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   BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08   

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https://dejure.org/2008,5033
BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08 (https://dejure.org/2008,5033)
BGH, Entscheidung vom 28.11.2008 - BLw 7/08 (https://dejure.org/2008,5033)
BGH, Entscheidung vom 28. November 2008 - BLw 7/08 (https://dejure.org/2008,5033)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Übertragung des Vermögens von landwirtschaftlichen Gesellschaften im Rahmen des Liquidationsverfahrens auf eine Nebenintervenientin gegen Gewährung ausgegebener Aktien; Anspruch auf anteilige Beteiligung am Liquidationserlös einer Aktiengesellschaft; Anspruch einer ...

  • Judicialis

    LwAnpG § 36; ; LwAnpG § 42; ; LwAnpG § 42 Abs. 1 Satz 1; ; LwAnpG § 42 Abs. 2; ; LwAnpG § 44; ; LwAnpG § 44 Abs. 1; ; LwAnpG § 69 Abs. 4 Satz 3; ; ZPO § ... 254; ; ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 559; ; BGB § 134; ; BGB § 140; ; BGB § 167 Abs. 2; ; BGB § 311b Abs. 1 Satz 1; ; LwVG § 27 Abs. 2; ; LwVG § 28 Abs. 2; ; LwVG § 33; ; LwVG § 34 Abs. 2; ; LwVG § 36; ; LwVG § 44; ; LwVG § 45; ; GenG §§ 82 ff.; ; AktG § 66 Abs. 1 Satz 1; ; AktG § 65 Abs. 1; ; AktG § 54 Abs. 1; ; AktG § 179a; ; AktG § 179a Abs. 1; ; AktG § 179a Abs. 3; ; KostO § 18 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der auflösenden Übertragung einer LPG; Rechtstellung der Mitglieder

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 20.09.2004 - II ZR 334/02

    Abwicklung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in den neuen

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    Die Zulässigkeit einer solchen Übertragung in der Liquidation war nie streitig, da § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG allgemein auf die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Abwicklung der eingetragenen Genossenschaften verweist und keine Anordnung enthält, dass die Vermögensgegenstände der LPG nur gegen Entgelt und nicht gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen veräußert werden dürfen (so schon Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

    Die Abweichung von dem gesetzlichen Leitbild der Verwertung des LPG-Vermögens in der Liquidation durch einen Verkauf gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen bedarf zwar eines zustimmenden Beschlusses der Mitgliederversammlung, aber nicht der Zustimmung sämtlicher LPG-Mitglieder (vgl. BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

    Das entspricht einer Entscheidung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 545).

    Diese ist im Schrifttum zwar vereinzelt insoweit auf Kritik gestoßen, als durch die Vermögensübertragung gegen die Ausreichung von Anteilsrechten auch LPG-Mitglieder gegen ihren Willen Gesellschafter des Unternehmens werden (Bayer, EWiR 2004, 1189, 1190).

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 7/99

    Leistung einer baren Zuzahlung an ein Mitglied einer LPG nach deren Umwandlung in

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    Die Festlegung des Grundkapitals einer AG oder des Stammkapitals einer GmbH hat mit dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu "personifizierenden" Eigenkapitalanteilen der Mitglieder an der LPG nichts zu tun (Senat, Beschl. v. 26. Oktober BLw 7/99, WM 2000, 255, 256; Beschl. v. 23. November 2007, BLw 26/06, ZOV 2008, 32, 33).

    Die in den ausgegebenen Anteilen (Aktien) verbrieften Rechte beziehen sich auf das gesamte Vermögen der Kapitalgesellschaft, einschließlich der Rücklagen (Senat, Beschl. v. 26. Oktober 1999, BLw 7/99, aaO).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 41/97

    Rechte des Mitglieds einer LPG im Liquidationsverfahren

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    a) Das Beschwerdegericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass dem LPG-Mitglied auch im Liquidationsverfahren ein Anspruch auf Auskunftserteilung und Einsichtnahme in die maßgeblichen Unterlagen (Bilanzen und Personifizierung des LPG-Vermögens) zusteht (Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, VIZ 1998, 533, 534).

    Der Auskunftsanspruch dient dazu, dem Mitglied eine Berechnung seines Anteils am Liquidationserlös zu ermöglichen, der nach §§ 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG dem nach § 44 Abs. 1 LwAnpG zu berechnenden Wert seiner Beteiligung am Eigenkapital der aufgelösten LPG entsprechen muss (Senat, Beschl. v. 1. Juli 1994, BLw 103/93, VIZ 1995, 102, 103; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 41/97, aaO).

  • BGH, 01.10.1999 - V ZR 168/98

    Bestätigung eines unwirksamen Rechtsgeschäfts

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    (a) Die Bestätigung erfordert die Einigung der Parteien, sich in Kenntnis der Abreden auf den Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen (BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981; Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Es reicht aus, dass die die Bestätigung enthaltende Urkunde auf die Urkunde hinweist, die das zu bestätigende Rechtsgeschäft enthält (BGH, Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

  • BGH, 06.05.1982 - III ZR 11/81

    Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages wegen der Höhe des Zinssatzes -

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    (a) Die Bestätigung erfordert die Einigung der Parteien, sich in Kenntnis der Abreden auf den Boden des ursprünglichen Vertrages zu stellen (BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981; Urt. v. 1. Oktober 1999, V ZR 168/98, NJW 1999, 3704, 3705).

    Der Wille zur Bestätigung kommt dann in den diesem Zweck dienenden Änderungen oder Ergänzungen zum Ausdruck (vgl. BGHZ 7, 161, 163, BGH, Urt. v. 6. Mai 1982, III ZR 11/81, NJW 1982, 1981).

  • BGH, 07.11.1997 - BLw 26/97

    Gegenstand einer Zwischenfeststellung im Verfahren der streitigen freiwilligen

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    Der Senat hat die Zulässigkeit sowohl der Feststellungsanträge nach § 256 Abs. 1 ZPO (BGHZ 137, 134, 136 f.) als auch der im Zusammenhang mit der Geltendmachung von Abfindungsansprüchen gestellten Zwischenfeststellungsanträge nach § 256 Abs. 2 ZPO (Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475) bejaht, wenn ein ehemaliges LPG-Mitglied festgestellt wissen wollte, dass eine Umwandlung gescheitert sei.

    aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 39/97

    Übertragung des gesamten Vermögens einer LPG

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

    Die Zulässigkeit einer solchen Übertragung in der Liquidation war nie streitig, da § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG allgemein auf die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Abwicklung der eingetragenen Genossenschaften verweist und keine Anordnung enthält, dass die Vermögensgegenstände der LPG nur gegen Entgelt und nicht gegen Anteilsrechte an einem Unternehmen veräußert werden dürfen (so schon Senat, Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; BGH, Urt. v. 20. September 2004, II ZR 334/02, VIZ 2004, 543, 544).

  • BGH, 19.10.2007 - V ZR 42/07

    Ansprüche aus Gebäudeeigentum gegen eine in Liquidation befindliche LPG

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    aa) Zwar ist die Umstrukturierung einer LPG durch Übertragung ihres gesamten Vermögens als Sacheinlage in ein neu gegründetes Unternehmen analog § 179a AktG (übertragende Auflösung) unwirksam, weil das Sonderumwandlungsrecht des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes eine abschließende Regelung für jede Form der Umwandlung einer LPG enthält und daher auch privatautonom gestaltete Formen der Umstrukturierung einer LPG im Wege der Einzelrechtsübertragung ausschließt (vgl. Senat, Beschl. v. 7. November 1997, BLw 26/97, VIZ 1998, 474, 475; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 39/97, VIZ 1998, 472, 473; Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; zuletzt BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28 - std. Rspr.).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • OLG Dresden, 18.02.2004 - 2 U 1846/03

    Produktionsgenossenschaft; Sachgründung

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    Der Antragsteller hätte einen Anspruch auf eine Beteiligung an dem Liquidationserlös, könnte sich aber andererseits als Übernehmer der Aktien einem Anspruch der Nebenintervenientin auf Zahlung rückständiger Einlagen nach §§ 66 Abs. 1 Satz 1, 54 Abs. 1, 65 Abs. 1 AktG ausgesetzt sehen, weil die Einlageschuld von den Gründern nicht erfüllt wurde (vgl. OLG Dresden VIZ 2004, 283, 285 f; Wenzel AgrarR 1998, 139, 142; Czub, VIZ 2003, 105, 115).

    Die dem zugrunde liegende Ansicht, dass die erst im Jahre 1992 vollzogenen übertragenden Auflösungen einer LPG nicht (mehr) gegen das Verbot der Umgehung des Sonderumwandlungsrechts verstießen und nur die Übertragung der Vermögensgegenstände der LPG auf das neu gegründete Unternehmen deshalb nicht dinglich wirksam werden konnte, weil den Liquidatoren keine Vertretungsbefugnis zu einer Übertragung des Betriebsvermögens gegen die Gewährung von Anteilsrechten zukam (so OLG Dresden [2. Zivilsenat], VIZ 2004, 283, 284; anders jedoch OLG Dresden [Landwirtschaftssenat], VIZ 2002, 123, 124), entspricht allerdings nicht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH, Urt. v. 19. Oktober 2007, V ZR 42/07, ZOV 2008, 27, 28).

  • BGH, 22.02.1994 - BLw 66/93

    Rechtsstellung des den Hof bewirtschaftenden Abkömmlings

    Auszug aus BGH, 28.11.2008 - BLw 7/08
    An diese Feststellungen in dem angegriffenen Beschluss ist das Rechtsbeschwerdegericht gebunden, wenn in der Rechtsbeschwerdebegründung - wie hier - keine konkreten, auf einen bestimmten Tatsachenvortrag bezogene Verfahrensrügen (zu diesem Erfordernis: Senat, BGHZ 125, 153, 159) erhoben worden sind.
  • BGH, 16.06.2000 - BLw 30/99

    Abtretung des Abfindungsanspruchs

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 52/98

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Auskunft und Einsicht in abfindungsrelevante

  • BGH, 23.11.2007 - BLw 26/06

    Rechtsnatur und Voraussetzungen des Anspruchs auf bare Zuzahlung

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 20/92

    Keine Erweiterung des Antrags im Rechtsbeschwerdeverfahren - Abfindungsanspruch

  • BGH, 10.05.1995 - VIII ZR 264/94

    Behandlung eines mangels ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung schwebend unwirksamen

  • BGH, 20.01.1977 - II ZR 222/75

    Betrachtung eines Kaufvertrages und einer notariell beurkundeten Übernahme einer

  • BGH, 01.07.1994 - BLw 103/93

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG auf Vermögensaufteilung

  • BGH, 12.03.1992 - I ZR 296/91

    Streitwert bei Stufenklage nach Klageabweisung im Berufungsverfahren

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 9/05

    Entstehung und Verjährung des Anspruchs auf bare Zuzahlung

  • BGH, 09.02.1990 - V ZR 139/88

    Nichtigkeit von Verträgen zwischen Heimpersonal und -insassen

  • BGH, 23.09.1952 - V BLw 113/51

    Pachtschutz. Rechtswirksamkeit des Pachtvertrages

  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 294/93

    Rechtsfolgen der Unwirksamkeit der Verschmelzung zweier GmbH mangels Eintragung

  • BGH, 18.09.1958 - II ZR 332/56

    Ausschluß aus einem Verband

  • BGH, 05.02.1958 - IV ZR 274/57

    Vertrag über Nachlaß eines lebenden Dritten

  • BGH, 21.03.1977 - II ZR 96/75

    Keine Umdeutung eines sittenwidrigen Rechtsgeschäfts

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 15.12.1955 - II ZR 204/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

  • OLG Dresden, 05.07.2001 - WLw 1387/00

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts;

  • BGH, 28.09.1989 - IX ZR 180/88

    Zulässigkeit von Alternativanträgen

  • BGH, 13.11.1963 - V ZR 56/62

    Rechtliche Beurteilung eines Gesamtvermögensgeschäfts

  • BGH, 10.02.2012 - V ZR 51/11

    Sittenwidriges Rechtsgeschäft: Berücksichtigung nachträglicher Änderungen bei der

    Voraussetzung für eine Bestätigung eines Vertrags nach § 141 Abs. 1 BGB ist allerdings, dass die Vertragsparteien den Grund der Nichtigkeit kennen oder zumindest Zweifel an dessen Rechtsbeständigkeit haben (BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - VIII ZR 264/94, BGHZ 129, 371, 377 und vom 28. November 2008 - BLw 7/08, ZIP 2009, 264, 267 mwN).
  • BGH, 24.07.2012 - II ZR 117/10

    Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaft: Verjährungsfrist für

    § 42 Abs. 1 Satz 1 LwAnpG verweist generell auf die Vorschriften des Genossenschaftsgesetzes über die Abwicklung der eingetragenen Genossenschaften (BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - BLw 7/08, juris Rn. 25).
  • BGH, 24.04.2009 - BLw 13/08

    Ansprüche der Mitglieder einer LPG im Zusammenhang mit deren Umwandlung

    Sie waren nach dem Sonderungsumwandlungsrecht für die LPGen (vgl. Senat, Beschl. v. 5. März 1999, BLw 57/98, VIZ 1999, 368, 369; Beschl. v. 28. November 2008, BLw 7/08, Rdn. 24) zugelassene Formen der Spaltung (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 2; 123 ff. UmwG) und der Verschmelzung (vgl. §§ 1 Abs. 1 Nr. 1; 2 ff. UmwG), mit denen das Vermögen von LPGen nach Maßgabe eines Umwandlungsbeschlusses im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf andere LPGen übertragen werden konnte.
  • OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 32/09

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

    Zwar ist es möglich, eine unwirksame Umwandlung durch eine übertragende Auflösung zu heilen (BGH, Beschluss vom 28.11.2008, BLw 7/08, NL-BzAR 2009, 409, zitiert nach Juris).
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