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   BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99   

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https://dejure.org/2000,4963
BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99 (https://dejure.org/2000,4963)
BPatG, Entscheidung vom 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99 (https://dejure.org/2000,4963)
BPatG, Entscheidung vom 11. April 2000 - 27 W (pat) 108/99 (https://dejure.org/2000,4963)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2 § 23 Nr. 2
    Voraussetzungen für ein aktuelles Freihaltungsbedürfnis bei Wortmarke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schutz der Bezeichnung "Cloppenburg" als Marke für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen sämtlicher Klassen - 1 bis 42; "Cloppenburg" als Name einer Kreisstadt und eines Landkreises in Niedersachsen; "Cloppenburg" als Bestandteil des Namens der Anmelderin "Peek & ...

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 1050
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.05.1998 - I ZB 33/95

    "Fläminger"; Prägung des Gesamteindrucks eines Zeichens durch eine weniger

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Hierbei enthält aber MarkenG § 23 Nr. 2 als Vorschrift über die Schranken eines bestehenden Markenschutzes (iSv MarkenG §§ 14 ff) lediglich eine Klarstellung und Beschränkung des Markeninhabers ausschließlich im Zivilprozeß (BGH GRUR 1998, 930 "Fläminger").
  • BGH, 01.12.1988 - I ZB 10/87

    "KSÜD"; Eintragungsfähigkeit einer Dienstleistungsmarke

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Schließlich vermag auch die zugunsten der Anmelderin bereits geschützte Marke 2 043 486 zu keinem anderen Ergebnis zu führen (vgl zB BGH GRUR 1989, 420 "KSÜD"), zumal die Eintragung dieser Marke (im Jahr 1993) wohl im wesentlichen auf die damals großzügigere Rechtsprechung zur Schutzfähigkeit von geographischen Namen (vgl oben) zurückzuführen ist.
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Eine Berücksichtigung des Rechtsgedankens des MarkenG § 23 Nr. 2 reduziert sich damit im wesentlichen auf Fälle von Abwandlungen freihaltungsbedürftiger Fachangaben (vgl BGH GRUR 1999, 238 "Tour de culture"), von Kombinationen mit freihaltungsbedürftigen Bestandteilen und von Bezeichnungen, die nicht in unmittelbarem Bezug zu den beanspruchten Waren stehen (vgl BGH MarkenR 1999, 292 "HOUSE OF BLUES").
  • BPatG, 07.09.1999 - 24 W (pat) 37/99

    Freihaltungsbedürfnis an geographischen Herkunftsangaben

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Die in der bisherigen deutschen Praxis zugrundegelegte grundsätzliche Vermutung eines fehlenden zukünftigen Freihaltungsbedürfnisses, die nur ausnahmsweise beim Vorliegen sicherer gegenteiliger Anhaltspunkte zu widerlegen war, muß daher aufgegeben werden zugunsten einer Prognose, die nicht nur auf die gegenwärtigen Verhältnisse abgestellt, sondern auch mögliche, nicht außerhalb aller Wahrscheinlichkeit liegende zukünftige wirtschaftliche Entwicklungen berücksichtigt (vgl hierzu auch BPatG BlPMZ 2000, 60 "WALLIS").
  • BGH, 18.03.1999 - I ZB 27/96

    HOUSE OF BLUES

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Eine Berücksichtigung des Rechtsgedankens des MarkenG § 23 Nr. 2 reduziert sich damit im wesentlichen auf Fälle von Abwandlungen freihaltungsbedürftiger Fachangaben (vgl BGH GRUR 1999, 238 "Tour de culture"), von Kombinationen mit freihaltungsbedürftigen Bestandteilen und von Bezeichnungen, die nicht in unmittelbarem Bezug zu den beanspruchten Waren stehen (vgl BGH MarkenR 1999, 292 "HOUSE OF BLUES").
  • EuGH, 04.05.1999 - C-108/97

    Windsurfing Chiemsee

    Auszug aus BPatG, 11.04.2000 - 27 W (pat) 108/99
    Abgesehen davon ergebe sich aber auch aus der "Chiemsee"-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (MarkenR 1999, 189), daß die angemeldete Bezeichnung nicht freihaltungsbedürftig sei.
  • BGH, 17.07.2003 - I ZB 10/01

    "Lichtenstein"; Voraussetzungen eines Freihaltebedürfnisses für eine

    Daß ein Name mehrfach zur Bezeichnung eines - insbesondere kleineren - Ortes Verwendung findet, ist ebensowenig ungewöhnlich wie der Umstand, daß der Name zudem als Eigenname feststellbar ist (vgl. BPatGE 43, 52, 55 - Cloppenburg; Ströbele/Hacker, Markengesetz, 7. Aufl., § 8 Rdn. 317; Ekey/Klippel/Fuchs-Wissemann, Markenrecht, § 8 Rdn. 50).
  • BPatG, 03.08.2009 - 26 W (pat) 20/08

    Freihaltebedürfnis von Ortsnamen als geografische Herkunftsangabe - Löschung der

    Dem haben sich die nationalen Gerichte angeschlossen (vgl. BPatG a. a. O. -Wallis, S. 150; GRUR 2000, 1050, 1051 -Cloppenburg; vgl. BGH GRUR 2002, 64, 65 -INDIVIDUELLE, wonach eine Markeneintragung auch dann zu versagen ist, wenn "die fragliche Benutzung als Sachangabe noch nicht zu beobachten ist, aber eine solche Verwendung jederzeit in Zukunft erfolgen kann", so auch BGH GRUR 2001, 735, 737 -Test it; BGH GRUR 2000, 882, 883 -Bücher für eine bessere Welt).
  • BPatG, 28.02.2022 - 26 W (pat) 574/20
    Dass ein Name mehrfach zur Bezeichnung eines - insbesondere kleineren - Ortes oder Ortsteils Verwendung findet, ist ebenso wenig ungewöhnlich wie der Umstand, dass der Name zudem als Eigenname feststellbar ist (BGH a. a. O. Juris-Tz. 15 - Lichtenstein; BPatGE 43, 52, 55 - Cloppenburg; BPatG 24 W (pat) 508/14 - Schwalm).
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