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OVG Berlin, 07.11.1986 - 2 B 37.84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Bauordnungsrecht: Fehlender Nachbarschutz bei Festsetzung einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung "Uferwanderweg", Keine Beseitigungsanordnung gegen Lagerung von Sportbooten auf einer an einen Uferwanderweg angrenzenden Parzelle
Verfahrensgang
- VG Berlin, 17.02.1984 - 13 A 182.83
- OVG Berlin, 07.11.1986 - 2 B 37.84
Papierfundstellen
- BRS 46 Nr. 182
Wird zitiert von ...
- VG Köln, 19.01.2016 - 2 K 4729/15
Nachbarn können nicht gegen Bau einer Asylbewerberunterkunft auf ausgewiesener …
Angesichts der so beschaffenen öffentlichen Zweckbestimmung einer solchen Ausweisung ist deshalb im allgemeinen für die Annahme einer darüber hinaus durch den Plan auch vermittelten individuellen Schutzwirkung zugunsten der Eigentümer der angrenzenden oder im selben Baugebiet liegenden Grundstücke kein Raum, vgl. OVG NRW, Urteil vom 03. Oktober 1973, a.a.O.; OVG Berlin, Urteil vom 07. November 1986 - 2 B 37.84 -, BRS 46 Nr. 182.Einen individuellen Anspruch auf ihre Erhaltung oder ihre der Festsetzung entsprechenden Ausgestaltung haben die Eigentümer dagegen grundsätzlich nicht, vgl. OVG Berlin, Urteil vom 07. November 1986 - 2 B 37.84 -, BRS 46 Nr. 182.