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   BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09   

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BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09 (https://dejure.org/2009,1951)
BVerwG, Entscheidung vom 15.09.2009 - 4 BN 25.09 (https://dejure.org/2009,1951)
BVerwG, Entscheidung vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09 (https://dejure.org/2009,1951)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ausgestatteten Flächennutzungsplänen; Bestimmung der Frist zur Stellung eines Normenkontrollantrags; ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    BauGB/ROG
    Anforderungen an die Ausweisung von Ausschluss- und Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) ausgestatteten Flächennutzungsplänen; Bestimmung der Frist zur Stellung eines Normenkontrollantrags; ...

  • rechtsportal.de

    Normenkontrolle bei mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 Baugesetzbuch ( BauGB ) in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung ( VwGO ) ausgestatteten Flächennutzungsplänen; Bestimmung der Frist zur Stellung eines Normenkontrollantrags; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    NZB: Verjährungsfrist im Normenkontrollverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 82
  • BRS 74 Nr. 112
  • ZfBR 2010, 65
 
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Wird zitiert von ... (150)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 17.12.2002 - 4 C 15.01

    Windkraftanlagen; gesetzliche Privilegierung; Planungsvorbehalt;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    Es fehle nämlich an einem schlüssigen Gesamtkonzept im Sinne der Anforderungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2002 BVerwG 4 C 15.01 (BVerwGE 117, 287).

    8 Nach der Rechtsprechung des Senats vermag die Darstellung einer Konzentrationszone die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur auszulösen, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 298; Urteil vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 3.02 NVwZ 2003, 1261).

    Mit einer bloßen "Feigenblatt"-Planung, die auf eine verkappte Verhinderungsplanung hinausläuft, darf es nicht sein Bewenden haben (Urteil vom 17. Dezember 2002 BVerwG 4 C 15.01 a.a.O. ).

    Hierauf reagiert die Antragsgegnerin mit der als grundsätzlich klärungsbedürftig bezeichneten Frage, ob es mit einem schlüssigen Planungskonzept im Sinne des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 2002 BVerwG 4 C 15.01 (a.a.O.) vereinbar ist, wenn bestimmte "weiche" Restriktionskriterien mit dem Ziel der Darstellung von Konzentrationsflächen nur für diese zurückgestellt, im Übrigen jedoch, also generell, im Rahmen des Planungskonzepts beibehalten werden (Beschwerdebegründung S. 26).

  • BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07

    Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    Erkennt die Gemeinde, dass der Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss sie ihr Auswahlkonzept nochmals überprüfen und gegebenenfalls ändern (Urteil vom 24. Januar 2008 BVerwG 4 CN 2.07 NVwZ 2008, 559 Rn. 15).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    Sie sind in einem weiteren Arbeitsschritt zu den auf ihnen konkurrierenden Nutzungen in Beziehung zu setzen, d.h. die öffentlichen Belange, die gegen die Ausweisung eines Landschaftsraums als Konzentrationszone sprechen, sind mit dem Anliegen abzuwägen, der Windenergienutzung an geeigneten Standorten eine Chance zu geben, die ihrer Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB gerecht wird (OVG Koblenz, Urteil vom 26. November 2003 8 A 10814/03 ZNER 2004, 82 ).
  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    Das Normenkontrollgericht hat sich der Entscheidung des Senats vom 26. April 2007 BVerwG 4 CN 3.06 (BVerwGE 128, 382) angeschlossen, wonach Flächennutzungspläne mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der prinzipalen Normenkontrolle zugänglich sind, und den Normenkontrollantrag gegen den am 21. Juli 2006 bekannt gemachten Teilflächennutzungsplan Windenergie der Antragsgegnerin als statthaft angesehen.
  • BVerwG, 09.12.1994 - 11 PKH 28.94

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    Die Revision kann daher nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Revisionszulassungsgrund aufgezeigt wird und vorliegt (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 1994 BVerwG 11 PKH 28.94 Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 4; stRspr).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

    Auszug aus BVerwG, 15.09.2009 - 4 BN 25.09
    8 Nach der Rechtsprechung des Senats vermag die Darstellung einer Konzentrationszone die Rechtsfolge des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB nur auszulösen, wenn ihr ein schlüssiges Plankonzept zugrunde liegt, das sich auf den gesamten Außenbereich erstreckt (Urteil vom 17. Dezember 2002 a.a.O. S. 298; Urteil vom 13. März 2003 BVerwG 4 C 3.02 NVwZ 2003, 1261).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

    Nach der Rechtsprechung des Senats ... vollzieht sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts abschnittsweise (vgl. Beschluss vom 15. September 2009 - BVerwG 4 BN 25.09 - BRS 74 Nr. 112): In einem ersten Arbeitsschritt sind diejenigen Bereiche als "Tabuzonen" zu ermitteln, die für die Nutzung der Windenergie nicht zur Verfügung stehen.

    Die Tabuzonen lassen sich in "harte" und "weiche" untergliedern (Beschluss vom 15. September 2009 a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.07.2018 - 2 A 2.16

    Regionalplan "Havelland-Fläming 2020" ist unwirksam

    Erkennt der Plangeber, dass für die Windenergie nicht ausreichend substanziell Raum geschaffen wird, muss er sein Auswahlkonzept überprüfen und gegebenenfalls ändern (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09 -, juris Rn. 8 sowie Urteil vom 13. Dezember 2012 - 4 CN 1.11 -, juris Rn. 10; Urteil des Senats vom 14. September 2010 - OVG 2 A 2.10 -, juris Rn. 33).

    Die Betrachtung der konkreten örtlichen Verhältnisse erfolgt erst auf der nächsten Stufe, wenn es darum geht, für die jeweilige Potenzialfläche im Wege der Abwägung zu entscheiden, ob sich auf ihr die Windenergie oder eine andere Nutzung durchsetzen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. September 2009 - 4 BN 25.09 -, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

    Nach der Rechtsprechung des Senats vollzieht sich die Ausarbeitung des Planungskonzepts abschnittsweise (vgl. Beschluss vom 15. September 2009 - BVerwG 4 BN 25.09 - BRS 74 Nr. 112).

    Die Tabuzonen lassen sich in "harte" und "weiche" untergliedern (Beschluss vom 15. September 2009 a.a.O.).

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