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   BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R   

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https://dejure.org/2008,249
BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R (https://dejure.org/2008,249)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R (https://dejure.org/2008,249)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - B 4 AS 60/07 R (https://dejure.org/2008,249)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs - zulässige Arbeitszeit - Bestimmtheit des Angebots der Arbeitsgelegenheit und Rechtsfolgenbelehrung

  • openjur.de

    Absenkung des Arbeitslosengeld II; Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs; zulässige Arbeitszeit; Anforderungen an das Angebot der Arbeitsgelegenheit und die Rechtsfolgenbelehrung; Streitgegenstand; Aufhebung des Verwaltungsaktes wegen we ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Absenkung wegen der Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs; Zumutbarkeit einer befristeten Arbeitsgelegenheit gegen eine Mehraufwandsentschädigung bis zu 30 Wochenstunden; Bestimmtheit des Angebots

  • Judicialis

    SGB II § 16 Abs. 3 S. 2; ; SGB II § 20; ; SGB II § 24; ; SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst d; ; BSHG § 19; ; SGB III § 261 Abs. 2; ; SGG § 95; ; SGB X § 48 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Absenkung wegen der Verweigerung der Aufnahme eines zumutbaren 1-Euro-Jobs, Zumutbarkeit einer befristeten Arbeitsgelegenheit gegen eine Mehraufwandsentschädigung bis zu 30 Wochenstunden, Bestimmtheit des Angebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    30 Stunden Arbeitszeit sind bei einem Ein-Euro-Job zulässig

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein-Euro-Job mit Arbeitszeit von 30 Stunden kann zulässig sein

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 102, 201
  • NZA 2009, 534
  • NZS 2009, 681 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (203)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 35.88

    Arbeit, inhaltliche Bestimmtheit des Angebots gemeinnütziger und zusätzlicher

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das BVerwG hatte als Anforderungen an die Bezeichnung von Arbeitsgelegenheiten formuliert, es müsse die Art der Arbeit, ihr zeitlicher Umfang und ihre zeitliche Verteilung sowie die Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen im Einzelnen bestimmt sein (BVerwGE 67, 1, 6; 68, 97, 99; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992 - 5 C 35/88, NVwZ 1993, 371).
  • BSG, 11.01.1990 - 7 RAr 46/89

    Sperrzeit - Bildungsmaßnahme - Schriftliche Zusage

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das BSG hat zu dem in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III (Sperrzeit wegen Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme) geregelten Sperrzeittatbestand darüber hinaus entschieden, dass dem Arbeitslosen verbindlich bezeichnet werden muss, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an der Maßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Insoweit handelt es sich um nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) abgrenzbare Verfügungen, sodass eine Beschränkung des Streitgegenstandes zulässig ist (BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 1 RdNr 18 ff; BSG SozR 4-4200 § 22 Nr. 5 RdNr 17).
  • BVerwG, 10.02.1983 - 5 C 115.81

    Sozialhilfe - Arbeitsbegriff - Verweigerungsgrund - Hilfe zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das BVerwG hatte als Anforderungen an die Bezeichnung von Arbeitsgelegenheiten formuliert, es müsse die Art der Arbeit, ihr zeitlicher Umfang und ihre zeitliche Verteilung sowie die Höhe der angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen im Einzelnen bestimmt sein (BVerwGE 67, 1, 6; 68, 97, 99; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992 - 5 C 35/88, NVwZ 1993, 371).
  • BSG, 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Die Arbeitsgelegenheiten gehören systematisch zum Katalog der in § 16 SGB II geregelten Eingliederungsleistungen (s hierzu schon Medieninformation zum Urteil des BSG vom 13.11.2008 - B 14 AS 66/07 R), deren Aufgabe die umfassende Unterstützung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit ist (Grundsatz des Förderns, vgl § 14 Abs. 1 SGB II).
  • BVerwG, 10.12.1992 - 5 B 118.92

    Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder einen Rechtslehrer an einer deutschen

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das LSG beruft sich für seine Auffassung, eine Arbeitsgelegenheit mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden sei nicht zumutbar, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13.10.1983 - 5 C 67/82 (BVerwGE 68, 91; vgl auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1992 - 5 B 118/92, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9) zu der Vorläuferregelung in § 19 BSHG.
  • BSG, 16.10.1990 - 11 RAr 65/89

    Sperrzeit wegen der Weigerung, an einer Maßnahme der beruflichen Bildung

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das BSG hat zu dem in § 144 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 SGB III (Sperrzeit wegen Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme) geregelten Sperrzeittatbestand darüber hinaus entschieden, dass dem Arbeitslosen verbindlich bezeichnet werden muss, welche Leistungen ihm bei der Teilnahme an der Maßnahme dem Grunde nach zustehen (BSGE 66, 140 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 1; SozR 3-4100 § 119 Nr. 4).
  • BSG, 19.03.2008 - B 11b AS 41/06 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Insbesondere reicht die Dispositionsfreiheit der Beteiligten nicht soweit, den Streitgegenstand auf einen bestimmten rechtlichen Prüfungsmaßstab - etwa den zulässigen zeitlichen Umfang von Arbeitsgelegenheiten - zu beschränken (vgl BSG, Urteil vom 19.3.2008 - B 11b AS 41/06 R).
  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 67.82

    Gemeinnützige und zusätzliche Arbeit - Hilfeempfänger - Hilfe zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Das LSG beruft sich für seine Auffassung, eine Arbeitsgelegenheit mit einem wöchentlichen Umfang von 30 Stunden sei nicht zumutbar, auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 13.10.1983 - 5 C 67/82 (BVerwGE 68, 91; vgl auch BVerwG, Beschluss vom 10.12.1992 - 5 B 118/92, Buchholz 436.0 § 19 BSHG Nr. 9) zu der Vorläuferregelung in § 19 BSHG.
  • BSG, 18.09.1997 - 7 RAr 68/96

    Zumutbarkeit einer beruflichen Bildungsmaßnahme bei variabler

    Auszug aus BSG, 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R
    Im Übrigen ist auch das BSG davon ausgegangen, dass der Leistungsempfänger durch die BA über Ausgestaltung und Ziel der Bildungsmaßnahme durch ein hinreichend bestimmtes Angebot zu unterrichten sei, damit er auf dieser Grundlage seine Entscheidung über die Teilnahme an der Maßnahme treffen könne (BSG SozR 3-4465 § 3 Nr. 1 mwN; vgl auch Henke in Eicher/Schlegel, SGB III, § 144 RdNr 366; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 144 Rz 211).
  • BSG, 10.12.1981 - 7 RAr 24/81

    Sperrzeit - Arbeitsablehnung - Rechtsfolgenbelehrung - Arbeitsangebot

  • BVerwG, 13.10.1983 - 5 C 66.82

    Heranziehung zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit - Verwaltungsakt -

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger

  • BVerfG, 05.11.2019 - 1 BvL 7/16

    Sanktionen zur Durchsetzung von Mitwirkungspflichten bei Bezug von

    Dazu kommt die Rechtsfolgenbelehrung mit ihrer Warnfunktion (vgl. BSGE 102, 201 ; oben Rn. 26); sie ist nur verzichtbar, wenn - wie im hiesigen Ausgangsverfahren (oben Rn. 68 ff.) - positive Kenntnis von den Rechtsfolgen vorliegt.
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 30/15 R

    Wegfall des Arbeitslosengeld II - Nichterfüllung von Pflichten aus der

    Weder ist ersichtlich, dass die Eingliederungsvereinbarung vom 17.6.2011 auf den Leistungsgrundsätzen des § 3 Abs. 1 Satz 2 SGB II beruht, insbesondere bei den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit die Eignung und individuelle Lebenssituation des Klägers berücksichtigt (zu individuellen Festlegungen in der Eingliederungsvereinbarung unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse vgl BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R - BSGE 102, 201 = SozR 4-4200 § 16 Nr. 4, RdNr 25) .
  • BSG, 09.11.2010 - B 4 AS 27/10 R

    Absenkung des Arbeitslosengeld II - wiederholtes Meldeversäumnis -

    Wie der Senat bereits entschieden hat, bedarf es als Voraussetzung für die Aufhebung des Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II bewilligenden Bescheids - hier also desjenigen vom 10.10.2007 - keines vorgeschalteten, zusätzlichen feststellenden Verwaltungsakts (vgl im Einzelnen BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 4 AS 30/09 R - RdNr 14; BSG Urteil vom 16.12.2008 - B 4 AS 60/07 R; offengelassen vom BSG Urteil vom 18.2.2010 - B 14 AS 53/08 R - BSGE 105, 297 RdNr 16) .
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