Rechtsprechung
BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 12 Abs. 1 GG; Art. 13 GG; § 100c StPO; § 100 d Abs. 1 StPO; § 102 StPO; § 105 StPO; § 370 Abs. 1 AO
Abhören eines Verteidigergespräches in der JVA; Freiheit der Berufsausübung (Schutz des Vertrauensverhältnisses zwischen Verteidiger und Mandant; Verhältnismäßigkeit des Eingriffes); Abhören des nicht öffentlich gesprochenen Wortes; Durchsuchung; Beschlagnahme; ... - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung von GG Art 12 Abs 1 und Art 13 Abs 1 durch Erlass von Beschlüssen zum Abhören von Mandantengesprächen zur Durchsuchung von Räumen einer Rechtsanwaltskanzlei
- Kanzlei Prof. Schweizer
Abhören von Mandantengesprächen wegen Verdachts der Geldwäsche
- Wolters Kluwer
Abhören von Gesprächen eines Rechtsanwaltes mit einem inhaftierten Mandanten; Abhörmaßnahmen im Hinblick auf die Verteidigergespräche im Besuchsraum der Justizvollzugsanstalt als Verletzung der Berufsfreiheit des Anwalts; Besonderer Schutz des Vertrauensverhältnisses ...
- Anwaltsblatt
Art 12 GG, § 100d StPO, § 261 StGB, § 370 AO 1977
Anforderungen an Durchsuchungs- und Abhörbeschluss - Judicialis
- BRAK-Mitteilungen
Schutz von anwaltlichen Kanzleiräumen durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; StPO § 105 § 100d Abs. 1
Verfassungsmäßigkeit des akustischen Abhörens von Mandantengesprächen eines Rechtsanwalts in einer JVA - datenbank.nwb.de
Darlegungsanforderungen an gerichtliche Durchsuchungs- und Abhörbeschlüsse; Verdacht einer Steuerhinterziehung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Gerichtlicher Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss Mindestmaß an Darlegungsanforderungen erfüllen
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Gerichtlicher Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muß Mindestmaß an Darlegungsanforderungen erfüllen
- beck.de (Kurzinformation)
Mindestmaß an Darlegungsanforderungen bei gerichtlichem Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss
- beck.de (Leitsatz)
Abhören von Verteidigergesprächen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Durchsuchungs- oder Abhörbeschluss muss wesentliche Tatbestandsmerkmale schildern
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.7.2006)
Mindestanforderung an Abhöraktionen // Konkreter Verdacht einer Straftat muss vorliegen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Geldwäsche
- Gesetzliche Regelungen
Verfahrensgang
- AG Köln, 03.02.2005 - 502 Gs 213/05
- AG Köln, 30.03.2005 - 502 Gs 507/05
- LG Köln, 09.05.2005 - 105 Qs 109/05
- BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 349
- NJW 2006, 2974
- NVwZ 2006, 1404 (Ls.)
- StV 2006, 505
- StV 2006, 506
- MMR 2006, 594
- AnwBl 2006, 666
- BRAK-Mitt. 2006, 221
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Dass die Kanzleiräume des Beschwerdeführers, die von dem Durchsuchungsbeschluss betroffen waren, durch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung geschützt werden, bedarf keiner Erörterung (vgl. BVerfGE 44, 353 ).Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder den schwerwiegenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Rechtsanwalts nicht mehr finden lassen.
- BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01
Geldwäsche
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Das Abhören des Verteidigergespräches greift in das Grundrecht des Beschwerdeführers aus Art. 12 Abs. 1 GG ein, das dem Rechtsanwalt auch im Interesse der Allgemeinheit eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung gewährleistet und dazu insbesondere das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant schützt (vgl. BVerfGE 110, 226 ). - BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Dass der Ermittlungsrichter diese Eingriffsvoraussetzung selbständig und eigenverantwortlich geprüft hat (vgl. BVerfGE 103, 142 ), muss in dem Beschluss zum Ausdruck kommen.
- BGH, 02.02.1983 - 3 StR 313/82
Kriminelle Vereinigung - Hausbesetzer - Gemeinsame Kampfmaßnahme - Unrechtmäßiger …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Es hätte dann des Weiteren einer eigenen Darlegung der Erfüllung auch des Tatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bedurft (vgl. zuletzt BGHSt 31, 202 ; 31, 239 ff.; 45, 26 ;… BGH, NJW 2005, S. 1668 ). - BGH, 13.01.1983 - 4 StR 578/82
Wirtschaftsunternehmen zum Zwecke illegaler Arbeitsvermittlung als kriminelle …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Es hätte dann des Weiteren einer eigenen Darlegung der Erfüllung auch des Tatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bedurft (vgl. zuletzt BGHSt 31, 202 ; 31, 239 ff.; 45, 26 ;… BGH, NJW 2005, S. 1668 ). - BGH, 17.03.1999 - 3 ARs 2/99
'Antiserbische Bewegung' - § 121 Abs. 2 StPO; § 270 StPO, keine Bindungswirkung …
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Es hätte dann des Weiteren einer eigenen Darlegung der Erfüllung auch des Tatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bedurft (vgl. zuletzt BGHSt 31, 202 ; 31, 239 ff.; 45, 26 ;… BGH, NJW 2005, S. 1668 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder den schwerwiegenden Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit eines Rechtsanwalts nicht mehr finden lassen. - BGH, 10.03.2005 - 3 StR 233/04
Urteil im "Landser"-Verfahren rechtskräftig
Auszug aus BVerfG, 04.07.2006 - 2 BvR 950/05
Es hätte dann des Weiteren einer eigenen Darlegung der Erfüllung auch des Tatbestandes der Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) bedurft (vgl. zuletzt BGHSt 31, 202 ; 31, 239 ff.; 45, 26 ; BGH, NJW 2005, S. 1668 ).
- BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
Insofern stützte er sich unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -.Er machte geltend, dass er mit der Beschwerde unter Verweis unter anderem auf die Entscheidung der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - ausgeführt habe, dass eine Durchsuchung wegen des Verdachts der Geldwäsche nur zulässig sei, wenn für sämtliche Tatbestandsmerkmale der Geldwäsche, mithin auch für eine der in § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB genannten Vortaten, tatsächliche Anhaltspunkte bestünden.
Der Beschwerdeführer hatte sich im Beschwerdeverfahren unter anderem auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - berufen, der strenge Anforderungen an die Darlegung des Geldwäscheverdachts im Durchsuchungsbeschluss im Hinblick auf die Schilderung des Vortatverdachts aufstellt.
Erst die Vortat versieht das Geld oder den sonstigen Gegenstand, mit dem der Geldwäschetäter umgeht, mit dem Makel, der einer neutralen, sozialtypischen Handlung wie beispielsweise einer Geldzahlung das Unwerturteil der Strafbarkeit zuweist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16).
Dabei ist die mögliche Katalogtat zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, Rn. 16 f.).
- BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16
Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …
Hierfür sind jedenfalls knappe, aber aussagekräftige Tatsachenangaben erforderlich, welche die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestands berücksichtigen, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen (vgl. BVerfG, NStZ 2002, 212; NJW 2006, 2974; StraFo 2006, 450). - BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2180/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Durchsuchung wegen des Verdachts …
Dass eine Vortat aus dem Katalog des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. begangen wurde, war ein wesentliches Merkmal der Strafbarkeit der Geldwäsche (vgl. BVerfGK 8, 349 ).Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen benannt werden (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 18, 414 ; 19, 148 ).
Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).
- BVerfG, 30.04.2007 - 2 BvR 2151/06
Telekommunikationsüberwachung bei einem Dritten (Begriff der "bestimmten …
Zum Tatbestandsmerkmal "bestimmte Tatsachen" hat das Bundesverfassungsgericht verlangt, dass die Verdachtsgründe über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen müssen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 zu § 100 c Abs. 1 Nr. 3 StPO). - BVerfG, 18.04.2007 - 2 BvR 2094/05
Keine Telekommunikationsüberwachung des Telefonanschlusses eines …
Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ) oder eine Abhörmaßnahme nicht mehr finden lassen (vgl. auch Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, S. 2974 ). - LG München I, 03.01.2024 - 29 Qs 27/23
Fehlender Anfangsverdacht, Durchsuchungsbeschluss, Unbekannter Beschuldigter, …
- BVerfG, 19.04.2023 - 2 BvR 2069/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Verletzung des Rechts auf die …
Dass eine Vortat aus dem Katalog des § 261 Abs. 1 Satz 2 StGB a.F. begangen wurde, war ein wesentliches Merkmal der Strafbarkeit der Geldwäsche (vgl. BVerfGK 8, 349 ).Die wesentlichen Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes, die die Strafbarkeit des zu subsumierenden Verhaltens kennzeichnen, müssen benannt werden (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 18, 414 ; 19, 148 ).
Die Ausführungen des Amtsgerichts waren daher für die Verdachtsannahme einer Steuerhinterziehung als Geldwäschevortat (vgl. § 261 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 Buchstabe b StGB a.F.) nicht tragfähig (vgl. BVerfGK 8, 349 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 4. April 2017 - 2 BvR 2551/12 -, Rn. 22 ff.).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.11.2019 - VGH B 10/19
Versagung eines Rechtsanwaltsbesuchs bei einem Untersuchungshäftling mangels …
Aus Sicht des Verteidigers unterfallen die hier in Rede stehenden Kommunikationsrechte dem Schutzbereich der Berufsfreiheit, weil sie für ihn elementare Grundlage seiner Tätigkeit sind (…vgl. Thomas/Kämpfer, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 148 Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschluss vom 30. April 2007 - 2 BvR 2151/06 -, NJW 2007, 2752 [2753]; Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 -, NJW 2006, 2974 [2975]). - BVerfG, 16.04.2015 - 2 BvR 2279/13
Durchsuchung bei einer Gesellschaft wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung …
Nur wenn der zur Kontrolle des Eingriffs berufene Richter sich den in Frage kommenden Straftatbestand vergegenwärtigt, kann die Verhältnismäßigkeit vollständig geprüft werden, weil die Zumutbarkeit des Eingriffs auch von der Schwere der vorgeworfenen Tat abhängt, für die die Strafdrohung von wesentlicher Bedeutung ist (vgl. BVerfGK 8, 349 ; 9, 149 ; 19, 148 ). - VerfGH Sachsen, 27.06.2019 - 121-IV-18
Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Durchsuchung der …
Angesichts dieses Gesetzeswortlauts gehört zu einer im Ermittlungsverfahren ausreichenden vergröbernden Schilderung des Tatverdachts einer Steuerhinterziehung jedenfalls die Angabe, welche Steuer und welcher steuerbare Gegenstand betroffen sind und durch welche Verletzung einer steuerrechtlichen Verpflichtung die Steuerverkürzung oder der Steuervorteil bewirkt worden sein soll (BVerfG, Beschluss vom 4. Juli 2006 - 2 BvR 950/05 - juris Rn. 16). - LG Paderborn, 12.07.2021 - 2 KLs 3/19
- OLG Dresden, 28.07.2006 - 2 Ws 624/05
Kontrolle der Verteidigerpost an einen Strafgefangenen
- LG Bremen, 27.04.2020 - 8 Qs 95/20
Fehlender Anfangsverdacht - Entnahme Speichelprobe bei Beschuldigten
- LG Landau/Pfalz, 24.09.2008 - 3 Qs 130/08
Ermittlungsverfahren: Anforderungen an einen Durchsuchungsantrag der …
- LG Landau/Pfalz, 30.11.2007 - 3 Qs 157/07
Strafverfahren: Funktionelle Zuständigkeit für eine Entscheidung über einen …
- LG Berlin, 27.07.2020 - 506 Qs 57/20
Beschlagnahme zur Sicherung der Vollstreckung: Anforderungen an Anfangsverdacht …
Rechtsprechung
BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Zuständigkeit berufsständischer Gerichte ist mit Art 81, Art 10 EG vereinbar, wenn diese Gerichte unabhängig von den Kammerorganen entscheiden - Mangels Vorlagepflicht keine Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den EuGH
- Wolters Kluwer
Gemeinschaftsrechtskonformität abdrängender Rechtswegzuweisungen an berufsständische Gerichtshöfe; Rechtswegzuweisung an die Anwaltsgerichtshöfe; Fallgruppen der Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter bei einer Vorlagepflichtverletzung; Rechtsbehelfe gegen ...
- Judicialis
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Zur Unabhängigkeit der Anwaltsgerichtsbarkeit
- rechtsportal.de
GVG § 17a Abs. 2 S. 1; GG Art. 101 Abs. 1 S. 2
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterbleiben der Vorlage an den Europäischen Gerichtshof - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Zur Unabhängigkeit der Anwaltsgerichtsbarkeit
- brak-mitteilungen.de , S. 41 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
BRAO §§ 100, 103 Abs. 2 Satz 1, 104, 223; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; EGV Art. 10, Art. 81
Zur Unabhängigkeit der Anwaltsgerichtsbarkeit
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 10.01.2006 - 5 A 27/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2006 - 1 O 34/06
- BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Papierfundstellen
- BVerfGK 8, 280
- NJW 2006, 3049
- BRAK-Mitt. 2006, 221
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).
Dies kann insbesondere dann der Fall sein, wenn mögliche Gegenauffassungen zu der entscheidungserheblichen Frage des Gemeinschaftsrechts gegenüber der vom Gericht vertretenen Meinung eindeutig vorzuziehen sind (BVerfGE 82, 159 ).
- BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83
Solange II
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85
Kloppenburg-Beschluß
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche Bedeutung zu, da die Frage der Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch unterbliebene Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt ist (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).Unterlässt es ein deutsches Gericht, ein Vorabentscheidungsersuchen an den Europäischen Gerichtshof zu stellen, obwohl es gemeinschaftsrechtlich dazu verpflichtet ist, werden die Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens ihrem gesetzlichen Richter entzogen (BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ).
- BVerfG, 30.05.1978 - 2 BvR 685/77
Ehrengerichte
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Die Anwaltsgerichtshöfe sind staatliche Gerichte (…siehe Feuerich/Braun, BRAO-Kommentar, 4. Aufl. 1999, § 100 Rn. 1; vgl. auch BVerfGE 26, 186 ; 48, 300 zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen), die auf § 100 Abs. 1 BRAO beruhen. - BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66
Ehrengerichte
- BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Unter Gesichtspunkten des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Subsidiarität bestehen bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; 112, 50 ). - BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
- BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88
Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Unter Gesichtspunkten des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Subsidiarität bestehen bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; 112, 50 ). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Unter Gesichtspunkten des in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatzes der Subsidiarität bestehen bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 73, 322 ; 81, 22 ; 95, 163 ; 112, 50 ). - EuGH, 13.11.2003 - C-313/01
DIE ITALIENISCHEN BEHÖRDEN DÜRFEN DEM INHABER EINER IN EINEM ANDEREN …
Auszug aus BVerfG, 26.06.2006 - 2 BvR 609/06
Die vom Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren angeführte Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache C-313/01 (Slg. 2003, I-13467 ff.) betrifft die Tätigkeit von Rechtsanwälten in anderen Mitgliedstaaten vor dem Hintergrund der Grundfreiheiten des EG-Vertrags lediglich in allgemeiner Weise und verhält sich nicht zur Frage der Rechtswegzuweisung an die Anwaltsgerichtshöfe.
- BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16
Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung …
Hinzu kommt, dass hinreichende strukturelle Sicherungen gegen eine Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit des Richters auf Zeit im Hinblick auf seine vorherige und zukünftig wieder zu erwartende Zugehörigkeit zu seiner Stammbehörde bestehen (vgl. zum Aspekt der strukturellen Sicherung bei den Anwaltsgerichtshöfen BVerfGK 8, 280 ): Über die Ernennung des Richters auf Zeit entscheidet die nach Landesrecht für die Ernennung von Verwaltungsrichtern zuständige Verwaltung. - BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 64/06
Besorgnis der Befangenheit der ehrenamtlichen Mitglieder des Anwaltssenats beim …
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
- BVerfG, 21.11.2011 - 2 BvR 516/09
Zu den Voraussetzungen einer Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch …
So muss ein Beschwerdeführer in der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde darauf hinweisen, dass sich aus seiner Sicht die Notwendigkeit einer Rechtsmittelzulassung aus der Pflicht des letztinstanzlichen Rechtsmittelgerichts ergibt, dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vorzulegen (BVerfGK 13, 418 ; offenlassend noch BVerfGK 8, 280 ).
- BGH, 09.11.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (…vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 4, 10; vom 6. November 2006 - AnwZ (B) 87/05, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - AnwZ (B) 110/09, juris Rn. 4; jeweils mwN; vgl. bereits Senatsbeschlüsse vom 6. Februar 1961 - AnwZ (B) 9/60, BGHZ 34, 235, 238 ff.; vom 6. März 1961 - AnwZ (B) 11/60, juris Rn. 4, insoweit in BGHZ 34, 342 nicht abgedruckt; vom 20. März 1961 - AnwZ (B) 15/60, BGHZ 34, 382, 384 und 386 f.; vom 13. Juli 1964 - AnwSt (B) 3/64, NJW 1964, 1912; jeweils zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen) und des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050 mwN) handelt es sich bei den Anwaltsgerichtshöfen um grundgesetzmäßige unabhängige staatliche Gerichte. - BGH, 06.11.2006 - AnwZ (B) 87/05
Wiederaufnahme eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens wegen Widerrufs der …
Die Anwaltsgerichtshöfe sind staatliche Gerichte (…vgl. Feuerich/Weyland, 6. Aufl., § 100 Rn. 1; zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen BVerfGE 26, 186,195 ff.; 48, 300, 315 ff. sowie nunmehr BVerfG, Beschl. vom 26. Juni 2006 - 2 BvR 609/06), die auf § 100 Abs. 1 BRAO beruhen.Schließlich verletzt die Rechtswegzuweisung an die Anwaltsgerichte entgegen der Auffassung des Antragstellers auch nicht europäisches Gemeinschaftsrecht (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. vom 26. Juni 2006 - 2 BvR 609/06).
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2006 - 1 O 156/06
Rechtsweg für die Geltendmachung eines Anspruchs auf Zulassung zur …
Die Anwaltsgerichtshöfe unterliegen gemäß §§ 100 Abs. 1 Satz 2, 92 Abs. 3 BRAO der Aufsicht durch die Landesjustizverwaltungen, die nach §§ 101 Abs. 3, 102 Abs. 1, 103 Abs. 1 BRAO auch über die Besetzung entscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.06.2006 - 2 BvR 609/06 - NJW 2006, S. 3049).Auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Auffassung des Klägers, die Anwaltsgerichtshöfe seien nicht unabhängig von den Rechtsanwaltskammern und verfolgten eigene berufspolitische Interessen, "keine zwingende Annahme"; an der Auffassung des Klägers zur Auslegung der Art. 81 und 10 EGV bestünden hingegen "erhebliche Zweifel" (Beschluss vom 26.06.2006, a. a. O.).
Auch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 26.06.2006, a. a. O.) bestand verfassungsrechtlich keine Pflicht des Senats, die ähnlichen Auslegungsfragen zum Gemeinschaftsrecht im Verfahren 1 O 34/06 dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.
- BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 79/06
Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
- BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 73/06
Rechtsanwälte/ Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Die gegen diese Entscheidung eingelegte Verfassungsbeschwerde ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen worden (NJW 2006, 3049).Entgegen der Ansicht des Antragstellers bieten die Regelungen über die Zusammensetzung des Senats für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof eine hinreichende Gewähr für die Unparteilichkeit der Richter (BVerfG NJW 2006, 3049, 3050; Senat, Beschl. v. 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02 n.v.; vgl. auch BVerfGE 26, 186, 195 f.; BVerfGE 48, 300, 315 f. zu den früheren anwaltlichen Ehrengerichtshöfen).
- BGH, 09.03.2020 - AnwZ (B) 1/18
Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender …
Der Senat hat im Übrigen keinen Zweifel daran, dass es sich bei dem Anwaltsgerichtshof B. um ein Gericht im Sinne von § 17a Abs. 2 Satz 1 GVG handelt (vgl. BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050 mwN; Senat…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 4, 10; OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 21. November 2006 - 1 O 156/06, juris Rn. 2 ff.).Zwar kann eine Rechtsanwaltskammer unter Umständen als Unternehmensvereinigung i.S.v. Art. 101 Abs. 1 AEUV anzusehen sein (Senat, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - AnwZ (B) 38/02, juris Rn. 9 unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 19. Februar 2002 - C-309/99 - Wouters, NJW 2002, 877 Rn. 64; AGH Naumburg, Beschluss vom 19. Mai 2006 - 1 AGH 1/06, juris Rn. 35 ff.; vgl. auch BVerfG, NJW 2006, 3049, 3050; Lauda in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 3. Aufl., § 62 BRAO Rn. 20; Kilian, WRP 2002, 802, 803 f.).
- BGH, 25.08.2016 - AnwZ (Brfg) 30/16
Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen …
Das System der Anwaltsgerichtsbarkeit in Deutschland ist verfassungskonform (vgl. nur BVerfGE 26, 186, 192 ff.; 48, 300, 315 ff.; BVerfGK 8, 280, 284 f.; Senat, Beschlüsse vom 4. Mai 1998 - AnwZ (B) 81/97, BRAK-Mitt. 1999, 39, 40; vom 6. November 2006 - AnwZ (B) 87/05, juris Rn. 7; vom 11. Mai 2010 - AnwZ (B) 110/09, juris Rn. 4 und vom 9. April 2014 - AnwZ (Brfg) 1/14, juris Rn. 8). - BGH, 11.05.2010 - AnwZ (B) 110/09
Einwendungen im Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof unter dem Gesichtspunkt …
- BGH, 27.04.2017 - PatAnwZ 1/17
Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Anrechnung von Tätigkeiten vor der …
- BGH, 20.04.2009 - AnwZ (B) 44/08
Verfassungsmäßigkeit der Ausgestaltung der Anwaltsgerichtsbarkeit; Versagung der …
- AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 19/15
Vermögensverfall, Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft
- BGH, 09.03.2020 - AnwZ (Brfg) 10/18
Widerruf der Zulassung eines als europäischer Rechtsanwalt aufgenommenen und …
- BGH, 20.03.2023 - AnwSt (B) 7/22
Beschwerde eines Rechtsanwalts gegen die Nichtzulassung der Revision (hier: …