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   VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 3 S 1441/90   

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https://dejure.org/1990,3396
VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 3 S 1441/90 (https://dejure.org/1990,3396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17.09.1990 - 3 S 1441/90 (https://dejure.org/1990,3396)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 17. September 1990 - 3 S 1441/90 (https://dejure.org/1990,3396)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zur Rechtmäßigkeit einer Abbruchsanordnung; hier: Lauflichtschaltung in Schaufenster

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1991, 395
  • BauR 1991, 75
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 24.01.1990 - 3 S 2984/89

    Werbeanlage und Schaufensterdekoration

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 3 S 1441/90
    Hinzu kommt, daß die Lauflichtanlage hier als Ergänzung der über den Schaufenstern mit Transparentschrift angebrachten Geschäftsbezeichnung erscheint (zur Unterscheidung zwischen Werbeanlage und bloßer Schaufensterdekoration vgl. auch Urteil des erk. Senats vom 24.1.1990 -- 3 S 2984/89 --; zum Werbeanlagenbegriff vgl. Beschluß vom 25.8.1989 -- 3 S 1511/89 --).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89

    Zur Zulässigkeit einer 10 m hohen Funkantenne auf Flachdach im reinen Wohngebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 3 S 1441/90
    Auch Anlagen, die keiner Baugenehmigung bedürfen, müssen den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen (vgl. § 52 Abs. 5 LBO und zu dem dort verwendeten Begriff "Baumaßnahmen" Urteil des erkennenden Senats vom 27.6.1990 -- 3 S 2655/89 --); sie können, wenn das nicht der Fall ist und rechtmäßige Zustände nicht anders hergestellt werden können, auch Gegenstand einer Abbruchsanordnung sein.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.01.2003 - 8 A 11286/02

    Werbeanlage, Himmelsstrahler, Skybeamer, Zulässigkeit von Himmelsstrahlern,

    Daher bildet der Lichtstrahl - mit dem Gerät - eine einheitliche Werbeanlage und unterfällt damit den bauordnungsrechtlichen Regelungen über solche Anlagen (s. VGH München, NVwZ 97, 2001; VG Stuttgart, NVwZ-RR 2000, 14; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, BRS 50 Nr. 144 zur Werbung durch Strahler mit Lauflichtschaltung; Große/Suchsdorf-Lindorf-Schmaltz-Wiechert, LBauO Nds., 6. Aufl., Rdnr. 13 zu § 79; Simon-Busse, a.a.O., Rdnr. 148 zu Art. 2; Dietlein, a.a.O.; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., Rdnr. 8 zu § 33 StVO).
  • VG Neustadt, 04.07.2002 - 4 K 646/02

    Unzulässigkeit einer Himmelsstrahlanlage am Ortsrand.

    18 Der Himmelsstrahler ist als eine solche Werbeanlage anzusehen (s. VGH München, NVwZ 1997, 201; VG Stuttgart, NVwZ-RR 2000, 14, 15; Hildebrandt, VBlBW 1999, 250, 251; Dietlein, BauR 2000, 1682; Sydow, JURA 2002, 196, 199; offengelassen von OVG Nordrhein-Westfalen, NVwZ 1995, 718 und Jeromin, a.a.O., § 52 Rdnr.7; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, NVwZ-RR 1991, 395 zu einem im Schaufenster angebrachten und auf die Straße gerichteten Strahler mit Lauflichtschaltung; OVG Niedersachsen, BauR 2001, 379 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. November 2000 - 7 A 5203/00 - zu einer Diaprojektionsanlage).
  • OVG Niedersachsen, 11.01.2000 - 1 L 4588/99

    Baugenehmigung; Befreiung; Berufung; Berufungszulassung; Diaprojektionsanlage;

    Dabei braucht der Senat nicht die logisch vorrangige, von der Beklagten (verständlicherweise) nicht problematisierte Frage zu beantworten, ob die streitige Anlage wirklich auf zwei verschiedenen Baugrundstücken errichtet werden soll oder ob als Werbeanlage allein das Gerüst mit dem Diaprojektor anzusehen ist (wohl im Sinne der letztgenannten Auffassung B.-W. VGH, B. v. 17.9.1990 - 3 S 1441/90 -, BauR 1991, 75, 76).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.1998 - 11 A 2725/98

    Schaufenster; Außenwerbung; Auslage; Dekoration; Abgrenzung; Der Präsentation der

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 B 43/86 - BRS 46 Nr. 124; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 17. September 1990 - 3 S 1441/90 - BRS 50 Nr. 144, der eine im Schaufenster angebrachte und auf die Straße gerichtete Lauflichtanlage als Ergänzung der angebrachten Geschäftsbezeichnung bewertet hat.
  • VG Sigmaringen, 28.04.2004 - 2 K 1623/03

    Die fehlende Einsehbarkeit des Innenhofs eines Kulturdenkmals von der Straße aus

    Nach ständiger Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg setzt der Erlass einer Abbruchsanordnung voraus, dass die Anlage nicht durch eine Baugenehmigung oder eine Zustimmung (§ 70 LBO) gedeckt ist (formelle Baurechtswidrigkeit) und seit ihrer Errichtung fortdauernd gegen materielle öffentlich-rechtliche Vorschriften verstößt (materielle Baurechtswidrigkeit, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 05.04.1977, - 8 S 1086/76 -, BRS 32, 210; Urteil vom 04.05.1976, - 3 S 300/75 -, BRS 30, 316; Beschluss vom 17.09.1990, - 3 S 1441/90 -, BauR 1991, 75, 76).
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