veräußerungen zu überhöhten Preisen Nachteile für die Agrarstruktur eintreten (Senat, Beschluss vom 5. Juni 1976 - V BLw 16/75, AgrarR 1977, 65, 66).

  • BGH, 07.07.1966 - V BLw 9/66

    Versagung der Genehmigung zu einem Kaufvertrag über ein Grundstück durch das

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Die Behörde darf die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks auch dann nicht nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG versagen, wenn sie den Vertrag, obwohl das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsrecht hätte ausgeübt werden können, entgegen § 12 GrdstVG dem Siedlungsunternehmen nicht vorgelegt hat (Fortführung von Senat, Beschluss vom 7. Juli 1966, V BLw 9/66, NJW 1966, 2310).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass bei Nichtausübung des Vorkaufsrechts, falls ein Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GrdstVG nicht vorliegt, die Genehmigung eines Vertrags über die Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke ohne weitere Prüfung zu erteilen ist, also auch dann, wenn der Erwerber schon genug Land hat oder das Grundstück zu anderen als landwirtschaftlichen Zwecken verwendet werden soll oder Landwirte das Grundstück dringend brauchen und auch erwerben wollen (Beschluss vom 7. Juli 1966 - V BLw 9/66, NJW 1966, 2310).

    Da das Siedlungsunternehmen den Vertrag nur als Ganzes oder überhaupt nicht übernehmen kann, ist es nicht zulässig, bei der Auslegung des § 9 Abs. 5 GrdstVG danach zu differenzieren, ob das Siedlungsunternehmen das Vorkaufsrecht wegen der Höhe des Kaufpreises oder aus anderen Gründen nicht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 7. Juli 1966 - V BLw 9/66, aaO).

  • BGH, 29.11.2013 - BLw 2/12

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union:

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Der Senat hat bereits entschieden, dass das Grundstücksverkehrsgesetz bundeseinheitlich anzuwenden und den besonderen Marktverhältnissen in den neuen Ländern auf sachverständiger Ebene bei der Ermittlung des innerlandwirtschaftlichen Verkehrswerts Rechnung zu tragen ist (Senat, Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 2/12, BzAR 2014, 104 Rn. 58).

    Diese Rechtsfrage ist Gegenstand eines Vorlagebeschlusses des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Union (Beschluss vom 29. November 2013 - BLw 2/12, BzAR 2014, 104 ff.).

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Die Vorschrift soll Erschwerungen des zur Verbesserung der Agrarstruktur erforderlichen Landerwerbs durch interessierte Land- und Forstwirte infolge überhöhter Preise verhindern (BVerfGE 21, 87, 90; Senat, Beschlüsse vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299 und vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 851).

    In diesen Fällen stoßen die auf gesamtwirtschaftlichen und sozialen Gründen beruhende preisrechtliche Regelung in § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG (BVerfGE 21, 87, 90) und das europarechtliche Verbot staatlicher Beihilfen (Art. 107 Abs. 1 AEUV) möglicherweise aneinander.

  • OLG Stuttgart, 29.03.2011 - 101 W 1/10

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Voraussetzungen der Versagungsgründe der

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Ein Missverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG liegt in der Regel dann vor, wenn der vereinbarte Preis den nach den Kaufpreissammlungen ermittelten Verkehrswert um mehr als 50 vom Hundert übersteigt (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 304; OLG Frankfurt, RdL 2005, 274, 275; OLG Jena, NJOZ, 2012, 1400, 1401; OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1387).

    (1) Einige Oberlandesgerichte (OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1385, 1387 und OLG Jena, AuR 2013, 341, 342) vertreten unter Hinweis auf Netz (GrdstVG, 6. Aufl. § 9 Anm. 4.12.6., S. 610), mit Rücksicht auf den gesetzgeberischen Zweck dürfe der Preis, den ein hauptberuflicher Landwirt zu zahlen bereit sei, nur in Ausnahmefällen nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG von der Behörde beanstandet werden.

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Das ist - wie das Beschwerdegericht zutreffend darlegt - allein für die Prüfung des Versagungsgrunds nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG von Bedeutung, wenn das Erwerbsinteresse des künftigen Verpächters in Konkurrenz zu dem Erwerbsinteresse eines Landwirts tritt, der das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebs dringend benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. Senat, Beschluss vom 6. Juli 1990 - BLw 8/88, BGHZ 112, 86, 88 mwN).
  • BGH, 27.11.2009 - BLw 4/09

    Geltung der Genehmigungsfreiheit nach dem Grundstücksverkehrsgesetz ( GrdstVG )

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Die nach § 2 Abs. 1 GrdstVG erforderliche Genehmigung zu Veräußerungen landwirtschaftlicher Grundstücke, derer es auch bei den Verkäufen durch die Beteiligte zu 2 bedarf (Senat, Beschluss vom 27. November 2009 - BLw 4/09, NJW-RR 2010, 886 ff.), ist von dem Landwirtschaftsgericht zu Recht nach § 22 Abs. 3 GrdstVG erteilt worden.
  • BGH, 27.04.2001 - BLw 14/00

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Bemessung des Mißverhältnisses zwischen Leistung und

    Auszug aus BGH, 25.04.2014 - BLw 5/13
    Er wird durch den Preis bestimmt, der bei einem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (Senat, Beschluss vom 2. Juni 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, WM 2001, 1569, 1570).
  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Ermittlung des Grundstückswerts bei der

    Der Wert des Grundstücks im Sinne dieser Vorschrift war danach nach dem Preis zu bestimmen, der bei dem Verkauf von einem Landwirt an einen anderen erzielt wird (Senat, Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 300; Beschluss vom 27. April 2001 - BLw 14/00, NJW-RR 2001, 1021, 1022; Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 17).

    Die auf den Betriebsertrag angewiesenen Berufslandwirte sollten nicht mit so hohen Anschaffungskosten für den Erwerb ihrer Grundstücke belastet werden, dass die Wirtschaftlichkeit ihrer Betriebe bedroht wäre (Senat, Beschluss vom 12. Dezember 1963 - V BLw 18/63, RdL 1964, 69; Beschluss vom 2. Juli 1968 - V BLw 10/68, BGHZ 50, 297, 299; Beschluss vom 3. Juni 1976 - V BLw 16/75, WM 1976, 849, 850; Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 18).

    a) Sollte sich danach herausstellen, dass andere landwirtschaftliche Unternehmen annähernd gleiche hohe Gebote wie die Beteiligten zu 2 und 3 abgegeben haben, käme eine Versagung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG - unabhängig von den gutachterlichen Feststellungen zur Höhe des landwirtschaftlichen Verkehrswerts - schon nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats nicht in Betracht (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 28).

  • OLG Celle, 18.01.2016 - 7 W 10/15

    Begriff des Landwirts i.S. von § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG; Genehmigung der

    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 25. April 2014 (NJW-RR 2014, 1168, 1169) ausgeführt hat, wird unter Wert des Grundstücks im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG der innerlandwirtschaftliche Verkehrswert verstanden.

    Denn dies ist dann anzunehmen, wenn der vereinbarte Preis den Verkehrswert - wie hier - um mehr als 50 % übersteigt (BGH, NJW-RR 2014, 1168, 1169).

    In seiner o. g. Entscheidung vom 25. April 2014 (BLw 5/13) hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass beide Auffassungen in ihrer Allgemeinheit nicht richtig sind.

    Die Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks zu einem überhöhten Preis führt vielmehr allgemein zu einer Erschwerung des Grunderwerbs durch interessierte Landwirte, so dass hierdurch ungünstige Auswirkungen auf die Agrarstruktur zu verzeichnen sind (BGH, NJW-RR 2014, 1168, 1170).

  • BGH, 27.04.2018 - BLw 3/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Spekulative Überhöhung des in einem

    Grundsätzlich haben die Genehmigungen von Veräußerungen zu überhöhten Preisen zwar auch dann negative Auswirkungen für die Agrarstruktur insgesamt, wenn die Veräußerung an einen Landwirt erfolgt (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 27); davon kann aber dann nicht ausgegangen werden, wenn dessen Erwerbsinteresse auf zwingenden betrieblichen Gründen beruht.

    Bestünde dagegen die Erwerbsbereitschaft von Landwirten zu einem solchermaßen überhöhten Preis, könnte dies wiederum zur Folge haben, dass jedenfalls das - anders als hier - nur knapp über 150 % des Marktwerts liegende Höchstgebot eines konkurrierenden Nichtlandwirts nicht als spekulativ angesehen werden dürfte und infolgedessen ein grobes Missverhältnis zu verneinen wäre (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015, BVVG u.a. ./. Landkreis Jerichower Land, C-39/14, EU:C:2015:470 Rn. 40 sowie die dort in Bezug genommenen Schlussanträge des Generalanwalts Pedro Cruz Villalón vom 17. März 2015, EU:C:2015:175 Rn. 72; vgl. auch Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 28).

    Deshalb kann die Genehmigung selbst dann zu versagen sein, wenn ein Landwirt das Grundstück zu einem überhöhten Preis erwirbt (vgl. Senat, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, NJW-RR 2014, 1168 Rn. 26 ff.), sofern er den Grundstückserwerb nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen heraus vornimmt (vgl. dazu oben Rn. 14).

  • OLG Naumburg, 12.09.2017 - 2 Ww 10/13

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagungsgrund einer ungesunden Verteilung von

    Denn die Annahme eines überhöhten Preises scheidet bereits dann aus, wenn nach Einschätzung einzelner Kaufinteressenten das Grundstück den Höchstpreis "wert" gewesen ist (vgl. BGH, Beschluss v. 25.04.2014 - Az.: BLw 5/13 - , NJW-RR 2014, 243 ff., Rdn. 28, damals noch beschränkt auf erwerbswillige Landwirte).

    (2) In seinem Beschluss vom 25.04.2014 - Az.: BLw 5/13 - (a.a.O.) ist der BGH davon ausgegangen, dass die Bereitschaft eines konkurrierenden Betriebes, für ein 2, 5 ha großes Grundstück einen Kaufpreis von 41.118, - EUR zu zahlen, nicht wesentlich unter dem vereinbarten Kaufpreis = Höchstgebot von 46.000, - EUR gelegen habe.

    Denn die Genehmigung durfte wegen einer ungesunden Verteilung des Grund und Bodens gemäß § 9 Abs. 5 GrdstVG schon deshalb nicht versagt werden, weil die Voraussetzungen, unter denen das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz ausgeübt werden konnte, vorlagen, das Vorkaufsrecht jedoch nicht ausgeübt worden ist (s. BGH, Beschluss v. 25.04.2014 - Az.: BLw 5/13 - , a.a.O., Rdn. 10 ff.).

  • OLG Oldenburg, 20.09.2016 - 10 W 9/16

    Versagung der Genehmigung der Veräußerung von landwirtschaftlichen Flächen nach

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die Nichtausübung des Vorkaufsrechts zur Folge, dass die Genehmigung - falls ein Versagungsgrund nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 GrdstVG nicht vorliegt - ohne weitere Prüfung zu erteilen ist (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 12).

    Die in § 9 Abs. 5 GrdstVG bestimmte Rechtsfolge tritt unabhängig davon ein, aus welchen Gründen die Siedlungsbehörde das Vorkaufsrecht nicht ausgeübt hat (vgl. BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 13, NJW-RR 1996, 528; NJW 1966, 2310; Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 7. Aufl. Rn. 2190).

    Die Behörde kann durch ein solches gesetzwidriges Verhalten weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH NJW-RR 2014, 1168 Tz. 14 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 5/20
    Die Behörde kann - so der Bundesgerichtshof - durch ein solches gesetzeswidriges Verhalten weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, RdL 2014, 243 ff. Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 17.12.2018 - 20 WLw 1/18

    Frist für Veräußerungsauflage nach § 10 Abs. 1 Ziffer 2 GrdstVG

    Dabei kommt es im Rahmen des § 9 Abs. 5 GrdstVG auf die Frage, weshalb auf die Ausübung des Vorkaufsrechtes verzichtet wurde, nicht an, was auch dann gilt, wenn - wie hier - von der Ausübung des Vorkaufsrechtes wegen des für nicht angemessen erachteten vereinbarten Kaufpreises Abstand genommen wurde (vgl. BGH NJW 1966, 2310 und NJW-RR 2014, 1168 [BGH 25.04.2014 - BLw 5/13] = RdL 2014, 243 =AUR 2014, 384;OLG Brandenburg Beschluss vom 1. März 2018 - 5 WLw 17/17 = BeckRS 2018, 11555 Rn. 25 und 27; Senat Beschluss vom 23. November 2015 - 20 WLw 1/15 - RdL 2016, 216 = AUR 2016, 223 [OLG Celle 14.03.2016 - 20 U 30/13] ; Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 6. Aufl., Anm. 4.10.7 = S. 558f; Düsing/Martinez, Agrarrecht, 1. Aufl. 2016, § 9 GrdstVG Rn. 28).

    Diesbezüglich hat der Bundesgerichtshof seine bisherige Rechtsprechung, wonach auf den sogenannten innerlandwirtschaftlichen Verkehrswert abzustellen war (vgl. hierzu BGHZ 50, 297, 300; NJW-RR 2001, 1021, 1022 und NJW-RR 2014, 1168 Rn. 17), zwischenzeitlich aufgegeben.

  • OLG Brandenburg, 13.08.2020 - 16 WLw 7/20
    Die Behörde kann - so der Bundesgerichtshof - durch ein solches gesetzeswidriges Verhalten weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH, Beschluss vom 25. April 2014 - BLw 5/13, RdL 2014, 243 ff. Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 23.11.2015 - 20 WLw 1/15

    Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts

    In Konkretisierung dieser auch von der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und im Schrifttum geteilten Auffassung (vgl. OLG Stuttgart, RdL 1970, 232; OLG Frankfurt RdL 2005, 274; OLG Jena AUR 2013, 340; Netz, GrdstVG, a. a. O., Ziffer 4.10.7 = S. 559) hat der Bundesgerichtshof nunmehr in seinem Beschluss vom 25. April 2014 (Az BLw 5/13 = NJW-RR 2014, 1168 = AUR 2014, 384) herausgestellt, dass dies auch dann gilt, wenn die Genehmigungsbehörde den Vertrag, obwohl ein Vorkaufsrecht nach dem RSG hätte ausgeübt werden können, entgegen § 12 GrdstVG dem Siedlungsunternehmen nicht vorgelegt hat, wie dies im vorliegenden Fall geschehen ist.
  • OLG Brandenburg, 01.03.2018 - 5 WLw 17/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung land- und forstwirtschaftlicher

    Die Behörde kann durch eine - gesetzeswidrige - Nichtvorlage des Kaufvertrages an das Siedlungsunternehmen weder dem Antragsteller die Vorteile entziehen, die sich für ihn nach § 9 Abs. 5 GrdstVG bei Nichtausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ergeben, noch den ihr zustehenden Prüfungsrahmen auf den in § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG bezeichneten Versagungsgrund erweitern (BGH NJW-RR 2014, 1168 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 04.05.2017 - 5 W (Lw) 7/15

    Genehmigung der Veräußerung eines in Brandenburg belegenen landwirtschaftlich

  • OLG Rostock, 26.04.2022 - 14 W XV 3/19

    Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz; Ausübung des

  • OLG Naumburg, 14.08.2023 - 12 U 186/22

    Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung wegen der rechtswidrigen Versagung zweier

  • AG Stendal, 20.04.2018 - 4 Lw 31/16

    Verkehr mit landwirtschaftlichen Grundstücken: Ungesunde Bodenverteilung bei

  • OLG München, 08.05.2023 - W XV 5/22

    Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung zur Vermeidung einer

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