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   AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09   

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AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09 (https://dejure.org/2010,32563)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03.03.2010 - 2 AGH 13/09 (https://dejure.org/2010,32563)
AGH Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 03. März 2010 - 2 AGH 13/09 (https://dejure.org/2010,32563)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines geschäftsführenden Vorstandsmitglieds eines ausschließlich für den öffentlichen Dienst tätigen privaten Verbandes mit dem Anwaltsberuf

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 37

    § 7 Nr. 8 BRAO; Art. 12 GG
    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines geschäftsführenden Vorstandsmitglieds eines ausschließlich für den öffentlichen Dienst tätigen privaten Verbandes mit dem Anwaltsberuf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2010, 179
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Zur Verfolgung dieses legitimen gesetzgeberischen Ziels seien Mittel der Standesaufsicht nicht gleichermaßen geeignet, weil sie Abhängigkeitsverhältnisse nicht zuverlässig ausschließen können oder jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit nicht gleich wirksam seien (vgl. auch BVerfGE 87, 287, 324).

    Angesichts der möglichen Gefahren für die Rechtspflege durch die Kombination von Berufen ist die Einführung einer Inkompatibilitätsvorschrift geeignet, Interessenkollisionen auszuschließen (BVerfG, NJW 1993, 317) und in Form einer Generalklausel auch erforderlich, um die vielfältigen weiteren Betätigungsmöglichkeiten zu erfassen.

    Die Zulassung ist zu versagen, wenn hoheitliche Funktionen ausgeübt werden (BVerfG, NJW 1993, 317).

    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Behörde oder Körperschaft, deren Angestellter der Bewerber ist, als auch die Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 287; BGH, NJW 1987, 3011; NJW-RR 1999, 571; NJW 2000, 3004; Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 107).

  • BGH, 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95

    Geschäftsführertätigkeit für einen Arbeitgeberverband kein Grund zur Versagung

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 11.12.1995 - AnwZ (B) 29/95 -, NJW 1996, 2377 weiter gefordert, dass hinzukommen müsse, dass die zweitberufliche Tätigkeit des Anwalts bei objektiv vernünftiger Betrachtungsweise von Seiten der Mandantschaft die Wahrscheinlichkeit von Pflichtenkollisionen nahelege (BGH, NJW 1996, 2377; v. 21.11.1994 - AnwZ [B] 44/04 unter Hinweis auf die amtliche Begründung zur Neufassung des § 7 Nr. 8 BRAO, BT-Drucks. 12/4993, 24).

    Hinzukommen muss ein naheliegendes Risiko einer Pflichtenkollision (BGH BRAK-Mitt. 1998, 236; BGH, NJW 1996, 2377; Henssler / Prütting , § 7 Rdnr. 91).

    Keine Gefährdung der Unabhängigkeit wurde angenommen bei einem Syndikus eines öffentlich-rechtlichen Bankinstituts, ausschließlich wissenschaftlicher Tätigkeit im öffentlichen Dienst, Leiter einer evangelischen Kirchenverwaltung oder Geschäftsführer einer RAK ( Feuerich / Weyland , ebd.), Geschäftsführer eines Arbeitgeberverbandes (BGH, NJW 1996, 2377).

  • BGH, 16.11.1998 - AnwZ (B) 36/98

    Vereinbarkeit der Tätigkeit des Hauptgeschäftsführers einer Handwerkskammer mit

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Behörde oder Körperschaft, deren Angestellter der Bewerber ist, als auch die Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 287; BGH, NJW 1987, 3011; NJW-RR 1999, 571; NJW 2000, 3004; Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 107).

    Die Rspr. hat eine Gefährdung der Unabhängigkeit bejaht bei der Tätigkeit eines Hauptgeschäftsführers einer Kreishandwerkerschaft (BGH, BRAK-Mitt. 1994, 42) und einer Handwerkskammer (BGH, BRAK-Mitt. 1994, 43 = NJW-RR 1994, 954; BGH, NJW-RR 1999, 571), es sei denn, im konkreten Fall ist jede hoheitliche Tätigkeit ausgeschlossen (AGH Celle, Beschl. v. 13.2.1995 - AGH 16/94); Geschäftsführer oder stellvertretender Geschäftsführer einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft, z.B. IHK (BGHZ 66, 283; 36, 71; 49, 238 = NJW 1968, 842), einer Landesärztekammer, Referent der Hauptgeschäftsführung einer IHK oder Chefjustitiar einer Verwaltungsberufsgenossenschaft ( Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 113).

  • BVerfG, 30.06.2009 - 1 BvR 893/09

    Zur Unvereinbarkeit der Ausübung des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Nach der Rspr. des BVerfG (30.6.2009, 1 BvR 893/09) sei eine Gefährdung der Interessen der Rechtspflege bereits dann gegeben, wenn der RA öffentliche Aufgaben von einer Art wahrnehme, dass das rechtsuchende Publikum den Eindruck gewinnen könne, die Unabhängigkeit des Anwalts sei durch Bindung an den Staat beeinträchtigt, was insbesondere bei einem hoheitlichen Tätigwerden im Zweitberuf der Fall sein könne.

    Das BVerfG hat hierzu in seiner jüngsten Entscheidung v. 30.6.2009 (NJW 2009, 3710 ff.; Juris, Rdnr. 23) ausgeführt, dass § 7 Nr. 8 BRAO wie auch die weiteren Vorschriften, die die Vereinbarkeit zweitberuflicher Tätigkeiten mit dem Anwaltsberuf regeln (§ 7 Nr. 10, § 14 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 8 und § 47 BRAO), im Interesse einer funktionierenden Rechtspflege darauf abziele, das Erscheinungsbild einer von staatlichen Einflüssen freien Advokatur zu schützen, indem die beruflichen Sphären der Anwaltschaft und des öffentlichen Dienstes deutlich getrennt werden.

  • BGH, 26.05.2003 - AnwZ (B) 50/02

    Gleichzeitige Ausübung einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Eine derartige Gefahr ist gegeben, wenn der RA öffentliche Aufgaben von einer Art wahrnimmt, dass das rechtsuchende Publikum den Eindruck gewinnen kann, die Unabhängigkeit des RA sei durch die Bindung an den Staat beeinträchtigt (BGH, BRAK-Mitt. 2004, 38).

    Zum Erreichen dieses Zieles ist eine deutliche Trennung der beruflichen Sphären erforderlich, weil die Mittel der Berufsaufsicht Abhängigkeitsverhältnisse nicht zuverlässig ausschließen können oder doch jedenfalls in den Augen der Öffentlichkeit nicht gleich wirksam sind (BGH, BRAK-Mitt. 2004, 38).

  • BGH, 14.02.2000 - AnwZ (B) 9/99

    Unvereinbarkeit einer anderweitigen Berufstätigkeit mit dem Anwaltsberuf

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Behörde oder Körperschaft, deren Angestellter der Bewerber ist, als auch die Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 287; BGH, NJW 1987, 3011; NJW-RR 1999, 571; NJW 2000, 3004; Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 107).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 43/86

    Vereinbarkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst mit der Stellung als

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Dabei ist sowohl der Aufgabenbereich der Behörde oder Körperschaft, deren Angestellter der Bewerber ist, als auch die Bedeutung am Wohnsitz des Bewerbers und in der engeren und weiteren Umgebung zu berücksichtigen (BVerfGE 87, 287; BGH, NJW 1987, 3011; NJW-RR 1999, 571; NJW 2000, 3004; Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 107).
  • BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74

    Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Handelt es sich bei dem Bewerber um einen aufgrund privatrechtlicher Anstellung tätigen Angehörigen des öffentlichen Dienstes, so ist bei der Auslegung und Anwendung der Vorschrift der vom Gesetzgeber gemachte Regelungszusammenhang, insbesondere das Ziel des Gesetzgebers zu beachten, wonach das Erscheinungsbild einer von staatlichen Einflüssen freien Advokatur nicht dadurch beeinträchtigt werden soll, dass RAe in einem zweiten Beruf beamtenähnliche Funktionen ausüben (BVerfGE 37, 324; Feuerich / Weyland , § 7 Rdnr. 104).
  • BGH, 18.07.1966 - AnwZ (B) 1/66

    Syndikus eines Arbeitgeber- oder Arbeitnehmerverbandes

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Angestellte, die für Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts Rechtsberatung betreiben, sind danach nicht generell von der Zulassung ausgeschlossen, auch wenn sie ausschließlich die Vereins- oder Verbandsmitglieder ihres Arbeitgebers beraten oder vertreten ( Henssler / Prütting , § 7 Rdnr. 91 unter Hinweis auf die gegenteilige, ältere Rspr., BGHZ 46, 60 = NJW 1966, 2062; BGH, NJW 1982, 1880).
  • BGH, 13.04.1992 - AnwZ (B) 6/92

    Begriff der Gefährdung der Interessen der Rechtspflege durch mit dem

    Auszug aus AGH Rheinland-Pfalz, 03.03.2010 - 2 AGH 13/09
    Um eine Unvereinbarkeit zu bejahen, müsse daher zumindest die Möglichkeit bestehen, dass aus Sicht des rechtsuchenden Publikums durch die Staatsnähe die Unabhängigkeit des RA durch Bindungen an den Staat beeinträchtigt sei (BVerfG unter Bezugnahme auf BGH, Beschl. v. 13.4.1992 - AnwZ [B] 6/92 -, BRAK-Mitt. 1992, 217, 218; Feuerich / Weyland , BRAO, 7. Aufl. 2008, § 47 Rdnr. 16, Henssler / Prütting , BRAO, 2. Aufl. 2004, § 47 Rdnr. 16).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 25/75

    Justitiar bei einem Bischöflichen Offizialat

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 56/94

    Rechtsanwalt - Schadensabteilungsleiter

  • BGH, 29.03.1982 - AnwZ (B) 35/81

    Rechtsbesorgung in abhängiger Stellung

  • AGH Baden-Württemberg, 25.11.1995 - AGH 23/95

    Zulassung eines durch Beratervertrag gebundenen Anwaltsbewerbers

  • BGH, 06.11.1961 - AnwZ (B) 32/61

    Keine Zulassung des Geschäftsführers einer Industrie- und Handelskammer zur

  • BGH, 04.01.1968 - AnwZ (B) 11/67

    Rechtsanwalt als Geschäftsführer einer Industrie- und Handelskammer

  • BGH, 04.05.1998 - AnwZ (B) 79/97

    Rechtsanwaltszulassung und Rechtsberatungserlaubnis - Zulassung bei genügender

  • BGH, 29.11.1993 - AnwZ (B) 41/93

    Zulassung des Geschäftsführers einer Handwerksinnung als Rechtsanwalt

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 AGH 12/17

    Staatsnahe Tätigkeiten können eine Zulassung als Syndikusrechtsanwalt

    Es ist stets im Einzelfall zu prüfen, ob die gleichzeitige Ausübung des Anwaltsberufs und einer Tätigkeit im öffentlichen Dienst die Belange der Rechtspflege gefährdet (vgl. etwa OLG Koblenz, Beschl. v. 03.03.2010 - 2 AGH 13/09 m.w.N.).
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