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   BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93   

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https://dejure.org/1994,2143
BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93 (https://dejure.org/1994,2143)
BGH, Entscheidung vom 21.02.1994 - BLw 79/93 (https://dejure.org/1994,2143)
BGH, Entscheidung vom 21. Februar 1994 - BLw 79/93 (https://dejure.org/1994,2143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaftssache - Zivilprozeßordnung - Einstweilige Verfügung - Zwangsvollstreckung - Rechtsmittel - Berufung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LwAnpG § 65 (F: 29. Juni 1990 und F: 3. Juli 1991)
    Anfechtung eines Urteils des Landwirtschaftsgerichts betreffend den Erlaß einer einstweiligen Verfügung und die Durchführung einer Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1994, 612
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90

    Verletzung des Rechtsstaatsprinzips durch Anwendung der geänderten Vorschrift

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, daß das Gericht des II. Rechtszuges in verfassungswidriger Weise (vgl. BVerfG, NJW 1993, 1123 [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90]) die insoweit zulässigerweise eingelegten Rechtsmittel rückwirkend für unzulässig gehalten hat.

    Die rechtsstaatlichen Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes könnten mangels einer Übergangsregelung nicht nur dazu führen, daß das einmal zulässig eingelegte Rechtsmittel (hier Berufung) weiterhin statthaft bleibt (vgl. BVerfG NJW 1993, 1123, 1124 [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90]; s. unten unter Buchst. b), sondern weitergehend dazu, daß das Rechtsmittel auch auf der bisherigen Verfahrensgrundlage abgeschlossen werden muß.

    Dieser Grundsatz hat nach den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes auch Verfassungsrang mit der Folge, daß die Entscheidung des Bezirksgerichts auch die Grundrechte der Kläger aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verletzt (BVerfG NJW 1993, 1123 ff [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90] m.w.N.).

    Die Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im hier zu behandelnden Umfang folgt auch nicht aus der Tatsache, daß der Beschluß des Bezirksgerichts verfassungswidrig ist (vgl. BVerfG NJW 1993, 1123 ff [BVerfG 07.07.1992 - 2 BvR 1631/90]).

  • BGH, 30.04.1992 - BLw 5/92

    Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Es kann hier offenbleiben, ob es sich im vorliegenden Fall mit Blick auf die unterschiedliche Rechtslage hinsichtlich der beanspruchten Flächen (die teilweise Gegenstand von Kreispachtverträgen waren, teilweise aber von den Eigentümern als Mitglieder in die Beklagte eingebracht waren) und die zu § 65 LwAnpG n.F. ergangene Senatsrechtsprechung (vgl. z.B. Senatsbeschl. v 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204) insgesamt um eine Rechtsstreitigkeit aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz handelt.

    Soweit § 65 LwAnpG n.F. für die Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz unmittelbar die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof unter Fortfall der Mittelinstanz eingeführt hat, bedeutet diese, möglicherweise nur für einen Teil der Hauptsacheklage geltende Regelung (vgl. Senatsbeschl. v. 30. April 1992, BLw 5/92, AgrarR 1992, 204), allerdings einen Rechtsmittelausschluß.

  • BGH, 14.11.1985 - BLw 23/84

    Besetzung des Landwirtschaftsenats bei Entscheidung über eine begründete

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Der Senat hat gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter entschieden, weil es nur um die Unzulässigkeit der Rechtsmittel beim Bezirksgericht und vor dem Senat geht (vgl. auch OLG Celle AgrarR 1973, 236 und Senatsbeschl. v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Diese Verbindung war schon unzulässig, weil die Verfahren der Art nach verschieden waren und deshalb die notwendige Nämlichkeit der Prozeßart nicht vorlag (vgl. BGH, Urt. v. 10. Oktober 1977, VIII ZR 76/76, NJW 1978, 44 [BGH 10.10.1977 - VIII ZR 76/76]; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO, 52. Aufl., § 147 Rdn. 8; MünchKomm-ZPO/Peters, § 147 Rdn. 4; Stein/Jonas/Pohle, ZPO, 20. Aufl., § 147 Rdn. 9).
  • BGH, 06.07.1990 - LwZR 5/88

    Besitzrecht des Hoferben

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Den Klägern stand deshalb jedenfalls nach dem Grundsatz der sog. Meistbegünstigung auch dasjenige Rechtsmittel zu, welches nach der Art der tatsächlich ergangenen Entscheidung statthaft ist (vgl. st. Rspr. des Bundesgerichtshofes z.B. Senatsbeschl. v. 6. Juli 1990, LwZR 5/88, BGHR ZPO vor § 1 Rechtsmittel, Meistbegünstigungsgrundsatz 2).
  • BGH, 27.02.1992 - BLw 4/92

    Voraussetzungen einer Rechtsbeschwerde gegen Urteile der Landwirtschaftsgerichte

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Eine Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 18 LwVG ist jedenfalls kein in der Hauptsache erlassener Beschluß, der allein mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar wäre (§ 24 LwVG; vgl. Senatsbeschlüsse v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 und vom 27. Februar 1992, BLw 4/92).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Der Senat hat auch nicht zu entscheiden, ob das Bezirksgericht seinen Beschluß auf eine Gegenvorstellung der Kläger hin selbst aufheben könnte (vgl. dazu BVerfG NJW 1987, 1319 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]; EuGRZ 85, 237, 238 f.).
  • BGH, 23.01.1992 - BLw 1/92

    Keine Rechtsbeschwerde gegen Ablehnung vorläufiger Anordnung durch Kreisgericht

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    Eine Entscheidung über den Erlaß einer einstweiligen Anordnung nach § 18 LwVG ist jedenfalls kein in der Hauptsache erlassener Beschluß, der allein mit der Rechtsbeschwerde anfechtbar wäre (§ 24 LwVG; vgl. Senatsbeschlüsse v. 23. Januar 1992, BLw 1/92, AgrarR 1992, 77 und vom 27. Februar 1992, BLw 4/92).
  • BGH, 20.06.1984 - IVb ZB 122/83

    Revision im Verfahren wegen Arrestes oder einstweiliger Verfügung - Ausschluss

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    § 547 ZPO findet in diesem Verfahren keine Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Juni 1984, IVb ZB 122/83, NJW 1984, 2368 m.w.N.; BGHZ 113, 362, 364 f.).
  • BGH, 21.02.1991 - I ZR 92/90

    Zulässigkeit einer Revision gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BGH, 21.02.1994 - BLw 79/93
    § 547 ZPO findet in diesem Verfahren keine Anwendung (vgl. BGH, Beschl. v. 20. Juni 1984, IVb ZB 122/83, NJW 1984, 2368 m.w.N.; BGHZ 113, 362, 364 f.).
  • BGH, 17.12.1992 - BLw 47/92

    Unzulässige Rechtsbeschwerde in Rechtsstreitigkeiten aus dem

  • BGH, 27.05.1968 - AnwZ (B) 9/67

    Erledigung der Hauptsache im Verwaltungsstreitverfahren (BRAO)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 19/92

    Formelle und materielle Einzelfragen zum Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • VGH Bayern, 23.06.2005 - 1 ZB 04.2215

    Zulassung der Berufung (abgelehnt); Einreichung der Begründung beim zuständigen

    Die Regel des intertemporalen Rechtsmittelrechts schützt schon das Vertrauen auf die bei der Bekanntgabe der Entscheidung gegebenen Rechtsbehelfsmöglichkeiten (vgl. BVerwG vom 31.1.2002 Buchholz 240 § 9 BBesG Nr. 21 zur Ersetzung der Beschwerde gegen Verlustfeststellungsbescheide; BGH vom 21.2.1994 MDR 1994, 612/613 zur Ersetzung der Berufung gegen Urteile des Landwirtschaftsgerichts; SächsOVG vom 22.11.1993 SächsVBl 1994, 60 zur Berufungsbeschränkung), nicht erst das Vertrauen darauf, dass ein in zulässiger Weise eingelegter Rechtsbehelf auch nach der Gesetzesänderung zulässig bleibt.
  • BGH, 02.03.1995 - BLw 70/94

    Anfechtung der Ablehnung einer negativen Hoferklärung durch das

    Kann der Senat über eine Rechtsbeschwerde auch dann ohne Zuziehung ehrenamtlicher Richter befinden, wenn das Beschwerdegericht einen Antrag oder ein Rechtsmittel als unzulässig zurückgewiesen hat (vgl. Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, AgrarR 1994, 197 ff), dann muß nach Sinn und Zweck von § 20 Abs. 1 Nr. 4 LwVG dies auch dann möglich sein, wenn das Beschwerdegericht die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde bejaht hat und im Wege einer Rechtsbeschwerde es nur um diese Frage geht (zur teleologischen Auslegung von § 20 Abs. 1 Nr. 4 vgl. auch Senatsbeschlüsse v. 14. November 1985, BLw 23/84, RdL 1986, 46, 47 und v. 6. Februar 1992, BLw 18/91, BGHR LwVG § 20 Abs. 1 Nr. 6, Prozeßkostenhilfe 1).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 60/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Dieses verlangt lediglich, daß eine prozeßrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht Rechtsmittel unzulässig werden läßt, die noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt wurden, es sei denn, eine hinreichend deutliche gesetzliche Übergangsregelung hätte etwas anderes angeordnet (BVerfG aaO.; Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 62/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Dieses verlangt lediglich, daß eine prozeßrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht Rechtsmittel unzulässig werden läßt, die noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt wurden, es sei denn, eine hinreichend deutliche gesetzliche Übergangsregelung hätte etwas anderes angeordnet (BVerfG a.a.O.; Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 07.07.1994 - BLw 61/94

    Rechtsmittelzüge bei Rechtsstreitigkeiten aus dem Gesetz über die strukturelle

    Dieses verlangt lediglich, daß eine prozeßrechtliche Einschränkung der Statthaftigkeit von Rechtsmitteln oder die Verschärfung ihrer Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht Rechtsmittel unzulässig werden läßt, die noch nach altem Rechtszustand zulässig eingelegt wurden, es sei denn, eine hinreichend deutliche gesetzliche Übergangsregelung hätte etwas anderes angeordnet (BVerfG a.a.O.; Senatsbeschl. v. 21. Februar 1994, BLw 79/93, zur Veröffentlichung bestimmt).
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