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   OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 OVG C 26/85   

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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 OVG C 26/85 (https://dejure.org/1986,1551)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.09.1986 - 1 OVG C 26/85 (https://dejure.org/1986,1551)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. September 1986 - 1 OVG C 26/85 (https://dejure.org/1986,1551)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 5 BauNVO; § 1 Abs. 9 BauNVO
    Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans auf dessen Bestandskraft; Abgrenzung der Sex-Kinos sowie Video-Peep-Shows von Sex-Shops bei der baurechtlichen Zulässigkeit; Anforderungen an die allgemeine Zweckbestimmung des Kerngebiets ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswirkungen des Ausschlusses von Sex-Shops im Kerngebiet eines Bebauungsplans auf dessen Bestandskraft; Abgrenzung der Sex-Kinos sowie Video-Peep-Shows von Sex-Shops bei der baurechtlichen Zulässigkeit; Anforderungen an die allgemeine Zweckbestimmung des Kerngebiets ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 1 Abs. 5, Abs. 9, § 7 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1987, 1091
  • DÖV 1987, 211
  • BauR 1987, 181
  • BRS 46 Nr. 55
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 25.11.1983 - 4 C 64.79

    Vorhaben - Umgebung - Einfügen - Baunutzungsverordnung - Unzulässigkeit - Tanzbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.09.1986 - 1 C 26/85
    Diese räumliche Beschränkung, die die Ansiedlung der genannten Betriebe in unmittelbar angrenzenden Kerngebieten unbeschränkt (vgl. § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO ), in angrenzenden Mischgebieten dann ermöglicht, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören (vgl. § 6 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO sowie das Urteil des BVerwG vom 25.11.1983 - 4 C 64.79 -, DVBl 1984, 340), macht gleichzeitig deutlich, daß es der Antragsgegnerin nicht darum geht, diese Betriebe nicht zur Entfaltung kommen zu lassen oder einzudämmen oder gar ganz aus dem Stadtgebiet zu vertreiben, sondern allein darum, die Attraktivität und die Leistungsfähigkeit des Hauptgeschäftsbereichs von Neumünster zu erhalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2023 - 2 D 354/21
    Die von den Antragstellern herangezogene Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg (Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26.85 -, NVwZ 1987, 1091 = juris [Leitsätze]) ist schon deshalb nicht einschlägig, weil sie ein Kerngebiet betraf, in dem Wohnen regelhaft ausgeschlossen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2005 - 3 S 1524/04

    Nutzungsausschlüsse im Kerngebiet; Sicherung durch Veränderungssperre

    Ersichtlich korrespondiert es mit der allgemeinen Wirtschafts- und Strukturpolitik der Antragsgegnerin und sichert diese bauplanungsrechtlich zulässig weiter ab (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 11.10.2001 - 10 A 2288/00 - ; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.12.1991 - 8 S 14/89 -, NVwZ-RR 1993 S. 122; Nds. OVG, Urt. v. 11.9.1986 - 1 C 26/85 -, NVwZ 1987 S. 1091).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.1989 - 10a NE 75/86

    Bauleitplanung: Festsetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit von

    - vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Mai 1987 - 4 C 77.84 -, BRS 47 Nr. 58; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211 m.w.N.

    - Urteil vom 11. September 1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211, 212 -, daß für die Sex-Shops solche städtebaulichen Gründe nicht vorlägen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.11.1988 - 11a NE 4/87

    Bauleitplanung: Ausschluß von Einzelhandelsbetrieben für Güter des täglichen

    OVG Lüneburg, Urteil vom 11.9.1986 -- 1 C 26/85 -- in BRS 46 Nr. 55.
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.1994 - 1 L 70/92
    Für den Bebauungsplan Nr. ... (1. Änderung), der für ein anderes Gebiet im Innenstadtbereich der Stadt N. die gleiche Ausschlußklausel enthält, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem in einem Normenkontrollverfahren ergangenen Urteil vom 11. September 1986 (- 1 OVG C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55) festgestellt, daß die Ausschlußklausel nur insoweit nichtig ist, als damit im Kerngebiet Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren.
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 1 L 57/91

    Grenzen des überwirkenden Bestandsschutzes bei sanierungsfälligen Gebäuden;

    Für den Bebauungsplan Nr. ... (1. Änderung), der für ein anderes Gebiet im Innenstadtbereich der Stadt N. die gleiche Ausschlußklausel enthält, hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem, in einem Normenkontrollverfahren ergangenen Urteil vom 11. September 1986 (- 1 OVG C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55) festgestellt, daß die Ausschlußklausel nur insoweit nichtig ist, als damit im Kerngebiet Verkaufsräume und Verkaufsflächen, deren Zweck auf den Verkauf von Artikeln mit sexuellem Charakter ausgerichtet sind, ausgeschlossen seien.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.1998 - 10 B 501/98

    Baugenehmigung; Einzelhandel; Nutzungsänderung; Sex-Shop; Videovorführung;

    Es wird weiter darauf hingewiesen, daß sich die zitierte Rechtsprechung des OVG Lüneburg, Urteil vom 11. September 1986 - I C 26/85 - BRS 46 Nr. 55, die überdies der 10a Senat des OVG NW nicht übernommen hat (Urteil vom 9. Januar 1989 - 10a NE 75/86 - BRS 49 Nr. 77, S. 201), nur mit der Frage befaßt, ob Sex-Shops ohne zusätzliche Darbietungen schlechthin durch einen Bebauungsplan ausgeschlossen werden können, der inzwischen vorgelegte Bebauungsplan des Antragsgegners aber für derartige Sex-Shops anscheinend eine Ausnahmeregelung vorsieht.
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.10.1994 - 1 L 145/93

    Spielhalle; Kerngebiet; Feststellungsinteresse; Schadensersatzanspruch

    Spielhallen sind in einem Kerngebiet als Unterart der Vergnügungsstätten zwar zulässig, für dieses aber nach der Typisierung in § 7 Abs. 1 BauNVO nicht prägend, da sie nur einen kleinen Teil aus der Fülle der nach § 7 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigen baulichen oder sonstigen Anlagen bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.05.1987, aaO; OVG Lüneburg, Urt. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, DÖV 1987, 211; OVG Bremen, Urt. v. 01.12.1987 - 1 BA 38/87 -, BRS 47 Nr. 49).
  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 3 K 10.01817

    Nachbarklage; Sexshop; Kerngebiet; Befreiung; Gebot der Rücksichtnahme

    Insbesondere konnte die Beklagte Spielhallen, Sexshops und Diskotheken im Plangebiet mit Ausnahme eines 20 m tiefen Streifens entlang der ... ausschließen, da zum einen die allgemeine Zweckbestimmung des Baugebietes gewahrt bleibt und zum anderen der Begründung rechtfertigende besondere städtebauliche Gründe entnommen werden können (vgl. z. B. OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 in DÖV 1987, 211).
  • VG Osnabrück, 30.04.2004 - 2 A 2/03

    Abwägungsausfall; Abwägungsfehler; Abwägungsmangel (Erheblichkeit);

    Da in diesem Zusammenhang im Übrigen allein die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Bebauungsplan maßgeblich ist (§ 214 Abs. 3 Satz 1 BauGB), kommt es auch auf die erst nach diesem Zeitpunkt - etwa im angefochtenen Widerspruchsbescheid oder in der Klageerwiderung der Beklagten - angestellten Erwägungen, die einen Spielhallenausschluss je nach der konkreten örtlichen Situation ggf. rechtfertigen können (vgl. BVerwG, B. v. 21.12.1992 - 4 B 182.92 -, BRS 55 Nr. 42; OVG Lüneburg, U. v. 11.09.1986 - 1 C 26/85 -, BRS 46 Nr. 55; OVG Münster, U. v. 29.01.1997 - 11 A 2980/94 -, BRS 59 Nr. 27), nicht an.
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