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   BSG, 11.11.1959 - 11/9 RV 290/57   

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BSG, 11.11.1959 - 11/9 RV 290/57 (https://dejure.org/1959,1654)
BSG, Entscheidung vom 11.11.1959 - 11/9 RV 290/57 (https://dejure.org/1959,1654)
BSG, Entscheidung vom 11. November 1959 - 11/9 RV 290/57 (https://dejure.org/1959,1654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BSGE 11, 50
  • NJW 1960, 406
 
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Wird zitiert von ... (37)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei

    Das Bundessozialgericht hat inzwischen - vor allem in den Gründen seines Urteils vom 11. November 1959 (BSGE 11, 50 ff.) - klargestellt, daß die Frage, ob eine Bedingung neben anderen Bedingungen für den eingetretenen Erfolg die "wesentliche" Bedingung gewesen ist, nicht danach beurteilt werden darf, "ob sie 'erfahrungsgemäß', im allgemeinen, unter gleichen Umständen bei anderen Personen den gleichen Erfolg herbeigeführt hätte, sondern nur nach den besonderen Umständen und der besonderen Einzelpersönlichkeit.
  • SG Berlin, 16.01.2012 - S 25 U 216/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeits-Wegeunfall - Gewährung von

    Für die Feststellung der Kausalität zwischen dem Versicherungsfall und dem Tod ist auf die Theorie der wesentlichen Bedingung zurückzugreifen (vgl. BSG 11, 50, 52; 25, 49, 50).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 10.06.2008 - L 7 B 6/06

    Kriterien zur Beurteilung der wesentlichen Bedingungen einer Beeinträchtigung der

    Gerade die Frage, welche Umstände bei einer Selbsttötung die wesentliche Bedingung für eine Beeinträchtigung der freien Willensbestimmung gewesen sind, ist nicht danach zu beurteilen, ob eine Bedingung im allgemeinen, unter gleichen Umständen bei anderen Personen den gleichen Erfolg herbeigeführt hätte, sondern nur nach den besonderen Umständen und der besonderen Einzelpersönlichkeit (vgl. BSG v. 11.11.1959 - 11/9 RV 290/57 - BSGE 11, 50 [53 ff.]; Anhaltspunkte Nr. 74, Abschn. 2).

    Es muss ein "doppelter ursächlicher Zusammenhang" vorliegen (BSG v. 14.7. 1955 - 8 RV 177/54 - a.a.O., S. 155 ff.; v. 14.5. 1958 - 11/9 RV 1076/55 - BSGE 7, 192; v. 11.11.1959 - 11/9 RV 290/57 - BSGE 11, 50; v. 3.12.1964 - 8 RV 229/62 - Umdr. S. 10, Bl.107 ff. der Verwaltungsakte; LSG Niedersachsen v. 21.12.1961 - L 10 V 1449/58 - Breithaupt 1962, 329 [329]).

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auch darf bei der rechtlichen Wertung nicht von vornherein nur darauf abgestellt werden, wie ein "normaler" Verletzter reagiert hätte (vgl. hierzu auch BSG 11, 50, 53).
  • BSG, 29.10.1980 - 9 RV 23/80
    Es habe bei der Feststellung der "gleichwertigen ', Mitursache" entgegen dem Urteil des BSG vom 11. November 1959 - 11/9 RV 209/57 (=BSGE 11, 50 f).

    Diese vom LSG getroffenen Feststellungen der "gleichwertigen Mitursache" stehen mit der Rechtsprechung des BSG (vgl BSGE 11, 50 f) nicht in Einklang.

  • BSG, 24.06.1981 - 9 RV 10/81
    wesentliche Mitbedingung, dh als mindestens gleichwertige Ursachen neben anderen Umständen, in Betracht (BSGE 11, 50, 52 ff; 37, 282, 287 = SozR 3200 5 81 Nr. 1).

    Bei der Kausalitätsbeurteilung ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG auf die individuelle seelische Belastbarkeit des Verstorbenen abzustellen (BSGE 11, 50, 53 ff; 19, 275, 278 = SozR Nr. 174 zu @ 172 SGG; BSG 29.10.1980 23/80.

  • BSG, 10.12.1987 - 9a RV 36/85

    Sachverständige - Abschließende Beweiswürdigung - Kenntnis aus Vorprozeß - Gründe

    Dabei hat das LSG auch nicht den Kausalitätsbegriff im Versorgungsrecht verkannt; denn aus seiner Formulierung "das Gericht müsse Gewissheit darüber gewinnen, daß die Schmerzzustände am Ableben mit Wahrscheinlichkeit beteiligt waren", bleibt erkennbar, daß das LSG die Kausalitätstheorie der wesentlichen Bedingung (BSGE 1, 72, 75; 1, 150, 157; 11, 50 ff) angewandt und dabei auch die Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung hat ausreichend sein lassen (BSGE 32, 203, 209; HS, 285, 286).
  • BSG, 19.08.1981 - 9 RVi 5/80
    sogenannte Resistenzminderung das Angehen der Infektion im Sinne einer wesentlichen Mitursache (BSGE 11, 50, 52 f; 37, 282, 287 = SozR 3200 9 81 Nr. 1) bewirken, sind in der medizinischen Wissenschaft hinreichend bekannt.
  • BSG, 10.12.1975 - 9 RV 112/75

    Kriegsbeschädigung - Verlust der Sehkraft - Änderung der Verhältnisse -

    Die Reichweite der versorgungsrechtlichen Entschädigung muß eingegrenzt werden, weil einerseits die Voraussetzungen dieser Entschädigung weit gespannt sind und sogar individuelle Besonderheiten des Einzelfalles umfassen (BSG 11, 50, 55) und andererseits für eine teilbare Kausalität kein Raum ist, so daß gegebenenfalls nur die volle Entschädigung für den Gesundheitszustand in Betracht kommt (vgl. auch Gitter, aaO, 158).
  • BSG, 21.07.1964 - 11 RV 496/62
    Denn dem Gutachter war, wie aus seiner ergänzenden Stellungnahme vom 28. November 1961 hervorgeht, die Rechtsprechung des BSG über die Kausalitüt psychischer Reaktionen (vgl. BSG 11, 50 ff) bekannt; überdies hatte ihn das Berufungsgericht mit Anschreiben vom 31. Oktober 1961 darauf hingewiesen° Er hat gegen diese Rechtsprechung u.a. ausge- führt, sie habe in Kreisen der Psychiater Bestürzung und Befremden ausgelöst; sie lasse sich mit den Erkenntnissen der PSy0hiatrie und Psychopathologie nicht in Einklang bringen; sie werde sowohl in versorgungsärztlichen Kreisen, insbesondere von den Fachneurologen und auch von fachwissenschaftlichen Kreisen abgelehnt.

    Diese und die hiermit übereinstimmenden Ausführungen der Revision können den Senat nicht zu einem Abweichen von den Grundsätzen der Entscheidung veranlassen, die in BSG 11, 50 ff abgedruckt sind.

  • LSG Bayern, 13.10.2011 - L 17 U 159/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

  • BSG, 26.02.1992 - 9a RV 30/90

    Pazifist - Wehrdienst - Freitod - Zweiter Weltkrieg

  • BSG, 26.02.1992 - 9a BV 94/91

    Versorgungsausschluß - Selbstschädigung - Hungerstreik

  • LSG Bayern, 26.09.2007 - L 3 U 137/04

    Rentenanspruch eines Versicherten bei Minderung der Erwerbsfähigkeit infolge

  • LSG Berlin, 29.05.2001 - L 13 V 8/99

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Hinterbliebenenrente einer Witwe aus dem

  • BSG, 13.08.1986 - 9a RVg 4/84

    Gegenseitigkeitsprinzip - Entschädigungsansprüche von Ausländergruppen -

  • BSG, 20.08.1963 - 11 RV 808/61

    Gewährung einer Rente wegen Erkrankungen eines Wehrdienstverpflichteten während

  • LSG Bayern, 31.01.2007 - L 3 U 293/04

    Anspruch auf Verletztenrente wegen einer psychischen Erkrankung als Folge eines

  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

  • LSG Hessen, 25.10.1972 - L 1 Ar 929/70
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 74/57

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

  • LSG Hessen, 23.02.1995 - L 5 V 701/93

    Beschädigtenversorgung - Unterschenkelamputierter - Sturz auf Glatteis -

  • BSG, 06.11.1985 - 9a RV 10/84

    Besonderes berufliches Betroffensein - Sachaufklärungspflicht - soziale

  • BVerwG, 18.10.1972 - II B 2.72

    Nichtzulassung einer Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache -

  • BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer

  • LSG Hessen, 26.08.1980 - L 4 V 416/76
  • LSG Berlin, 19.09.2000 - L 13 V 10/99

    Bewilligung von Waisenrente; Vom Beschädigten absichtlich herbeigeführte

  • BSG, 29.02.1968 - 2 RU 246/64

    Folgen des Arbeitsunfalls - Tod als Unfallfolge - Kausalzusammenhang -

  • BVerwG, 22.09.1966 - II C 42.64
  • SG Gießen, 17.11.2011 - S 16 VE 15/09

    Versorgungsrecht: Beschädigtenversorgung nach kriegsbedingter Beschädigung;

  • LSG Hessen, 12.01.1972 - L 5 V 973/70

    Entscheidung zur Frage der Hinterbliebenenversorgung bei Freitod des Ehemannes

  • BSG, 02.02.1971 - 8 RV 353/70
  • BSG, 15.07.1965 - 8 RV 654/62
  • BSG, 03.12.1964 - 8 RV 229/62
  • BSG, 29.11.1963 - 2 RU 46/58
  • BSG, 31.07.1962 - 9 RV 714/60
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 56/58
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