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   BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02   

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https://dejure.org/2002,11281
BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02 (https://dejure.org/2002,11281)
BPatG, Entscheidung vom 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02 (https://dejure.org/2002,11281)
BPatG, Entscheidung vom 20. Juni 2002 - 34 W (pat) 702/02 (https://dejure.org/2002,11281)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BPatGE 45, 162
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.03.1999 - X ZB 14/97

    Künstliche Atmosphäre

    Auszug aus BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Nur das materielle Recht ist Gegenstand des Einspruchsverfahrens (§ 59 Abs. 1 Satz 1 PatG), vgl BGH GRUR 1999, 571 - künstliche Atmosphäre.

    Insbesondere führt der Einspruch nicht dazu, dass das Verfahren in das Stadium vor der Patenterteilung zurückgeworfen wird (BGH GRUR 1999, 571 - künstliche Atmosphäre).

  • BGH, 22.02.1994 - X ZB 15/92

    "Sulfonsäurechlorid"; Zulässigkeit eines Einspruchsverfahrens gegen ein deutsches

    Auszug aus BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Insoweit kann von dem Einspruchsverfahren als Fortsetzung des Erteilungsverfahrens mit beschränktem Prüfungsumfang gesprochen werden (vgl. BGH GRUR 1994, 439, 441 - Sulfonsäurechlorid).
  • BGH, 03.11.1988 - X ZB 12/86

    Zulässigkeit der Änderung des Patents im Einspruchs- und

    Auszug aus BPatG, 20.06.2002 - 34 W (pat) 702/02
    Vielmehr folgt das Einspruchsverfahren auf die Erteilung des Patents als selbständiges Rechtsbehelfsverfahren, bei dem es um die (beschränkte) Aufrechterhaltung oder den Widerruf eines bereits erteilten, wenn auch noch nicht bestandskräftigen Schutzrechts geht (vgl. BGHZ 105, 381 - Verschlußvorrichtung für Gießpfannen).
  • BPatG, 05.08.2003 - 11 W (pat) 315/03
    Die Verlagerung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Einspruchsverfahren von den Patentabteilungen des Patentamts auf die (technischen) Beschwerdesenate des Patentgerichts bewirkt zwar den Wegfall des patentamtlichen Prüfungsverfahrens und führt unmittelbar zu einer gerichtlichen Entscheidung (vgl auch Beschlußempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses in BlPMZ 2002, 65/66; BPatGE 45, 162, 163 - Etikettierverfahren; BPatG Beschluß vom 12. August 2002 - 19 W (pat) 701/02 -).

    Eine analoge Anwendung der "Gemeinsamen Verfahrensvorschriften" kommt also nur insoweit in Betracht, als Verfahrensvorschriften fehlen oder mit einem Gerichtsverfahren nicht zu vereinbaren sind (vgl bezüglich § 78 PatG: BPatGE 45, 162 ff; BPatG Beschluß vom 12. August 2002 - 19 W (pat) 701/02).

  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 38/08

    Dichtungsanordnung

    Es kann damit dahinstehen, ob die vom 19. Senat (in BPatGE 46, 134) und vom früheren 34. Senat des Bundespatentgerichts (in BPatGE 45, 162 = Mitt.
  • BPatG, 10.05.2007 - 23 W (pat) 313/03
    Mit der Zuweisung der Verfahren an ein Gericht zum 1. Januar 2002 war der Gesetzgeber ohne weiteres davon ausgegangen, dass neben einigen für das Beschwerdeverfahren geltenden Vorschriften jedenfalls die "Gemeinsamen Verfahrensvorschriften" der §§ 86 bis 99 PatG gelten, und damit auch die Verweisungsvorschrift des § 99 PatG (siehe dazu die instruktive Entscheidung BPatGE 45, 162 ff. = BlPMZ 2003, 28 - Etikettierverfahren).
  • BPatG, 12.08.2002 - 19 W (pat) 701/02
    Mit seiner Auffassung über die Rechtsnatur und die Verfahrensgrundsätze des gerichtlichen Einspruchsverfahrens befindet sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 34. Senats (vgl 34 W (pat) 702/02, Beschluß vom 20. Juni 2002).
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 39/08

    Rechtsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs im schriftlichen Verfahren

    Es kann damit dahinstehen, ob die vom 19. Senat (in BPatGE 46, 134) und vom früheren 34. Senat des Bundespatentgerichts (in BPatGE 45, 162 = Mitt.
  • BGH, 17.12.2009 - Xa ZB 40/08

    Rechtmäßigkeit einer Entscheidung des Patengerichts ohne Durchführung einer

    Es kann damit dahinstehen, ob die vom 19. Senat (in BPatGE 46, 134) und vom früheren 34. Senat des Bundespatentgerichts (in BPatGE 45, 162 = Mitt.
  • BPatG, 06.03.2006 - 20 W (pat) 305/03
    Die Senate des Bundespatentgerichts, die bisher in mehr als 1200 Einspruchsverfahren entschieden haben, verstehen die Verlagerung des Einspruchsverfahrens auf das Gericht im Rahmen des § 147 Abs. 3 PatG übereinstimmend dahingehend, dass es sich bei der Prüfung des Einspruchs durch das Gericht nicht um ein Verwaltungsverfahren, sondern um eine gerichtliche Überprüfung des Patents handelt, was der Gesetzgeber z. B. dadurch zum Ausdruck gebracht hat, dass gegen den Beschluss des Senats nach § 147 Abs. 3 PatG Satz 5 das Rechtsmittel der Rechtsbeschwerde nach § 100 PatG gegeben ist (vgl. 6 W (pat) 702/02 vom 9. September 2004, 6 W (pat) 704/02 vom 6. Dezember 2004 und 6 W (pat) 705/02 vom 30. November 2004, Rechtsbeschwerde jeweils zugelassen und eingelegt, später aber zurückgenommen; 34 W (pat) 702/02 vom 20. Juni 2002; 19 W (pat) 701/02 vom 12. August 2002; siehe auch Hövelmann in Mitt.
  • BPatG, 14.06.2007 - 34 W (pat) 351/06
    Näheres ergibt sich aus der Entscheidung des Senats BPatGE 45, 162.
  • BPatG, 06.03.2007 - 14 W (pat) 340/06
    Denn jedenfalls das Einspruchsverfahren, das gemäß PatG § 147 Abs. 3 vor dem Bundespatentgericht stattfindet, ist dem Nichtigkeitsverfahren weitgehend angenähert (34. Senat in BPatGE 45, 162; Busse PatG 6. Aufl. § 147 Rdn. 27).
  • BPatG, 26.01.2004 - 34 W (pat) 325/02
    Denn jedenfalls das Einspruchsverfahren, das gemäß PatG § 147 Abs. 3 vor dem Bundespatentgericht stattfindet, ist dem Nichtigkeitsverfahren weitgehend angenähert (Senat in BPatGE 45, 162; Schwendy/Keukenschriyver/Schuster in Busse PatG 6. Aufl. § 147 Rdn.27; a.A. 19. Senat in einem zur Veröffentlichung vorgesehenen Beschluss vom 28. April 2003 19 W (pat) 317/02).
  • BPatG, 01.10.2002 - 34 W (pat) 705/02
  • BPatG, 23.08.2004 - 9 W (pat) 340/04
  • BPatG, 26.03.2004 - 14 W (pat) 327/02
  • BPatG, 01.09.2005 - 34 W (pat) 337/04
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