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   VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00   

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https://dejure.org/2002,2371
VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00 (https://dejure.org/2002,2371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 (https://dejure.org/2002,2371)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. November 2002 - 5 S 1635/00 (https://dejure.org/2002,2371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan - Durchführungsvertrag; Funktionsloswerden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Uneigentliche Klagenhäufung im Normenkontrollverfahren ; Fehlen eines auf Vorhabenplan bezogenen Durchführungsvertrags ; Nichtigkeit und Funktionslosigkeit vorhabenbezogenen Bebauungsplans ; Unwirksamer Änderungsplan; Erstellung anderen Vorhabens im Rohbau; Rückbau des ...

  • Judicialis

    BauGB § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 12
    Rechtsschutzbedürfnis; Bauleitplanung - Vorhabenbezogener Bebauungsplan, Durchführungsvertrag, Stukkateurbetrieb, Mischgebiet, allgemeines Wohngebiet, Funktionslosigkeit, uneigentliche Eventualhäufung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 53, 93
  • NVwZ-RR 2003, 407
  • DÖV 2003, 342 (Ls.)
  • BauR 2003, 504
  • BRS 65 Nr. 236
  • ZfBR 2003, 268
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Dies folgt bereits daraus, dass das Landratsamt Karlsruhe nicht bereit gewesen ist, das Vorhaben vor einer Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans vom 19.10.1999 zu genehmigen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2002 - 4 CN 3.01 - NVwZ 2002, 1126 m.w.N.).

    Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss, der überdies erkennen lässt, dass er auch dann Bestand haben soll, wenn sich die geänderten Festsetzungen als unwirksam erweisen (BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 = NVwZ 1991, 673 = PBauE § 10 BauGB Nr. 7; Urt. v. 23.04.2002 - 4 CN 3.01 - a.a.O.), enthält der Satzungsbeschluss vom 25.07.2000 jedenfalls nicht.

  • BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01

    Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Er muss insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB erforderlich für die städtebauliche Entwicklung sein und dem Gebot gerechter Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB genügen sowie aus dem Flächennutzungsplan gemäß § 8 BauGB entwickelt sein (vgl., noch zum Vorhaben- und Erschließungsplan nach § 7 Abs. 1 bis 3 BauGB-MaßnahmenG, BVerwG, Urt. v. 06.06.2002 - 4 CN 4.01 -).

    Im Übrigen ist eine Gemeinde hinsichtlich der Festsetzungen eines Vorhabenplans gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 BauGB nicht an § 9 BauGB und die Vorschriften der Baunutzungsverordnung gebunden (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 06.06.2002 - 4 CN 4.01).

  • BVerwG, 10.08.1990 - 4 C 3.90

    Änderung der Bauleitplanung - Ersetzung eines Bebauungsplanes - Normenkollision -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Einen ausdrücklichen Aufhebungsbeschluss, der überdies erkennen lässt, dass er auch dann Bestand haben soll, wenn sich die geänderten Festsetzungen als unwirksam erweisen (BVerwG, Urt. v. 10.08.1990 - 4 C 3.90 - BVerwGE 85, 289 = NVwZ 1991, 673 = PBauE § 10 BauGB Nr. 7; Urt. v. 23.04.2002 - 4 CN 3.01 - a.a.O.), enthält der Satzungsbeschluss vom 25.07.2000 jedenfalls nicht.
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 = NJW 1977, 2325 = PBauE § 10 BauGB Nr. 1; Urt. v. 29.05.2001 - 4 B 33.01 - Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 7 = PBauE § 10 BauGB Nr. 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.1984 - 5 S 1850/83

    Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung - Inzidentkontrolle im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO darf der (Haupt-)Antrag auf Überprüfung eines Bebauungsplans in der Weise mit einem Hilfsantrag gegen den zeitlich vorangehenden Bebauungsplan verbunden werden, dass der Hilfsantrag für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt wird (uneigentliche Eventualhäufung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351; Urt. v. 07.04.1993 - 8 S 2543/92 - VBlBW 1993, 434).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 8 S 2543/92

    Normenkontrollverfahren: Zulässigkeit einer eventuellen Antragshäufung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Im Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO darf der (Haupt-)Antrag auf Überprüfung eines Bebauungsplans in der Weise mit einem Hilfsantrag gegen den zeitlich vorangehenden Bebauungsplan verbunden werden, dass der Hilfsantrag für den Fall des Erfolgs des Hauptantrags gestellt wird (uneigentliche Eventualhäufung, vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.07.1984 - 5 S 1850/83 - NVwZ 1985, 351; Urt. v. 07.04.1993 - 8 S 2543/92 - VBlBW 1993, 434).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Diese Frage kann, wenn hierzu Anlass besteht, auch die Prüfung erfordern, ob eine rechtswirksam erlassene Vorschrift noch fortgilt oder obsolet geworden ist (BVerwG, Urt. v. 03.12.1998 - 4 CN 3.97 - BVerwGE 108, 71 = NVwZ 1999, 986 = PBauE § 47 Abs. 1 VwGO Nr. 4).
  • BVerwG, 29.05.2001 - 4 B 33.01

    Dorfgebiet; Wirtschaftsstelle; Wohnnutzung; Bebauungsplan; Funktionslosigkeit;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Wegen Funktionslosigkeit tritt eine bauplanerische Festsetzung außer Kraft, wenn und soweit die Verhältnisse, auf die sie sich bezieht, in der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der eine Verwirklichung der Festsetzung auf unabsehbare Zeit ausschließt, und wenn diese Tatsache so offensichtlich ist, dass ein in ihre Fortgeltung gesetztes Vertrauen keinen Schutz verdient (BVerwG, Urt. v. 29.04.1977 - IV C 39.75 - BVerwGE 54, 5 = NJW 1977, 2325 = PBauE § 10 BauGB Nr. 1; Urt. v. 29.05.2001 - 4 B 33.01 - Buchholz 406.12 § 5 BauNVO Nr. 7 = PBauE § 10 BauGB Nr. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.04.2001 - 7a D 143/00

    Verwaltungsprozessrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Fraglich ist aber, ob sich der Gemeinderat darüber im Klaren war, dass die Festsetzung eines Mischgebiets auf dem Betriebsgrundstück, die freilich auch eine immissionsbegrenzende Wirkung im Blick auf den konkreten Betrieb des Stukkateurgeschäfts hat (vgl. OVG Münster, Urt. v. 06.04.2001 - 7a D 143/00.NE - Juris), bei einer Änderung der Nutzung zu zusätzlichen Immissionsbelastungen der Anwohner führen kann; denn die gegenwärtige Nutzung durch einen Stukkateurbetrieb ist schließlich gerade dadurch gekennzeichnet, dass die vorhandenen Gerüste - nach Angaben des Beigeladenen zu 2 in der mündlichen Verhandlung kann der Betrieb gleichzeitig an drei Häusern arbeiten - eher selten an- bzw. ausgeliefert werden, weil sie häufig von einer Baustelle unmittelbar zur nächsten gebracht werden.
  • BVerwG, 07.10.1993 - 4 B 166.93

    Verwaltungszustellung - Empfangsbekenntnis - Gegenbeweis - Beweislast

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 14.11.2002 - 5 S 1635/00
    Ausweislich der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 19.10.1999, der als öffentlicher Urkunde über diesen Vorgang nach § 418 ZPO Beweiskraft zukommt (vgl. etwa BVerwG, Beschl. v. 07.10.1993 - 4 B 166.93 - Buchholz 406.11 § 340 § 5 VwZG Nr. 14 = NJW 1994, 535), hat er bei Aufruf des diesbezüglichen Tagesordnungspunkts im Zuschauerraum Platz genommen.
  • OVG Saarland, 27.11.2001 - 2 N 2/00

    Gültigkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Recht auf fehlerfreie Abwägung

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

  • VGH Baden-Württemberg, 11.01.2005 - 5 S 1444/04

    Nachbarverträglichkeit einer Lagerhalle im Mischgebiet an der Grenze zum

    Demgegenüber hat sich die Sachlage wesentlich dadurch verändert, dass die Stadt P... im Anschluss an das den erwähnten vorhabenbezogenen Bebauungsplan für unwirksam und den Vorgängerbebauungsplan "S..." vom 19.10.1999 für nichtig erklärende Senatsurteil vom 14.11.2002 (5 S 1635/00 - ESVGH 53, 93 = NVwZ-RR 2003, 407) den vorhabenbezogenen Bebauungsplan "S...", 1. Änderung, am 09.09.2003 neu beschlossen und am 25.09.2003 öffentlich bekannt gemacht hat.

    Insoweit steht bislang nur fest, dass allein die Festsetzung eines Baugebiets nicht ausreicht und dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan, der ein anderes als das im Durchführungsvertrag vereinbarte Vorhaben - ein "aliud" - zulässt, nicht zulässig wäre (BVerwG, Urt. v. 18.09.2003 - 4 CN 3.02 - NVwZ 2004, 229; Senatsurt. v. 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - a.a.O.).

    Insoweit kann der Senat auf seine diesbezüglichen Ausführungen im Normenkontrollurteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - verweisen.

    Schließlich ist auch nicht ersichtlich, dass der Durchführungsvertrag vom 09.09.2003 nicht auf das Vorhaben, das dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu Grunde liegt, bezogen wäre; insoweit ist unschädlich, dass der Durchführungsvertrag neben der Durchführungsverpflichtung zusätzliche Verpflichtungen nicht bodenrechtlicher Art enthält, insbesondere die Verpflichtungen, Ladevorgänge, welche dem Betriebsablauf zuzurechnen sind, soweit möglich in der Halle bei geschlossenem Tor zu verrichten und das Vorhaben für die Dauer von fünf Jahren als Lagerhalle für die G...-GmbH/Gipsergeschäft zu nutzen (vgl. zu den Anforderungen insoweit Senatsurt. v. 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - a.a.O.).

    Auch dies ergibt sich aus seinem Normenkontrollurteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 -.

    Der Einnahme eines Augenscheins oder weiterer Ermittlungen bedürfte es insoweit nicht, zumal die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse bereits in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat im Normenkontrollverfahren 5 S 1635/00 erörtert worden sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2011 - 2 D 36/09

    Anforderungen an eine hinreichende Abwägung im Zusammenhang mit der Aufstellung

    .-Württ., Urteil vom 14. November 2002 - 5 S 1635/00 -, BRS 65 Nr. 236 = juris Rn. 21; Nds. OVG, Urteil vom 24. April 2002 - 1 KN 2792/01 -, BRS 65 Nr. 46 = juris Rn. 19; Krautzberger, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/ Krautzberger, BauGB, Band I, Loseblatt, Stand Mai 2007, § 12 Rn. 98.
  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2020 - 5 S 2132/17

    Abwägungserheblichkeit der Erhaltung einer unverbauten Aussicht aufgrund

    Aber auch deshalb, weil er in dieser Eigenschaft für den durch die Planung begünstigten Vorhabenträger tätig geworden ist, der den Planentwurf zu erstellen hat (Krautzberger in Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB § 12 Rn. 117a) konnte die Entscheidung des Gemeinderats ihm selbst einen unmittelbaren Vorteil bringen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn. 27).

    Die Beratung beginnt aber spätestens dann, wenn der Gemeinderat in die Erörterung der für und gegen die Planung sprechenden Gesichtspunkte und vorliegender Bedenken eintritt (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 16.4.1999 - 8 S 5/99 - juris Rn 27, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 - juris Rn. 19).

  • VGH Bayern, 25.03.2004 - 25 N 01.308

    Bebauungsplan; Antragsbefugnis bei Zwangsversteigerung; Sondergebiet Kurgebiet;

    Funktionslosigkeit ist dabei vor allem bei Veränderungen der tatsächlichen baulichen Entwicklung im Plangebiet angenommen worden (vgl. aus jüngerer Zeit z.B. BVerwG vom 29.5.2001 NVwZ 2001, 1055 - nur noch Wohnhäuser im Dorfgebiet - VGH BW vom 14.11.2002 NVwZ-RR 2003, 407 - planabweichende Verwirklichung eines Vorhabens bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan - NdsOVG vom 24.4.2002 ZfBR 2002, 689 - dominierender großflächiger Einzelhandel in Mischgebiet -).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 8 S 639/08

    Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses bei vorhabenbezogenem Bebauungsplan

    Schließlich ist auch die dritte im vorliegenden Zusammenhang mehrfach zitierte Entscheidung, das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 14.11.2002 (- 5 S 1635/00 - ZfBR 2003, 268), nicht unmittelbar einschlägig.
  • OLG Köln, 16.05.2019 - 19 U 207/18

    Formbedürftigkeit eines Erschließungsvertrages

    Überdies ist die vereinbarte aufschiebende Bedingung eines rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplans mangels wirksamen Durchführungsvertrags (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 -5 S 1635/00-, juris) ausgefallen, so dass eine nachträgliche Heilung des Mangels des Durchführungsvertrags, die lediglich ex nunc wirken könnte, nicht mehr dazu führen kann, dass die aufschiebende Bedingung hinsichtlich des Bebauungsplans eintreten könnte (vgl. Staudinger/Schumacher, Neubearbeitung 2018, BGB § 311b Rn. 326 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 27.09.2005 - 8 N 03.2750

    Normenkontrolle, vorhabenbezogener Bebauungsplan, isolierte Straßenplanung

    Das Fehlen eines derartigen Durchführungsvertrags führt somit ebenfalls zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BayVGH vom 24.7.2001 a.a.O.; VGH Baden-Württemberg vom 14.11.2002 NVwZ-RR 2003, 407).
  • OLG Köln, 21.03.2019 - 19 U 207/18
    Überdies ist die vereinbarte aufschiebende Bedingung eines rechtswirksamen vorhabenbezogenen Bebauungsplans mangels wirksamen Durchführungsvertrags (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 -5 S 1635/00-, juris) ausgefallen, so dass eine nachträgliche Heilung des Mangels des Durchführungsvertrags, die lediglich ex nunc wirken könnte, nicht mehr dazu führen kann, dass die aufschiebende Bedingung hinsichtlich des Bebauungsplans eintreten könnte (vgl. Staudinger/Schumacher, Neubearbeitung 2018, BGB § 311b Rn. 326 m.w.N.).
  • VG Stuttgart, 20.05.2015 - 2 K 2227/12

    Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsverpflichtung; Teilnichtigkeit bei

    29 Vorhabenbezogene Bebauungspläne ohne Durchführungsverpflichtung sind unwirksam (Kukk, in: Schrödter (Hrsg.), BauGB, Kommentar, 8. Auflage 2015, § 12 Rn. 27; Fehr/Wichardt, ZfIR 2008, 221, 232; Hoppe/Bönker/Grotefels, Öffentliches Baurecht, 4. Auflage 2010, § 13 Rn. 174; Turiaux, NJW 1999, 391, 393; vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2002 - 5 S 1635/00 -, Juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - 10 B 2.06

    Zurückweisung der Berufung; (kein) Anspruch auf Erschließung;

    Denn ein wirksamer vorhabenbezogener Bebauungsplan setzt voraus, dass die Gemeinde mit dem Vorhabenträger einen Durchführungsvertrag geschlossen hat (BVerwG, Beschluss vom 18. September 2003 - 4 CN 3.02 -BVerwGE 119, 45 ; OVG Münster, Urteil vom 23. Januar 2006 - 7 D 60/04.NE -, juris-Ausdruck S. 18; VGH Mannheim, Urteil vom 14. November 2002 - 5 S 1635.00 -, NVwZ-RR 2003, 407 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.04.2005 - 2 K 328/00

    Planung von Universitätsgelände neben Wohngebiet zulässig

  • LG Karlsruhe, 24.07.2019 - 6 O 40/19

    Architektenvertrag: Darlegungs- und Beweislast für eine Auftragserteilung;

  • VG München, 25.07.2019 - M 11 K 19.1067

    Funktionsloswerden eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes: Nutzungsänderung

  • VG Greifswald, 10.06.2009 - 3 A 866/08

    Nachträgliche Beitragserhebung für ein erschlossenes Grundstück

  • VG Münster, 22.10.2008 - 3 K 502/07
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