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   AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02   

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https://dejure.org/2003,19490
AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02 (https://dejure.org/2003,19490)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.09.2003 - 2 AGH 18/02 (https://dejure.org/2003,19490)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. September 2003 - 2 AGH 18/02 (https://dejure.org/2003,19490)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zu den Anforderungen an ein Auskunftsbegehren einer Rechtsanwaltskammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 47 (Leitsatz)

    §§ 56, 57 BRAO
    Anforderungen an ein Auskunftsbegehren einer Rechtsanwaltskammer

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2004, 237
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73

    Rechtsbeistand

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 04.09.2003 - 2 AGH 18/02
    Die Hinweispflicht soll der drohenden Verletzung des Rechts, sich nicht selbst bezichtigen zu müssen, (BVerfG, NJW 1975, 103) vorbeugen.
  • AGH Brandenburg, 29.11.2010 - AGH I 1/10

    Einigung auf Zahlung einer Vergütung zwischen einem Abwickler und Abzuwickelnden

    Nach der Rechtsprechung des BGH, der sich verschiedene Anwaltsgerichtshöfe und die einhellige Kommentarliteratur angeschlossen haben, sind Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung der Zeitaufwand als entscheidender Faktor, ferner die berufliche Erfahrung des Abwicklers, Schwierigkeit und Dauer der jeweiligen Abwicklung, bei monatlichen Pauschalvergütungen das Gehalt, das für einen Angestellten oder freien Mitarbeiter zu zahlen ist, regionale Unterschiede in den einzelnen Bezirken sowie die Abwicklung als im Interesse des Berufstandes und im Interesse der Rechtspflege geleistete und von der Gemeinschaft der Rechtsanwälte des jeweiligen Bezirks bezahlte Berufspflicht (BGH, Beschlüsse vom 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92 und AnwZ (B) 27/92, BRAK-Mitt. 1993, 44, 46; Bayerischer AGH, Beschluss vom 24.03.2004 - BayAGH I-26/03, BRAK-Mitt. 2004, 237, und Beschluss vom 09.11.2005 - BayAGH I 39/04; AGH Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 28.03.2006 - AGH 10/03 (II/05), BRAK-Mitt. 2007, 124 (Leitsatz); Feuerich/Weyland, BRAO, 7. Auflage, § 53 Rn. 70; Prütting, in Henssler/Prütting, BRAO, 3. Auflage, § 53 Rn. 27; Tauchert, in: Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, § 53 Rn. 53).
  • AGH Baden-Württemberg, 04.11.2013 - AGH 22/12

    Aufforderung der Rechtsanwaltskammer an einen Rechtsanwalt zur Stellungnahme zu

    Nach einhelliger Rechtsauffassung (BGH NJW 2008, 917; AGH Koblenz, Beschluss vom 4. September 2003, 2 AGH 18/2002; Böhnlein in Feuerich/Weyland, BRAO, 8. Auflage, § 56, Rn.18 m.w.N.) entsteht die Auskunftspflicht des Rechtsanwalts nur auf ein Auskunftsverlangen des Auskunftsberechtigten hin, in welchem der Rechtsanwalt zu einer Wissenserklärung aufgefordert wird.
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