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   BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95   

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https://dejure.org/1995,288
BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95 (https://dejure.org/1995,288)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 4 NB 3.95 (https://dejure.org/1995,288)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3.95 (https://dejure.org/1995,288)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des Planentwurfs - Überleitungsrecht - Änderung der Baunutzungsverordnung - Kontinuität des Planverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 3 Abs. 3 S. 1, § 10; BauNVO (1990) § 25c

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1995, 311
  • DÖV 1995, 822
  • BauR 1995, 662
  • BRS 57 Nr. 26
  • ZfBR 1995, 149
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 18.12.1989 - 4 NB 26.89

    Ausschluß des "isolierten Einzelhandels"

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
    Ob dagegen eine einzelne Formulierung eines Bebauungsplans dem Bestimmtheitserfordernis genügt, ist in aller Regel eine Frage der Auslegung des Planes im Einzelfall und keiner rechtsgrundsätzlichen Klärung zugänglich (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1989 - BVerwG 4 NB 26.89 - Buchholz 406.12 § 1 BauNVO Nr. 7 = ZfBR 1990, 99 = BRS 49 Nr. 75).
  • BVerwG, 11.03.1988 - 4 C 56.84

    Konkretisierung - Bauplanerische Festsetzungen - Notwendiges Maß

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats richtet sich das erforderliche Maß der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 = DVBl 1988, 845; Beschluß vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 -).
  • BVerwG, 20.01.1995 - 4 NB 43.93

    Normenkontrollverfahren - Bebauungsplan - Antragsbefugnis - Entscheidungsformel -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats richtet sich das erforderliche Maß der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (BVerwG, Urteil vom 11. März 1988 - BVerwG 4 C 56.84 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG Nr. 30 = DVBl 1988, 845; Beschluß vom 20. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 43.93 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1965 - II 767/63
    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95
    Durch § 25 c Satz 1 BauNVO und die entsprechenden früheren Überleitungsvorschriften soll sichergestellt werden, daß eine Bauleitplanung, die bereits bis zur Auslegung des Planentwurfs fortgeschritten ist, nicht von neuem nach den geänderten Vorschriften durchgeführt werden muß (vgl. z.B. Bielenberg, in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, §§ 25 - 27 BauNVO Rn. 8 und 10; Fickert/Fieseler, BauNVO, 7. Aufl. 1992, § 25 Rn. 1.1; Brügelmann/Ziegler, BauGB, §§ 25 - 27 BauNVO Rn. 14; VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 22. Januar 1965 - II 767/63 - ESVGH 15 Nr. 50).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2019 - 5 S 2015/17

    Zulässigkeit der Festsetzung der Entsprechung der zulässigen Größe der

    Das erforderliche Maß der Konkretisierung von Festsetzungen eines Bebauungsplans richtet sich danach, was nach den Verhältnissen des Einzelfalls (Planungsziele, örtliche Verhältnisse) für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist und dem Gebot gerechter Abwägung der konkret berührten privaten und öffentlichen Belange entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24.1.1995 - 4 NB 3.95 - NVwZ-RR 1995, 311, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren;

    Textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan können auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lässt (Beschluss vom 24. Januar 1995 - BVerwG 4 NB 3.95 - BRS 57 Nr. 26).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17

    Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan

    Das Bundesverwaltungsgericht habe in seinem Beschluss vom 24. Januar 1995 (Az. 4 NB 3.95 -, Rn. 3, juris) ausgeführt, dass textliche Festsetzungen in einem Bebauungsplan auch mit unbestimmten Rechtsbegriffen getroffen werden könnten, wenn sich ihr näherer Inhalt unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse und des erkennbaren Willens des Normgebers erschließen lasse.

    Ob dagegen eine einzelne Formulierung eines Bebauungsplans dem Bestimmtheitserfordernis genügt, ist in aller Regel eine Frage der Auslegung des Plans im Einzelfall (BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 4 NB 3.95 -, Rn. 3, juris).

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