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   BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00   

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BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00 (https://dejure.org/2002,12247)
BPatG, Entscheidung vom 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00 (https://dejure.org/2002,12247)
BPatG, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 29 W (pat) 394/00 (https://dejure.org/2002,12247)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • GRUR 2003, 551
  • BPatGE 46, 157
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.11.1999 - I ZB 1/98

    Beschleunigungsgebühr

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt eine Rückzahlung der Gebühr für einen Antrag auf beschleunigte Prüfung gem. § 38 Abs. 2 MarkenG a. F. aufgrund allgemeiner gebührenrechtlicher Grundsätze und verfassungsrechtlicher Erwägungen aus Billigkeitsgründen im Einzelfall dann in Betracht, wenn es zu keiner beschleunigten Prüfung kommt und die Gründe hierfür überwiegend im Bereich des Deutschen Patent- und Markenamts liegen (vgl. BGH GRUR 2000, 325 ff - Beschleunigungsgebühr I; 421 ff - Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr II).

    Ziel der beschleunigten Prüfung nach § 38 Abs. 1 MarkenG ist im Regelfall nämlich die Eintragung der angemeldeten Marke innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist nach Art. 4 Abschn. A Abs. 1, C Abs. 1, D Abs. 1 PVÜ i.V.m. Art. 4 Abs. 2 MMA (BGH GRUR 2000, 325, 328 liSp, letzter Abs. und GRUR 2000, 421, 424 liSp).

  • BPatG, 10.01.2001 - 26 W (pat) 1/97
    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Ob und gegebenenfalls durch welche geeigneten Maßnahmen die Markenstelle ihrerseits auf die Anmelderin hätte zugehen können oder müssen, kann ebenso auf sich beruhen, insbesondere ob die in der Entscheidung BPatGE 43, 272 ff aufgestellten strengen Kriterien stets einzuhalten sind.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 1998, 922 ff - Canon; BGH GRUR 2001, 413 f - SWATCH).
  • BGH, 17.11.1999 - I ZB 4/97

    Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr nach § 38 Abs. 2 MarkenG

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Ziel der beschleunigten Prüfung nach § 38 Abs. 1 MarkenG ist im Regelfall nämlich die Eintragung der angemeldeten Marke innerhalb der sechsmonatigen Prioritätsfrist nach Art. 4 Abschn. A Abs. 1, C Abs. 1, D Abs. 1 PVÜ i.V.m. Art. 4 Abs. 2 MMA (BGH GRUR 2000, 325, 328 liSp, letzter Abs. und GRUR 2000, 421, 424 liSp).
  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 1/99

    INDIVIDUELLE; Unterscheidungskraft einer Wortmarke

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Kann einer Wortmarke kein für die fraglichen Waren und Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden und handelt es sich auch sonst nicht um ein gebräuchliches Wort der deutschen oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so gibt es keinen tatsächlichen Anhalt dafür, dass ihr die vorerwähnte Unterscheidungseignung und damit jegliche Unterscheidungskraft fehlt (BGH GRUR 2002, 64 - INDIVIDUELLE m.w.N.).
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einer Marke innewohnende Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel für die von der Marke erfassten Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens gegenüber solchen anderer Unternehmen aufgefasst zu werden, denn Hauptfunktion der Marke ist es, die Ursprungsidentität der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten (EuGH GRUR 1998, 922 ff - Canon; BGH GRUR 2001, 413 f - SWATCH).
  • BGH, 01.03.2001 - I ZB 54/98

    REICH UND SCHOEN; Unterscheidungskraft und Freihaltebedürfnis einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 04.12.2002 - 29 W (pat) 394/00
    Für eine derartige thematische Beschränkung sind weder bei Werbeagenturen, noch bei Verlagen Anhaltspunkte ersichtlich (vgl. BGH GRUR 2001, 1042 f - Reich und Schön).
  • BPatG, 17.10.2018 - 7 W (pat) 10/18
    Als Folge einer wirksamen Rechtsmittelverzichtserklärung wird ein Erteilungsbeschluss daher bereits vor Ablauf der einmonatigen Beschwerdefrist des § 73 Abs. 1 PatG bestandskräftig (sofern die Bestandskraft nicht bereits zuvor z. B. durch Rücknahme der Anmeldung eingetreten ist, vgl. Senatsbeschluss vom 6. August 2009 - 10 W (pat) 10/07, BPatGE 51, 257, 259 - Augenbestrahlung; für das Markenrecht vgl. BPatG, Beschluss vom 4. Dezember 2012 - 29 W (pat) 394/00, BPatGE 46, 157, 161).
  • BPatG, 21.06.2004 - 27 W (pat) 202/02
    Die Rückzahlung entspricht der Billigkeit, wenn es zu keiner beschleunigten Prüfung gekommen ist und die Gründe hierfür überwiegend im Bereich des Deutschen Patent- und Markenamts lagen (vgl. BGH GRUR 2000, 325 ff - Beschleunigungsgebühr I; GRUR 2000, 421 ff - Rückzahlung der Beschleunigungsgebühr II; BPatGE 43, 272, 274 - Sprinta, das Pinrollo; BPatGE 46, 157, 159 - Beschleunigungsgebühr; BPatG 28 W (pat) 94/02, veröffentlicht auf der PAVIS CD-ROM).
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