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   AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06   

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https://dejure.org/2007,26257
AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06 (https://dejure.org/2007,26257)
AGH Berlin, Entscheidung vom 05.04.2007 - I AGH 17/06 (https://dejure.org/2007,26257)
AGH Berlin, Entscheidung vom 05. April 2007 - I AGH 17/06 (https://dejure.org/2007,26257)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Limited als Rechtsanwaltsgesellschaft; Niederlassungsfreiheit einer in England gegründeten Limited; Zulassung ausländischer Kapitalgesellschaften zur Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung wegen unterschiedlicher ...

  • Anwaltsblatt

    § 59c BRAO, § 59d BRAO
    Englische "Limited" als deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung einer "Limited" als Rechtsanwaltsgesellschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Englische Ltd. als Rechtsanwaltsgesellschaft?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Limited als Rechtsanwaltsgesellschaft; Niederlassungsfreiheit einer in England gegründeten Limited; Zulassung ausländischer Kapitalgesellschaften zur Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung wegen unterschiedlicher ...

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 59c BRAO, § 59d BRAO
    Englische "Limited" als deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2007, 794
  • AnwBl Online 2007, 58
  • BRAK-Mitt. 2007, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-167/01

    Inspire Art

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Sie ist in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, und kann auch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme an der Niederlassungsfreiheit nicht gehindert werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005, NJW 2005, 1648; BGH, Urt. v. 13.03.2003, NJW 2003, 1461; EuGH, Urt. v. 30.09.2003, NJW 2003, 3331 - Inspire Art - EuGH, Urt. v. 05.11.2002, NJW 2002, 3614 - Überseering - EuGH, Urt. v. 09.03.1999, NJW 1999, 2027 - Centros -).

    Nationale Maßnahmen dürfen nicht in diskriminierender Weise angewandt werden, sie müssen zwingenden Gründen des Allgemeininteresses entsprechen, zur Erreichung des verfolgten Ziels geeignet sein und sie dürfen nicht über das hinausgehen, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. BGH, NJW 2005, 1649; EuGH, NJW 2003, 3331).

    Auch der EuGH hat den Gedanken des Gläubigerschutzes wegen einer unterschiedlichen nationalrechtlichen Ausgestaltung eines Mindesthaftungskapitals nicht für wesentlich angesehen, solange kein Missbrauch vorliegt und der jeweilige Dritte als potentieller Gläubiger frei ist, sich bei der Wahl seines Geschäftspartners eine Gesellschaft mit einem aus seiner Sicht hinreichend haftendem Kapital auszusuchen (vgl. EUGH, NJW 2003, 3331, 3334; ders. NJW 2002, 3614, 3616; in diesem Sinn auch Grunewald/Müller, Ausländische Rechtsberatungsgesellschaften in Deutschland, NJW 2005, 465, 466).

    Im Gegenteil ist es nach der Rechtsprechung des EuGH gerade gestattet, die "größte Freiheit" zu erzielen und mit einer ausländischen Briefkastengesellschaft die zwingenden inländischen Normativbestimmungen zu umgehen, solange dies nicht missbräuchlich erfolgt (vgl. EuGH, NJW 2003, 3331; BGH, NJW 2005, 1648, 1649).

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Sie ist in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, und kann auch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme an der Niederlassungsfreiheit nicht gehindert werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005, NJW 2005, 1648; BGH, Urt. v. 13.03.2003, NJW 2003, 1461; EuGH, Urt. v. 30.09.2003, NJW 2003, 3331 - Inspire Art - EuGH, Urt. v. 05.11.2002, NJW 2002, 3614 - Überseering - EuGH, Urt. v. 09.03.1999, NJW 1999, 2027 - Centros -).

    Auch der EuGH hat den Gedanken des Gläubigerschutzes wegen einer unterschiedlichen nationalrechtlichen Ausgestaltung eines Mindesthaftungskapitals nicht für wesentlich angesehen, solange kein Missbrauch vorliegt und der jeweilige Dritte als potentieller Gläubiger frei ist, sich bei der Wahl seines Geschäftspartners eine Gesellschaft mit einem aus seiner Sicht hinreichend haftendem Kapital auszusuchen (vgl. EUGH, NJW 2003, 3331, 3334; ders. NJW 2002, 3614, 3616; in diesem Sinn auch Grunewald/Müller, Ausländische Rechtsberatungsgesellschaften in Deutschland, NJW 2005, 465, 466).

  • BGH, 14.03.2005 - II ZR 5/03

    Haftung des Geschäftsführers einer in England gegründeten private limited company

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Sie ist in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, und kann auch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme an der Niederlassungsfreiheit nicht gehindert werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005, NJW 2005, 1648; BGH, Urt. v. 13.03.2003, NJW 2003, 1461; EuGH, Urt. v. 30.09.2003, NJW 2003, 3331 - Inspire Art - EuGH, Urt. v. 05.11.2002, NJW 2002, 3614 - Überseering - EuGH, Urt. v. 09.03.1999, NJW 1999, 2027 - Centros -).

    Im Gegenteil ist es nach der Rechtsprechung des EuGH gerade gestattet, die "größte Freiheit" zu erzielen und mit einer ausländischen Briefkastengesellschaft die zwingenden inländischen Normativbestimmungen zu umgehen, solange dies nicht missbräuchlich erfolgt (vgl. EuGH, NJW 2003, 3331; BGH, NJW 2005, 1648, 1649).

  • BayObLG, 24.11.1994 - 3Z BR 115/94

    Zusammenschluss von Rechtsanwälten zu einer GmbH

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Denn die nicht erfolgte Regelung der Zulassung anderer Gesellschaftsformen kommt nicht einem Verbot anderer Formen gleich, sondern eine Tätigkeit auch anderer Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2005, NJW 2005, 1568 zur Zulassung einer Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft; BayObLG, Beschl. v. 24.11.1994, NJW 1995, 199 zur Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH vor Einführung der §§ 59 c ff. BRAO; BayObLG, Beschl. v. 27.03.2000, zur Eintragungsfähigkeit der Rechtsanwalts-AG im Handelsregister).

    Bereits mit der Zulassung der Rechtsanwalts-GmbH ist der deutsche Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die unbeschränkte und persönliche Haftung des Rechtsanwalts für das Berufsbild nicht mehr maßgeblich ist und die unbeschränkte Haftung nicht zu den unverzichtbaren berufsbildprägenden Elementen des Anwaltsberufes gehört (vgl. BT-Drucks. 13/9280, Seite 12; auch schon BayObLG, NJW 1995, 199, 201).

  • BGH, 10.01.2005 - AnwZ (B) 27/03

    Widerruf der Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH wegen Umwandlung in eine AG

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Denn die nicht erfolgte Regelung der Zulassung anderer Gesellschaftsformen kommt nicht einem Verbot anderer Formen gleich, sondern eine Tätigkeit auch anderer Kapitalgesellschaften ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGH, Beschl. v. 10.01.2005, NJW 2005, 1568 zur Zulassung einer Aktiengesellschaft als Rechtsanwaltsgesellschaft; BayObLG, Beschl. v. 24.11.1994, NJW 1995, 199 zur Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH vor Einführung der §§ 59 c ff. BRAO; BayObLG, Beschl. v. 27.03.2000, zur Eintragungsfähigkeit der Rechtsanwalts-AG im Handelsregister).

    Zu den wesentlichen Voraussetzungen der Zulassung gehören die Eigenverantwortlichkeit und Weisungsfreiheit der in der Gesellschaft tätigen Rechtsanwälte, die Beschränkung des Unternehmensgegenstandes auf Rechtsanwaltstätigkeiten sowie die Beschränkung der möglichen Gesellschafter und Geschäftsführer auf Rechtsanwälte; ferner müssen die allgemeinen nicht gesellschaftsspezifischen Voraussetzungen, insbesondere eine hinreichende Berufshaftpflichtversicherung und kein Vermögensverfall vorliegen (vgl. BGH, NJW 2005, 1568, 1571; Hennsler/Prütting, a. a. O., Vorb § 59 c Rn. 23).

  • BGH, 13.03.2003 - VII ZR 370/98

    Die Rechtsfähigkeit einer niederländischen Gesellschaft (BV) nach Verlegung ihres

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Sie ist in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, und kann auch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme an der Niederlassungsfreiheit nicht gehindert werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005, NJW 2005, 1648; BGH, Urt. v. 13.03.2003, NJW 2003, 1461; EuGH, Urt. v. 30.09.2003, NJW 2003, 3331 - Inspire Art - EuGH, Urt. v. 05.11.2002, NJW 2002, 3614 - Überseering - EuGH, Urt. v. 09.03.1999, NJW 1999, 2027 - Centros -).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Sie ist in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde, und kann auch bei bewusster Ausnutzung unterschiedlicher Rechtssysteme an der Niederlassungsfreiheit nicht gehindert werden (vgl. BGH, Urt. v. 14.03.2005, NJW 2005, 1648; BGH, Urt. v. 13.03.2003, NJW 2003, 1461; EuGH, Urt. v. 30.09.2003, NJW 2003, 3331 - Inspire Art - EuGH, Urt. v. 05.11.2002, NJW 2002, 3614 - Überseering - EuGH, Urt. v. 09.03.1999, NJW 1999, 2027 - Centros -).
  • VG Darmstadt, 07.11.2006 - 9 E 793/05

    Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK,

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Ab diesem Zeitpunkt existiert die Gesellschaft und kann als solche am Rechtsverkehr teilnehmen (vgl. Eidenmüller/Rehm, Ausländische Kapitalgesellschaften im deutschen Recht, 2004, § 10 Rn. 22, Seite 335; VG Darmstadt, Urt. v. 07.11.2006, ZIP 2006, 2273).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    Denn grundsätzlich steht es jedem Mitgliedstaat in Ermangelung besonderer gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften in diesem Bereich frei, die Ausübung des Rechtsanwaltsberufs für sein Hoheitsgebiet zu regeln (EuGH, Urt. v. 19.02.2002, NJW 2002, 877, 881).
  • BGH, 09.07.2008 - AnwZ (B) 44/07

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines anwaltsgerichtlichen Verfahrens

    Auszug aus AGH Berlin, 05.04.2007 - I AGH 17/06
    BGH, 09.07.2008 - AnwZ (B) 44/07 .
  • BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG

    Soweit die Klägerinnen in diesem Zusammenhang darauf verweisen, dass in der Vergangenheit die Rechtsprechung aus Art. 12 Abs. 1 GG abgeleitet hat, dass eine GmbH (BayObLG, NJW 1995, 199; siehe jetzt auch §§ 59c ff. BRAO) oder eine AG (BayObLG, NJW 2000, 1647; Senat, Beschluss vom 10. Januar 2005 - AnwZ (B) 27/03 und 28/03, BGHZ 161, 376; OLG Köln, OLGR 2008, 415 f.) zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden können, und zuletzt dies sogar im Hinblick auf Art. 43, 48 EGV einer britischen "Private Limited Company by Shares" zugestanden worden ist (AGH Berlin, BRAK-Mitt. 2007, 171), übersehen sie, dass diese Gesellschaftsformen alle nicht zweckgebunden sind.
  • AGH Bayern, 15.11.2010 - BayAGH I - 1 - 1/10

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer Anwalts-GmbH & Co KG zur

    108 Die Rechtsprechung zu den Kapitalgesellschaften, speziell zur Zulassung der AG (BGH NJW 2005, 1568) und der Limited nach britischem Recht (AGH Berlin BRAK-Mitt. 2007, 171) lässt sich auf den vorliegenden Fall nicht übertragen.
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