Rechtsprechung
   BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,1131
BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R (https://dejure.org/2008,1131)
BSG, Entscheidung vom 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R (https://dejure.org/2008,1131)
BSG, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - B 3 KR 19/07 R (https://dejure.org/2008,1131)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,1131) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung bei missbräuchlicher Verwendung einer Krankenversicherungskarte

  • openjur.de

    Krankenversicherung; kein Anspruch auf Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung bei missbräuchlicher Verwendung einer Krankenversicherungskarte

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kostenrisiko für die stationäre Behandlung eines tatsächlich nicht mehr versicherten Patienten bei rechtswidriger Nutzung einer Krankenversichertenkarte; Umfang des Vertrauensschutzes eines Vertragsarztes bei unberechtigter oder missbräuchlicher Benutzung einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Krankenversichertenkarte - Missbrauch und Vergütungspflicht der Krankenkasse

  • kkh.de PDF

    Kostenrisiko des Krankenhauses bei missbräuchlich verwendeter Krankenversicherungskarte

  • Judicialis

    SGB V § 15 Abs 2; ; SGB V § 109 Abs 4 S 3; ; SGB V § 291 Abs 1 S 3; ; BGB § 812

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung bei missbräuchlicher Verwendung einer Krankenversicherungskarte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine Vergütungspflicht der Krankenkasse bei Erschleichen einer Krankenhausbehandlung durch missbräuchliche Verwendung einer Krankenversichertenkarte

  • rente-rentenberater.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse haftet nicht für falsche Krankenversicherungskarte

  • krankenkassen.de (Kurzinformation)

    Kliniken bleiben bei Betrug mit Versichertenkarte auf Kosten sitzen - Kliniken können Risiken nicht auf Kassen abwälzen

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Krankenversichertenkarte im Krankenhaus kein Identitätsnachweis

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Vergütungspflicht bei missbräuchlicher Verwendung der Krankenversicherungskarte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 101, 33
  • NZS 2009, 281 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (49)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 1/03 R

    Krankenhausbehandlung - Verbindlichkeit einer Kostenübernahmeerklärung - mit

    Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
    2) Die Widerklage ist als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, denn es geht auch bei einer auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichteten Klage einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2 RdNr 6).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 12.11.2003 (B 3 KR 1/03 R - SozR 4-2500 § 112 Nr. 2) ausgeführt, eine Kostenzusage unter der Bedingung, dass sie nur für den Fall des Bestehens eines Versicherungsverhältnisses gelte, verfehle ihren eigentlichen Zweck, dem Krankenhaus Gewissheit über den Kostenträger zu verschaffen.

    aa) Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass sich eine Krankenkasse im Verhältnis zu einem Krankenhaus bei stationärer Behandlung eines tatsächlich nicht mehr versicherten Patienten die rechtswidrige Nutzung einer Krankenversichertenkarte nicht zurechnen lassen muss, sofern sie die Nutzung in der konkreten Situation nicht zu vertreten hat (BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2: Vorlage der Krankenversichertenkarte durch einen früheren Versicherten bei zuvor eingetretenem, der Krankenkasse aber noch nicht bekanntem Ende des Versicherungsverhältnisses).

    bb) Der erkennende Senat hat ebenfalls bereits entschieden, dass die rechtswidrige Nutzung einer nicht mehr gültigen Krankenversichertenkarte durch einen früheren Versicherten bei einem Vertragsarzt, die zur Ausstellung einer Verordnung von Krankenhausbehandlung führt, sowie die Vorlage einer so erlangten Verordnung im Krankenhaus ebenso wenig zu einer Haftung der Krankenkasse gegenüber dem Krankenhaus führt wie die unmittelbare Vorlage einer nicht mehr gültigen Krankenversichertenkarte im Krankenhaus (BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2).

    Vom Vertragsarzt wird lediglich verlangt, dass er sich über die Identität des Karteninhabers durch einen Unterschriftenvergleich vergewissert (BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2).

    Ein Anspruch darauf besteht aber nicht, weil die Funktion der Karte als Versicherungsnachweis gemäß § 15 Abs. 2 SGB V nur für die ambulante Behandlung gilt und § 291 Abs. 1 Satz 3 SGB V eine Verwendung der Krankenversichertenkarte, insbesondere zu Zwecken der Datenverarbeitung, nur im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung sowie für die Abrechnung mit den Leistungserbringern erlaubt (BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2).

  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
    2) Die Widerklage ist als (echte) Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG zulässig, denn es geht auch bei einer auf Rückzahlung von Behandlungskosten gerichteten Klage einer Krankenkasse gegen ein Krankenhaus um einen Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis, in dem eine Regelung durch Verwaltungsakt nicht in Betracht kommt (vgl BSGE 86, 166, 167 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 2 RdNr 6).

    Wie der Senat bereits mehrfach (vgl zB BSGE 86, 166, 168 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1) entschieden hat, entsteht die Zahlungsverpflichtung einer gesetzlichen Krankenkasse unabhängig von einer Kostenzusage unmittelbar mit Inanspruchnahme der Leistung durch den bei ihr versicherten Patienten.

    Die Kostenübernahmeerklärung hat damit die Wirkungen eines sog deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zivilrecht (BSGE 86, 166, 170 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).

  • BGH, 09.12.1971 - III ZR 58/69

    Voraussetzungen für die Rechtskraft eines Anerkenntnisurteils - Fortsetzung der

    Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
    Erforderlich ist zum Einen die positive Kenntnis der Rechtslage, wofür der dringende Verdacht eines Leistungsmissbrauchs unter dem Namen des NA, der erst noch durch weitere Ermittlungen verifiziert werden musste, nicht ausreichte (BGH WM 1972, 283).
  • BSG, 31.01.2001 - B 6 KA 33/00 R

    Dreiseitiger Vertrag nach § 115 SGB 5 - Notfallbehandlung - Vergütungsregelung -

    Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
    Diese Vorschrift kann der erkennende Senat in eigener Zuständigkeit auslegen, obgleich der Sicherstellungsvertrag auf das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen beschränkt ist und damit zum nicht revisiblen Recht (§ 162 SGG) gehört (BSG SozR 3-2500 § 115 Nr. 1); denn das SG hat sich mit dieser landesvertraglichen Vorschrift nicht befasst und deshalb auch keine eigene Auslegung vorgenommen, an die das Revisionsgericht ansonsten gebunden wäre.
  • BSG, 09.12.1975 - 3 RK 67/75

    Sozialgericht - Mündliche Verhandlung - Zulassung der Sprungrevision - Zustimmung

    Auszug aus BSG, 12.06.2008 - B 3 KR 19/07 R
    Beide Arten der Zustimmung sind zu unterscheiden, und in der Zustimmung zur Zulassung liegt in der Regel nicht zugleich die Zustimmung zur Einlegung der Sprungrevision (BSG SozR 1500 § 161 Nr. 3, 5, 29; BVerwG NVwZ 1984, 302; Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Aufl 2005, § 161 RdNr 4a).
  • BSG, 28.10.2008 - B 8 SO 22/07 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Sozialhilfe -

    Ob die daneben abgegebene in der Praxis übliche "Kostenübernahmeerklärung" des Sozialhilfeträgers gegenüber der Einrichtung, verbunden mit der Bitte, die Kosten durch monatliche Rechnungen anzufordern, so verstanden werden kann oder muss, dass der Sozialhilfeträger gegenüber der Einrichtung für die Heimkosten im Sinne eines deklaratorischen oder gar abstrakten Schuldanerkenntnisses einstehen will, bedarf keiner Entscheidung (vgl dazu etwa BVerwGE 126, 295 ff und BVerwGE 96, 71 ff; s aber auch BSGE 86, 166 ff = SozR 3-2500 § 112 Nr. 1 und BSG, Urteil vom 12. Juni 2008 - B 3 KR 19/07 R - RdNr 21, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, zum Krankenhausrecht der gesetzlichen Krankenversicherung).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 19/12 R

    Sozialhilfe - Nothilfe - Erstattungsanspruch eines Krankenhausträgers wegen

    Zwar lässt die missbräuchliche Verwendung der Karte allein einen Anspruch gegen die Krankenversicherung nicht entstehen (vgl dazu BSGE 101, 33 ff = SozR 4-2500 § 109 Nr. 9) ; dem Krankenhaus kann aber im Anwendungsbereich des § 121 BSHG nicht vorgeworfen werden, die verspätete Kenntnisnahme vom Hilfefall durch den Träger der Sozialhilfe beruhe auf seiner fehlerhaften Einschätzung der Absicherung des Notfallpatienten.
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 35/13 R

    Krankenversicherung - elektronische Gesundheitskarte - Ausgestaltung und

    Sie wies ein erhebliches Missbrauchspotential auf (vgl Borchers, Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte in das deutsche Gesundheitswesen, 2008, S 74; vgl zu einem Missbrauchssachverhalt auch BSGE 101, 33 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 9) , das deutlich höher war als jenes der eGK.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht