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   BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89   

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https://dejure.org/1989,1143
BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1989 - 4 B 24.89 (https://dejure.org/1989,1143)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ergänzung eines Beschlusses hinsichtlich der Prozeßbevollmächtigten einer Beklagten

  • Wolters Kluwer

    Bauliche Anlage - Nutzungsänderung - Kino - Umwandlung - Spielhalle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Feststellungsinteresse i.S. von § 113 Abs. 1 S. 4 VwGO; Abgrenzung zwischen Fortführung der bisher ausgeübten Nutzung und einer Nutzungsänderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1989, 666
  • DÖV 1989, 725
  • BauR 1989, 308
  • BRS 49 Nr. 171
  • ZfBR 1989, 228
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 21.85

    Ende des Bestandsschutz bei Nutzungsänderung; Unerwünschte Zersiedlung durch

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn die - jeder Art von Nutzung eigene - Variationsbreite der bestehenden Nutzung überschritten wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47, S. 5 [7] = ZfBR 1988, 195 mit weiteren Nachweisen).

    Grundsätzlich kommen daher insofern neben einem Amtshaftungsanspruch auch vom Verschulden unabhängige Ansprüche wegen eines rechtswidrigen Eingriffs in Betracht (vgl. Urteil des Senats vom 25. März 1988 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 11.02.1977 - 4 C 8.75

    Untersagung einer

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Es genügt, daß die Änderung die in § 1 Abs. 5 BauGB genannten Belange berühren kann (BVerwG, Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 4 C 8.75 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 21).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 58.79

    Zulässigkeit einer Diskothek im unbeplanten Innenbereich; Nutzungsänderung bei

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    (Zur Umwandlung eines ehemaligen Kinos in eine Diskothek vgl. Urteil des Senats vom 15. Januar 1982 - BVerwG 4 C 58.79 - Buchholz 406.11 § 34 BBauG Nr. 87).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 4 C 50.87

    Gesamtschau bezüglich Gebäude und beabsichtigter Nutzung bei Nutzungsänderung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1989 - 4 B 24.89
    Von einer Nutzungsänderung im bebauungsrechtlichen Sinne ist immer dann auszugehen, wenn die - jeder Art von Nutzung eigene - Variationsbreite der bestehenden Nutzung überschritten wird und wenn ferner durch die Aufnahme dieser veränderten Nutzung bodenrechtliche Belange neu berührt werden können, so daß sich die Genehmigungsfrage unter bodenrechtlichen Aspekten neu stellt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 11. November 1988 - BVerwG 4 C 50.87 -, zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch Urteil vom 25. März 1988 - BVerwG 4 C 21.85 - Buchholz 406.16 Grundeigentumsschutz Nr. 47, S. 5 [7] = ZfBR 1988, 195 mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.2020 - 1 MB 12/20

    Untersagung der Nutzung einer Wohnung als Ferienwohnung mangels

    Die vom Verwaltungsgericht für seine abweichende Auffassung herangezogene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 01.03.1989 - 4 B 24.89 -, juris) führt zu keiner anderen Bewertung.
  • BGH, 23.09.1993 - III ZR 54/92

    Verletzung der Pflicht eines Beamten zur Entscheidung in angemessener

    Die Parteien gehen zutreffend davon aus, daß zu der von dem Kläger beabsichtigten Nutzungsänderung von einem Einzelhandelsgeschäft in eine Spielhalle eine bauaufsichtlicht Genehmigung erforderlich war (§ 29 BauGB), weil hierdurch planungsrechtliche Belange im Sinne des § 1 Abs. 5 Nr. 3 und 4 BauGB berührt wurden (BVerwG BauR 1989, 308 für die Nutzungsänderung von einem Kino in eine Spielhalle; vgl. Löhr in Battis/Krautzberger/Löhr BauGB, 3. Aufl. § 29 Rn. 20).
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 15 ZS 01.2570

    Bauplanungsrecht: Kinocenter als Vergnügungsstätte, Zulässigkeit in einem

    Zutreffend geht das Verwaltungsgericht ferner davon aus, dass Kinos (Lichtspieltheater) nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts als Vergnügungsstätten einzuordnen sind (vgl. etwa Urteil vom 15.1.1982 BRS 39 Nr. 67, vom 25.11.1983 BVerwGE 68, 207/211, und vom 1.3.1989 BRS 49 Nr. 171).
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