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   BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98   

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BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98 (https://dejure.org/1998,9304)
BPatG, Entscheidung vom 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98 (https://dejure.org/1998,9304)
BPatG, Entscheidung vom 28. Dezember 1998 - 33 W (pat) 286/98 (https://dejure.org/1998,9304)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Markenschutz - Begriff der Warenähnlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Die Prüfung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG erfordert eine komplexe Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Ähnlichkeitsgrades der sich gegenüberstehenden Marken und ihrer Kennzeichnungskraft sowie des Ähnlichkeitsgrades der beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen (vgl 10. Erwägungsgrund der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 ( MarkenRL ) in BlPMZ 1994, Sonderheft, S 146; EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; EuGH GRUR 1998, 387, 389f - Springende Raubkatze; zB BGH GRUR 1998, 925, 926 - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 13.11.1997 - I ZB 22/95

    Ähnlichkeit von Waren italienischer Herkunft

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Der mit dem Markengesetz neu eingeführte Rechtsbegriff der Ähnlichkeit der Waren bedarf der eigenständigen Auslegung in Übereinstimmung mit der zugrundeliegenden Bestimmung des Art. 4 Abs. 1 Lit b MarkenRL (vgl Begründung zu § 9 MarkenG in BlPMZ 1994, Sonderheft, S 65, 66; BGH WRP 1998, 747, 748 - GARIBALDI; BGH, a.a.O. - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 12.02.1998 - I ZB 23/97

    "DORMA"; Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren vor den Patentgerichten

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Der Bundesgerichtshof hat auf die Rechtsbeschwerde der Anmelderin durch Beschluß vom 12. Februar 1998 - I ZB 23/97 - (veröffentlicht in GRUR 1998, 817 f - DORMA) diese Entscheidung des Patentgerichts wegen Versagung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG , § 83 Abs. 3 Nr. 3 MarkenG ) aufgehoben und die Sache an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.
  • BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95

    "Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Die Prüfung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG erfordert eine komplexe Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Ähnlichkeitsgrades der sich gegenüberstehenden Marken und ihrer Kennzeichnungskraft sowie des Ähnlichkeitsgrades der beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen (vgl 10. Erwägungsgrund der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 ( MarkenRL ) in BlPMZ 1994, Sonderheft, S 146; EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; EuGH GRUR 1998, 387, 389f - Springende Raubkatze; zB BGH GRUR 1998, 925, 926 - Bisotherm-Stein).
  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Die Prüfung der Verwechslungsgefahr iSd § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG erfordert eine komplexe Gesamtwürdigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Ähnlichkeitsgrades der sich gegenüberstehenden Marken und ihrer Kennzeichnungskraft sowie des Ähnlichkeitsgrades der beiderseitigen Waren oder Dienstleistungen (vgl 10. Erwägungsgrund der Ersten Richtlinie des Rates der EG Nr. 89/104 ( MarkenRL ) in BlPMZ 1994, Sonderheft, S 146; EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; EuGH GRUR 1998, 387, 389f - Springende Raubkatze; zB BGH GRUR 1998, 925, 926 - Bisotherm-Stein).
  • BPatG, 11.12.1996 - 28 W (pat) 83/96
    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Auf die Beschwerde der Widersprechenden hat der 28. Senat des Bundespatentgerichts durch den am 16. Mai 1997 an Verkündungs Statt zugestellten Beschluß - 28 W (pat) 83/96 - die Beschlüsse der Markenstelle des Patentamts aufgehoben und unter Feststellung der Verwechslungsgefahr gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG die Eintragung der angemeldeten Marke versagt.
  • BGH, 29.06.1995 - I ZB 22/93

    "Springende Raubkatze"; Verwechslung eines aus Wort und Bild zusammengesetzten

    Auszug aus BPatG, 28.12.1998 - 33 W (pat) 286/98
    Dies schließt jedoch nicht aus, im konkreten Einzelfall auch dem Bildbestandteil eine mitprägende Kennzeichnungsfunktion zuzubilligen (vgl zB BGH GRUR 1996, 198, 200 - Springende Raubkatze).
  • BPatG, 11.09.2013 - 28 W (pat) 46/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "ElecDESIGN (Wort-Bild-Marke)/Elac" - zur

    Die eine Ware ist daher für die Verwendung der anderen Ware unentbehrlich oder wichtig, wodurch der Gedanke an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich oder miteinander verbundene Ursprungsstätten zumindest nahegelegt wird (vgl. BGH GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 1999, 733 - Canon II; GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BPatGE 41, 29, 32 - DORMA; 28 W (pat) 88/11 - kwb/K-W-B; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 89 ff. m. w. N.).
  • BPatG, 30.09.2013 - 28 W (pat) 30/12

    Markenbeschwerdeverfahren - "phoenix generators (Wort-Bild-Marke)/PHOENIX" -

    Denn letztlich handelt es sich um eine Sachgesamtheit in dem Sinne, dass die einen Waren (Motoren, Motorenteile, Vorrichtungen zur Kraftübertragung) als Bestandteile für die Verwendung der anderen Waren (Notstromerzeuger) unentbehrlich oder wichtig sind, wodurch der Gedanke an einen gemeinsamen betrieblichen Verantwortungsbereich oder miteinander verbundene Ursprungsstätten zumindest nahegelegt wird, auch wenn dies tatsächlich nicht zutreffen mag (vgl. BGH GRUR 2003, 428, 432 - BIG BERTHA; GRUR 2001, 507, 508 - EVIAN/REVIAN; GRUR 1999, 733 - Canon II; GRUR 1999, 995, 997 - HONKA; BPatGE 41, 29, 32 - DORMA; 28 W (pat) 88/11 - kwb/K-W-B; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 9 Rdnr. 89 ff. m. w. N.).
  • BPatG, 10.12.2002 - 27 W (pat) 79/01
    Wegen dieser grundlegenden Unterschiede werden die Waren auch regelmäßig nicht von denselben Unternehmen hergestellt (vgl zu Betätigungsgeräten für Fenster/Türen BPatGE 41, 29 - DORMA) und gelangen nicht über dieselben Vertriebswege an die Abnehmer.
  • BPatG, 13.03.2001 - 33 W (pat) 103/00
    Dies interessiert den Verbraucher auch nicht unbedingt, weil er lediglich auf die Möglichkeit der Zuordnung zu einem bestimmten Unternehmen Wert legt, das die Verantwortung trägt und eine bestimmte Qualität erwarten lässt (BPatGE 41, 29 - DORMA).
  • BPatG, 15.05.2000 - 30 W (pat) 187/99
    Die Waren der Beteiligten können somit unmittelbar aufeinander abgestimmt sein, womit der angesprochene Verkehr, auch wenn es sich vorwiegend um Fachleute oder zumindest doch fachlich interessierte Laien handelt, durchaus auf ein und denselben Hersteller schließen könnte (vgl auch BPatGE 41, 29 - DORMA).
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