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   BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R   

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https://dejure.org/2008,385
BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R (https://dejure.org/2008,385)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R (https://dejure.org/2008,385)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 49/07 R (https://dejure.org/2008,385)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Kosten der Einzugsrenovierung als Unterkunftskosten - Angemessenheit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld II; Unterkunft und Heizung; Kosten der Einzugsrenovierung als Unterkunftskosten gem § 22 Abs 1 SGB 2; Angemessenheitsprüfung; Abgrenzung zu §§ 22 Abs 3, 20 Abs 1, 23 Abs 3 SGB 2

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Kosten für eine Einzugsrenovierung

  • Judicialis

    SGB II § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Angemessenheit der Unterkunftskosten; Kosten für eine Einzugsrenovierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 16.12.2008)

    Ein-Euro-Job auch mit 30 Wochenstunden // Keine zeitliche Obergrenze

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Übernahme von Umzugskosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 102, 194
  • NZS 2009, 681 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (193)

  • BSG, 15.11.2012 - B 8 SO 25/11 R

    Sozialhilfe - Übernahme der Kosten der Räumung einer Wohnung bei Umzug in ein

    Zu den Umzugskosten zählen nicht die nur anlässlich des Umzugs anfallenden Kosten, sondern nur die unmittelbaren, wie etwa Transportkosten, Kosten für eine Hilfskraft bzw für erforderliche Versicherungen, Benzinkosten und Kosten für Verpackungsmaterial (vgl zum SGB II: BSGE 102, 194 ff RdNr 15 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16; BSG SozR 4-4200 § 23 Nr. 4 RdNr 12; SozR 4-4200 § 22 Nr. 49), damit auch die Kosten, die durch die Entsorgung von Möbeln und anderen Gebrauchsgütern auf einer Deponie oder einer sonstigen Anlage zählen, wenn die Möbel und andere Gebrauchsgüter nicht in die neue Unterkunft mitgenommen werden können.
  • BSG, 06.08.2014 - B 4 AS 37/13 R

    Arbeitslosengeld II - Kostensenkungsverfahren - unangemessene Unterkunftskosten

    Sollten solche entstanden sein, wird das LSG zu beachten haben, dass der Begriff der "Wohnungsbeschaffungskosten" nach der bisherigen Rechtsprechung des Senats weit auszulegen ist, begrenzt durch den Wortlaut (vgl nur BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, juris RdNr 13 ).

    Wohnungsbeschaffungskosten sind daher nur solche Aufwendungen, die mit dem Finden und Anmieten der Wohnung verbunden sind (BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16; BSG vom 18.2.2010 - B 4 AS 28/09 R - juris RdNr 15) .

    Voraussetzung möglicher gebundener Ansprüche ist insoweit allerdings stets, dass sich die neuen Unterkunftskosten in den Grenzen der abstrakten Angemessenheit halten (vgl BSG Urteil vom 6.5.2010 - B 14 AS 7/09 R - BSGE 106, 135 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 37, juris RdNr 14; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 49/07 R - BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, juris RdNr 15) (aa).

  • BSG, 06.05.2010 - B 14 AS 7/09 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Eine ähnliche Überlegung hat der 4. Senat des BSG bereits in einem obiter dictum angestellt (BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15) .

    Da es sich hier mithin nicht um einen vom Träger veranlassten oder aus anderen Gründen notwendigen Umzug iS des § 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II handelte, greift zu Gunsten des Klägers lediglich die Auffangnorm des § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II ein, die grundsätzlich für den Fall des nicht notwendigen bzw veranlassten Umzugs einschlägig ist (vgl BSGE 102, 194 = SozR 4-4200 § 22 Nr. 16, RdNr 15).

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