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   BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91   

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https://dejure.org/1991,751
BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
BGH, Entscheidung vom 13.12.1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
BGH, Entscheidung vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91 (https://dejure.org/1991,751)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; RSiedlG § 4
    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung landwirtschaftlicher Nutzfläche

Papierfundstellen

  • BGHZ 116, 348
  • NJW 1992, 1457
  • MDR 1992, 372
  • WM 1992, 582
 
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Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Nach diesen gesetzlichen Vorgaben hat der Senat in langjähriger Rechtsprechung eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und zum Erwerb bereit und in der Lage ist (vgl. BGHZ 94, 292, 295).

    Sonstige Anhaltspunkte, denen zufolge auch ein Nichtlandwirt einem Voll- oder Nebenerwerbslandwirt im Rahmen der Anwendung des § 9 GrdstVG gleichgestellt werden könnte (vgl. BGHZ 94, 292, 295 f), sind nicht ersichtlich.

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Im Beschluß vom 6. Juli 1990, BGHZ 112, 86, hat der Senat dann ausgeführt, daß an der grundsätzlichen Bevorzugung von hauptberuflichen Landwirten gegenüber nebenberuflichen nach den geänderten Zweckvorstellungen der Agrarpolitik nicht mehr festgehalten werden könne.
  • BGH, 11.11.1976 - V BLw 6/76

    Ungesunde Verteilung von Grund und Boden

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 04.07.1979 - V BLw 4/79

    Wer ist hauptberuflicher Landwirt im Sinne des GrdstVG?

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Wer seine Arbeitskraft in vollem Umfang außerhalb des landwirtschaftlichen Bereiches einsetzt, ist Nichtlandwirt (vgl. auch BGHZ 75, 81, 84 f und Anmerkung Hagen in LM GrundstückverkehrsG § 9 Nr. 20).
  • BGH, 25.04.1961 - V BLw 30/60
    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Der im Interesse des Veräußerers in § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG enthaltene Schutzgedanke (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 25. April 1961, V BLw 30/60, RdL 1961, 148, 149) wird deshalb nicht berührt.
  • BGH, 31.01.1967 - V BLw 32/66

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91
    Daß das Siedlungsunternehmen als hauptberuflicher Landwirt gilt und - wie das Beschwerdegericht meint - selbst dann den Vorrang vor einem Landwirt im Nebenberuf hat, wenn es das Kaufgrundstück als Vorratsland für Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur erwerben will, entspricht zwar nicht der neueren Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 67, 330, 333 in Abkehr von BGH, Beschl. v. 31. Januar 1967, V BLw 32/66, RdL 1967, 97), doch wirkt sich dieser falsche Ausgangspunkt nicht aus.
  • BGH, 23.06.2006 - V ZR 17/06

    Beschränkung des Vorkaufsrechts auf eines von mehreren Grundstücken

    Nach dem aus § 9 Abs. 1 Nr. 2 GrdstVG folgenden Schutzgedanken, landwirtschaftliche Besitzungen als Einheit verkaufen zu können, kann dieses Vorkaufsrecht bei einem Verkauf mehrerer Grundstücke grundsätzlich nur einheitlich ausgeübt werden (BGH, Beschl. v. 25. April 1961, V BLw 30/60, RdL 1961, 148, 149; BGHZ 116, 348, 352).
  • BGH, 26.11.2010 - BLw 14/09

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei Veräußerung eines landwirtschaftlichen

    Sie betreibt kein landwirtschaftliches Unternehmen im Sinne der Begriffsbestimmung in § 1 Abs. 4 ALG (vgl. dazu Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 350 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246).

    Solche Vorstellungen des Käufers sind in den Verfahren über die Erteilung der Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz nur dann einer bereits ausgeübten Landwirtschaft gleichzustellen, wenn der Nichtlandwirt über konkrete und in absehbarer Zeit zur verwirklichende Absichten zur Aufnahme einer leistungsfähigen landwirtschaftlichen Tätigkeit verfügt und bereits entsprechende Vorkehrungen getroffen hat (Senat, Beschlüsse vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351; vom 8. Mai 1998 - BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472, 1473 und vom 28. April 2006 - BLw 32/05, NJW-RR 2006, 1245, 1246 - st. Rspr.).

    Diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist von dem Gericht auch in den Fällen zu prüfen, in denen das Volllandwirten grundsätzlich gleichgestellte Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschlüsse vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333 und vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).

  • BGH, 28.11.2014 - BLw 2/14

    Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung wegen ungesunder Bodenverteilung:

    Über diese Voraussetzung für eine Versagung der Genehmigung ist auch in den Fällen zu entscheiden, in denen das Siedlungsunternehmen das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt hat (Senat, Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 333, Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 28.04.2006 - BLw 32/05

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung über Einwendungen gegen die Ausübung

    (1) Die Ausführungen im angefochtenen Beschluss, dass eine solche Gleichstellung erfolgen kann, wenn der Nichtlandwirt konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat, entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (BGHZ 116, 348, 351; Beschl. v. 29. November 1996, BLw 10/96, NJW 1997, 1073 f. insoweit in BGHZ 134, 166 nicht abgedruckt; Beschl. v. 8. Mai 1998, BLw 2/98, NJW-RR 1998, 1472).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Die Gleichstellung erfordert jedenfalls konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft (BGHZ 116, 348, 351).

    Der Beschwerdeführer ist Nichtlandwirt, weil er seine Arbeitskraft nach den Feststellungen des Beschwerdegerichts in vollem Umfang außerhalb des landwirtschaftlichen Betriebs einsetzt (vgl. BGHZ 116, 348, 350 f m.w.N.).

  • BVerfG, 10.06.2005 - 1 BvL 7/04

    Wegen unzureichender Begründung unzulässige Richtervorlage - Zur Vereinbarkeit

    Auch die Annahme, dass nach Sinn und Zweck der maßgeblichen Bestimmungen des GrdstVG die Veräußerung an einen Nichtlandwirt grundsätzlich verhindert werden soll, übersieht jedenfalls, dass nach diesen Vorschriften von einem prinzipiellen Vorrang von Haupterwerbslandwirten nicht zwingend auszugehen ist (vgl. BGHZ 94, 292 ff.; 112, 86 ff.; 116, 348 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42-97 -, NJW-RR 1998, S. 1470 f.; Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472 f.), sondern auch Nebenerwerbs- und Nichtlandwirte grundsätzlich als Erwerber in Betracht kommen.

    bb) Der Vorlagebeschluss setzt sich aber auch nicht mit der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 94, 292 ff.; 112, 86 ff.; 116, 348 ff.; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 42-97 -, NJW-RR 1998, S. 1470 f.; Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472 f.) auseinander.

    Der Vorlagebeschluss enthält hierzu keine Feststellungen und lässt auch eine Auseinandersetzung mit den Ausführungen des Bundesgerichtshofs vermissen, wonach unter bestimmten Umständen auch ein Nichtlandwirt sonstigen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieben jedenfalls dann gleichgestellt werden kann, wenn konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten bestehen, eine leistungsfähige Nebenerwerbslandwirtschaft auszuüben (vgl. BGHZ 116, 348 ; BGH, Beschluss vom 8. Mai 1998 - BLw 2-98 -, NJW-RR 1998, S. 1472).

  • OLG Schleswig, 03.03.2009 - 3 WLw 20/08

    Genehmigungserfordernis beim Grundstücksverkauf an Nichtlandwirt

    Dieser Versagungsgrund liegt nach ständiger Rechtsprechung des BGH und des erkennenden Senats vor, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, obwohl ein Vollerwerbslandwirt die Fläche zur Aufstockung seines Betriebes benötigt und bereit und in der Lage ist, das Land zu den Bedingungen des Kaufvertrages zu erwerben (BGHZ 116, 348 = NJW 1992, 1458; BGH NJW 1998, 616; BGH AgrarR 2001, 382; BGH NJW-RR 2006, 1245 = RdL 2006, 236; Senatbeschlüsse vom 22. Oktober 2002 - 3 WLw 3/02 - 22. Juli 2003 - 3WLw 117/02 - 16. Mai 2006 - 3 WLw 11/05 -, OLGReport 2006, 562).

    Es kann nur einheitlich ausgeübt werden (BGH RdL 1992, 48, 49; Senatsbeschluss vom 26. August 1997 - 3 W 64/96 -) und ist auch so ausgeübt worden.

  • OLG Schleswig, 16.05.2006 - 3 WLw 111/05

    Grundstücksverkehrsrecht: Voraussetzung für die Genehmigung des Erwerbs

    Vor diesem Hintergrund liegen die Versagungsvoraussetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 GrdstVG grundsätzlich dann vor, wenn ein land- oder forstwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt oder an einen nicht leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirt veräußert wird, gleichzeitig aber ein leistungsfähiger Haupt- oder Nebenerwerbslandwirt vorhanden ist, der Willens und in der Lage ist, das Grundstück zur Aufstockung seines Betriebes zu erwerben und dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf (BGH NJW 1991, 107 ff.; BGHZ 116, 348 ff.; Netz, Grundstücksverkehrsgesetz, 2. Aufl. 2004, § 9 GrdstVG Anm. 4.10.4, S. 454).

    Landwirt im Sinne der Vorschriften des Grundstücksverkehrsgesetzes ist nur derjenige, der unter Einsatz seiner Arbeitskraft einen auf Erwerb gerichteten landwirtschaftlichen Betrieb führt (BGHZ 75, 81; BGHZ 116, 348, 350 f.; Senat a. a. O.).

    Die allgemein gehaltene Behauptung des Beteiligten zu 3., in Zukunft einen leistungsfähigen landwirtschaftlichen Betrieb aufbauen zu wollen, reicht für eine Gleichstellung des Nichtlandwirts mit einem leistungsfähigen Neben- oder Vollerwerbslandwirt nicht aus (BGHZ 116, 348, 351; OLG Karlsruhe, RdL 1996, 162, 163).

  • BGH, 29.04.2016 - BLw 2/15

    Landwirtschaftssache: Landpachtvertrag als ungesunde Verteilung der Bodennutzung

    Das Siedlungsunternehmen wird durch das Vorkaufsrecht in die Lage versetzt, für diesen Zweck landwirtschaftliche Grundstücke zu erwerben (Senat, Beschluss vom 31. Januar 1967 - V BLw 32/66, RdL 1967, 97, 98; Beschluss vom 11. November 1976 - V BLw 6/76, BGHZ 67, 330, 332; vgl. auch Beschluss vom 13. Dezember 1991 - BLw 8/91, BGHZ 116, 348, 351).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Die Gleichstellung würde nach der Rechtsprechung des Senats, von der auch das Beschwerdegericht ausgeht, jedenfalls konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft erfordern (BGHZ 116, 348, 351).

    Dies hängt allein davon ab, ob der Beschwerdeführer nach derzeitiger Prognose einem Voll- oder Nebenerwerbslandwirt gleichgestellt werden kann (vgl. BGHZ 116, 348, 351).

  • BGH, 03.07.1997 - III ZR 205/96

    Entschädigung des Grundstückseigentümers wegen rechtswidriger Versagung einer

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

  • OLG Rostock, 20.01.1998 - 12 W (Lw) 27/94
  • OLG Oldenburg, 23.11.2011 - 10 W 3/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Ausübung des Vorkaufrechts nach dem

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 24/01

    Genehmigungsbedürftigkeit und -fähigkeit der Ausübung eines dinglichen

  • OLG Dresden, 02.05.2016 - W XV 1140/15
  • OLG Zweibrücken, 24.06.2010 - 4 WLw 31/10

    Genehmigung nach dem Grundstücksverkehrsgesetz: Verkauf von Weinbergsparzellen an

  • OLG Frankfurt, 24.10.2012 - 15 W 17/12

    Vorkaufsrecht nach § 4 RSiedlG

  • BGH, 21.01.1999 - BLw 50/98

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde; Gleichstellung eines Nichtlandwirts mit

  • OLG Jena, 09.12.2009 - Lw U 640/09

    Ungesunde Bodenverteilung, landwirtschaftliches Unternehmen; Unternehmensverbund

  • OLG Jena, 16.07.1998 - Lw U 83/98

    Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OLG München, 04.04.2018 - W XV 3/17

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs von landwirtschaftlich genutzten Flächen

  • OLG Nürnberg, 01.12.1992 - 11 U 1682/92

    Anspruch auf Rückzahlung des als Schadensersatz wegen teilweiser Nichterfüllung

  • OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die

  • OLG Brandenburg, 30.05.2013 - 5 W (Lw) 6/12

    Landwirtschaftssache: Genehmigung eines notariellen Grundstückkaufvertrags

  • OLG Frankfurt, 08.02.2007 - 20 WLw 4/06

    Landwirtschaftliches Siedlungsrecht: Anspruch auf Genehmigung eines

  • BGH, 26.10.2006 - BLw 19/06

    Voraussetzungen der Divergenzrechtsbeschwerde

  • BGH, 20.07.2006 - BLw 10/06

    Zurückweisung der Abweichungsrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen mangels

  • OLG Frankfurt, 23.05.2016 - 20 WLw 5/15

    Landwirtschaftssache: Wiedereinsetzung in die Versäumung der Beschwerdefrist bei

  • OLG Naumburg, 19.12.2001 - 2 Ww 38/01

    Zur Frage der ungesunden Verteilung des Grund und Bodens i.S.d. § 9 Abs. 1 Nr. 10

  • OLG Stuttgart, 22.06.2018 - 101 W 3/17

    Landwirtschaftssache der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Wiedereinsetzung in den

  • BGH, 26.04.2002 - BLw 37/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch Vergrößerung des Eigenlandanteils

  • OLG Dresden, 26.05.2010 - W XV 998/09

    Begriff der ungesunden Verteilung von Grund und Boden im Sinne von § 9 Abs. 2

  • OLG Oldenburg, 06.06.2019 - 10 W 26/18

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs als

  • OLG Brandenburg, 14.06.2018 - 5 WLw 19/17

    Grundstücksverkehrsgenehmigung bei der Übertragung mehrerer Grundstücke an einen

  • OLG Dresden, 10.07.2008 - W XV 1366/07
  • BGH, 19.02.2004 - BLw 26/03

    Genehmigung der Veräußerung eines landwirtschaftlichen Grundstücks an einen

  • OLG Celle, 04.09.2023 - 7 W 22/22

    Grundstückverkehrsgenehmigung; Rückverpachtung; Eigenlandquote; Versagung der

  • OLG Celle, 13.01.2014 - 7 W 81/13

    Anforderungen an die Privilegierung einer Ersatzlandbeschaffung nach § 8 Nr. 7b

  • OLG Frankfurt, 21.07.2014 - 20 WLw 1/14

    Genehmigung nach § 9 GrdstVG ohne Einschränkung nach § 10 GrdstVG

  • OLG Hamm, 05.08.2003 - 10 W 3/03

    Vorliegen einer ungesunden Bodenstruktur i.F.d. Entgegenstehens einer

  • OLG Naumburg, 08.05.2012 - 2 Ww 7/11

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Gleichstellung eines auswärtigen

  • OLG Oldenburg, 18.10.2018 - 10 W 17/18

    Aktive Bewirtschaftung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; Nebenerwerbslandwirt;

  • OLG Bamberg, 17.06.1999 - 1 WXV 5/98

    Rechtmäßigkeit einer Genehmigungsversagung bzgl. eines landwirtschaftlich

  • OLG Dresden, 23.05.1995 - WLw 488/94
  • OLG Frankfurt, 25.07.2022 - 20 WLw 10/21

    Berücksichtigung eines Naturschutzkonzepts im Rahmen des § 9 Abs. 2 GrdstVG

  • OLG Frankfurt, 23.03.2006 - 20 Ww 8/05

    Landwirtschaftssache: Beifügung der Erklärung des Vorkaufsberechtigten zur

  • OLG Frankfurt, 05.05.2000 - 20 Ww 1/99

    Landwirtschaftssache: Voraussetzungen für die Gleichstellung eines

  • OLG Karlsruhe, 28.11.1995 - 3 W 68/95
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