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   BPatG, 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02   

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BPatG, 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02 (https://dejure.org/2002,17475)
BPatG, Entscheidung vom 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02 (https://dejure.org/2002,17475)
BPatG, Entscheidung vom 06. November 2002 - 28 W (pat) 33/02 (https://dejure.org/2002,17475)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BPatGE 46, 92
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 05.06.1968 - I ZB 5/67

    Umschreibung eines Warenzeichens ohne Einverständnis des Inhabers - Umwandlung

    Auszug aus BPatG, 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02
    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof in der Entscheidung "Marpin" (GRUR 1969, 43 zu § 8 WZG) auch hohe Anforderungen an die Rückgängigmachung einer vorgenommenen Umschreibung gestellt.
  • BPatG, 23.01.2001 - 33 W (pat) 80/99
    Auszug aus BPatG, 06.11.2002 - 28 W (pat) 33/02
    Sie ist aber aus anderen Gründen gerechtfertigt, denn die Verfügung ist mit dem schwerwiegenden Verfahrensfehler der Versagung des rechtlichen Gehörs behaftet (vgl hierzu auch BPatG v 23.1.2001, 33 W (pat) 80/99, veröffentlicht in PAVIS).
  • BPatG, 14.04.2011 - 35 W (pat) 26/10

    Gebrauchsmusterbeschwerdeverfahren - "Rückgängigmachung einer Umschreibung" - zu

    Hierfür finden sich auch zahlreiche Belege aus der einschlägigen Rechtsprechung (vgl. BGH GRUR 1969, 43 ff. - "Marpin"; BPatGE 46, 92 ff. - "Umschreibung einer Marke"; BPatGE 50, 54 ff. - "Markenumschreibung").

    Die Beschwerdegebühr war der Antragstellerin gemäß § 18 Abs. 2 Satz 1 GebrMG i. V. m. § 80 Abs. 3 PatG ebenfalls aus Gründen der Billigkeit zu erstatten, weil die Gebrauchsmusterstelle unter Verstoß gegen einschlägige, von der Rechtsprechung entwickelte Verfahrensgrundsätze (vgl. z. B. BGH GRUR 1969, 43 ff. - "Marpin"; BPatGE 46, 92 ff. - "Umschreibung einer Marke"; BPatGE 50, 54 ff. - "Markenumschreibung") eine Entscheidung in der Sache selbst verweigert und hierdurch die Antragstellerin in ungerechtfertigter Weise zur Einlegung der Beschwerde bestimmt hat.

  • BPatG, 30.01.2007 - 24 W (pat) 84/06

    Markenumschreibung

    Für das markenrechtliche Umschreibungsverfahren hat sich an diesen Grundsätzen auch durch das Inkrafttreten des Markengesetzes nichts geändert (vgl. BPatGE 46, 92, 94).
  • BPatG, 28.06.2018 - 30 W (pat) 47/16

    Markenbeschwerdeverfahren - "D.W.I. (Wort-Bild-Marke)" - Antrag auf

    Das ist zunächst dann der Fall, wenn dem vorher eingetragenen Markeninhaber das erforderliche rechtliche Gehör nicht gewährt worden ist und die erfolgte Umschreibung auf diesem Verfahrensfehler beruhte (vgl. BGH GRUR 1969, 43, 44 f. - Marpin; BPatG GRUR-RR 2008, 261 - Markenumschreibung; BPatGE 46, 92 - Umschreibung einer Marke; BPatG BlPMZ 1999, 370, 371 - Umschreibung/rechtliches Gehör).
  • BPatG, 13.04.2010 - 27 W (pat) 13/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Hugyfot" - Rückgängigmachung der Umschreibung einer

    Im patentamtlichen Verfahren ist damit eine Rückumschreibung nur möglich, wenn die Umschreibung auf einem schweren Verfahrensmangel beruht (BGH GRUR 1969, 43, 45 - Marpin; BPatGE 46, 92).
  • BPatG, 29.09.2004 - 26 W (pat) 116/03
    Die Entscheidung habe jeweils unter Abwägung des Vertrauens des Begünstigten und des allgemeinen Rechtsscheins einerseits und der Schwere des Verstoßes, der Art des Verfahrens, des Zeitablaufs und dergleichen andererseits zu erfolgen (vgl. hierzu auch BPatG 28 W (pat) 33/02 vom 6. November 2002.
  • BPatG, 17.01.2019 - 30 W (pat) 20/18
    andererseits zu entscheiden sei (vgl. BGH GRUR 1969, 43 - Marpin zu § 8 WZG sowie BPatG v. 6.11.2002, 28 W (pat) 33/02; BPatGE MittdtschPatAnw 2004, 123 Tz. 16 - ROK).
  • BPatG, 04.06.2003 - 28 W (pat) 244/00
    So hat der Bundesgerichtshof und ihm folgend das Bundespatentgericht hohe Anforderungen an die Rückgängigmachung einer vorgenommenen Umschreibung gestellt ("Marpin", GRUR 1969, 43 zu § 8 WZG und BPatG v. 6.11.02, 28 W (pat) 33/02, veröff.
  • BPatG, 15.06.2009 - 27 W (pat) 37/09
    Im patentamtlichen Verfahren ist eine Rückumschreibung nur möglich, wenn die Umschreibung auf einem schweren Verfahrensmangel beruhte, (vgl. Ströbele/ Hacker, MarkenG, 8. Aufl., § 27 Rdn. 29; BGH GRUR 1969, 43, 45 -Marpin; BPatGE 46, 92), wie hier der Nachweis einer Betreuung des Verfügenden.
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