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   BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R   

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BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R (https://dejure.org/2008,1570)
BSG, Entscheidung vom 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R (https://dejure.org/2008,1570)
BSG, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - B 13 R 64/06 R (https://dejure.org/2008,1570)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung - Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung - Versorgungswerk der Landesapothekerkammer - verfassungskonforme Auslegung des § 56 Abs 4 Nr 2 SGB VI

  • openjur.de

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung; Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung; Versorgungswerk der Landesapothekerkammer; verfassungskonforme Auslegung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten in einem Versicherungsverlauf; Befreiung von der Versicherungspflicht für den Zeitraum einer Nichtbeschäftigung; Ausschluss der Anrechenbarkeit von Kindererziehungszeiten für wegen Mitgliedschaft in der ...

  • Judicialis

    SGB VI § 56 Abs 1 S 2 Nr 3; ; SGB VI § ... 56 Abs 4 Nr 2; ; SGB VI § 57; ; SGB VI § 6 Abs 1 S 1; ; SGB VI § 6 Abs 5; ; SGB VI § 177 Abs 1; ; AVG § 7 Abs 2; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 2; ; GG Art 6 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VI § 56 Abs 4 Nr 2
    Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung)

  • rechtsportal.de

    Anerkennung von Kindererziehungszeiten bei Befreiung von der Versicherungspflicht, Mitgliedschaft in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 100, 12
  • NZS 2009, 164
  • FamRZ 2008, 1251 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Der Vormerkung von Kindererziehungszeiten für den Personenkreis, der sich von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Mitgliedschaft in der berufsständischen Versorgung hat befreien lassen, steht die Vorschrift des § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI in verfassungskonformer Auslegung nicht entgegen, solange in der berufsständischen Versorgung Zeiten der Kindererziehung nicht annähernd gleichwertig berücksichtigt werden wie in der gesetzlichen Rentenversicherung (Fortführung von BSG vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R = SozR 4-2600 § 56 Nr. 3).

    Diese Vorschrift sei jedoch verfassungskonform auszulegen (Anschluss an das BSG-Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R, SozR 4-2600 § 56 Nr. 3).

    Der erkennende Senat schließt sich im Ergebnis dem Urteil des 4. Senats des BSG vom 18.10.2005 (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3) an.

    Die Beschlüsse lassen weder erkennen, dass sie die im vorliegenden Urteil behandelte Rechtsfrage mit entscheiden wollten, noch dass der Kammer das Urteil des 4. Senats des BSG vom 18.10.2005 (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3) bekannt war, geschweige denn, dass sie dazu Stellung nehmen wollte.

    Ebenso wie der 4. Senat (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3, dort nicht näher ausgeführt) sieht auch der erkennende Senat keinen Anlass, bei der verfassungskonformen Auslegung des § 56 Abs. 4 Satz 2 SGB VI zwischen dessen unmittelbarer Anwendung (für die Kindererziehungszeiten) einerseits und andererseits der Verweisung auf "die Voraussetzungen für die Anrechnung einer Kindererziehungszeit" für die Berücksichtigungszeit nach § 57 SGB VI zu differenzieren.

  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Die entsprechenden Diskrepanzen waren bereits Gegenstand des Beschlusses des BVerfG vom 5.4.2005 (BVerfGE 113, 1 = SozR 4-1100 Art. 3 Nr. 30).

    Denn die Beschwerdeführerin des damaligen Verfahrens erstrebte lediglich die Beitragsfreiheit für derartige Zeiten zum Erhalt von Anwartschaften (BVerfGE 113, 1, 21).

  • BSG, 22.10.1998 - B 5/4 RA 80/97 R

    Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung -

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Wie bereits vom 12. und vom 5. Senat des BSG zu gleichartigen Bescheiden entschieden, liegt die rechtliche Regelung iS des § 31 Satz 1 SGB X (Verfügungssatz) dieses Bescheids allein in der Befreiung von der Versicherungspflicht und der Bestimmung ihres Beginns (BSG 5. Senat vom 22.10.1998, BSGE 83, 74, 76 f = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12 mwN zur Rechtsprechung des 12. Senats).

    Auf dieser Grundlage aber war die Klägerin für den Zeitraum ihrer Nichtbeschäftigung (nach ihren Angaben vom 25.8.2000 bis Februar 2001) nicht iS des § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI "von der Versicherungspflicht befreit", weil sie in dieser Zeit gerade nicht - weder als Apothekerin noch außerhalb ihres Berufes - beschäftigt war; damit entfiel von vornherein die tätigkeitsbezogene Befreiung von der Versicherungspflicht (s hierzu im Einzelnen BSG 5. Senat vom 22.10.1998, BSGE 83, 74, 77 f mwN = SozR 3-2600 § 56 Nr. 12).

  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1953/02

    Minderung des Beitrages zur Bayerischen Rechtsanwaltsversorgung im Hinblick auf

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Gegen das vom Senat gewonnene Ergebnis sprechen schließlich nicht die beiden im Wesentlichen gleichlautenden Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 4.12.2006 (1 BvR 1953/02 = NJW 2007, 1446 f und 1 BvR 2481/06, Juris), mit denen Verfassungsbeschwerden von Rechtsanwälten nicht zur Entscheidung angenommen wurden, die die Erziehung von Kindern bei der Festsetzung der Beiträge zu der jeweiligen berufsständischen Versorgungseinrichtung berücksichtigt wissen wollten.
  • BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 2481/06

    Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Beitrages zum Versorgungswerk der

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Gegen das vom Senat gewonnene Ergebnis sprechen schließlich nicht die beiden im Wesentlichen gleichlautenden Kammerbeschlüsse des BVerfG vom 4.12.2006 (1 BvR 1953/02 = NJW 2007, 1446 f und 1 BvR 2481/06, Juris), mit denen Verfassungsbeschwerden von Rechtsanwälten nicht zur Entscheidung angenommen wurden, die die Erziehung von Kindern bei der Festsetzung der Beiträge zu der jeweiligen berufsständischen Versorgungseinrichtung berücksichtigt wissen wollten.
  • BVerfG, 13.02.2007 - 1 BvR 421/05

    Vaterschaftsfeststellung

    Auszug aus BSG, 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R
    Bereits aus Anlass des damals vor dem BVerfG anhängigen Verfahrens sowie dessen Entscheidung war zu Recht darauf hingewiesen worden, dass der Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der berufsständischen Versorgung bisher der Umstand entgegenstand, dass dort - anders als nach § 177 Abs. 1 SGB VI (idF des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19.12.1998, BGBl I 3843 mit Wirkung ab 1.6.1999) in der gesetzlichen Rentenversicherung - die entsprechenden Beiträge nicht vom Bund gezahlt werden (Fuchsloch/Schuler-Harms, NJW 2004, 3065, 3070 ff; U. Kirchhoff/Kilger, NJW 2005, 101, 104 f; Wallrabenstein, NJW 2005, 2426, 2427; Pötz-Neuburger, Streit 2006, 44, 45; s auch Papier, AnwBl 2007, 97, 102).
  • BSG, 24.10.2013 - B 13 R 1/13 R

    Ausschluss der Anrechnung von Kinderberücksichtigungszeiten in der gesetzlichen

    Die Zuerkennung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung könne auch nicht aus der Rechtsprechung des BSG zu § 56 Abs. 4 SGB VI aF hergeleitet werden (Hinweis auf Urteil des BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 - und Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

    Eine für die Klägerin günstigere Entscheidung ergibt sich auch nicht aus den Urteilen des BSG vom 18.10.2005 (SozR 4-2600 § 56 Nr. 3) und vom 31.1.2008 (BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6; dazu unter 3.) .

    Anders als die vom Bund aus Steuermitteln finanzierten Kindererziehungszeiten iS der § 3 S 1 Nr. 1, § 56 Abs. 1 SGB VI (vgl § 177 SGB VI) werden Rentenleistungen, die auf Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung beruhen, im Rahmen des sozialen Ausgleichs als "Solidarleistungen" der Versichertengemeinschaft aus Beitragsmitteln aufgebracht (vgl BT-Drucks 11/4124 S 167 ; Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6, RdNr 31) .

    Die Klägerin kann sich schließlich nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des BSG zur verfassungskonformen Auslegung der Vorschriften über die Kindererziehungszeiten berufen, nach der diese Zeiten als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern berufsständischer Versorgungseinrichtungen anzurechnen sind, sofern sie dort keine vergleichbaren Vergünstigungen für Zeiten der Kindererziehung erhalten (BSG vom 18.10.2005 - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3; Senatsurteil vom 31.1.2008 - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .

  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 20/16 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    In Reaktion auf diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) , hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 22.7.2009 die Ausschlussregelung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI im SGB4uaÄndG 2009 neu gefasst.

    Bei der verfassungskonformen Auslegung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI aF ( vgl oben zu 2b) zur Einbeziehung der von der Versicherungspflicht befreiten Personen war insoweit von Bedeutung ( BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12-19 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6, Juris RdNr 24 ff ) , dass diese durch ihre Steuern zur Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen haben, in ihren berufsständischen Versorgungswerken aber selbst mangels eines eigenen Bundeszuschusses keine entsprechenden Leistungen vorgesehen waren.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.04.2021 - 9 S 5/19

    Pflicht zur rentenerhöhenden Berücksichtigung von Zeiten der Kindererziehung

    Entscheidend sei zunächst, dass der Bundesgesetzgeber anknüpfend an das Urteil des Bundessozialgerichts vom 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R - tätig geworden sei.

    Weiter wurde angenommen, dass für die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten eine solche gleichwertige Sicherung der berufsständischen Versorgung im Verhältnis zu gesetzlichen Rentenversicherung nicht vorliege (vgl. zum Ganzen BSG, Urteile vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 - sowie vom 31.01.2008 - B 13 R 64/06 -, beide juris; Fuchsloch/Schuler-Harms, SGb 01.19, S. 1, 4).

    Vor dem Hintergrund dieser und ggf. weiterer Unzuträglichkeiten (so hat die Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren auch errechnet, dass ihre Altersrente im Falle der rentensteigernden Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten im System des Beklagten höher ausfiele) hat die "systemfremde" Berücksichtigung von Erziehungszeiten für Mitglieder berufsständische Versorgungswerke in der gesetzlichen Rentenversicherung im Schrifttum zum Teil Kritik erfahren (vgl. Fuchsloch/Schuler-Harms, SGb 01.19, S. 1, 4f. m.w.N.; vgl. auch Papier, AnwBl 2007, 97, 102 "nicht befriedigend und kohärent geregelt") und wird zur Sicherstellung der Trennschärfe der verschiedenen Alterssicherungs- und Versorgungssysteme die konsequente Berücksichtigung von Kindererziehung in dem System gefordert, dem Eltern während der Erziehungszeit angehören (vgl. Fuchsloch/Schuler-Harms, SGb 01.19, S. 1, 6 f.; Papier, AnwBl 2007, 97, 102; vgl. auch bereits BSG, Urteil vom 31.01.2008, a.a.O., juris).

    Damit würde die Gewährung von Kindererziehungszeiten nach der gegenwärtigen Rechtslage einen Solidarbeitrag der Mitglieder des Beklagten voraussetzen, obwohl diese über ihre Steuern bereits zur Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 31.01.2008 - B 13 R 64/06 R -, BSGE 100, 12-19, juris Rn. 25; HessVGH, Beschluss vom 17.07.2009 - 3 A 2522/08.Z -, juris).

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 22/10 R

    Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten - Erziehung im Ausland -

    Mit dieser Neufassung des § 56 Abs. 4 SGB VI, die am 22.7.2009 in Kraft getreten ist (vgl Art. 10 Abs. 1 des Änderungsgesetzes) und auch für Erziehungszeiten vor diesem Zeitpunkt gilt (vgl § 300 Abs. 1 SGB VI; Albrecht, NachrDRV HE 2011, 37) , trägt der Gesetzgeber der Rechtsprechung des BSG Rechnung (BSG Urteile vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3 und vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12, 15 ff = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) , wonach Eltern auch dann Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten (können), wenn sie zwar einem anderen Alterssicherungssystem angehören, dieses jedoch keine Leistung kennt, die systembezogen der Kindererziehungszeit annähernd gleichwertig ist (vgl BT-Drucks 16/13424 S 34) .
  • BSG, 10.10.2018 - B 13 R 29/17 R

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten wegen Kindererziehung bei der

    In Reaktion auf diese Rechtsprechung, der sich der erkennende Senat angeschlossen hat (Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) , hat der Gesetzgeber mit Wirkung vom 22.7.2009 die Ausschlussregelung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI im SGB4uaÄndG 2009 neu gefasst.

    Bei der verfassungskonformen Auslegung des § 56 Abs. 4 Nr. 3 SGB VI aF ( vgl oben zu 1c) zur Einbeziehung der von der Versicherungspflicht befreiten Personen war insoweit von Bedeutung ( BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6 - Juris RdNr 24 ff ) , dass diese durch ihre Steuern zur Finanzierung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung beigetragen haben, in ihren berufsständischen Versorgungswerken aber selbst mangels eines eigenen Bundeszuschusses keine entsprechenden Leistungen vorgesehen waren.

  • BSG, 25.01.2017 - B 13 R 350/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - gerügter Verstoß gegen den

    Die Klägerin setzt sich auch nicht damit auseinander, ob der Rechtsprechung des BSG (Senatsurteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) Anhaltspunkte zur Beurteilung der Rechtsfrage zu entnehmen sind; dazu hätte schon deshalb Anlass bestanden, weil die Formulierung in § 56 Abs. 4 SGB VI ("systembezogen annähernd gleichwertig") auf diese Rechtsprechung zurückgeht (vgl BT-Drucks 16/13424 S 34 zu Art. 4 Nr. 2) .

    Der Senat hat in dem vorgenannten Urteil als bedeutsames Argument für die Einbeziehung von berufsständisch versicherten Eltern in das SGB VI insbesondere angesehen (vgl BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6, RdNr 24 ff) , dass die Beiträge für Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 177 Abs. 1 SGB VI vom Bund gezahlt würden, während eine gleichwertige Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten durch das berufsständische Versorgungswerk einen Solidarbeitrag der Mitglieder voraussetzen würde.

  • BSG, 26.07.2023 - B 5 R 46/21 R

    Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

    Hintergrund war die Rechtsprechung zu KEZen für in der gesetzlichen Rentenversicherung befreite Personen, für die das BSG eine die Ausschlussregelung verfassungskonform einschränkende Auslegung des damaligen § 56 Abs. 4 Nr. 2 SGB VI vorgenommen hatte (vgl BSG Urteil vom 18.10.2005 - B 4 RA 6/05 R - SozR 4-2600 § 56 Nr. 3; dem folgend BSG Urteil vom 31.1.2008 - B 13 R 64/06 R - BSGE 100, 12 = SozR 4-2600 § 56 Nr. 6) .
  • LSG Baden-Württemberg, 10.06.2016 - L 4 KR 4063/15

    Krankenversicherung der Rentner - Zugangsvoraussetzung - Vorversicherungszeit -

    Er verwies auf Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 18. Oktober 2005 (B 4 RA 6/05 R - juris) und vom 31. Januar 2008 (B 13 R 64/06 R - juris).

    Die vom Kläger angeführten Urteile des BSG vom 18. Oktober 2005 (B 4 RA 6/05 R - juris) und vom 31. Januar 2008 (B 13 R 64/06 R - juris) betrafen das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung.

  • LSG Hessen, 19.06.2007 - L 2 R 366/05

    Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzliche Rentenversicherung bei

    Die Beklagte hat ferner auf ein beim BSG anhängiges Verfahren hingewiesen (B 13 R 64/06 R), dass zwar das Versorgungswerk der Landesapothekenkammer Hessen betreffe, aber wie im vorliegenden Fall, den Ausschluss von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Mitgliedern einer berufsständischen Versorgung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.06.2017 - L 9 KR 204/15

    Statusfeststellungsverfahren - späterer Beginn der Versicherungspflicht -

    Unter diesen Bedingungen geht der Gesetzgeber von der Gleichwertigkeit der Leistungen aus der berufsständischen Versorgung einerseits und der gesetzlichen Rentenversicherung andererseits aus (BSG, Urteile vom 31. Januar 2008 - B 13 R 64/06 R - und vom 22. Oktober 1998 - B 5/4 RA 80/97 R -, jeweils juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 3 R 953/17

    Kein Anspruch auf Feststellung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen

  • BSG, 22.09.2020 - B 5 R 151/20 B

    Rentenrechtliche Anerkennung von Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeiten

  • VG Düsseldorf, 07.01.2013 - 23 K 5322/12

    Kindererziehungszuschlag vorübergehende Bewilligung vor 01.01.1992 geborene

  • LSG Bayern, 15.02.2017 - L 1 R 310/15

    Rentenhöhe - Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • SG Oldenburg, 17.02.2009 - S 5 R 206/07
  • VGH Hessen, 17.07.2009 - 3 A 2522/08

    Zusatzzeiten in der anwaltlichen Altersrente bei Geburt und Adoption eines Kindes

  • BSG, 10.01.2018 - B 5 R 168/16 B

    Rentenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2016 - L 4 R 336/16

    Höhere Altersrente; Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten

  • LSG Bayern, 08.05.2019 - L 19 R 622/18

    Rentenversicherungsrecht: Anerkennung von Kindererziehungszeiten

  • VG München, 18.08.2016 - M 12 K 16.1640

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge

  • BSG, 12.03.2019 - B 13 R 64/17 B

    Feststellung rentenrechtlicher Zeiten aufgrund Kindererziehung

  • VG Neustadt, 27.06.2011 - 1 K 1186/10

    Stichtagsregelung bei Kindererziehungszeiten

  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 R 1792/17

    Anpassung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2016 - L 3 R 809/15

    Streit um die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung

  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3217/13
  • SG Detmold, 26.02.2016 - S 6 R 906/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.11.2015 - L 2 R 38/14
  • SG Saarbrücken, 14.02.2011 - S 11 EL 13/08

    Elterngeld - Berechnung - Höhe - Einkommensermittlung - Beiträge zum

  • VG Bremen, 25.03.2011 - 2 K 621/09

    Ärzteversorgung

  • SG Stade, 31.08.2009 - S 13 EG 3/09

    Neuberechnung des bewilligten Elterngeldes ohne Berücksichtigung der Beiträge zum

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2010 - L 10 R 198/09
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