Rechtsprechung
BVerwG, 27.08.2009 - 4 CN 1.08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
§ 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch (BauGB) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von "Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern"; Auswirkungen einer fehlenden Identität von Vorhabensträger und Grundeigentümer auf die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks; ...
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§ 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von "Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern"; Auswirkungen einer fehlenden Identität von Vorhabensträger und Grundeigentümer auf die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks; ...
- rechtsportal.de
§ 9 Abs. 1 Nr. 26 Baugesetzbuch ( BauGB ) als Rechtsgrundlage für die Festsetzung von "Flächen für Aufschüttungen, Abgrabungen und Stützmauern"; Auswirkungen einer fehlenden Identität von Vorhabensträger und Grundeigentümer auf die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BRS 74 Nr. 20
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Baden-Württemberg, 29.07.2015 - 3 S 2492/13
Anlagenbezogene Festsetzungen im Bebauungsplan - Beschränkung der Freisetzung von …
Durch Festsetzungen eines Bebauungsplans erfolgt eine solche Ausgestaltung von Inhalt und Schranken des Grundeigentums (…BVerwG, Urt. v. 27.10.2011 - 4 CN 7.10 - BauR 2012, 466; Urt. v. 27.8.2009 - 4 CN 1.08 - BRS 74 Nr. 20). - VGH Baden-Württemberg, 06.02.2014 - 3 S 207/13
Festsetzung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück und …
Rechtsgültige Festsetzungen eines Bebauungsplans sind deshalb nicht nach Art. 14 Abs. 3 GG, der Enteignungen regelt, sondern nach Art. 14 Abs. 1 GG zu beurteilen (BVerwG, Urt. v. 27.8.2009 - 4 CN 1.08 - NVwZ 2010, 587). - OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 L 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Ein „Umschlagen" in eine enteignende Maßnahme, die an den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG zu messen wäre, kommt nicht in Betracht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.08.2009 - BVerwG 4 CN 1.08 -, BRS 74 Nr. 20, RdNr. 10 f., m.w.N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 02.02.2016 - 2 K 7/14
Überplanung flussnaher Flächen
Ein „Umschlagen" in eine enteignende Maßnahme, die an den Maßstäben des Art. 14 Abs. 3 GG zu messen wäre, kommt nicht in Betracht (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 27.08.2009 - BVerwG 4 CN 1.08 -, BRS 74 Nr. 20, RdNr. 10 f., m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07
Wahrung des Instituts der Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
- 4 CN 1.08 -, juris, sowie - 4 CN 5.08 -, BauR 2009, 1855; BVerfG, Beschluss vom 8. Juli 2009 - 1 BvR 2187/07 u.a. -, BauR 2009, 1706. - VGH Baden-Württemberg, 19.10.2010 - 3 S 1666/08
Einhaltung von Mischgebietsrichtwerten durch passive Maßnahmen am Gebäude; …
In derartigen Fällen des Baulandentzugs, der zwar keine Legalenteignung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 4 CN 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff.), sich für Betroffene aber wie eine (Teil-)Enteignung auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ), ist bei der Abwägung in besonderer Weise darauf zu achten, dass der Eigentumseingriff und die Belange des Gemeinwohls in eine noch ausgewogene Relation gebracht werden. - VGH Bayern, 17.11.2014 - 9 N 13.1303
Festsetzung einer Verkehrsfläche und einer Fläche für Aufschüttungen zur …
Zwar berechtigt der Bebauungsplan den zuständigen Straßenbaulastträger nicht unmittelbar zur Inanspruchnahme des betroffenen Grundstücks und zur tatsächlichen Herstellung, gleichwohl sind derartige Festsetzungen - wie hier zur Verkehrsfläche und zu Straßenböschungen - auch auf Privatgrundstücken möglich (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.2009 - 4 CN 1/08 - BRS 74 Nr. 20 = juris Rn. 19 f).Die Festsetzung von Böschungen auf privatem Grund enthält über eine nutzungsbeschränkende Wirkung hinaus keine weiteren unmittelbaren Belastungen für den Grundstückseigentümer (vgl. BVerwG, U.v. 27.8.2009 - 4 CN 1/08 - BRS 74 Nr. 20 = juris Rn. 18, 23).
- BVerwG, 21.12.2011 - 4 BN 12.11
Richterablehnung wegen Befangenheit
Der Antragsteller rügt als Verletzung des rechtlichen Gehörs, das Oberverwaltungsgericht sei auf seinen Vortrag, nach dem Erlass der Urteile des Senats vom 27. August 2009 (BVerwG 4 CN 1.08 und 5.08 - BVerwGE 134, 355) sei die 2. Änderung des Bebauungsplans nicht mehr erforderlich gewesen, so dass sie sich als abwägungsfehlerhaft erweise, nicht eingegangen. - VGH Baden-Württemberg, 08.09.2010 - 3 S 1381/09
Zur Verhältnismäßigkeit der Ausweisung einer privaten Grün- und Bauverbotsfläche …
In derartigen Fällen des Baulandentzugs, der zwar keine Legalenteignung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.2009 - 4 CN 1.08 -, NVwZ 2010, 587 ff.), sich für Betroffene aber wie eine (Teil-)Enteignung auswirkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201 ), ist bei der Abwägung in besonderer Weise darauf zu achten, dass der Eigentumseingriff und die Belange des Gemeinwohls in eine noch ausgewogene Relation gebracht werden. - OVG Berlin-Brandenburg, 30.04.2013 - 10 N 58.10
Befreiung von Festsetzungen des Bebauungsplans; Grundzüge der Planung; …
Die Bezirke nehmen damit auf gesetzlicher Grundlage die in Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG grundsätzlich dem Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe wahr, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen und dadurch die Eigentumsordnung auszugestalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 2009 - BVerwG 4 CN 1.08 -, BRS 74 Nr. 20, juris Rn. 10). - BVerwG, 23.04.2008 - 4 BN 1.08
- BVerwG, 13.10.2009 - 4 BN 39.09
Zulassung einer Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage nach dem …