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   AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12   

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https://dejure.org/2014,41162
AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12 (https://dejure.org/2014,41162)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.2014 - 2 AGH 20/12 (https://dejure.org/2014,41162)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 2014 - 2 AGH 20/12 (https://dejure.org/2014,41162)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist für Erbschaftssteuer" auf einem Briefkopf

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist für Erbrecht und Erbschaftsteuer"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen Rechtsanwalt

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Wann ist ein Rechtsanwalt ein "Spezialist für Erbrecht"?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Verwendung der Bezeichnung "Spezialist" durch einen Rechtsanwalt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRAK-Mitt. 2014, 318
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Nürnberg, 20.03.2007 - 3 U 2675/06

    Irreführende Werbung eines Rechtsanwalts bei Verwendung der Bezeichnung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
    Er muss auf seinem speziellen Rechtsgebiet über herausragende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, welche ein Fachanwalt nicht bieten kann (OLG Nürnberg, NJW 2007, 1984).

    Die hohen Anforderungen sind angesichts der Fülle der Rechtsgebiete, weiche durch eine Fachanwaltschaft abgedeckt werden, aufgrund der erwarteten besonderen überdurchschnittlichen Kenntnisse, aus der Natur der Sache heraus nicht zu erfüllen (OLG Nürnberg, NJW 2007, 1984).

  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
    Bei der Beschränkung anwaltlicher Werbemaßnahmen ist zu berücksichtigen, dass in jedem Einzelfall nicht die Gestaltung der Anwaltswerbung, sondern deren Einschränkung einer besonderen Rechtfertigung bedarf (BGH, NJW 2012, 3102).
  • BVerfG, 28.07.2004 - 1 BvR 159/04

    Werbung eines Rechtsanwalts mit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht" im

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
    Zugleich wehrt er dadurch die Inanspruchnahme in sonstigen Materien weitgehend ab (BVerfG, NJW 2004, 2656).
  • OLG Karlsruhe, 13.05.2009 - 6 U 49/08

    Werbung mit der Bezeichnung "Spezialist" verstößt gegen BORA

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 2 AGH 20/12
    Es kann erwartet werden, dass der "Spezialist" derart auf dem entsprechenden Gebiet bewandert ist, dass selbst erfahrene Nicht-Spezialisten damit nicht mithalten können (OLG Karlsruhe, NJW 2009, 3663).
  • BGH, 05.12.2016 - AnwZ (Brfg) 31/14

    Fachanwalt wirbt zusätzlich mit "Spezialist für Erbrecht" - darf er das?

    das Urteil des Anwaltsgerichtshofs des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. März 2014, Aktenzeichen: 2 AGH 20/12, und den Belehrungsbescheid der Rechtsanwaltskammer H.    vom 15. August 2012 aufzuheben.
  • BGH, 28.10.2015 - AnwZ (Brfg) 31/14

    Zulässigkeit der Bezeichnung als Spezialist bei Verwendung dieses Begriffs durch

    Das Urteil des Anwaltsgerichtshofs (BRAK-Mitt. 2014, 318) stellt indes höhere Anforderungen an einen "Spezialisten".
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