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   BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01   

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https://dejure.org/2001,13168
BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01 (https://dejure.org/2001,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 (https://dejure.org/2001,13168)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 4 B 36.01 (https://dejure.org/2001,13168)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des rechtlichen Gehörs als revisionsbegründender Verfahrensfehler bei verkürzter Darstellung des Streitgegenstandes im verwaltungsgerichtlichen Urteil - Bindung des Gerichts an Rechtsauffassungen eines Verfahrensbeteiligten unter dem Gesichtspunkt der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29 S. 1; GG Art. 103 Abs. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör; Bestandsschutz eines Gewerbebetriebes im Rahmen einer "zeitgeistbedingten" Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs [Tanzsaal, Diskothek]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BRS 64 Nr. 73
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 29.10.1998 - 4 C 9.97

    Allgemeines Wohngebiet; der Versorgung des Gebiets dienende Schank- und

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
    Nach der Rechtsprechung des Senats reicht allerdings eine Nutzungsintensivierung allein nicht aus, um den Vorhabenbegriff einer Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu erfüllen; vielmehr kommt es im öffentlichen Baurecht maßgeblich auf objektivere Kriterien an (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1998 - BVerwG 4 C 9.97 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 14 = DVBl 1999, 244).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 B 116.97

    Bauplanungsrecht - Bestandsschutz bei Veränderungen oder Erweiterungen baulicher

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2001 - 4 B 36.01
    Das ist der Fall, wenn sich die Genehmigungsfrage im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB neu stellt, weil die Veränderung die Qualität einer Änderung oder Nutzungsänderung im Sinne dieser Vorschrift erreicht (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - BVerwG 4 B 116.97 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 331 = BauR 1997, 991).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2014 - 8 S 1528/13

    Nutzungsänderung eines Lehrlingswohnheims in eine Asylbewerberunterkunft;

    Keine Nutzungsänderung im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB ist die bloße Intensivierung der Nutzung durch Änderung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Einfluss des Bauherrn (BVerwG, Urteil vom 29.10.1998 - 4 C 9.97 - NVwZ 1999, 417 und Beschluss vom 11.07.2001 - 4 B 36.01 - BRS 64 Nr. 73).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.08.2013 - 3 L 4/08

    Festsetzung der Berücksichtigung von Dachvorsprüngen und Terrassen bei der

    Der Bestandsschutz endet, wenn die Veränderung die Qualität einer Änderung oder Nutzungsänderung im Sinne von § 29 Abs. 1 BauGB bzw. § 62 Abs. 1 Satz 2 LBauO M-V a.F. erreicht (vgl. zu § 29 BauGB BVerwG, B. v. 11.07.2001 - 4 B 36/01 - BRS 64 Nr. 73; vgl. Senat, B. v. 22.03.2005 - 3 M 236/04).
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2013 - 1 LA 49/13

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung bei Erweiterung der Bettenzahl in einem

    Ändert der Betreiber demgegenüber objektive, vor allem in Maß und Zahl ausdrückbare Merkmale der baulichen Anlage, ist von einer Nutzungsänderung auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.10.1998 - 4 C 9.97 -, juris Rn. 14 = NVwZ 1999, 417 = BRS 60 Nr. 68; Beschl. v. 11.7.2001 - 4 B 36.01 -, juris Rn. 8 = BRS 64 Nr. 73).
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