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   BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95   

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BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95 (https://dejure.org/1997,6843)
BPatG, Entscheidung vom 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95 (https://dejure.org/1997,6843)
BPatG, Entscheidung vom 26. Februar 1997 - 29 W (pat) 163/95 (https://dejure.org/1997,6843)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 1 § 83 Abs. 2
    Markenschutz - Schutzfähigkeit eines aus schutzunfähigen gebildeter Werbeslogan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BPatG, 24.03.1993 - 28 W (pat) 56/92
    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Ein aus schutzunfähigen Wörtern gebildeter Werbeslogan (hier: "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR") wird nicht schon dadurch schutzfähig, daß seine ohne weiteres verständliche Gesamtaussage eine gewisse Originalität und werbliche Schlagkraft aus einer gewissen werbeüblichen wortspielartigen Mehrdeutigkeit bezieht (Anschluß an BPatG GRUR 1994, 217 - "MADE IN PARADISE").«.

    Derartige in der Werbung gebräuchliche einprägsame, oft keinen vollständigen Satz bildende Wortfolgen sind bisher in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. Mitt 1978, 230 f "Schenk' Musik mit Herz verpackt"; GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH BlPMZ 1988, 186 f "Wie hammas denn?") grundsätzlich als im markenrechtlichen Sinn nicht unterscheidungskräftig angesehen worden, weil der Verkehr sie nur allgemein als Werbemittel, nicht aber als betriebliche Herkunftskennzeichnungen auffaßt.

  • BPatG, 23.10.1996 - 29 W (pat) 47/95
    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Da sich die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses durch das Inkrafttreten des neuen Markengesetzes (insbes § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG ) nicht grundlegend geändert haben, besteht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", LS veröffentlicht in Juris; 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere Ideen", veröffentlicht in Juris; Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1996 - 29 W (pat) 47/95 - "Radio von hier, Radio wie wir", Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt).
  • BGH, 26.01.1989 - I ZB 4/88

    "Conductor"; Eintragungsfähigkeit eines Begriffs als Warenzeichen

    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Die vorliegende englische Wortfolge wird von den angesprochenen Verkehrskreisen ohne weiteres verstanden und ist somit einer entsprechenden deutschen Wortfolge gleichzusetzen (vgl. BGH BlPMZ 1988, 213 f "RIGIDITE I"; GRUR 1989, 421 "Conductor").
  • BGH, 22.10.1987 - I ZB 9/86

    "Wie hammas denn?"; Eintragungsfähigkeit einer Redewendung

    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Derartige in der Werbung gebräuchliche einprägsame, oft keinen vollständigen Satz bildende Wortfolgen sind bisher in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts (vgl. Mitt 1978, 230 f "Schenk' Musik mit Herz verpackt"; GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH BlPMZ 1988, 186 f "Wie hammas denn?") grundsätzlich als im markenrechtlichen Sinn nicht unterscheidungskräftig angesehen worden, weil der Verkehr sie nur allgemein als Werbemittel, nicht aber als betriebliche Herkunftskennzeichnungen auffaßt.
  • BPatG, 07.09.1994 - 29 W (pat) 263/91
    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Dem Senat ist jedoch zumindest aus zwei früheren Verfahren (29 W (pat) 263/91 und 340/91 "THE HARTFORD" bzw "HARTFORD INTERNATIONAL") an Hand von dort eingereichten Ablichtungen der amerikanischen Eintragungsverfahren 1 155 051 und 1 267 397 - beide betreffen die Marke "THE HARTFORD" - bekannt, daß die Registrierungsurkunden eine Eintragung nach Lanham Act Sec.
  • BPatG, 14.11.1995 - 24 W (pat) 156/94
    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Da sich die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses durch das Inkrafttreten des neuen Markengesetzes (insbes § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG ) nicht grundlegend geändert haben, besteht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", LS veröffentlicht in Juris; 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere Ideen", veröffentlicht in Juris; Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1996 - 29 W (pat) 47/95 - "Radio von hier, Radio wie wir", Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt).
  • BPatG, 14.02.1996 - 28 W (pat) 169/95
    Auszug aus BPatG, 26.02.1997 - 29 W (pat) 163/95
    Da sich die Schutzhindernisse der mangelnden Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses durch das Inkrafttreten des neuen Markengesetzes (insbes § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG ) nicht grundlegend geändert haben, besteht keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzugehen (vgl. BPatG 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", LS veröffentlicht in Juris; 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere Ideen", veröffentlicht in Juris; Beschluß des Senats vom 23. Oktober 1996 - 29 W (pat) 47/95 - "Radio von hier, Radio wie wir", Rechtsbeschwerde zugelassen und eingelegt).
  • BGH, 08.12.1999 - I ZB 2/97

    Radio von hier

    b) Das Bundespatentgericht hat zu hohe Anforderungen an die Unterscheidungskraft von Werbeslogans gestellt, indem es verlangt hat, sie müßten entweder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil oder sonst einen so erheblichen phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Form aufweisen, daß der angesprochene Verkehr in der Lage sei, mit dem Wiedererkennungseffekt einen Hinweis auf die betriebliche Herkunft zu verbinden (vgl. auch BPatG GRUR 1994, 217 - MADE IN PARADISE; GRUR 1997, 643 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; GRUR 1998, 57 - Nicht immer, aber immer öfter; GRUR 1998, 715 - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; MarkenR 1999, 245 - GEGEN DAS VERGESSEN; zustimmend Althammer/Ströbele/Klaka, Markengesetz, 5. Aufl., § 8 Rdn. 35).
  • BPatG, 04.11.1997 - 24 W (pat) 144/96

    Markenschutz - Unterscheidungskraft sprichartiger Wortfolgen

    Dementsprechend wird die markenrechtliche Unterscheidungskraft solcher Wortfolgen in der Rechtsprechung einhellig verneint (BPatGE 38, 4, 5 = GRUR 1997, 643 "SOMETHING SPECIAL IN THE AIR"; GRUR 1997, 282, 283 "Radio von hier, Radio wie wir"; GRUR 1997, 644, 645 "Partner with the Best"; Beschluß des 28. Senats vom 14. Februar 1996, 28 W (pat) 169/95 "Die Zukunft braucht unsere besten Ideen", zitiert bei Anders/Hacker, GRUR 1997, 487, 502, Leitsatz auch in BlPMZ 1997, 209; Beschluß des 33. Senats vom 18. Juli 1997, 33 W (pat) 55/97 "So sind wir nun mal"; Beschluß des 24. Senats vom 14. November 1995, 24 W (pat) 156/94 "Mann oh Mann nur keinen ärger", zitiert bei Anders/Hacker, a.a.O., Fußn 185; für das alte Recht ebenso BPatG GRUR 1994, 217 "MADE IN PARADISE"; vgl. auch BGH GRUR 1988, 211, 212 "Wie hammas denn"; zur historischen Entwicklung der Rechtsprechung s Erdmann, a.a.O. S 554).
  • BPatG, 02.12.1998 - 26 W (pat) 29/98

    Markenschutz - Eintragung einer englischen Wortfolge als Marke

    Zwar neigt die bisherige Rechtsprechung des BPatG dazu, allgemeine Begriffe, Werbeschlagwörter und Reklamesprüche nicht als Marke iS einer individuellen Herkunftskennzeichnung anzuerkennen (vgl dazu Althammer/Ströbele/Klaka MarkenG , 5. Aufl, § 8 RdNr. 35; Ingerl/Rohnke MarkenG § 8 RdNr. 36, jeweils mwN; BPatGE 38, 4 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; BPatGE 37/127 - FOR YOU; 25 W (pat) 13/97 vom 13. August 1998, VALUE THROUGH INNOVATION; 29 W (pat) 103/98 vom 22. Juli 1998 - LOCAL PRESENCE, GLOBAL POWER).
  • BPatG, 12.09.2001 - 26 W (pat) 95/00
    Das Zeichen weise weder einen selbständig kennzeichnenden Bestandteil noch einen hinreichend phantasievollen Überschuß in der Aussage oder in der sprachlichen Gestaltung auf, wie er von der Rechtsprechung (BPatGE 38, 4 - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR) gefordert werde.
  • BPatG, 02.07.1999 - 33 W (pat) 294/98

    Fehlende Unterscheidungskraft bei Werbespruch

    anerkannt, daß Werbesprüche ebenso wie alle noch im Rahmen der modernen Werbesprache liegenden Redewendungen und allgemeine Anpreisungen üblich und daher nicht geeignet sind, auf einen bestimmten Geschäftsbetrieb hinzuweisen, so daß ihnen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, wenn sie nicht einen schutzfähigen Bestandteil enthalten (vgl. BGH GRUR 1988, 211, 212 - Wie hammas denn?; BPatG BlPMZ 1987, 182, 183 - Wie hammas denn?; BPatG GRUR 1994, 217, 218 - MADE IN PARADISE; BPatGE 37, 77ff - Radio von hier, Radio wie wir; BPatGE 37, 259ff - Partner with the Best; BPatGE 38, 4ff - SOMETHING SPECIAL IN THE AIR; BPatGE 38, 189ff - Nicht immer, aber immer öfter; BPatGE 39, 6ff - Unter Uns; Beschluß vom 18. Juli 1997 - 33 W (pat) 55/97 - So sind wir nun mal; BPatG GRUR 1998, 712f - WELCH EIN TAG; BPatGE 39, 85ff - MIT UNS KOMMEN SIE WEITER; BPatGE 39, 262ff - Technik, die mit Sicherheit schützt; Beschluß vom 27. Februar 1998 - 33 W (pat) 221/97 - THE RIGHT ANSWER IN ANY LANGUAGE; Beschluß vom 21. Oktober 1998 - 26 W (pat) 163/96 - Take Power; Beschlüsse vom 27. November 1998 - 33 W (pat) 74/98 - MENSCHEN IM DIENST DER MENSCHEN - und - 33 W (pat) 116/98 - DIE RICHTIGE AUFFASSUNG DES DIENSTES; BPatG GRUR 1999, 168f - Test it; Beschluß vom 17. März 1999 - 29 W (pat) 327/98 - Der Neue Dreh; Beschluß vom 10. März 1999 - 29 W (pat) 335/98 - Gegen das Vergessen; Erdmann, a.a.O., S 550ff).
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