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   BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97   

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BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97 (https://dejure.org/1998,2544)
BPatG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97 (https://dejure.org/1998,2544)
BPatG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 32 W (pat) 91/97 (https://dejure.org/1998,2544)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung der Anmeldung einer dreidimensionalen Marke wegen fehlender Unterscheidungskraft; Marktübliche Gestaltung von Stabtaschenlampen; Anforderungen an die betriebskennzeichnende Hinweisfunktion der Form einer Ware; Unbeachtlichkeit geringfügiger Abweichungen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 1999, 56
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

    Auszug aus BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97
    Auch bei einer nur geringen Hinweisfunktion sei ähnlich wie bei schwachen Wortzeichen eine Eintragung gerechtfertigt (unter Berufung auf BGH GRUR 1991, 136 "NEW MAN").

    Schließlich ist die Unterscheidungskraft im Sinne von § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG auch nicht im Hinblick auf schwache Wortzeichen wie "NEW MAN", bei dem der nicht ohne weiteres erkennbare graphische Effekt der gewählten Schriftart die Schutzfähigkeit begründete (BGH GRUR 1991, 136, 137) [BGH 21.06.1990 - I ZB 11/89] , zu bejahen.

  • BPatG, 21.05.1996 - 24 W (pat) 235/94
    Auszug aus BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97
    Die durch die Markenrechts-Richtlinie vom 21. Dezember 1988 herbeigeführte teilweise Harmonisierung des Markenrechts führt nicht zu einer irgendwie gearteten Bindung an die Entscheidungspraxis der Patent- und Markenämter oder der Gerichte anderer EU-Staaten (BPatG GRUR Int. 1997, 749 "ErgoPanel"; Pösentrup/Keukenschrijver/Ströbele, GRUR 1996, 303, 311 f.).
  • BPatG, 29.02.1996 - 2 Ni 8/93
    Auszug aus BPatG, 14.01.1998 - 32 W (pat) 91/97
    Das Markenrecht dient nicht dem Produktschutz (Sambuc GRUR 1996, 403 [BPatG 29.02.1996 - 2 Ni 8/93] ).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 15/98

    Gabelstapler; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.

    Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 18/98

    Stabtaschenlampen; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 219 = BPatG GRUR 1999, 56).

    bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.

    Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

  • BGH, 20.11.2003 - I ZB 18/98

    "Stabtaschenlampen II"; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Die Beschwerde der Anmelderin ist erfolglos geblieben (BPatGE 39, 219 = BPatG GRUR 1999, 56).
  • BGH, 23.11.2000 - I ZB 46/98

    Rado-Uhr; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    bb) Bei dreidimensionalen Marken, die die Form der Ware darstellen, werden in der Rechtsprechung des Bundespatentgerichts zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL entsprechenden Bestimmung des Markengesetzes (BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II) und in der Entscheidungspraxis der Beschwerdekammern des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt zu der Art. 3 Abs. 1 lit. b MarkenRL wörtlich entsprechenden Vorschrift des Art. 7 Abs. 1 lit. b GMV (Entscheidung v. 21.9.1999 - R 73/1999-3, GRUR Int. 2000, 360 - TABS [rund, rot/weiß]; Entscheidung v. 28.10.1999 - R 104/1999-3, GRUR Int. 2000, 363 - Strahlregler) strengere Anforderungen an die Unterscheidungskraft gestellt als bei anderen Marken.

    Zur Begründung dieser höheren Anforderungen an die Unterscheidungskraft stellt das Bundespatentgericht auf ein naheliegendes Freihaltebedürfnis (vgl. BPatG GRUR 1998, 706, 709, 710 - Montre I und II) und auf die Wesensverschiedenheit zwischen dem der Herkunftskennzeichnung dienenden Markenrecht auf der einen und den den Schutz von Gestaltungen eröffnenden Schutzrechten, insbesondere dem Geschmacksmusterrecht, auf der anderen Seite ab (vgl. BPatGE 39, 219, 223 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 27/98

    SWATCH; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    Auch wenn es bei Formmarken im allgemeinen einen strengen Prüfungsmaßstab für geboten erachtet (ebenso BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 und 710 - Montre I und II), so hat es gleichwohl angenommen, daß jedenfalls vorliegend geringe Anforderungen an die Unterscheidungskraft zu stellen sind.
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 93/97
    Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

    Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.

    a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).

    Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.

  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 124/97
    Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

    Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.

    a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).

    Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.

  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 92/97
    Die Beschwerde ist vom erkennenden Senat durch Beschluss vom 14. Januar 1998 zurückgewiesen worden (vgl. die Parallelsache BPatG, 32 W (pat) 91/97 = GRUR 1999, 56 - Taschenlampen).

    Gegen diesen Beschluss hat die Anmelderin - ebenso wie in der erwähnten Parallelsache 32 W (pat) 91/97 - (zugelassene) Rechtsbeschwerde eingelegt.

    a) Durch die in dem Parallelverfahren 32 W (pat) 91/97 ergangene Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist abschließend geklärt, dass an die Unterscheidungskraft dreidimensionaler Marken, die lediglich die Form der im Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen beanspruchten Ware(n) selbst darstellen, keine höheren Anforderungen gestellt werden dürfen als bei anderen, insbesondere auch den herkömmlichen Markenformen wie Wort- oder Bildmarken (EuGH GRUR 2003, 514, 517 [Nr. 49] - Linde, Winward u. Rado).

    Den vorstehenden Erwägungen steht nicht die Besonderheit des vorliegenden Falles entgegen, dass der Bundesgerichtshof den ersten Beschluss des Senats vom 14. Januar 1998 seinerseits erst nach einer Vorlage an den Europäischen Gerichtshof (in der Parallelsache 32 W (pat) 91/97) aufgehoben hat.

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 26/98

    OMEGA; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke

    aa) Das Bundespatentgericht hat in der angefochtenen Entscheidung und in weiteren Entscheidungen (BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 710 - Montre II) an die Unterscheidungskraft der dreidimensionalen Marke, die die Form der Ware oder eines Teils davon darstellt, einen strengeren Prüfungsmaßstab angelegt, als bei anderen Markenformen.
  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 25/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

    aa) Das Bundespatentgericht hat in der angefochtenen Entscheidung und in weiteren Entscheidungen (BPatGE 39, 219, 223 = BPatG GRUR 1999, 56 - Taschenlampen; BPatG GRUR 1998, 706, 709 - Montre I) an die Unterscheidungskraft der dreidimensionalen Marke, die die Form der Ware oder eines Teils davon darstellt, einen strengeren Prüfungsmaßstab angelegt, als bei anderen Markenformen.
  • BPatG, 24.05.2006 - 32 W (pat) 91/97

    Taschenlampen

  • BPatG, 14.01.2010 - 25 W (pat) 7/09

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Bonbonform (dreidimensionale

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 41/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 28/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 47/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 40/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 49/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BGH, 14.12.2000 - I ZB 44/98

    Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Armbanduhr)

  • BPatG, 18.03.2013 - 25 W (pat) 14/12

    Schwimmbad-Isolierbaustein - Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren -

  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 134/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 136/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 131/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 28.06.2000 - 32 W (pat) 477/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 139/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 110/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 159/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 109/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 138/99
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 171/99
  • BPatG, 13.05.1998 - 29 W (pat) 130/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 06.05.1998 - 29 W (pat) 61/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 24.01.2001 - 29 W (pat) 87/00
  • BPatG, 24.05.2000 - 29 W (pat) 140/99
  • BPatG, 27.05.1998 - 29 W (pat) 135/97

    Markenschutz - Anforderungen an die Gestaltungsform bei einer Armbanduhr

  • BPatG, 11.04.2000 - 24 W (pat) 154/99
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