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   BPatG, 07.03.2002 - 5 W (pat) 17/01   

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BPatG, 07.03.2002 - 5 W (pat) 17/01 (https://dejure.org/2002,18384)
BPatG, Entscheidung vom 07.03.2002 - 5 W (pat) 17/01 (https://dejure.org/2002,18384)
BPatG, Entscheidung vom 07. März 2002 - 5 W (pat) 17/01 (https://dejure.org/2002,18384)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BPatGE 46, 42
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

    Auszug aus BPatG, 07.03.2002 - 5 W (pat) 17/01
    Um schwierige Tat- und Rechtsfragen handelt es sich aber bei der Wertung der vertraglichen Vereinbarung vom 12. Dezember 2000, die auf die Gründung einer GbR abzielt, im Verhältnis zu der folgenden Vereinbarung vom 8. Mai 2000, die zur Gründung einer OHG (wiederum unter Einbringung des vorliegenden Gebrauchsmusters) geschlossen worden ist, und der Umstände, die den bisherigen Gebrauchsmusterinhaber offenbar dazu veranlaßt haben, hiervon insgesamt Abstand zu nehmen (vgl BGH GRUR 1969, 43, 45 f - Marpin, im Zusammenhang mit der rechtlich vergleichbaren markenrechtlichen Umschreibung).
  • BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06

    Markenumschreibung

    Bei der Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechts handelt es sich um ein jedenfalls inhaltlich zweiseitiges Verfahren, an dem neben dem Rechtsnachfolger auch der bisher eingetragene Rechtsinhaber beteiligt ist (vgl. Ströbele/Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 25; BPatGE 46, 42, 43 "Umschreibung").
  • BPatG, 28.06.2018 - 30 W (pat) 47/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.W.I. (Wort-Bild-Marke)" - Antrag auf

    a) Bei der Umschreibung eines gewerblichen Schutzrechts handelt es sich um ein jedenfalls inhaltlich zweiseitiges Verfahren, an dem neben dem Rechtsnachfolger auch der bisher eingetragene Rechtsinhaber beteiligt ist (vgl. BPatGE 46, 42, 43 - Umschreibung).
  • BPatG, 09.07.2008 - 28 W (pat) 178/07
    Dabei kann offen bleiben, ob § 240 ZPO in Umschreibungsverfahren überhaupt Anwendung findet (vgl. BPatGE 46, 42 f.).
  • BPatG, 06.10.2016 - 7 W (pat) 25/15

    Patentbeschwerdeverfahren - Umschreibung im Register - "Linearer Generator mit

    Dem Wesen des Registerverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Patentamt entspricht es, den Rahmen der rechtlichen Nachprüfung nicht allzu weit zu ziehen, sondern schwierige Tat- und Rechtsfragen der Klärung durch die ordentlichen Gerichte im Rahmen einer Klage auf die streitige Umschreibungsbewilligung zu überlassen (vgl. BGH GRUR 1969, 43, 45 f. - Marpin; BPatG, Beschl. v. 7. März 2002 - 5 W (pat) 17/01, BPatGE 46, 42; BPatG, Beschl. v. 25. Juni 2015 - 7 W (pat) 87/14, veröffentlicht in juris; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 9. Aufl., § 30 Rn. 33).
  • BPatG, 04.04.2007 - 5 W (pat) 30/06

    Rechtmäßigkeit der amtlichen Ablehnung einer Umschreibung im

    Um schwierige Tat- und Rechtsfragen handelt es sich aber bei der Wertung der vom Antragsteller nur andeutungsweise dargelegten Rechtsverhältnisse zwischen dem Antragsteller, Herrn K... und Herrn D... Hinzu kommt, dass die Umstände, die den bisherigen Gebrauchs- mustermitinhaber offenbar dazu veranlasst haben, von der Übertragung des Schutzrechts insgesamt Abstand zu nehmen, unbekannt sind und es hierzu an jeglichem substantiiertem Vortrag fehlt (vgl zu allem etwa BGH GRUR 1969, 43, 45 f - Marpin, im Zusammenhang mit der rechtlich vergleichbaren markenrechtlichen Umschreibung; BPatGE 46, 42; BPatG Mitt.
  • BPatG, 09.09.2010 - 35 W (pat) 2/09
    ist anerkannt, dass für den Fall, dass sich bei einer Überprüfung eines Umschreibungsantrags mit registerrechtlichen Mitteln berechtigte Zweifel an seiner Berechtigung ergeben, so ist die Umschreibung abzulehnen (st. Rspr., vgl. BGH a. a. O. - Marpin; BPatGE 46, 42, 44 - Umschreibung; Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 30 Rn. 33, 38; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 30 PatG Rn. 13a; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 30 PatG Rn. 58 ff.; Bühring, a. a. O., § 8 Rn. 90).
  • BPatG, 30.07.2007 - 5 W (pat) 10/06
    Ergeben sich allerdings bei einer Überprüfung mit registerrechtlichen Mitteln berechtigte Zweifel, so ist die Umschreibung abzulehnen (st. Rspr., vgl. BGH a. a. O. - Marpin; BPatGE 46, 42, 44 - Umschreibung; Schulte, Patentgesetz, 7. Aufl., § 30 Rn. 33, 38; Benkard, Patentgesetz, 10. Aufl., § 30 PatG Rn. 13a; Busse, Patentgesetz, 6. Aufl., § 30 PatG Rn. 58 ff.; Bühring, Gebrauchsmustergesetz, 7. Auflage, § 8 Rn. 90; vgl. auch, Deutsches Patent- und Markenamt, Richtlinien über die Umschreibung von Schutzrechten und Schutzrechtsanmeldungen in der Patentrolle, der Gebrauchsmusterrolle, dem Markenregister, dem Musterregister und der Topographierolle, Einleitung).
  • BPatG, 06.10.2016 - 7 W (pat) 23/15

    Anspruch des Zwischenerwerbers eines deutschen Patents mit der Bezeichnung

    Dem Wesen des Registerverfahrens vor der Verwaltungsbehörde Patentamt entspricht es, den Rahmen der rechtlichen Nachprüfung nicht allzu weit zu ziehen, sondern schwierige Tat- und Rechtsfragen der Klärung durch die ordentlichen Gerichte im Rahmen einer Klage auf die streitige Umschreibungsbewilligung zu überlassen (vgl. BGH GRUR 1969, 43, 45 f. - Marpin; BPatG, Beschl. v. 7. März 2002 - 5 W (pat) 17/01, BPatGE 46, 42; BPatG, Beschl. v. 25. Juni 2015 - 7 W (pat) 87/14, veröffentlicht in juris; Schulte/Rudloff-Schäffer, PatG, 9. Aufl., § 30 Rn. 33).
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