Rechtsprechung
   BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,304
BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07 (https://dejure.org/2009,304)
BVerwG, Entscheidung vom 29.01.2009 - 4 C 16.07 (https://dejure.org/2009,304)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 (https://dejure.org/2009,304)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,304) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    BauGB 1998 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1; § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1; BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 11; § 1 Abs. 7; § 13, § 214 Abs. 4; BauNVO § 1 Abs. 9; § 8 Abs. 2 Nr. 1; GG Art. 3 Abs. 1
    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; Grundzüge der Planung; öffentliche Auslegung; Notwendigkeit erneuter ~ bei Änderungen eines Bebauungsplanentwurfs in einem Teilbereich; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; ...

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Änderung eines ~; ergänzendes Verfahren; vereinfachtes Verfahren; Grundzüge der Planung; öffentliche Auslegung; Notwendigkeit erneuter ~ bei Änderungen eines Bebauungsplanentwurfs in einem Teilbereich; Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    BauGB 1998 § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbs. 1; § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch 1998 (BauGB 1998); Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des unveränderten Restplans im Falle einer Abtrennung eines Teilgebiets ...

  • Judicialis

    BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 3 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 13; ; BauGB § 30 Abs. 1; ; BauGB § 31 Abs. 1; ; BauGB § 214 Abs. 4; ; BauNVO § 1 Abs. 9; ; BauNVO § 8 Abs. 2; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung des Ortes der Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs § 3 Abs. 2 S. 2 Hs. 1 Baugesetzbuch 1998 ( BauGB 1998); Erforderlichkeit einer erneuten Auslegung des unveränderten Restplans im Falle einer Abtrennung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung eines Gewerbekonzepts für den B-Plan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 133, 98
  • NVwZ 2009, 1103
  • BauR 2009, 1249
  • BRS 74 Nr. 2
  • ZfBR 2009, 466
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (258)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 31.10.1989 - 4 NB 7.89

    Beschränkung der erneuten Auslegung eines in einem Teilbereich geänderten

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Damit stimmt überein, dass Änderungen eines Bebauungsplans in einem Teilbereich dann nicht zur Wiederholung des Auslegungsverfahrens für den gesamten Bebauungsplan nötigen, wenn nach den tatsächlichen Umständen des Einzelfalles vernünftigerweise ausgeschlossen werden kann, dass sie den Inhalt der Planung im übrigen Geltungsbereich des Bebauungsplans verändern können (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - BRS 49 Nr. 31).

    Das Gesetz garantiert nur, dass die Bürger einmal Gelegenheit erhalten, zu dem Planentwurf in seiner letzten Fassung Stellung zu nehmen (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - a.a.O.).

    Das setzt voraus, dass sich die Teilbereiche räumlich und funktional voneinander trennen lassen (Beschluss vom 31. Oktober 1989 - BVerwG 4 NB 7.89 - a.a.O.).

  • BVerwG, 15.03.2000 - 4 B 18.00

    Klage gegen die Genehmigung für die Einrichtung einer Prägewerkstatt für

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Das ist der Fall, wenn die Änderung das der bisherigen Planung zugrunde liegende Leitbild nicht verändert, wenn also der planerische Grundgedanke erhalten bleibt (Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 4 B 18.00 - BRS 63 Nr. 41).

    Der Senat hat es bislang abgelehnt, einen Rechtssatz des Inhalts aufzustellen, dass Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung stets oder zumindest in der Regel zu den Grundzügen der Planung gehören (Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 4 B 18.00 - a.a.O.), so dass eine Änderung der Nutzungsart oder Differenzierungen nach § 1 Abs. 4 bis 9 BauNVO die Grundzüge der Planung berühren.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die zitierten Aussagen zwar in einem Verfahren gemacht, in dem es um den Begriff der Grundzüge der Planung im Sinne von § 125 Abs. 3 BauGB ging; es hat jedoch angenommen, dass die Grundzüge der Planung im Sinne von § 13 BauGB nicht anders zu verstehen seien (Beschluss vom 15. März 2000 - BVerwG 4 B 18.00 - a.a.O.).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Sie soll schließlich die Bürger in den Prozess der Vorbereitung politischer (Planungs-) Entscheidungen aktiv teilnehmend einbeziehen (Beschluss vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 2.87 - BRS 47 Nr. 4).

    Deshalb besteht kein Anlass zu einer erneuten Beteiligung, wenn eine nochmalige Gelegenheit zur Stellungnahme eine bloße Förmlichkeit wäre, die für den mit dem Beteiligungsverfahren verfolgten Zweck nichts erbringen könnte (Beschluss vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 2.87 - NVwZ 1988, 822 ).

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Das Revisionsgericht ist nicht befugt, die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Tatsachengerichts durch eine eigene Tatsachenwürdigung zu ersetzen, sondern ist nach § 137 Abs. 2 VwGO grundsätzlich an die vorinstanzliche Sachverhaltswürdigung gebunden (Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - BVerwGE 81, 74 ).

    Sie ist nur zu beanstanden, wenn sie gegen revisible Rechtssätze, allgemeine Erfahrungssätze oder Denkgesetze verstößt (Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG 2 C 68.73 - BVerwGE 47, 330 ; Urteil vom 8. Mai 1984 - BVerwG 9 C 141.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 147; Urteil vom 13. Dezember 1988 - BVerwG 1 C 44.86 - a.a.O) oder - im Falle mangelnder Entscheidungserheblichkeit für die Vorinstanz - im Wege der Gegenrüge mit zulässigen und begründeten Revisionsgründen erschüttert wird (Urteil vom 15. Dezember 1983 - BVerwG 5 C 26.83 - BVerwGE 68, 290 ; Urteil vom 23. März 1999 - BVerwG 1 C 12.97 - NVwZ 1999, 991).

  • BVerwG, 09.09.1988 - 4 NB 26.88

    Berücksichtigung städtebaulicher Rahmenplanung bei der Bauleitplanung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Das entsprach bereits der Rechtslage vor der Einfügung der Nr. 11 (vormals Nr. 19) in den Katalog der abwägungsbeachtlichen Belange (Beschluss vom 9. September 1988 - BVerwG 4 NB 26.88 - Buchholz 406.11 § 1 BBauG/BauGB Nr. 35).
  • BVerwG, 08.09.1992 - 4 NB 17.92

    Bauplanungsrecht: Entbehrlichkeit einer konkreten Bestimmung des Fristendes der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Eigenständige Bemühungen, die den Betroffenen nicht überfordern, dürfen ihm zugemutet werden (Beschluss vom 8. September 1992 - BVerwG 4 NB 17.92 - BRS 54 Nr. 27).
  • OVG Niedersachsen, 05.09.2007 - 1 KN 204/05

    Erhöhung des Werbeturms für ein Schnellrestaurant von 9,50 m auf 25,00 m;

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Es ist ein alltäglicher Vorgang bei Behördengängen, sich persönlich oder fernmündlich bei einer auskunftsbereiten Person zu erkundigen, wohin man sich mit seinem Anliegen zu wenden hat (OVG Lüneburg, Urteil vom 5. September 2007 - 1 KN 204/05 - BauR 2008, 636).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Der Verwaltungsgerichtshof wird zu prüfen haben, ob der Gemeinderat der Beklagten die jüngere städtebauliche Entwicklung überhaupt berücksichtigt hat, ob er das Städtebaukonzept richtig gewichtet hat und ob das Abwägungsergebnis zur objektiven Gewichtigkeit der einzelnen Belange im Verhältnis steht (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301 ).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Eigentum genießt, soweit es um seine Funktion als Element der Sicherung der persönlichen Freiheit des Einzelnen geht, einen besonders ausgeprägten Schutz (BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532, 533/77, 419/78 und 1 BvL 21/78 - BVerfGE 50, 290 ).
  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 16.07
    Der Senat hat für den Fall, dass ein Bebauungsplan durch einen geänderten Bebauungsplan ersetzt werden soll, entschieden, dass im Falle der Unwirksamkeit der späteren Norm die alte Norm unverändert fort gilt, es sei denn, die Gemeinde fasst neben der Änderung oder Ersetzung ihres Bebauungsplans gleichzeitig hinsichtlich früherer bauplanerischer Festsetzungen einen - im textlichen Teil des Plans zum Ausdruck zu bringenden - wirksamen Aufhebungsbeschluss (Urteil vom 10. August 1990 - BVerwG 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 ).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 2.04

    Revisionsverfahren; Rechtsänderung; Flächennutzungsplan; Teilnichtigkeit;

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 16.88

    Rechtsqualität und Wirksamwerden einer Hinweisbekanntmachung; Ausschluß

  • BVerwG, 08.05.1984 - 9 C 141.83

    Sachverhaltsaufklärung von Amts wegen - Mitwirkungspflicht - Asylbewerber -

  • BVerwG, 20.05.2003 - 4 BN 57.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Nichtigkeit; Unwirksamkeit; ergänzendes

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren -

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 77.84

    Zulässigkeit eines erst in der Berufungsinstanz gestellten hilfsweisen

  • BVerwG, 09.03.1990 - 8 C 76.88

    Festsetzungsinhalt eines Fluchtlinienplans - Abweichung von Planungsgrundzügen -

  • BVerwG, 21.10.2004 - 4 C 3.04

    Windfarm, Änderung einer -; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 3.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Ausschluss von Windenergieanlagen;

  • BVerwG, 27.07.1998 - 4 BN 31.98

    Bebauungsplan; Festsetzungen über Einzelhandelsbetriebe; Branchendifferenzierung;

  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

  • BVerwG, 30.01.2006 - 4 BN 55.05

    Voraussetzungen für den Ausschluss bestimmter Einzelhandelsbetriebe im

  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

  • BVerwG, 24.01.1995 - 4 NB 3.95

    Bebauungsplan - Bestimmtheitsgrundsatz - Normenklarheit - Auslegung des

  • BVerwG, 25.01.1963 - IV C 1.62

    Verpflichtung zur Rückzahlung einer Ausgleichszahlung bei Kenntnis von den

  • BVerwG, 19.04.2012 - 4 C 10.11

    Hafengebiet; Stellplätze; Parkplatz; Parkhaus; Lagerhalle; Nutzungsänderung;

    Das Revisionsgericht hat Rechtsänderungen, die während des Revisionsverfahrens eintreten, in gleichem Umfang zu berücksichtigen, wie sie die Vorinstanz zu berücksichtigen hätte, wenn sie jetzt entschiede (Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - BVerwGE 133, 98 Rn. 11; stRspr).
  • BVerwG, 01.06.2011 - 4 B 2.11

    Zur rückwirkenden Anordnung des Inkrafttretens eines Bebauungsplans und

    Die Klägerin macht mit der Rüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) und dem darin formulierten Rechtssatz geltend, dass das Ausmaß der Durchbrechungen eines städtebaulichen Konzepts unabhängig von ihrer städtebaulichen Rechtfertigung das Gewicht bestimmt, das dem Konzept in der Abwägung zukommt (Beschwerdebegründung S. 27).

    Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Beschwerdebegründung S. 32) zuzulassen, weil der Verwaltungsgerichtshof keinen Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz aus dem Senatsurteil vom 29. Januar 2009 (a.a.O.) abweicht.

    Die Revision ist nicht nach § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen (Beschwerdebegründung S. 35), weil der Verwaltungsgerichtshof keinen Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem Rechtssatz aus dem Senatsurteil vom 29. Januar 2009 (a.a.O.) abweicht.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz aus dem Senatsurteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) abweicht.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der von einem Rechtssatz aus dem Senatsurteil vom 29. Januar 2009 (a.a.O.) abweicht.

    Der Senat hat im Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) entschieden, dass einzelne, vom Abwägungsgebot nicht gedeckte Abweichungen von städtebaulichen Entwicklungskonzepten diese noch nicht als Leitlinie der Planung für das gesamte Gemeindegebiet hinfällig werden lassen, sondern nur das Gewicht mindern, das dem Konzept in der Abwägung zukommt.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat keinen Rechtssatz aufgestellt, der einem Rechtssatz aus der Entscheidung des Senats vom 29. Januar 2009 (a.a.O.) widerspricht.

    Zwar habe das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 29. Januar 2009 - BVerwG 4 C 16.07 - (BVerwGE 133, 98) unter Zugrundelegung der im Revisionsverfahren bindenden tatrichterlichen Würdigung des Senats im ersten Berufungsurteil die darin vertretene Auffassung als bundesrechtskonform bestätigt, dass von einer erneuten öffentlichen Auslegung des Planentwurfs nach Abtrennung des Gebietsteils E3 (Einkaufszentrum) gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 1 BauGB 1998 nicht hätte abgesehen werden dürfen.

    Entgegen der Auffassung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof damit nicht dem Rechtssatz des Senats aus dem Urteil vom 29. Januar 2009 (a.a.O.) widersprochen, das Ausmaß der Durchbrechungen eines städtebaulichen Konzepts bestimme unabhängig von ihrer städtebaulichen Rechtfertigung das Gewicht, das dem Konzept in der Abwägung zukomme.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    vgl. in diesem Zusammenhang zur Funktion der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BImSchG etwa BVerwG, Beschluss vom 14. September 2010 - 7 B 15.10 -, juris Rn. 22; siehe zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren nach § 3 BauGB: BVerwG, Urteile vom 11. September 2014 - 4 CN 3.14 -, juris Rn. 12, vom 18. Juli 2013 - 4 CN 3.12 -, juris Rn. 19, vom 29. Januar 2009 - 4 C 16.07 -, juris Rn. 34, und vom 18. Dezember 1987 - 4 NB 2.87 -, juris Rn. 21; für eine Spezialität von §§ 3 ff. BauGB im Verhältnis zum Umweltinformationsgesetz während des Bauleitplanverfahrens: Battis, in: Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 13. Aufl. 2016, § 3 Rn. 2.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht