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   BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55   

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https://dejure.org/1958,1044
BSG, 30.07.1958 - 2 RU 177/55 (https://dejure.org/1958,1044)
BSG, Entscheidung vom 30.07.1958 - 2 RU 177/55 (https://dejure.org/1958,1044)
BSG, Entscheidung vom 30. Juli 1958 - 2 RU 177/55 (https://dejure.org/1958,1044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund eines Arbeitsunfalls - Versicherungsschutz bei Hotelaufenthalt während einer Betriebsreise - Ursächlicher Zusammenhang zwischen Beschäftigungsverhältnis und Unfallereignis - Abgrenzung der privaten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 8, 48
  • NJW 1958, 1558
  • MDR 1958, 877
 
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Wird zitiert von ... (52)

  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 31/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Allerdings kann am Ort der auswärtigen Betätigung bei bestimmten Verrichtungen ein rechtlich wesentlicher Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit eher anzunehmen sein als am Wohn- oder Betriebsort (stRspr: BSGE 8, 48, 49 ff; BSGE 39, 180, 181 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 3; zuletzt BSG vom 19. August 2003 - B 2 U 43/02 R - SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 RdNr 8; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Band 3, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand März 2008, § 8 RdNr 88, 100).
  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 43/91

    Abgrenzbare eigenwirtschaftliche Tätigkeit - Wegeunfall

    Es kann offen bleiben, ob das Kegeln als betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung i.S. der Rechtsprechung des Senats angesehen werden kann (s BSGE 1, 179, 182; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 69; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl., § 482k m.w.N.) oder aus anderen Gründen im inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Klägers stand (s BSGE 8, 48 92).

    Allerdings hat das BSG in seiner Entscheidung vom 30. Juli 1958 (BSGE 8, 48, 52) in einem halbstündigen Aufenthalt im Hotelspeisesaal im Anschluß an eine versicherte Tätigkeit nicht eine eindeutige und nachhaltige Hinwendung zu abgrenzbaren eigenwirtschaftlichen Tätigkeiten im Hotel erblickt; es hat vielmehr die Unterbrechung des Rückweges von der versicherten Tätigkeit einer "kurzen Erfrischungspause" gleichgestellt.

    Vielmehr muß, wie generell in der Unfallversicherung, zu der nicht hinwegzudenkenden Bedingung noch eine nähere Beziehung zur dienstlichen Sphäre treten, welche die Annahme eines wesentlichen inneren Zusammenhangs zwischen dem Beschäftigungsverhältnis und dem Unfallereignis rechtfertigt (BSGE 8, 48, 50; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 110).

    Auf diesen Grundsätzen beruht die Rechtsprechung des BSG bei Unfällen, die sich während einer Dienstreise durch Gefahrenmomente ereignet haben, denen Versicherte durch den Aufenthalt in einem Hotel oder einer anderen Übernachtungsstätte ausgesetzt waren (s z.B. BSGE 8, 48; 39 180; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 7; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - S. auch BSG Urteil vom 26. Januar 1983 - 9b/8 RU 38/81 - HV-Rundschreiben VB 38/83).

  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 13/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - sachlicher

    Einen lückenlosen Versicherungsschutz auf Geschäftsreisen mit der Erwägung, dass der Reisende gezwungen sei, sich an einem fremden Ort in einer fremden Umgebung aufzuhalten, hat das Bundessozialgericht (BSG) aber stets abgelehnt (grundlegend bereits BSGE 8, 48, 50 f = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF; vgl ferner BSGE 39, 180 = SozR 2200 § 548 Nr. 7; SozR 2200 § 548 Nr. 21 und Nr. 33; SozR 3-2200 § 539 Nr. 17; Urteil vom 4. Juni 2002 - B 2 U 21/01 R - USK 2002-79; Krasney in: Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand: 2007, § 8 SGB VII RdNr 100 mwN).

    Ein betrieblicher Bezug ist deshalb gegeben, wenn besondere gefahrbringende Umstände am Ort des Dienstgeschäfts Unfälle beispielsweise bei der Nachtruhe, der Körperreinigung oder der Nahrungsaufnahme einschließlich der damit zusammenhängenden Wege verursachen (Beispiele: BSGE 8, 48 = SozR Nr. 13 zu § 542 RVO aF: Riss des Fahrstuhlseils auf dem Weg zur Nachtruhe; BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO: Sturz aus einem ungesicherten Hotelfenster während einer Unterbrechung der Nachtruhe; BSG SozR Nr. 5 zu § 548 RVO: Sturz aus dem Schlafwagen des für eine Dienstreise benutzten Nachtzuges wegen Verwechslung der Toilettentür mit der Außentür; BSG Urteil vom 22. Oktober 1975 - 8 RU 148/74 - USK 75123: Ausrutschen auf glattem Boden beim Ankleiden im Hotel; ähnlich: BSG SozR 2200 § 539 Nr. 72: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Versuch, die Füße in einem zu hoch angebrachten Waschbecken zu waschen; BSG Urteil vom 12. Mai 1981 - 2 RU 7/80 - USK 81106: Sturz eines Krankenhauspatienten beim Verstellen der Lautstärke eines an der Wand hoch angebrachten Fernsehgeräts).

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